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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1393289.pdf
Größe
321 kB
Erstellt
25.04.18, 12:00
Aktualisiert
26.06.18, 14:32

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05797 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Verordnung der Stadt Leipzig zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 22.08.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Verordnung der Stadt Leipzig zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Begründung zur Rechtsverordnung zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig 1. Grundlagen Das Sächsische Gaststättengesetz stellt in § 9 Absatz 2 grundsätzlich die Möglichkeit bereit, die gesetzlich festgeschriebene Sperrzeit zwischen 5 und 6 Uhr für ein gesamtes Gemeindegebiet aufzuheben. Eine solche Änderung kann jedoch nur der Stadtrat im Rahmen einer Rechtsverordnung treffen. Zwingende Voraussetzung für die Aufhebung der Sperrzeit ist das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besondere örtliche Verhältnisse, welche gegenüber den Interessen der Allgemeinheit überwiegen. Eben dieses öffentliche Bedürfnis bzw. die besonderen örtlichen Verhältnisse wurden ausgehend von den Entwicklungen innerhalb der Stadt Leipzig in der Vergangenheit nunmehr erkannt und bilden somit die Grundlage für die Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken im Stadtgebiet Leipzig. 2. Begründung Was ist Clubkultur und was ist ein Clubevent In den letzten Jahrzehnten ist besonders im Zuge der Entwicklung der elektronischen Musik auch in Leipzig eine vielfältige Clubkultur entstanden. Im Gegensatz zu Konzerten, die ihren Focus in der Regel auf den sogenannten Headliner und Supportkünstler legen und in der Regel nicht länger als vier Stunden dauern, wird bei Clubevents Wert daraufgelegt, vielen Künstlern im Laufe der Veranstaltung eine Auftrittsmöglichkeit zu geben. Künstlerische DJ´s und Liveacts benötigen zu ihrer Entfaltung eine gewisse Auftrittszeit, die in der Regel mindestens drei Stunden beträgt. Künstler erzählen am Abend ihre ganz eigene Geschichte, ihr Mittel ist das nicht das Wort sondern die Musik. Und die Geschichten haben Höhen, Tiefen und Spannungsbögen, Energien die Liebhabern klassischer Musik auch bekannt sind. Durch eine entsprechende Planung der Lineups werden diese einzelnen Geschichten der Künstler über den Abend miteinander verwoben, wodurch der Gast am Ende ein für jeden Abend einzigartiges Erlebnis haben kann. Aus diesem Grund dauert ein Clubevent – soll er künstlerisch wertvoll sein – mindestens in der Regel 8 bis 10 Stunden. Mit der DJ-Kultur und dem Mixen von Musikstücken, dem Verweben der Töne miteinander, gibt es keine Pausen mehr. Der Gast kann sich in die Musik hineinbegeben und über Stunden zum Teil tiefe kontemplative Erfahrungen erleben. Das Gefühl, ganz in der Musik zu sein, die Gedanken und die Welt hinter sich lassen zu können, bedarf einer gewissen Ungestörtheit und der Möglichkeit, sich über die Zeit hinweg zeigen zu können. Auch das ist ein Grund dafür, warum Clubevents so viel länger als normale Konzerte dauern. Bedarf an Veranstaltungen über die Sperrzeit hinaus 3/6 Internet und Social Media, die globale Vernetzung und die ständige Verfügbarkeit von Informationen und der Möglichkeit, mit anderen Menschen jederzeit in Kontakt zu treten, haben unsere Gesellschaft seit den 90er Jahren radikal verändert. Alles soll zu jeder Zeit verfügbar sein, die Entwicklung zur 24/7 Gesellschaft scheint unaufhaltsam. Städte die nie schlafen wie New York, London oder Berlin sind ein Beispiel, was eine moderne Metropole im 21. Jahrhundert ausmacht – Lebendigkeit und die Freiheit ihrer Bewohner, zu jeder Zeit alles tun zu können. Leipzig hat sich seit der Wende ebenso rasant entwickelt – von Hypezig ist auch manchmal die Rede. So hat sich auch hier in großen Teilen speziell der jüngeren