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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395415.pdf
Größe
215 kB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
16.08.18, 08:39

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05827 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Entwicklung der Ganztagsangebote an Leipziger Schulen in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendparlament Ratsversammlung 22.08.2018 Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kentnnis genommen. 1/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. 2/9 1. Anlass der Vorlage Die Vorlage versteht sich als Fortschreibung vorangegangener Vorlagen zum Thema (VI-DS03157, DS-00778/14, DS V/3540, DS V/2502 vom 17.10.2012 und DS V/1532). Sie informiert zum gegenwärtigen Stand und zur künftigen Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten (GTA), insbesondere zu den Schulen, die über den Schulträger ihren Antrag auf Zuweisung finanzieller Mittel gestellt haben und stellen werden. 2. Rechtsgrundlagen - Veränderungen im Zuweisungsverfahren Zum 17.01.2017 wurde die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015 außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle trat die geänderte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO) in Kraft. Diese Verordnung gilt bis zum 31.07.2019. Inhaltliche Veränderungen Die SächsGTAVO vom 17.01.2017 enthält durch die Aufnahme zweier zusätzlicher Paragrafen folgende inhaltliche Veränderungen: 1. Paragraf 3: Ganztagsangebote an Grundschulen. Grundschulen sind dazu angehalten, ihre Ganztagsangebote inhaltlich zu reflektieren. Sie haben darauf zu achten, dass die für die Ganztagsangebote zur Verfügung gestellten staatlichen Mittel für die Unterbreitung von unterrichtsergänzenden leistungs-differenzierten Lernangeboten, insbesondere für Maßnahmen  zur individuellen Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten,  zur Stärkung von übergreifenden Kompetenzen,  zur Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten und  zur Unterstützung bei sozialen Problemlagen eingesetzt werden. 2. Paragraf 4: Empfehlungen zu Ganztagsangeboten. Dieser verweist auf die von der obersten Schulaufsichtsbehörde zur Qualitätssicherung und -entwicklung herausgegebenen Fachempfehlungen und Qualitätsrahmen der ganztägigen Bildung. Formal-organisatorische Veränderungen Die Abwicklung des Zuweisungsverfahrens zur Förderung von Schulen mit Ganztagsangeboten, das bisher über das Landesamt für Schule und Bildung(LaSuB) erfolgte, wurde ab dem Schuljahr 2017/18 auf die Sächsische Aufbaubank (SAB) übertragen. Die Sächsische Aufbaubank berechnet die Zuweisung nach § 5 der SächsGTAVO und weist diese dem Antragsteller für jede Schule per Bescheid zu. Damit einher gingen Veränderungen wie neue Antragsformulare für die Antragsteller, sowie die Notwendigkeit, eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort entweder dem Antrag beizufügen oder online zur Verfügung zu stellen. Veränderungen die Zuweisungshöhe betreffend Hinsichtlich der Berechnung der Zuweisungshöhe sieht die SächsGTAVO vom 17.01.2017 eine Veränderung den Sockelbetrag betreffend vor. Für Oberschulen beläuft sich dieser auf 2.000 bis 4.000 EURO je Schuljahr, zuvor war der Sockelbetrag für Oberschulen auf 2.000 EURO festgeschrieben. 3/9 3. Quantitative Entwicklung der Schulen mit Ganztagsangeboten Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten ist im Vergleich der Schuljahre 2016/17 (110 Schulen) und 2017/18 (111 Schulen) nahezu unverändert geblieben. In beiden Schuljahren führten insgesamt 110 Schulen Ganztagsangebote durch. