Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026269.pdf
Größe
293 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01424
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.05.2015
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger
Schulen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“
an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017.
2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes
„Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen:
• Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im
städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016.
• Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energiesparmaßnahmen
im Amt für Gebäudemanagement gebunden.
• Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016.
• Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016.
• Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015
• Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Das Nutzerverhalten in Gebäuden birgt nach wie vor ein großes Einsparpotential bei Energie- und
Wasserverbräuchen. Experten gehen von einem Einsparpotential von 10-20% des
Gesamtverbrauchs in öffentlichen Gebäuden aus. Das Projekt Halbe-Halbe will diese
Einsparressourcen nach dem Vorbild ähnlicher, schon lange erfolgreich laufender Projekte in
anderen deutschen Städten heben (Chemnitz, Frankfurt a.M., Hannover, Berlin, Landkreis TeltowFläming etc.). Als Anreiz zum Sparen erhalten die Schulen 50 % der eingesparten Mittel für
Anschaffungen. Und auch die HausmeisterInnen erhalten eine Prämie für erfolgreiches Sparen.
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Das Potential ist groß: so weist zum Beispiel die Stadt Frankfurt im Jahr 2013 eine Einsparsumme
vermiedener Energie- und Wasserverbräuche an 96 teilnehmenden Schulen von 1,1 Mio. € aus.
Halbe-Halbe in Leipzig verfolgt im Wesentlichen vier Ziele:
- Finanzielle Ressourcen erschließen – für den Stadthaushalt und die Schulen
- Einen Beitrag zur Umweltbildung in der konkreten Lebenswelt von Schülern und Lehrern leisten
- Einen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz der Stadt Leipzig leisten
- Einen Beitrag zur Erreichung des angestrebten European-Energy-Awards in Gold für die Stadt
Leipzig leisten.
Anreizsysteme wie die finanzielle Beteiligung der Akteure an den erreichten Einsparungen sind zur
Erreichung dieser Ziele ein bewährtes und effektives Mittel.
Wir haben im Vorfeld der Antragstellung 6 Leipziger Schulen das Projekt vorgestellt und deren
Interesse abgefragt: Alle 6 Schulen haben ihr konkretes Interesse für die Teilnahme an einer
Pilotphase zum Schuljahr 2016/17 bekundet und möchten auch hier benannt werden:
- August-Bebel-Grundschule
- Robert-Schumann-Gymnasium
- Immanuel-Kant-Gymnasium
- Wilhelm-Ostwald-Gymnasium
- Förderschule Thonberg
- Reclam-Gymnasium
Von einem großen Kreis an teilnehmenden Schulen ist also auszugehen.
Dort kann es also losgehen mit dem Ausloten von Energiesparmaßnahmen – wann brennt welches
Licht, welche Heizkörper sind wann und wie aufgedreht, wie lüften wir und wann, welche
Kaffeemaschinen, Kopierer, etc. sind Energiefresser und können ausgeschaltet werden – all das
und mehr wird an jeder Schule individuell von Schülern und Lehrern zu einem Maßnahmenkatalog
zusammengestellt.
Nicht ohne Grund gibt es für diese Projekte eine Förderkulisse auf Bundesebene beim Projektträger
Jülich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte-umsetzung-schulen).
Die Schulen können pädagogisch wichtige Anschaffungen tätigen, die HausmeisterInnen sind
motiviert und dem Stadthaushalt verbleiben immer noch relevante Mittel, die ohne das Projekt nicht
zur Verfügung stehen würden.
Fachlich dabei beraten werden die Schulen von einem gemeinnützigen externen Projektträger.
Hauptaufgabe des Projektträgers ist die Vermittlung von Know-how und die Koordination zwischen
Amt für Gebäudemanagement, Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie den Schulen. Dieser
externe Träger wird ein Verein mit Erfahrungen im Bereich Umweltlernen sein. Möglich sind zum
Beispiel die Zukunftsakademie Leipzig e.V. (http://www.zukunftsakademie-leipzig.de), das
Umweltinformationszentrum Leipzig UIZ e.V. (http://www.uiz-foerderverein.de) oder das
Unabhängige Institut für Umweltfragen e.V. UfU Berlin (http://www.ufu.de), das auch das Berliner
und das Chemnitzer Projekt steuert.
