Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023145.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
07.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01258
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
Zuständigkeit
1. Lesung
15.04.2015
1. Lesung
Eingereicht von
SR Jens Lehmann
SR Carola Lange
Betreff
Schongauer Straße 41
Beschluss:
Der OBM wird beauftragt, die Festlegungen im Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und Gewerbegebiet
Nordost - Lehdenweg“ für die Flurstücke 957/7; 957/8; 957/6 aufzuheben und eine Änderung der
baulichen Nutzung herbeizuführen mit dem Ziel, ein Allgemeines Wohngebiet (oder Mischgebiet)
festzusetzen anstelle des bisher vorgesehenen Gewerbegebietes für Sportbauten und kurzfristige
Beherbergung.
Sachverhalt:
Durch Aufhebung des räumlichen Geltungsbereiches Bebauungsplan 2 "Einkaufs- und
Gewerbegebiet Nordost - Lehdenweg“ kann die bestehende Seniorenwohnanlage erhalten bleiben,
und für die vor allem betagten Bewohner kann ein weiteres Wohnen gewährleistet werden.
Die nächsten Wohnbebauungen befindet sich in unmittelbarer Nähe (im Peter-Breuer-Weg nur
160 m, die Wohnbebauungen in der Gundermannstraße nur 370 m entfernt und die Siedlung im
Sommerfelder Weg in nur 800 m Entfernung).
Dass diese Änderung rechtens wäre, zeigt der Bebauungsplan E – 164 „Südlich der B 6“ .Er ist seit
dem 21.02.1996 in Kraft. Für einen Teilbereich von ca. 8 ha wurde das Verfahren zur 1. Änderung
im Jahre 1997 durchgeführt mit dem Ziel, anstelle des festgesetzten Gewerbegebietes ein
Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Diese Änderung trat am 27.08.1997 in Kraft.
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