Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020734.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
12.03.15, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01176
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
25.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
09.04.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.04.2015
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
06.05.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
07.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Konsequente Umsetzung des Planungs- sowie des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses für das Gymnasium am Standort Gorkistraße
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse zur Planung (RBV-1352/12) sowie zu Bau
und Finanzierung (RBV-1866/13) für das 4-zügige Gymnasium am Standort Gorkistraße im Ortsteil
Schönefeld, einschließlich der Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden,
konsequent umzusetzen.
Begründung:
Im Jahre 2012 fasste der Stadtrat den Planungsbeschluss sowie 2013 den Bau- und
Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der stillgelegten Schulgebäude und Einrichtung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Gorkistraße 15 und 25. Diese Beschlüsse beinhalteten den Bau
einer Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden sowie einen
Sporthallenneubau. Sie wurden nach heftigen Debatten quer durch die Fraktionen jeweils nur mit
knappen Mehrheiten gefasst. Nach wie vor steht jedoch die Baugenehmigung für die zwingend
erforderliche Fußgängerverbindungsbrücke aus, auch wenn die Verwaltung inzwischen Widerspruch
gegen die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde eingelegt hat. Offensichtlich gibt es bisher
auch nur verbindliche Vereinbarungen mit der zuständigen Kirchgemeinde für das die beiden
Schulgrundstücke trennende Verbindungsgrundstück. Ebenso steht eine verbindliche Zustimmung
der Gemeindeunfallkasse für eine ebenerdige Verbindung aus. Nunmehr stehen in den kommenden
Wochen Entscheidungen im Vergabegremium Bauleistungen nach VOB an, die unmittelbar den Bau
der für die schulische Nutzung erforderlichen Fußgängerverbindungsbrücke berühren. Damit sind
Verzögerungen vorprogrammiert, welche Baukostenerhöhungen in nicht notwendiger und
beträchtlicher Höhe verursachen.