Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1362534.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05044-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Erarbeitung eines Toilettenkonzeptes
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Seniorenbeirat
FA Umwelt und Ordnung
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
11.09.2018
13.09.2018
18.09.2018
18.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
x
☒
Alternativvorschlag Beschlusspunkt 3
☐ Sachstandsbericht
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu
Beschlusspunkt 1 und 2
Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung der Beschlusspunkte 1 und 2.
Zum Beschlusspunkt 3 wird Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag empfohlen:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, rechtlich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen
und in welcher Form mit Gaststättenbetreibern die Mitnutzung ihrer Toiletten vereinbart
werden kann, und dafür geeignete/wünschenswerte Standorte ausfindig zu machen.“
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zum Beschlusspunkt 1 und 2:
Im Rahmen der Ausschreibung von Werberechten war es notwendig, die Thematik Toiletten
zu beleuchten, da diese Bestandteil des gültigen Werbevertrages waren. Aus diesem Grund
wurde 2014 eine Arbeitsgruppe für Toiletten gegründet, in der die verschiedenen Ämter der
Stadt, die Behindertenbeauftragte sowie die LVB eingebunden waren. In Hinblick auf die
durch die Werbefirma Wall GmbH betriebenen Toiletten wurden heute bestehende und
notwendige Toilettenstandorte für das Stadtgebiet in der Arbeitsgruppe beleuchtet.
Zusätzlich wurde von der Verwaltung analysiert, in welchen Parkanlagen eine
Toilettenanlage sinnvoll wäre. Auch wurden die Quartiersmanager befragt, wo eine
Toilettenanlage sinnvoll erscheinen würde.
Aus dieser Datensammlung heraus, wurden entsprechende Toilettenstandorte entwickelt,
die mit der Stadtratsvorlage zum Werbekonzept VI-DS-04071-NF-01 durch den Stadtrat
bestätigt wurden. Dieses durch den Stadtrat beschlossene Toilettenkonzept bildetet die
Grundlage, um die Ausschreibung der Werberechte um ein Optionslos mit möglichen 20
Toilettenstandorten zu erweitern. Nur als Annex der Werberechte, hat die Verwaltung das
Toilettenthema aufgearbeitet. Der Oberbürgermeister (die Verwaltung) stellt weder Toiletten
her noch betreibt sie
Im Rahmen der Neuausschreibung der Werberechte wurde die Errichtung und Betreibung
von Toiletten nach dem Ratsbeschluss zur Ausschreibung (VI-DS-04071) als Option
ausgeschrieben.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Prognosen, ob die Stadt diese Option im
Rahmen der Vergabe von Werberechten bedienen kann, sind offen. Nach Vorlage der
Ausschreibungsergebnisse ist zu entscheiden, ob das Konzept angepasst werden muss.
Zu der geforderten Beschilderung ist auszuführen, dass bereits heute die Toiletten des
Werbepartners auf dem touristischen Leitsystem der Stadt ausgeschildert sind. Auch auf
den jeweiligen Stadtplänen – Innenstadt, die in den Werbeanlagen der Werbefirma Wall
vorhanden sind, werden die öffentlichen Toilettenstandorte im Innenstadtbereich
ausgewiesen.
Zusätzlich wäre durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung die Aufnahme der
Standorte in den interaktiven Online-Stadtplan in Form von entsprechenden
Symbolen/Informationen sowie in die stadteigene Geodateninfrastruktur möglich.
Zudem wird schon heute den Besuchern der Stadt von der Leipziger Touristik Marketing
GmbH ein Stadtplan zur Verfügung gestellt, in dem gleichfalls die öffentlichen Toiletten
enthalten sind. Somit ist eine weitere Beschilderung von Toiletten im öffentlichen Raum nicht
unbedingt erforderlich.
Aus den vorgenannten Gründen wird Beschlusspunkt 1 und 2 abgelehnt.
Zum Beschlusspunkt 3:
Der Ansatz wird unterstützt, bereits vorhandene Angebote in den gastronomischen und
kulturellen Einrichtungen in oder im Umfeld der öffentlichen Park- und Grünanlagen mit zu
nutzen. Das Rechtsamt wird beauftragt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher
Form mit Gaststättenbetreibern die Mitbenutzung ihrer Toiletten vereinbart werden kann. Das
Dezernat III wird dazu geeignete/wünschenswerte Standorte benennen.
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