Bevölkerung der Bedarf an einem Nachtleben, das nicht um eine bestimmte Uhrzeit enden muss, entwickelt. Eine Vielzahl an Clubs, die diese Bedürfnisse erfüllen, sind ein Beleg für diesen Bedarf. Neben Leipzigern sind es aber auch sehr viele internationale und deutsche Gäste außerhalb Leipzigs, die diese lebendige Subkultur sehr schätzen und regelmäßig Besucher der Clubs sind. Die Veränderungen des allgemeinen Konsumverhaltens der Bevölkerung, Novellierungen einiger Gesetze wie z.B. des Ladenschlussgesetzes, haben zur Folge, dass besonders viele Menschen im Dienstleistungssektor und speziell im Einzelhandel in der Regel bis nach 22 Uhr arbeiten müssen. Auch aus Sicht dieses Personenkreises ist der Bedarf an Weggehmöglichkeiten, die nicht schon 5 Uhr enden, gegeben. Wurden vor vielen Jahren die Geschäfte pünktlich 18.30 Uhr geschlossen, war es kein Problem, gegen 21 Uhr das Tanzlokal zu besuchen, heute sitzen viele zu dieser Zeit noch hinter der Kasse oder gar in den Büros. Für viele Gäste hat das Verbringen der Nacht mit Freunden, beim Tanzen bei einem Event bis in die Morgenstunden hinein, bis zu dem Moment, wo der nächste Tag anbricht und es wieder hell wird einen ganz eigenen Reiz und die Tatsache, dies ausleben zu können, stellt schon einen eigenen Bedarf an sich dar. Aus beiden o.g. Gründen ist eine mögliche Vorverlegung der Veranstaltungen, will man die Mindestdauer von acht Stunden erreichen, nicht sinnvoll und würde eine Befriedigung des Bedarfs an Clubevents und „die Nacht durchzutanzen“ nicht befriedigen. Durch eine Sperrzeit zwischen 5 und 6 wird das Geschäftsmodel der Clubs an sich in Frage gestellt, da das Erlebnis „Clubnacht“ nicht mehr angeboten werden kann. Durch Abwanderung der Gäste und Betreiber in Städte, in denen die Sperrzeit nicht umgesetzt wird, ist längerfristig mit Schließungen der Clubs zu rechnen. In diesem Moment entsteht eine noch größere Bedarfslücke. Die vielfältige Subkultur, mit der Leipzig selber gerne wirbt, wäre so in Zukunft in ihrer Existenz bedroht. Bedeutung der Clubs für Subkultur und Gesellschaft Clubs spielen im Ökosystem der Subkultur eine zentrale Rolle. Sollen Künstler oder neue Entwicklungen die Möglichkeit erhalten, sich zu entfalten, bedarf es der Interaktion mit dem Publikum. Dies geschieht anfangs jenseits des Mainstreams allein in den Clubs. Kein Künstler spielt sofort in großen Hallen oder Stadien, jeder Künstler fängt klein an und zieht mit der Zeit mehr Publikum an. Für diese Entwicklung bedarf es Clubs verschiedener Größen. Sollten durch eine konsequente Durchsetzung bzw. Nichtaufhebung der Sperrzeit Clubs wie oben beschrieben in ihrer Existenz bedroht sein, bricht ein grundlegender Teil dieser „Nahrungskette“ weg, mit Auswirkungen auf die abhängigen Bestandteile. Keine Konflikte mit anderen Rechtsnormen 4/6 Die Sperrzeit versucht den Schutz u.a. folgender Rechtsnormen zu unterstützen: - Schutz der Nachbarschaft vor Lärm durch Besucher oder die Einrichtungen an sich Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sicherstellung hygienischer Vorschriften (umgangssprachlich Putzstunde) Die Einhaltung von Lärmemissionswerten wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und schon vor Erteilung der Betriebserlaubnis muss jeder Betreiber ein Lärmschutzgutachten vorlegen. In diesem Gutachten wird sichergestellt, dass von dem Betrieb keine Grenzwertüberschreitungen ausgehen. Die Sperrzeit würde aktuell erst ab 5 Uhr das Recht der Anwohner auf Lärmschutz unterstützen, bis zu diesem Zeitpunkt ist die Sperrzeit kein geeignetes Mittel, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Dies obliegt dem BImSchG und ist in Verbindung mit der BauNVO und der TA Lärm vollumfänglich gewährleistet. Einschränkungen führen bei vorliegendem Bedarf (wie oben erklärt) immer wieder dazu, dass Veranstalter in die Illegalität ausweichen und Veranstaltungen ohne Konzession und die Einhaltung