Dieser externe Projektträger wird vom Dezernat 6 mit der Koordination beauftragt und bezahlt. Die
Kosten werden vom Projektträger Jülich des BMUB anteilig gefördert. Die restlichen Kosten werden
mit einem Teil der Einsparungen refinanziert.
Die vergleichbaren Projekte anderer Städte zeigen, dass trotz der ausgezahlten Erfolgsprämien und
den anfallenden Personalkosten mit einem Gewinn für den Stadthaushalt zu rechnen ist.
(Energiemanagement der Stadt Frankfurt, http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de ;FiftyFifty Berlin http://www.fifty-fifty.eu )
Unterrichtsmaterialien und Schulungen für Lehrer und Schüler bietet die Sächsische EnergieAgentur Saena e.V. kostenfrei an. (http://www.saena.de/angebote/unterrichtsmodule.html )
Der Personalaufwand an den Schulen kann durch die Einbindung in den Unterricht und in
Projektwochen erfolgen. Ergänzt kann durch Mittel aus dem Ganztagsangebot (GTA) werden.
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Das Einsparpotential an öffentlichen Gebäuden ist enorm. Leipzig sollte beginnen, dieses Potential
mit dem sympathischen, erprobten und öffentlichkeitswirksamen Projekt Halbe-Halbe zu heben.
Gewinnen tun alle: Die Schülerinnen und Schüler, der Stadthaushalt und unsere Klimabilanz.
Zu den Voraussetzungen die zu schaffen sind (Beschlusspunkt 2):
zu 1 Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im
städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement
Diese Kostenstelle ermöglicht folgende Ein- und Auszahlungen:
• Die Einsparungen durch die Änderung des Nutzerverhaltens an den teilnehmenden Schulen im
Vergleich zu einem Eingangsreferenzwert und einer Verrechnung von Gradzahltagen werden dem
Element gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt transparent nach den am Projekt teilnehmenden
Schulen.
• Einnahmen aus Fördermitteln zum Projekt werden dem Element gutgeschrieben.
• 50 % der jeweiligen Einsparungen werden an die jeweiligen Schulen zur freien Verwendung im
Rahmen ihrer Aufgaben ausgezahlt.
• 10 % der Einsparungen werden als Erfolgsprämie nach einem vom Amt für Gebäudemanagement
zu wählenden Erfolgsschlüssel an die bei der Stadt angestellten HausmeisterInnen der
teilnehmenden Schulen ausgezahlt.
• 40 % bleiben in der Haushaltsstelle zur Deckung des nicht förderfähigen Anteils der Kosten.
Zu 2 Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen
Im Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau sollen die Voraussetzungen für ein verbindliches
Contracting zwischen dem Amt für Gebäudemanagement und den teilnehmenden Schulen
geschaffen werden. Dazu gehören die Feststellung von Referenzverbräuchen zum Einstieg, die
Definition von Einsparungen und erzielten Einspargewinnen und deren hälftige Auszahlung an die
Schulen.
Zu 3 Schaffung einer transparenten Datenbasis
Im Amt für Gebäudemanagement sollen die vorhandenen Daten über den individuellen Wasserund Energieverbrauch jeder teilnehmenden Schule vor und während der Einführung von
Einsparmaßnahmen im Nutzerverhalten Nutzer genau ausgewiesen und transparent gemacht
werden.
Zu 4 Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers
Das Dezernat 6 soll die Projektkoordination Halbe-Halbe für einen gemeinnützigen Träger der
Umweltbildung ausschreiben und beauftragen.
Zu 5 Beantragung von Fördermitteln
Für die entstehenden Kosten soll das Dezernat 6 Fördermittel beim Projektträger Jülich des BMUB
beantragen.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.3
Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an
Leipziger Schulen
Vorlage: VI-A-01424
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „HalbeHalbe“ an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017.
2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des
Projektes „Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen:
• Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“
im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016.
• Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für
Energiesparmaßnahmen im Amt für Gebäudemanagement gebunden.
• Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016.
• Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016.
• Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015
• Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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