Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395415.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05827
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Entwicklung der Ganztagsangebote an Leipziger Schulen in den Schuljahren
2016/2017 und 2017/2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendparlament
Ratsversammlung
22.08.2018
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kentnnis genommen.
1/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
2/9
1.
Anlass der Vorlage
Die Vorlage versteht sich als Fortschreibung vorangegangener Vorlagen zum Thema (VI-DS03157, DS-00778/14, DS V/3540, DS V/2502 vom 17.10.2012 und DS V/1532). Sie informiert zum gegenwärtigen Stand und zur künftigen Entwicklung der Leipziger Schulen mit
Ganztagsangeboten (GTA), insbesondere zu den Schulen, die über den Schulträger ihren
Antrag auf Zuweisung finanzieller Mittel gestellt haben und stellen werden.
2.
Rechtsgrundlagen - Veränderungen im Zuweisungsverfahren
Zum 17.01.2017 wurde die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015
außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle trat die geänderte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO) in Kraft. Diese
Verordnung gilt bis zum 31.07.2019.
Inhaltliche Veränderungen
Die SächsGTAVO vom 17.01.2017 enthält durch die Aufnahme zweier zusätzlicher
Paragrafen folgende inhaltliche Veränderungen:
1. Paragraf 3: Ganztagsangebote an Grundschulen. Grundschulen sind dazu angehalten,
ihre Ganztagsangebote inhaltlich zu reflektieren. Sie haben darauf zu achten, dass die
für die Ganztagsangebote zur Verfügung gestellten staatlichen Mittel für die Unterbreitung von unterrichtsergänzenden leistungs-differenzierten Lernangeboten, insbesondere für Maßnahmen
zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten,
zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen,
zur Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten und
zur Unterstützung bei sozialen Problemlagen eingesetzt werden.
2. Paragraf 4: Empfehlungen zu Ganztagsangeboten. Dieser verweist auf die von der
obersten Schulaufsichtsbehörde zur Qualitätssicherung und -entwicklung herausgegebenen Fachempfehlungen und Qualitätsrahmen der ganztägigen Bildung.
Formal-organisatorische Veränderungen
Die Abwicklung des Zuweisungsverfahrens zur Förderung von Schulen mit Ganztagsangeboten, das bisher über das Landesamt für Schule und Bildung(LaSuB) erfolgte, wurde ab
dem Schuljahr 2017/18 auf die Sächsische Aufbaubank (SAB) übertragen. Die Sächsische
Aufbaubank berechnet die Zuweisung nach § 5 der SächsGTAVO und weist diese dem
Antragsteller für jede Schule per Bescheid zu. Damit einher gingen Veränderungen wie neue
Antragsformulare für die Antragsteller, sowie die Notwendigkeit, eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort entweder dem Antrag beizufügen oder online zur Verfügung zu stellen.
Veränderungen die Zuweisungshöhe betreffend
Hinsichtlich der Berechnung der Zuweisungshöhe sieht die SächsGTAVO vom 17.01.2017
eine Veränderung den Sockelbetrag betreffend vor. Für Oberschulen beläuft sich dieser auf
2.000 bis 4.000 EURO je Schuljahr, zuvor war der Sockelbetrag für Oberschulen auf 2.000
EURO festgeschrieben.
3/9
3.
Quantitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten
Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten ist im Vergleich der Schuljahre 2016/17 (110 Schulen) und 2017/18 (111 Schulen) nahezu unverändert geblieben. In beiden Schuljahren führten insgesamt 110 Schulen Ganztagsangebote
durch. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von etwa 90% aller antragsberechtigten
123/124 allgemeinbildenden kommunalen Schulen. Die Schule Gundorf und die 157. Schule,
Grundschulen der Stadt Leipzig, und die Wladimir-Filatow-Schule, Förderzentrum für Blinde
und Sehbehinderte, stellten für das Schuljahr 2017/18 keinen Antrag auf Zuweisung. Die
Schule Böhlitz-Ehrenberg, Grundschule der Stadt Leipzig, die Käthe-Kollwitz-Schule, Förderzentrum/ Sprachheilschule und das Goethe-Gymnasium sind Neueinsteiger im Schuljahr
2017/18. Die Schule Telemannstraße, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist eine Schule im
Aufbau und führt ebenfalls Ganztagsangebote durch und hat für 2018 eine gesonderte Zuweisung erhalten. Bis Ende 2017 erfolgte die Finanzierung über die Friedrich-SchillerSchule, deren Außenstelle die Schule Telemannstraße als Schule im Aufbau zum Zeitpunkt
der Antragstellung war.
Hinsichtlich der Antragstellung wählten im Schuljahr 2016/17 48 Schulen den Schulträger als
Antragsteller und 62 Schulen ihren Schulförderverein. Im laufenden Schuljahr 2017/18
stellten 50 Schulen den Antrag auf GTA-Zuweisung über den Schulträger und 61 Schulen
über den Schulförderverein.
Betrachtet man die zahlenmäßige Entwicklung der Schulen mit GTA insgesamt und beginnend ab dem Jahr 2004, so hat sich die Zahl der Schulen mit GTA von 9 % im Jahr 2004 auf
90% im Jahr 2017/18 erhöht. Damit gibt es nahezu flächendeckend Ganztagsangebote an
den Leipziger Schulen.
Abbildung 1
Über die Nutzung bzw. Teilnahme der Schüler/-innen an den Ganztagsangeboten in den
Schulen liegen derzeit weder beim Schulträger noch beim Landesamt für Schule und Bildung
gesicherte Zahlen vor. Eine entsprechende Abfrage zur Schüler-teilnahme an den Ganztagsangeboten ist geplant.
Gemäß aktueller Bevölkerungsprognose wird bis zum Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von bis
zu 720.000 für Leipzig erwartet. Vor diesem Hintergrund besteht ein hoher Bedarf am Ausbau der Bildungsinfrastruktur im schulischen Bereich. Immer mehr neue Schulen entstehen
oder befinden sich im Aufbau, wobei es bis jetzt keine Regelung in der derzeit gültigen
SächsGTAVO gibt, wie mit diesen Schulen umzugehen ist. Für das Schuljahr 2018/19 haben
die 9. Grundschule sowie drei sich im Aufbau befindliche Schulen, einen Antrag auf
pauschalisierte Zuweisung über den Schulträger gestellt. Dabei handelt es sich um die
4/9
Schule B.-Göring-Straße, Grundschule, die Schule Diderotstraße, Oberschule und die
Schule Ratzelstraße, Oberschule.
Gemäß Sächsischem Schulgesetz § 16a (1) sollen die Schulen Ganztagsangebote unterbreiten. In den nächsten Jahren werden damit voraussichtlich weitere 8 Grundschulen, die
bislang noch keine Ganztagsangebote unterbreiten, mit hoher Wahrscheinlichkeit über den
Schulträger einen Antrag auf pauschalisierte Zuweisung stellen. Hinzu kommen mindestens
4 Schulen im Aufbau, die bisher über die Stammschule erfasst wurden. Wie in der Grafik
"Quantitative Entwicklung Leipziger Schulen mit GTA" (s. Abb. 1) ersichtlich ist, wird sich die
Anzahl der Schulen mit ganztägigen Angeboten von 2006 mit 66 Schulen mit der Umsetzung
des § 16a SchulG nahezu verdoppeln.
4.
Entwicklung des Fördermittelvolumens
Seit der Einführung von GTA in den Schulalltag bis zum derzeit laufenden Schuljahr 2017/18
haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 28,77 Mio. EURO Fördermittel/
Zuweisungen erhalten. Im Schuljahr 2016/17 erhielten die 110 Leipziger Schulen knapp 2,5
Mio. EURO Zuweisungen, einschließlich der im Herbst 2017 bewilligten zusätzlichen Gelder
in Höhe von 14.612 EURO für Schulen mit einem hohen Anteil an Schüler/-innen mit Migrationshintergrund. Im Schuljahr 2017/18 waren es 451.900 EURO mehr und insgesamt ca.
2,95 Mio. EURO für 111 Schulen.
Abbildung 2
Hintergründe für diese Entwicklung sind die Zunahme der Schülerzahl insgesamt und die
Erhöhung der Schülerpauschale für alle Schularten.
Tabelle 1
Entwicklung der Schülerpauschale
2016/17
2017/18
5.