der notwendigen Rechtsvorschriften durchführen. Dies führte in der Vergangenheit – siehe z.B. illegale Open Air Veranstaltungen im Birkenwäldchen – zu erheblichen Lärmbelästigungen der Allgemeinheit. Durch eine Lenkungswirkung legaler Musikspielstätten können diese Verstöße zumindest eingegrenzt werden. Sollte es jedoch nicht zu einer Aufhebung der Sperrzeit kommen, wird die Anzahl illegaler Veranstaltungen massiv zunehmen. Eine weitere Belästigung der Anwohner kann von an- und abreisenden Besuchern herrühren. Im Moment erfolgt diese über den ganzen Abend verteilt und durch das langsame Ausklingen der Veranstaltungen über mehrere Stunden, ist die Anzahl der auf einmal das Objekt verlassenden Besucher überschaubar. Sollten jedoch alle Besucher Punkt 5 Uhr die Veranstaltungsstätte verlassen, ergeben sich neben einer erhöhten Lärmbelastung auch Probleme aus Sicherheitsaspekten. Es stehen nicht ausreichend Verkehrsmittel für die sichere Abreise besonders weiblicher Gäste zu Verfügung und viele Menschen zur gleichen Zeit am gleichen Ort mit einem möglichweise gewissen Alkoholpegel stellen an sich ein Problem dar. Bedeutung der Clubkultur für den Fremdenverkehr Das Leipziger Nachtleben ist mittlerweile über die Grenzen der Stadt bekannt. Aus eigener Erfahrung können wir bestätigen, dass unser Publikum in den letzten Jahren immer internationaler geworden ist. Clubs wie die Distillery und das Institut für Zukunft belegen seit Jahren in Umfragen regelmäßig Plätze in der Top 10 Deutschlands. Von Leipzig als Messe- und Kongressstadt erwarten die Veranstalter, dass es ein vielfältiges Nachtleben gibt, das macht die Stadt u.a. attraktiv für Veranstalter von Messen und Kongressen. Clubbesucher von außerhalb verbringen in der Regel ein ganzes Wochenende in der Stadt und bringen durch die sogenannte Umwegerentabilität auch anderen Wirtschaftszweigen entsprechende Umsätze. 3. Erlass, Veröffentlichung und Inkrafttreten 5/6 Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ist der Stadtrat für den Erlass der Rechtsverordnung zuständig. Die Rechtsverordnung soll am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Die Stadt macht die Verordnung gemäß Bekanntmachungssatzung vom 15.03.2000 (Beschluss des Stadtrates Nr.III-233/00), zuletzt geändert mit Beschluss RBV-1706/13 vom 10.07.2013, bekannt. Anlagen: Rechtsverordnung 6/6 Verordnung der Stadt Leipzig über die Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken für das Stadtgebiet Leipzig Aufgrund § 9 Absatz 2 Sächsisches Gaststättengesetz vom 03.07.2011 (SächsGVBl. 2011 Nr. 6, S. 338), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658) geändert worden ist, wird abweichend von der Vorschrift des § 9 Absatz 1 Satz 1 SächsGastG verordnet: § 1 Aufhebung der Sperrzeit Die Sperrzeit für Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb, Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen und Diskotheken im Gebiet der Stadt Leipzig wird aufgehoben. § 2 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer es als Betreiber einer Gaststätte oder einer öffentlichen Vergnügungsstätte, welche nicht zu den unter § 1 genannten Einrichtungen gehören, duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit gemäß § 9 Absatz 1 SächsGastG in den Betriebsräumen verweilt. Ordnungswidrig handelt auch, wer als Gast in den Räumen einer Gaststätte oder einer öffentlichen Vergnügungsstätte, welche nicht zu den unter § 1 genannten Einrichtungen gehören, über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein in seinem Betrieb Beschäftigter oder ein Beauftragter der Gemeinde ihn ausdrücklich aufgefordert hat, sich zu entfernen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☒ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☒ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☒ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☒ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1