Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
25.04.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 14:32
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05797
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Verordnung der Stadt Leipzig zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit
Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und
Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
22.08.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Verordnung der Stadt Leipzig zur Aufhebung der
Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle
Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Begründung zur Rechtsverordnung zur Aufhebung der Sperrzeit für
Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle
Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig
1. Grundlagen
Das Sächsische Gaststättengesetz stellt in § 9 Absatz 2 grundsätzlich die Möglichkeit bereit,
die gesetzlich festgeschriebene Sperrzeit zwischen 5 und 6 Uhr für ein gesamtes
Gemeindegebiet aufzuheben. Eine solche Änderung kann jedoch nur der Stadtrat im
Rahmen einer Rechtsverordnung treffen.
Zwingende Voraussetzung für die Aufhebung der Sperrzeit ist das Vorliegen eines
öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse, welche gegenüber den
Interessen der Allgemeinheit überwiegen.
Eben dieses öffentliche Bedürfnis bzw. die besonderen örtlichen Verhältnisse wurden
ausgehend von den Entwicklungen innerhalb der Stadt Leipzig in der Vergangenheit
nunmehr erkannt und bilden somit die Grundlage für die Aufhebung der Sperrzeit für
Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und
Diskotheken im Stadtgebiet Leipzig.
2. Begründung
Was ist Clubkultur und was ist ein Clubevent
In den letzten Jahrzehnten ist besonders im Zuge der Entwicklung der elektronischen Musik
auch in Leipzig eine vielfältige Clubkultur entstanden.
Im Gegensatz zu Konzerten, die ihren Focus in der Regel auf den sogenannten Headliner
und Supportkünstler legen und in der Regel nicht länger als vier Stunden dauern, wird bei
Clubevents Wert daraufgelegt, vielen Künstlern im Laufe der Veranstaltung eine
Auftrittsmöglichkeit zu geben. Künstlerische DJ´s und Liveacts benötigen zu ihrer Entfaltung
eine gewisse Auftrittszeit, die in der Regel mindestens drei Stunden beträgt.
Künstler erzählen am Abend ihre ganz eigene Geschichte, ihr Mittel ist das nicht das Wort
sondern die Musik. Und die Geschichten haben Höhen, Tiefen und Spannungsbögen,
Energien die Liebhabern klassischer Musik auch bekannt sind. Durch eine entsprechende
Planung der Lineups werden diese einzelnen Geschichten der Künstler über den Abend
miteinander verwoben, wodurch der Gast am Ende ein für jeden Abend einzigartiges
Erlebnis haben kann.
Aus diesem Grund dauert ein Clubevent – soll er künstlerisch wertvoll sein – mindestens in
der Regel 8 bis 10 Stunden.
Mit der DJ-Kultur und dem Mixen von Musikstücken, dem Verweben der Töne miteinander,
gibt es keine Pausen mehr. Der Gast kann sich in die Musik hineinbegeben und über
Stunden zum Teil tiefe kontemplative Erfahrungen erleben. Das Gefühl, ganz in der Musik zu
sein, die Gedanken und die Welt hinter sich lassen zu können, bedarf einer gewissen
Ungestörtheit und der Möglichkeit, sich über die Zeit hinweg zeigen zu können. Auch das ist
ein Grund dafür, warum Clubevents so viel länger als normale Konzerte dauern.
Bedarf an Veranstaltungen über die Sperrzeit hinaus
3/6
Internet und Social Media, die globale Vernetzung und die ständige Verfügbarkeit von
Informationen und der Möglichkeit, mit anderen Menschen jederzeit in Kontakt zu treten,
haben unsere Gesellschaft seit den 90er Jahren radikal verändert. Alles soll zu jeder Zeit
verfügbar sein, die Entwicklung zur 24/7 Gesellschaft scheint unaufhaltsam. Städte die nie
schlafen wie New York, London oder Berlin sind ein Beispiel, was eine moderne Metropole
im 21. Jahrhundert ausmacht – Lebendigkeit und die Freiheit ihrer Bewohner, zu jeder Zeit
alles tun zu können.
Leipzig hat sich seit der Wende ebenso rasant entwickelt – von Hypezig ist auch manchmal
die Rede. So hat sich auch hier in großen Teilen speziell der jüngeren Bevölkerung der
Bedarf an einem Nachtleben, das nicht um eine bestimmte Uhrzeit enden muss, entwickelt.