Grundschulen / Gymnasien
51,70 €
57,53 €
Oberschulen / Förderschulen
84,74 €
94,32 €
Flankierende Maßnahmen zur weiteren Entwicklung von Ganztagsangeboten
Nachdem Ganztagsangebote an sächsischen Schulen in den vergangenen Jahren nahezu
flächendeckend ausgebaut worden sind, ist die qualitative Weiterentwicklung vornehmliches
Ziel bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten durch die Schulaufsichtsbehörde. Der
Schul-träger der Stadt Leipzig unterstützt dieses Ziel mit flankierenden Maßnahmen, wie z.
B. durch die Initiierung thematischer Fachtage, Workshops, Schulungen zum web-basierten
Verwaltungsprogramm FABelF und Vor-Ort-Begehungen an den Schulen. Im zurückliegenden Jahr standen folgende Themenschwerpunkte auf der Agenda:
5/9
5.1
Kooperation zwischen Grundschule und Hort
Die als Zuweisungsvoraussetzung von den Schulen gegenüber der Sächsischen Aufbaubank nachzuweisende Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort bzw. die
praktische Ausgestaltung der Zusammenarbeit beider Institutionen war Gegenstand im
Rahmen einer am 22. August 2017 stattfindenden Hortleiterberatung (70 Teilnehmer/-innen).
Die Kooperationsvereinbarungen müssen zukünftig zwingend gemeinsame pädagogische
Ziele, gemeinsame Kooperationsvorhaben nebst Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten sowie Aussagen zur Reflexion und Evaluation beinhalten. In diesem Zusammenhang
wurde den Hortleiter/-innen ein vom Schulträger entwickeltes Musterformular für eine
Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Aspekte, die in die Kooperationsvereinbarung einfließen sollen sind z. B.:
Beschreibung gemeinsamer Ziele mit klaren Festlegungen zu differenzierten
Aufgabenbereichen und konkreten Verantwortlichkeiten,
Aussagen zum abgestimmten Raumkonzept,
Aussagen zum Umgang mit den Hausaufgaben,
Aussagen zur Kommunikation mit Eltern und Partnern,
Planung gemeinsamer Projekte.
Darüber hinaus müssen die Vereinbarungen vom jeweiligen Träger des Hortes mitgezeichnet und auf der Schulhomepage online verfügbar sein.
Die praktische Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort wurde
außerdem durch zwei vom Amt für Jugend, Familie und Bildung durchgeführten
Veranstaltungen vertieft:
7. März 2017 in der Schule am Auwald, Grundschule der Stadt Leipzig
3. Mai 2017 in der Schule Liebertwolkwitz, Grundschule der Stadt Leipzig.
Beide Vor-Ort-Besuche hatten zum Ziel, den Teilnehmer/-innen (je 30 pro Veranstaltung)
gelingende Kooperationen zwischen Schule und Hort auf Augenhöhe zu präsentieren,
Einblicke in die ganztägigen Konzepte, in die Vielfalt der Angebote zu gewähren sowie
Fragen zu stellen und zu diskutieren. Die Veranstaltung in der Schule Liebertwolkwitz wurde
außerdem durch das Inputreferat von Herrn Dr. Thomas Markert, von der Technischen
Universität Dresden, zum Thema: "Der Hort im Ganztagsangebot: Partner oder Dienstleister
für Schule-Kind-Familie?" unterstützt.
5.2
Kooperation mit außerschulischen Partnern und Vereinen
Die meisten Schulen pflegen seit vielen Jahren Kooperationen mit Vereinen und Institutionen
im GTA, die sowohl Lernangebote als auch Freizeitangebote unterbreiten. Das Verhältnis
zwischen Lernangeboten und Freizeitangeboten hat sich bezogen auf die im Ganztag
geleisteten Stunden im SJ 2016/17 leicht zugunsten der Lernangebote / individuelle Förderung und Forderung verschoben. Für das Schuljahr 2017/18 können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.
Tabelle 2
Verhältnis Lern- zu Freizeitangeboten an 48 Schulen im Schuljahr 2016/17
Stunden insgesamt Verwendung der Zuweisung in Prozent
Lernangebote / indiv. Fördern
18.350
53%
und Fordern
Freizeitangebote
15.330
44%
Projekte
811
3,2%
6/9
Insgesamt gibt es im Schuljahr 2017/18 an den 50 Schulen, die über den Schulträger die
GTA-Zuweisung beantragen 90 Kooperationen mit außerunterrichtlichen Partnern. Knapp die
Hälfte davon sind Kooperationen, die Sportangebote wie Fußball, Allgemeiner Sport,
Artistik/Akrobatik oder Breakdance beinhalten.
