Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026207.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01425
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Ratsversammlung
20.05.2015
Verweisung in die Gremien
Verwaltungsausschuss
03.06.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Stadtwerke Leipzig Gmbh aktiv gegen Subventionen für britisches Atomkraftwerk
Hinkley Point C
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Der Stadtrat Leipzig fordert die Stadtwerke Leipzig GmbH auf, sich gegen die Subventionen für
den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C zu positionieren.
2. Der Stadtrat Leipzig beschließt, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH sich der Sammelklage
anderer kommunalen Stadtwerke gegen staatliche Beihilfen für den Bau des britischen
Atomkraftwerks Hinkley Point C anzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Noch kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit hat die alte EU-Kommission am 8. Oktober 2014 die
staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C (Support SA.34947) bewilligt.
Damit darf die britische Regierung dem künftigen Betreiber Électricité de France (EDF) einen fixen
Strompreis von 92,5 britischen Pfund (circa 117 Euro) je Megawattstunde über einen Zeitraum von
35 Jahren zusichern. Hinzu kommen Kreditgarantien und Inflationszuschläge. Unterstellt man eine
Inflationsrate von 2 % über diesen Zeitraum, ergibt sich ein Strompreis von 270 Euro je
Megawattstunde. Die daraus resultierende Vergütung liegt weit über der für Wind- und Solarstrom in
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Deutschland (unter 100 Euro je Megawattstunde ohne jeglichen Inflationsausgleich). Ohne diese
staatliche Finanzspritze wäre ein Neubau für ein Atomkraftwerk auch bei angenommener Laufzeit
von 60 Jahren nicht wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich sichert der Staat dem Betreiber
Kompensationszahlungen zu, sollte sich die britische Energiepolitik innerhalb der nächsten
Jahrzehnte ändern und beispielsweise ein Atomausstieg angestrebt werden.
Gerade wegen der unbeherrschbaren Risiken sowie der ungeklärten Frage der AtommüllEndlagerung, welche von Atomkraft ausgeht, ist es der britischen Regierung offensichtlich nicht
gelungen, genügend Finanzmittel zur Realisierung des Neubauprojekts zu beschaffen. Die britische
Regierung bezeichnet dies selbst als ein echtes Marktversagen und spricht sich für staatliche
Beihilfen aus. Dies macht die Unwirtschaftlichkeit der nuklearen Energieerzeugungstechnologie
deutlich.
Der jahrzehntelange garantierte Strompreis aus Atomkraftwerken führt zu einer
Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Strombinnenmarkt. Das Atomkraftwerk wird aufgrund
der Garantievergütung unabhängig von der Nachfrage große Mengen Atomstrom in den Markt
drücken. Dadurch könnten die Börsenpreise für Strom sowohl in Großbritannien, als auch - durch
grenzüberschreitenden Stromhandel - in Deutschland weiter sinken. Die Stadtwerke Leipzig und die
Stadt Leipzig sind durch die staatliche Beihilfe unmittelbar wirtschaftlich betroffen. Darüber hinaus
führen sinkende Börsenpreise für Strom paradoxerweise auch zu einer höheren EEG-Umlage für die
Endverbraucher.
Die britische Regierung begründet den Bau des Atomkraftwerks auch mit Klimaschutzgründen und
dem gemeinsamen EU-Ziel der Dekarbonisation. Bei diesem Argument werden die CO2Emissionen, die sich während des gesamten Brennstoffkreislaufs bilden, also z. B. beim Abbau von
Uran, dem Bau des Kraftwerks oder auch den Transporten von Brennstäben, komplett außen
vorgelassen. Bereits 2007 veröffentlichte das Öko-Institut Darmstadt die Studie
„Treibhausgasemissionen und Vermeidungskosten der nuklearen, fossilen und erneuerbaren
Strombereitstellung“ und kommt zu dem Schluss, dass Erneuerbare im Hinblick auf TreibhausgasVermeidungskosten wettbewerbsfähiger sind als Atomstrom – und dies selbst dann, wenn keine
externen Kosten für nukleare Risiken veranschlagt werden (Fritsche 2007, 15). Nicht ohne Grund
wurde Atomkraft auch bei der Aktualisierung der Energie- und Umwelt-Beihilfeleitlinien der EU 2014
ausgeschlossen.
Die Stadtwerke Leipzig als Mitglied der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbG, sind
aufgefordert im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, sich der Klage anderer
kommunaler Stadtwerke anzuschließen und ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Zeichen für
die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien zu setzen. Die Klagegemeinschaft
bezweifelt, dass die Subventionierung von Hinkley Point C mit dem europäischen Wettbewerbsrecht
vereinbar ist.
Am 28. April 2015 wurde der Beschluss der EU-Kommission über die geplante staatliche Beihilfe im
Amtsblatt der EU veröffentlicht (Aktenzeichen C(2014) 7142)).
Anlagen:
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