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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1362534.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
30.01.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05044-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Erarbeitung eines Toilettenkonzeptes Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Seniorenbeirat FA Umwelt und Ordnung FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 11.09.2018 13.09.2018 18.09.2018 18.09.2018 19.09.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Zustimmung mit Ergänzung x ☒ Alternativvorschlag Beschlusspunkt 3 ☐ Sachstandsbericht Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu Beschlusspunkt 1 und 2 Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung der Beschlusspunkte 1 und 2. Zum Beschlusspunkt 3 wird Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag empfohlen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, rechtlich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form mit Gaststättenbetreibern die Mitnutzung ihrer Toiletten vereinbart werden kann, und dafür geeignete/wünschenswerte Standorte ausfindig zu machen.“ 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Zum Beschlusspunkt 1 und 2: Im Rahmen der Ausschreibung von Werberechten war es notwendig, die Thematik Toiletten zu beleuchten, da diese Bestandteil des gültigen Werbevertrages waren. Aus diesem Grund wurde 2014 eine Arbeitsgruppe für Toiletten gegründet, in der die verschiedenen Ämter der Stadt, die Behindertenbeauftragte sowie die LVB eingebunden waren. In Hinblick auf die durch die Werbefirma Wall GmbH betriebenen Toiletten wurden heute bestehende und notwendige Toilettenstandorte für das Stadtgebiet in der Arbeitsgruppe beleuchtet. Zusätzlich wurde von der Verwaltung analysiert, in welchen Parkanlagen eine Toilettenanlage sinnvoll wäre. Auch wurden die Quartiersmanager befragt, wo eine Toilettenanlage sinnvoll erscheinen würde. Aus dieser Datensammlung heraus, wurden entsprechende Toilettenstandorte entwickelt, die mit der Stadtratsvorlage zum Werbekonzept VI-DS-04071-NF-01 durch den Stadtrat bestätigt wurden. Dieses durch den Stadtrat beschlossene Toilettenkonzept bildetet die Grundlage, um die Ausschreibung der Werberechte um ein Optionslos mit möglichen 20 Toilettenstandorten zu erweitern. Nur als Annex der Werberechte, hat die Verwaltung das Toilettenthema aufgearbeitet. Der Oberbürgermeister (die Verwaltung) stellt weder Toiletten her noch betreibt sie Im Rahmen der Neuausschreibung der Werberechte wurde die Errichtung und Betreibung von Toiletten nach dem Ratsbeschluss zur Ausschreibung (VI-DS-04071) als Option ausgeschrieben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Prognosen, ob die Stadt diese Option im Rahmen der Vergabe von Werberechten bedienen kann, sind offen. Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse ist zu entscheiden, ob das Konzept angepasst werden muss. Zu der geforderten Beschilderung ist auszuführen, dass bereits heute die Toiletten des Werbepartners auf dem touristischen Leitsystem der Stadt ausgeschildert sind. Auch auf den jeweiligen Stadtplänen – Innenstadt, die in den Werbeanlagen der Werbefirma Wall vorhanden sind, werden die öffentlichen Toilettenstandorte im Innenstadtbereich ausgewiesen. Zusätzlich wäre durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung die Aufnahme der Standorte in den interaktiven Online-Stadtplan in Form von entsprechenden Symbolen/Informationen sowie in die stadteigene Geodateninfrastruktur möglich. Zudem wird schon heute den Besuchern der Stadt von der Leipziger Touristik Marketing GmbH ein Stadtplan zur Verfügung gestellt, in dem gleichfalls die öffentlichen Toiletten enthalten sind. Somit ist eine weitere Beschilderung von Toiletten im öffentlichen Raum nicht unbedingt erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen wird Beschlusspunkt 1 und 2 abgelehnt. Zum Beschlusspunkt 3: Der Ansatz wird unterstützt, bereits vorhandene Angebote in den gastronomischen und kulturellen Einrichtungen in oder im Umfeld der öffentlichen Park- und Grünanlagen mit zu nutzen. Das Rechtsamt wird beauftragt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form mit Gaststättenbetreibern die Mitbenutzung ihrer Toiletten vereinbart werden kann. Das Dezernat III wird dazu geeignete/wünschenswerte Standorte benennen. 3/3