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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026207.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01425 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Ratsversammlung 20.05.2015 Verweisung in die Gremien Verwaltungsausschuss 03.06.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Stadtwerke Leipzig Gmbh aktiv gegen Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Stadtrat Leipzig fordert die Stadtwerke Leipzig GmbH auf, sich gegen die Subventionen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C zu positionieren. 2. Der Stadtrat Leipzig beschließt, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH sich der Sammelklage anderer kommunalen Stadtwerke gegen staatliche Beihilfen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C anzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Noch kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit hat die alte EU-Kommission am 8. Oktober 2014 die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C (Support SA.34947) bewilligt. Damit darf die britische Regierung dem künftigen Betreiber Électricité de France (EDF) einen fixen Strompreis von 92,5 britischen Pfund (circa 117 Euro) je Megawattstunde über einen Zeitraum von 35 Jahren zusichern. Hinzu kommen Kreditgarantien und Inflationszuschläge. Unterstellt man eine Inflationsrate von 2 % über diesen Zeitraum, ergibt sich ein Strompreis von 270 Euro je Megawattstunde. Die daraus resultierende Vergütung liegt weit über der für Wind- und Solarstrom in Seite 2/3 Deutschland (unter 100 Euro je Megawattstunde ohne jeglichen Inflationsausgleich). Ohne diese staatliche Finanzspritze wäre ein Neubau für ein Atomkraftwerk auch bei angenommener Laufzeit von 60 Jahren nicht wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich sichert der Staat dem Betreiber Kompensationszahlungen zu, sollte sich die britische Energiepolitik innerhalb der nächsten Jahrzehnte ändern und beispielsweise ein Atomausstieg angestrebt werden. Gerade wegen der unbeherrschbaren Risiken sowie der ungeklärten Frage der AtommüllEndlagerung, welche von Atomkraft ausgeht, ist es der britischen Regierung offensichtlich nicht gelungen, genügend Finanzmittel zur Realisierung des Neubauprojekts zu beschaffen. Die britische Regierung bezeichnet dies selbst als ein echtes Marktversagen und spricht sich für staatliche Beihilfen aus. Dies macht die Unwirtschaftlichkeit der nuklearen Energieerzeugungstechnologie deutlich. Der jahrzehntelange garantierte Strompreis aus Atomkraftwerken führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Strombinnenmarkt. Das Atomkraftwerk wird aufgrund der Garantievergütung unabhängig von der Nachfrage große Mengen Atomstrom in den Markt drücken. Dadurch könnten die Börsenpreise für Strom sowohl in Großbritannien, als auch - durch grenzüberschreitenden Stromhandel - in Deutschland weiter sinken. Die Stadtwerke Leipzig und die Stadt Leipzig sind durch die staatliche Beihilfe unmittelbar wirtschaftlich betroffen. Darüber hinaus führen sinkende Börsenpreise für Strom paradoxerweise auch zu einer höheren EEG-Umlage für die Endverbraucher. Die britische Regierung begründet den Bau des Atomkraftwerks auch mit Klimaschutzgründen und dem gemeinsamen EU-Ziel der Dekarbonisation. Bei diesem Argument werden die CO2Emissionen, die sich während des gesamten Brennstoffkreislaufs bilden, also z. B. beim Abbau von Uran, dem Bau des Kraftwerks oder auch den Transporten von Brennstäben, komplett außen vorgelassen. Bereits 2007 veröffentlichte das Öko-Institut Darmstadt die Studie „Treibhausgasemissionen und Vermeidungskosten der nuklearen, fossilen und erneuerbaren Strombereitstellung“ und kommt zu dem Schluss, dass Erneuerbare im Hinblick auf TreibhausgasVermeidungskosten wettbewerbsfähiger sind als Atomstrom – und dies selbst dann, wenn keine externen Kosten für nukleare Risiken veranschlagt werden (Fritsche 2007, 15). Nicht ohne Grund wurde Atomkraft auch bei der Aktualisierung der Energie- und Umwelt-Beihilfeleitlinien der EU 2014 ausgeschlossen. Die Stadtwerke Leipzig als Mitglied der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbG, sind aufgefordert im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, sich der Klage anderer kommunaler Stadtwerke anzuschließen und ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Zeichen für die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen. Die Klagegemeinschaft bezweifelt, dass die Subventionierung von Hinkley Point C mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Am 28. April 2015 wurde der Beschluss der EU-Kommission über die geplante staatliche Beihilfe im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Aktenzeichen C(2014) 7142)). Anlagen: Seite 3/3