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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020734.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
12.03.15, 12:00
Aktualisiert
18.09.18, 12:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-01176 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit Vorberatung Ratsversammlung 25.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 09.04.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.04.2015 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost 06.05.2015 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 07.05.2015 2. Lesung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Konsequente Umsetzung des Planungs- sowie des Bau- und Finanzierungsbeschlusses für das Gymnasium am Standort Gorkistraße Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse zur Planung (RBV-1352/12) sowie zu Bau und Finanzierung (RBV-1866/13) für das 4-zügige Gymnasium am Standort Gorkistraße im Ortsteil Schönefeld, einschließlich der Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden, konsequent umzusetzen. Begründung: Im Jahre 2012 fasste der Stadtrat den Planungsbeschluss sowie 2013 den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der stillgelegten Schulgebäude und Einrichtung eines 4zügigen Gymnasiums am Standort Gorkistraße 15 und 25. Diese Beschlüsse beinhalteten den Bau einer Fußgängerverbindungsbrücke zwischen den beiden Schulgebäuden sowie einen Sporthallenneubau. Sie wurden nach heftigen Debatten quer durch die Fraktionen jeweils nur mit knappen Mehrheiten gefasst. Nach wie vor steht jedoch die Baugenehmigung für die zwingend erforderliche Fußgängerverbindungsbrücke aus, auch wenn die Verwaltung inzwischen Widerspruch gegen die Entscheidung der oberen Denkmalbehörde eingelegt hat. Offensichtlich gibt es bisher auch nur verbindliche Vereinbarungen mit der zuständigen Kirchgemeinde für das die beiden Schulgrundstücke trennende Verbindungsgrundstück. Ebenso steht eine verbindliche Zustimmung der Gemeindeunfallkasse für eine ebenerdige Verbindung aus. Nunmehr stehen in den kommenden Wochen Entscheidungen im Vergabegremium Bauleistungen nach VOB an, die unmittelbar den Bau der für die schulische Nutzung erforderlichen Fußgängerverbindungsbrücke berühren. Damit sind Verzögerungen vorprogrammiert, welche Baukostenerhöhungen in nicht notwendiger und beträchtlicher Höhe verursachen.