Eine Vielzahl an Clubs, die diese Bedürfnisse erfüllen, sind ein Beleg für diesen Bedarf.
Neben Leipzigern sind es aber auch sehr viele internationale und deutsche Gäste außerhalb
Leipzigs, die diese lebendige Subkultur sehr schätzen und regelmäßig Besucher der Clubs
sind.
Die Veränderungen des allgemeinen Konsumverhaltens der Bevölkerung, Novellierungen
einiger Gesetze wie z.B. des Ladenschlussgesetzes, haben zur Folge, dass besonders viele
Menschen im Dienstleistungssektor und speziell im Einzelhandel in der Regel bis nach
22 Uhr arbeiten müssen.
Auch aus Sicht dieses Personenkreises ist der Bedarf an Weggehmöglichkeiten, die nicht
schon 5 Uhr enden, gegeben. Wurden vor vielen Jahren die Geschäfte pünktlich 18.30 Uhr
geschlossen, war es kein Problem, gegen 21 Uhr das Tanzlokal zu besuchen, heute sitzen
viele zu dieser Zeit noch hinter der Kasse oder gar in den Büros.
Für viele Gäste hat das Verbringen der Nacht mit Freunden, beim Tanzen bei einem Event
bis in die Morgenstunden hinein, bis zu dem Moment, wo der nächste Tag anbricht und es
wieder hell wird einen ganz eigenen Reiz und die Tatsache, dies ausleben zu können, stellt
schon einen eigenen Bedarf an sich dar.
Aus beiden o.g. Gründen ist eine mögliche Vorverlegung der Veranstaltungen, will man die
Mindestdauer von acht Stunden erreichen, nicht sinnvoll und würde eine Befriedigung des
Bedarfs an Clubevents und „die Nacht durchzutanzen“ nicht befriedigen.
Durch eine Sperrzeit zwischen 5 und 6 wird das Geschäftsmodel der Clubs an sich in Frage
gestellt, da das Erlebnis „Clubnacht“ nicht mehr angeboten werden kann. Durch
Abwanderung der Gäste und Betreiber in Städte, in denen die Sperrzeit nicht umgesetzt
wird, ist längerfristig mit Schließungen der Clubs zu rechnen. In diesem Moment entsteht
eine noch größere Bedarfslücke. Die vielfältige Subkultur, mit der Leipzig selber gerne wirbt,
wäre so in Zukunft in ihrer Existenz bedroht.
Bedeutung der Clubs für Subkultur und Gesellschaft
Clubs spielen im Ökosystem der Subkultur eine zentrale Rolle. Sollen Künstler oder neue
Entwicklungen die Möglichkeit erhalten, sich zu entfalten, bedarf es der Interaktion mit dem
Publikum. Dies geschieht anfangs jenseits des Mainstreams allein in den Clubs. Kein
Künstler spielt sofort in großen Hallen oder Stadien, jeder Künstler fängt klein an und zieht
mit der Zeit mehr Publikum an. Für diese Entwicklung bedarf es Clubs verschiedener
Größen. Sollten durch eine konsequente Durchsetzung bzw. Nichtaufhebung der Sperrzeit
Clubs wie oben beschrieben in ihrer Existenz bedroht sein, bricht ein grundlegender Teil
dieser „Nahrungskette“ weg, mit Auswirkungen auf die abhängigen Bestandteile.
Keine Konflikte mit anderen Rechtsnormen
4/6
Die Sperrzeit versucht den Schutz u.a. folgender Rechtsnormen zu unterstützen:
-
Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durch Besucher oder die Einrichtungen an sich
Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Sicherstellung hygienischer Vorschriften (umgangssprachlich Putzstunde)
Die Einhaltung von Lärmemissionswerten wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) geregelt und schon vor Erteilung der Betriebserlaubnis muss jeder Betreiber ein
Lärmschutzgutachten vorlegen. In diesem Gutachten wird sichergestellt, dass von dem
Betrieb keine Grenzwertüberschreitungen ausgehen. Die Sperrzeit würde aktuell erst ab 5
Uhr das Recht der Anwohner auf Lärmschutz unterstützen, bis zu diesem Zeitpunkt ist die
Sperrzeit kein geeignetes Mittel, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Dies obliegt dem
BImSchG und ist in Verbindung mit der BauNVO und der TA Lärm vollumfänglich
gewährleistet.
