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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026269.pdf
Größe
293 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 10:14

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01424 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.05.2015 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“ an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017. 2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes „Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen: • Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016. • Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energiesparmaßnahmen im Amt für Gebäudemanagement gebunden. • Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016. • Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016. • Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015 • Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015 Seite 1/5 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/5 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Das Nutzerverhalten in Gebäuden birgt nach wie vor ein großes Einsparpotential bei Energie- und Wasserverbräuchen. Experten gehen von einem Einsparpotential von 10-20% des Gesamtverbrauchs in öffentlichen Gebäuden aus. Das Projekt Halbe-Halbe will diese Einsparressourcen nach dem Vorbild ähnlicher, schon lange erfolgreich laufender Projekte in anderen deutschen Städten heben (Chemnitz, Frankfurt a.M., Hannover, Berlin, Landkreis TeltowFläming etc.). Als Anreiz zum Sparen erhalten die Schulen 50 % der eingesparten Mittel für Anschaffungen. Und auch die HausmeisterInnen erhalten eine Prämie für erfolgreiches Sparen. Seite 3/5 Das Potential ist groß: so weist zum Beispiel die Stadt Frankfurt im Jahr 2013 eine Einsparsumme vermiedener Energie- und Wasserverbräuche an 96 teilnehmenden Schulen von 1,1 Mio. € aus. Halbe-Halbe in Leipzig verfolgt im Wesentlichen vier Ziele: - Finanzielle Ressourcen erschließen – für den Stadthaushalt und die Schulen - Einen Beitrag zur Umweltbildung in der konkreten Lebenswelt von Schülern und Lehrern leisten - Einen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz der Stadt Leipzig leisten - Einen Beitrag zur Erreichung des angestrebten European-Energy-Awards in Gold für die Stadt Leipzig leisten. Anreizsysteme wie die finanzielle Beteiligung der Akteure an den erreichten Einsparungen sind zur Erreichung dieser Ziele ein bewährtes und effektives Mittel. Wir haben im Vorfeld der Antragstellung 6 Leipziger Schulen das Projekt vorgestellt und deren Interesse abgefragt: Alle 6 Schulen haben ihr konkretes Interesse für die Teilnahme an einer Pilotphase zum Schuljahr 2016/17 bekundet und möchten auch hier benannt werden: - August-Bebel-Grundschule - Robert-Schumann-Gymnasium - Immanuel-Kant-Gymnasium - Wilhelm-Ostwald-Gymnasium - Förderschule Thonberg - Reclam-Gymnasium Von einem großen Kreis an teilnehmenden Schulen ist also auszugehen. Dort kann es also losgehen mit dem Ausloten von Energiesparmaßnahmen – wann brennt welches Licht, welche Heizkörper sind wann und wie aufgedreht, wie lüften wir und wann, welche Kaffeemaschinen, Kopierer, etc. sind Energiefresser und können ausgeschaltet werden – all das und mehr wird an jeder Schule individuell von Schülern und Lehrern zu einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Nicht ohne Grund gibt es für diese Projekte eine Förderkulisse auf Bundesebene beim Projektträger Jülich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/klimaschutzkonzepte-umsetzung-schulen). Die Schulen können pädagogisch wichtige Anschaffungen tätigen, die HausmeisterInnen sind motiviert und dem Stadthaushalt verbleiben immer noch relevante Mittel, die ohne das Projekt nicht zur Verfügung stehen würden. Fachlich dabei beraten werden die Schulen von einem gemeinnützigen externen Projektträger. Hauptaufgabe des Projektträgers ist die Vermittlung von Know-how und die Koordination zwischen Amt für Gebäudemanagement, Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie den Schulen. Dieser externe Träger wird ein Verein mit Erfahrungen im Bereich Umweltlernen sein. Möglich sind zum Beispiel die Zukunftsakademie Leipzig e.V. (http://www.zukunftsakademie-leipzig.de), das Umweltinformationszentrum Leipzig UIZ e.V. (http://www.uiz-foerderverein.de) oder das Unabhängige Institut für Umweltfragen e.V. UfU Berlin (http://www.ufu.de), das auch das Berliner und das Chemnitzer Projekt steuert. Dieser externe Projektträger wird vom Dezernat 6 mit der Koordination beauftragt und bezahlt. Die Kosten werden vom Projektträger Jülich des BMUB anteilig gefördert. Die restlichen Kosten werden mit einem Teil der Einsparungen refinanziert. Die vergleichbaren Projekte anderer Städte zeigen, dass trotz der ausgezahlten Erfolgsprämien und den anfallenden Personalkosten mit einem Gewinn für den Stadthaushalt zu rechnen ist. (Energiemanagement der Stadt Frankfurt, http://www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de ;FiftyFifty Berlin http://www.fifty-fifty.eu ) Unterrichtsmaterialien und Schulungen für Lehrer und Schüler bietet die Sächsische EnergieAgentur Saena e.V. kostenfrei an. (http://www.saena.de/angebote/unterrichtsmodule.html ) Der Personalaufwand an den Schulen kann durch die Einbindung in den Unterricht und in Projektwochen erfolgen. Ergänzt kann durch Mittel aus dem Ganztagsangebot (GTA) werden. Seite 4/5 Das Einsparpotential an öffentlichen Gebäuden ist enorm. Leipzig sollte beginnen, dieses Potential mit dem sympathischen, erprobten und öffentlichkeitswirksamen Projekt Halbe-Halbe zu heben. Gewinnen tun alle: Die Schülerinnen und Schüler, der Stadthaushalt und unsere Klimabilanz. Zu den Voraussetzungen die zu schaffen sind (Beschlusspunkt 2): zu 1 Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement Diese Kostenstelle ermöglicht folgende Ein- und Auszahlungen: • Die Einsparungen durch die Änderung des Nutzerverhaltens an den teilnehmenden Schulen im Vergleich zu einem Eingangsreferenzwert und einer Verrechnung von Gradzahltagen werden dem Element gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt transparent nach den am Projekt teilnehmenden Schulen. • Einnahmen aus Fördermitteln zum Projekt werden dem Element gutgeschrieben. • 50 % der jeweiligen Einsparungen werden an die jeweiligen Schulen zur freien Verwendung im Rahmen ihrer Aufgaben ausgezahlt. • 10 % der Einsparungen werden als Erfolgsprämie nach einem vom Amt für Gebäudemanagement zu wählenden Erfolgsschlüssel an die bei der Stadt angestellten HausmeisterInnen der teilnehmenden Schulen ausgezahlt. • 40 % bleiben in der Haushaltsstelle zur Deckung des nicht förderfähigen Anteils der Kosten. Zu 2 Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen Im Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau sollen die Voraussetzungen für ein verbindliches Contracting zwischen dem Amt für Gebäudemanagement und den teilnehmenden Schulen geschaffen werden. Dazu gehören die Feststellung von Referenzverbräuchen zum Einstieg, die Definition von Einsparungen und erzielten Einspargewinnen und deren hälftige Auszahlung an die Schulen. Zu 3 Schaffung einer transparenten Datenbasis Im Amt für Gebäudemanagement sollen die vorhandenen Daten über den individuellen Wasserund Energieverbrauch jeder teilnehmenden Schule vor und während der Einführung von Einsparmaßnahmen im Nutzerverhalten Nutzer genau ausgewiesen und transparent gemacht werden. Zu 4 Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers Das Dezernat 6 soll die Projektkoordination Halbe-Halbe für einen gemeinnützigen Träger der Umweltbildung ausschreiben und beauftragen. Zu 5 Beantragung von Fördermitteln Für die entstehenden Kosten soll das Dezernat 6 Fördermittel beim Projektträger Jülich des BMUB beantragen. Anlagen: Seite 5/5 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.3 Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen Vorlage: VI-A-01424 Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „HalbeHalbe“ an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017. 2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes „Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen: • Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016. • Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energiesparmaßnahmen im Amt für Gebäudemanagement gebunden. • Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016. • Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016. • Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015 • Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1