5.3
Förderung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Schulen mit Ganztagsangeboten sollen dazu beitragen, Kompetenzen zu fördern, Leistungen zu steigern und sozialbedingte Ungleichheiten - wie eine geringere Bildungsteilhabe von
Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien oder von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu reduzieren. Diese Schülergruppen bedürfen oft einer
besonderen Förderung, die sich an deren Lernausgangslagen orientiert. Insbesondere das
Erlernen der deutschen Sprache wird als zusätzliches Angebot über den DaZ-Unterricht
hinaus an den Oberschulen (84. OS, A.-v.-Wiedebach-Schule Schule G.-Schwarz-Straße)
umgesetzt. Die Georg-Schumann-Schule unterbreitet außerdem noch ein Angebot Schwimmenlernen für Schüler mit Migrationshintergrund. An der W.-Hauff-Grundschule bildet die
kulturelle Förderung der Schüler mit Migrationshintergrund einen Schwerpunkt im Ganztag.
Alle diese speziellen Angebote greifen jedoch nur dann, wenn die Schüler/-innen regelmäßig
und dauerhaft daran teilnehmen bzw. wenn sich die Angebote durch eine hohe pädagogische Qualität auszeichnen.
5.4
Projekt zur Leseförderung in Kooperation mit der Universität Leipzig
Vor dem Hintergrund, dass Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägig strukturierten
Schulalltag nicht nur gern genutzte offene Lese- und Rückzugsorte sind, sondern vor allem
bei der Lesemotivation und bei der Leseförderung eine besondere Rolle spielen und die
Stadt Leipzig langjährig diese Prozesse unterstützt und begleitet, wurde gemeinsam mit der
Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ein Lesekompetenzprojekt
entwickelt. Die Umsetzung erfolgte an der Lessingschule und an der Pablo-Neruda-Schule.
In der Zeit von Januar bis März 2017 haben Studierende und angehende Lehrer/-innen die
"Bausteine zur Leseförderung" in Form von Lautlesetandems, Vorlesegesprächen und
theatralischem Spiel im Rahmen des Deutschunterrichts an beiden Schulen angewandt. Am
18. Oktober 2017 wurden in der Lessingschule die Projektergebnisse vor über 50 interessierten Lehrer/-innen, Schulleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Schulbibliotheken und
Leseräumen präsentiert. Das Inputreferat wurde von Herrn Dr. Daniel Nix zum Thema:
"Grundlagen und Bausteine einer schulischen Lese-förderung" gehalten.
Im Verlauf des Projekts wurden viele Unterrichtsstunden aufgezeichnet und im Nachgang
empirisch ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass eine gesprächsförmige Modellierung
literarischen Lernens beispielsweise die Übernahme von Figurenperspektiven oder die
Entwicklung eines metaphorischen Verständnisses erleichtert und methodische Ergänzungen wie Formen der Theatralisierung oder die Verbindung von Sprechen und Schreiben
besonders hilfreich sind (Uni Leipzig, Forschungsprojekt Heldengeschichten! Leseförderung
durch Vorlesen an Leipziger Grundschule 2017). 10 Schulen haben im Nachgang an die
Veranstaltung ihr Interesse zur Teilnahme am Projekt bekundet und möchten eine
systematische Leseförderung auf-/ausbauen.
5.5
Vor-Ort-Besuche an Schulen
Im zweiten Schulhalbjahr 2016/17 bzw. im ersten Schulhalbjahr 2017/18 fanden insgesamt
18 Vor-Ort-Besuche an Schulen mit Ganztagsangeboten (10 Grund-schulen, drei Oberschulen, ein Gymnasium, vier Förderschulen) statt. Die Mehrheit der Schulen stand diesen
Vor-Ort-Besuchen und -gesprächen sehr offen und konstruktiv gegenüber. Ziel dieser
Besuche ist einerseits die Verständigung über transparente und aufeinander abgestimmte
Organisations- und Arbeitsstrukturen zur effektiven Bearbeitung und Abrechnung der GTAZuweisung. Andererseits sollen die Schulen den Schulträger als Partner bei der eigenverantwortlichen Gestaltung der Ganztagsangebote wahrnehmen.