Einschränkungen führen bei vorliegendem Bedarf (wie oben erklärt) immer wieder dazu,
dass Veranstalter in die Illegalität ausweichen und Veranstaltungen ohne Konzession und
die Einhaltung der notwendigen Rechtsvorschriften durchführen.
Dies führte in der Vergangenheit – siehe z.B. illegale Open Air Veranstaltungen im
Birkenwäldchen – zu erheblichen Lärmbelästigungen der Allgemeinheit. Durch eine
Lenkungswirkung legaler Musikspielstätten können diese Verstöße zumindest eingegrenzt
werden. Sollte es jedoch nicht zu einer Aufhebung der Sperrzeit kommen, wird die Anzahl
illegaler Veranstaltungen massiv zunehmen.
Eine weitere Belästigung der Anwohner kann von an- und abreisenden Besuchern
herrühren. Im Moment erfolgt diese über den ganzen Abend verteilt und durch das langsame
Ausklingen der Veranstaltungen über mehrere Stunden, ist die Anzahl der auf einmal das
Objekt verlassenden Besucher überschaubar.
Sollten jedoch alle Besucher Punkt 5 Uhr die Veranstaltungsstätte verlassen, ergeben sich
neben einer erhöhten Lärmbelastung auch Probleme aus Sicherheitsaspekten. Es stehen
nicht ausreichend Verkehrsmittel für die sichere Abreise besonders weiblicher Gäste zu
Verfügung und viele Menschen zur gleichen Zeit am gleichen Ort mit einem möglichweise
gewissen Alkoholpegel stellen an sich ein Problem dar.
Bedeutung der Clubkultur für den Fremdenverkehr
Das Leipziger Nachtleben ist mittlerweile über die Grenzen der Stadt bekannt. Aus eigener
Erfahrung können wir bestätigen, dass unser Publikum in den letzten Jahren immer
internationaler geworden ist. Clubs wie die Distillery und das Institut für Zukunft belegen seit
Jahren in Umfragen regelmäßig Plätze in der Top 10 Deutschlands.
Von Leipzig als Messe- und Kongressstadt erwarten die Veranstalter, dass es ein vielfältiges
Nachtleben gibt, das macht die Stadt u.a. attraktiv für Veranstalter von Messen und
Kongressen.
Clubbesucher von außerhalb verbringen in der Regel ein ganzes Wochenende in der Stadt
und bringen durch die sogenannte Umwegerentabilität auch anderen Wirtschaftszweigen
entsprechende Umsätze.
3. Erlass, Veröffentlichung und Inkrafttreten
5/6
Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt
Leipzig ist der Stadtrat für den Erlass der Rechtsverordnung zuständig.
Die Rechtsverordnung soll am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Die Stadt macht
die Verordnung gemäß Bekanntmachungssatzung vom 15.03.2000 (Beschluss des
Stadtrates Nr.III-233/00), zuletzt geändert mit Beschluss RBV-1706/13 vom 10.07.2013,
bekannt.
Anlagen:
Rechtsverordnung
6/6
Verordnung der Stadt Leipzig über die Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten
mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen
und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig
Aufgrund § 9 Absatz 2 Sächsisches Gaststättengesetz vom 03.07.2011 (SächsGVBl. 2011
Nr. 6, S. 338), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl.
S. 658) geändert worden ist, wird abweichend von der Vorschrift des § 9 Absatz 1 Satz 1
SächsGastG verordnet:
§ 1 Aufhebung der Sperrzeit
Die Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle
Einrichtungen und Diskotheken im Gebiet der Stadt Leipzig wird aufgehoben.
§ 2 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer es als Betreiber einer Gaststätte oder einer öffentlichen
Vergnügungsstätte, welche nicht zu den unter § 1 genannten Einrichtungen gehören, duldet,
dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit gemäß § 9 Absatz 1 SächsGastG in den
Betriebsräumen verweilt.
Ordnungswidrig handelt auch, wer als Gast in den Räumen einer Gaststätte oder einer
öffentlichen Vergnügungsstätte, welche nicht zu den unter § 1 genannten Einrichtungen
gehören, über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein
in seinem Betrieb Beschäftigter oder ein Beauftragter der Gemeinde ihn ausdrücklich
aufgefordert hat, sich zu entfernen.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☒
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☒
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☒ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☒
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☒
☐
☐
☐
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1