Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026689.pdf
Größe
267 kB
Erstellt
30.04.15, 12:00
Aktualisiert
20.08.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01351
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Ratsversammlung
20.05.2015
Verweisung in die Gremien
Eingereicht von
AfD-Fraktion
Betreff
Neugründung des Bewertungsausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Bewertungsausschuss wird mit Übernahme der Dokumente aus den vorher bestehenden
Bewertungsausschüssen neu gegründet. Alle Stadtratsmitglieder werden auf Mitarbeit für das
ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik überprüft.
Begründung:
Es hat auch zweieinhalb Jahrzehnte nach den friedlichen politischen Veränderungen, die
maßgeblich auch von dieser Stadt ausgingen, eine positive Signalwirkung für Leipzig, wenn sich alle
Stadträte der Ratsversammlung auf Mitarbeit in der Spionageorganisation des SED-Staates
überprüfen lassen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 11.2. Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich / Neugründung des
Bewertungsausschusses
Vorlage: VI-P-01231 / VI-A-1351
Beschluss:
1. Der entsprechend Ratsbeschluss RBV-320/10 vom 21.04.2010 gebildete
Bewertungsausschuss wird in den § 17 "Beratende Ausschüsse" der Hauptsatzung unter 12.
mit Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Bewertungsausschuss
gemäß Anlage aufgenommen.
2. Der Bewertungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17
Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils 1 Mitglied in diesen Ausschuss.
3. Die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen,
Eigenbetriebsleitern/-innen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h.
Amtsleitern/-innen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem
Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher
Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen
und für Datenschutz und Bewerbern/-innen für diese Stellen bzw. Ämter wird entsprechend
Beschluss vom 18.07.2007 - Nr. RBIV-925/07 - fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 41
Nein - Stimmen: 18
Enthaltungen: 5
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Anlage
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – Bewertungsausschuss
Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 SächsGemO wird durch Beschluss der Ratsversammlung der Stadt
Leipzig vom 08.07.2015 die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung vom 16.07.2014,
Beschluss Nr. RBV-2141/14, wie folgt geändert:
§ 1 Änderung des § 17 Abs. 1
Im § 17 „Beratende Ausschüsse“ wird im Absatz 1 folgende neue Nr.
12. Bewertungsausschuss
hinzugefügt. Die Nummern 1. bis 11. bleiben unverändert.
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015