7/9
Die Besuche hatten zum Schwerpunkt, sich gemeinsam mit allen Verantwortlichen (Schulleitung, GTA-Koordinator/-in, Hortleitung, Schulsachbearbeiter/-in) zur Umsetzung der Angebote im ganztägig strukturierten Schulalltag zu verständigen, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung und Abrechnung der zugewiesenen Mittel zu diskutieren und
Unterstützung und Hilfe zu geben.
An einigen Besuchen nahm auch die GTA-Referentin des Landesamtes für Schule und
Bildung teil, insbesondere dann, wenn es um spezielle Inhalte (Projekte, Anschaffungen oder
die Rhythmisierung) ging.
6. Ausblick
Ab 01.08.2018 sollen gemäß § 16a SchulG allgemeinbildende Schulen Ganztagsangebote
einrichten und mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund bleiben der quantitative Ausbau der Ganztagsangebote und die Unterstützung der
Schulen bei der inhaltlichen Ausrichtung Aufgabe und Ziel der Stadt Leipzig in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und regionalen Bildungsakteuren erhalten. Der Schulträger
wird mit Maßnahmen wie thematischen Fachtagen, Workshops und Erfahrungsaustauschen
zu kultureller Bildung, zur Leseförderung, zur Zusammenarbeit mit außerunterrichtlichen
Partnern und zu vielen weiteren Themen die ganztägige Schulentwicklung begleiten.
Das Sächsische Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit der TU Dresden und dem
Landesamt für Schule und Bildung einen Qualitätsrahmen für Ganztagsangebote in Sachsen
erarbeitet. Dieser ist insofern erforderlich, als die quantitative Verbreitung allein nichts
darüber aussagt, was gute GTA-Schulen ausmacht. Der Qualitätsrahmen soll den Schulen
Anhaltspunkte zur internen Evaluation und zur eigenständigen Qualitätssicherung und entwicklung geben. Damit können diese den Ist-Stand feststellen, bekommen aber auch
Möglichkeiten und Maßstäbe zur Weiterentwicklung an die Hand.
Folgende Aufgaben werden im Schuljahr 2018/19 weiter umgesetzt:
Das Projekt mit der Universität Leipzig zur Leseförderung an Grundschulen wird
fortgeführt und um 10 interessierte Schulen erweitert. Darüber hinaus wird es einen
weiteren inhaltlichen Schwerpunkt im Projekt geben, der auf die Leseförderung von
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund gerichtet ist.
In Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung und verschiedenen
Netzwerken der MINT- und Umweltbildung wird ein Fachtag für alle Schulen der Stadt
Leipzig durchgeführt. Ziel der für November 2018 geplanten Veranstaltung ist, Schulen
stärker als bisher für MINT-Fächer und Umweltbildung zu motivieren bzw. Schüler/-innen
zu begeistern, Teamfähigkeit und Sprachbildung zu fördern und sie spielerisch auch mit
methodischen Arbeitsweisen vertraut zu machen.
Vor dem Hintergrund, dass Sportangebote innerhalb der Ganztagsangebote an den
Leipziger Schulen eine Spitzenposition einnehmen und 65 % der Schulen längerfristige
Kooperationen mit Sportvereinen im Schulalltag pflegen, wird das Thema "Sport im
Kontext von GTA" erneut aufgegriffen und Gegenstand für eine zeitlich noch
festzulegende Veranstaltung werden. Diese wird frühestens im Schuljahr 2019/20 auf der
Agenda stehen. Mit Blick auf das nächste Schuljahr 2018/19 wurde in gemeinsamer
Absprache mit dem Stadtsportbund Leipzig die Übergabe der Broschüre "Sport in Leipzig
2018/2019", an die Schulen mit GTA abgestimmt. Nach Erscheinen wird diese den
Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn zur möglichen Suche nach einem geeigneten
Sportverein oder einem weiteren sportlichen Angebot zur Verfügung gestellt werden.
8/9
9/9
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
x
x
x
x
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
x
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
keine
Auswirkung
x
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
verschlechtert
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
x