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von etwa 90% aller antragsberechtigten 123/124 allgemeinbildenden kommunalen Schulen. Die Schule Gundorf und die 157. Schule, Grundschulen der Stadt Leipzig, und die Wladimir-Filatow-Schule, Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte, stellten für das Schuljahr 2017/18 keinen Antrag auf Zuweisung. Die Schule Böhlitz-Ehrenberg, Grundschule der Stadt Leipzig, die Käthe-Kollwitz-Schule, Förderzentrum/ Sprachheilschule und das Goethe-Gymnasium sind Neueinsteiger im Schuljahr 2017/18. Die Schule Telemannstraße, Gymnasium der Stadt Leipzig, ist eine Schule im Aufbau und führt ebenfalls Ganztagsangebote durch und hat für 2018 eine gesonderte Zuweisung erhalten. Bis Ende 2017 erfolgte die Finanzierung über die Friedrich-SchillerSchule, deren Außenstelle die Schule Telemannstraße als Schule im Aufbau zum Zeitpunkt der Antragstellung war. Hinsichtlich der Antragstellung wählten im Schuljahr 2016/17 48 Schulen den Schulträger als Antragsteller und 62 Schulen ihren Schulförderverein. Im laufenden Schuljahr 2017/18 stellten 50 Schulen den Antrag auf GTA-Zuweisung über den Schulträger und 61 Schulen über den Schulförderverein. Betrachtet man die zahlenmäßige Entwicklung der Schulen mit GTA insgesamt und beginnend ab dem Jahr 2004, so hat sich die Zahl der Schulen mit GTA von 9 % im Jahr 2004 auf 90% im Jahr 2017/18 erhöht. Damit gibt es nahezu flächendeckend Ganztagsangebote an den Leipziger Schulen. Abbildung 1 Über die Nutzung bzw. Teilnahme der Schüler/-innen an den Ganztagsangeboten in den Schulen liegen derzeit weder beim Schulträger noch beim Landesamt für Schule und Bildung gesicherte Zahlen vor. Eine entsprechende Abfrage zur Schüler-teilnahme an den Ganztagsangeboten ist geplant. Gemäß aktueller Bevölkerungsprognose wird bis zum Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von bis zu 720.000 für Leipzig erwartet. Vor diesem Hintergrund besteht ein hoher Bedarf am Ausbau der Bildungsinfrastruktur im schulischen Bereich. Immer mehr neue Schulen entstehen oder befinden sich im Aufbau, wobei es bis jetzt keine Regelung in der derzeit gültigen SächsGTAVO gibt, wie mit diesen Schulen umzugehen ist. Für das Schuljahr 2018/19 haben die 9. Grundschule sowie drei sich im Aufbau befindliche Schulen, einen Antrag auf pauschalisierte Zuweisung über den Schulträger gestellt. Dabei handelt es sich um die 4/9 Schule B.-Göring-Straße, Grundschule, die Schule Diderotstraße, Oberschule und die Schule Ratzelstraße, Oberschule. Gemäß Sächsischem Schulgesetz § 16a (1) sollen die Schulen Ganztagsangebote unterbreiten. In den nächsten Jahren werden damit voraussichtlich weitere 8 Grundschulen, die bislang noch keine Ganztagsangebote unterbreiten, mit hoher Wahrscheinlichkeit über den Schulträger einen Antrag auf pauschalisierte Zuweisung stellen. Hinzu kommen mindestens 4 Schulen im Aufbau, die bisher über die Stammschule erfasst wurden. Wie in der Grafik "Quantitative Entwicklung Leipziger Schulen mit GTA" (s. Abb. 1) ersichtlich ist, wird sich die Anzahl der Schulen mit ganztägigen Angeboten von 2006 mit 66 Schulen mit der Umsetzung des § 16a SchulG nahezu verdoppeln. 4. Entwicklung des Fördermittelvolumens Seit der Einführung von GTA in den Schulalltag bis zum derzeit laufenden Schuljahr 2017/18 haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 28,77 Mio. EURO Fördermittel/ Zuweisungen erhalten. Im Schuljahr 2016/17 erhielten die 110 Leipziger Schulen knapp 2,5 Mio. EURO Zuweisungen, einschließlich der im Herbst 2017 bewilligten zusätzlichen Gelder in Höhe von 14.612 EURO für Schulen mit einem hohen Anteil an Schüler/-innen mit Migrationshintergrund. Im Schuljahr 2017/18 waren es 451.900 EURO mehr und insgesamt ca. 2,95 Mio. EURO für 111 Schulen. Abbildung 2 Hintergründe für diese Entwicklung sind die Zunahme der Schülerzahl insgesamt und die Erhöhung der Schülerpauschale für alle Schularten. Tabelle 1 Entwicklung der Schülerpauschale 2016/17 2017/18 5. Grundschulen / Gymnasien 51,70 € 57,53 € Oberschulen / Förderschulen 84,74 € 94,32 € Flankierende Maßnahmen zur weiteren Entwicklung von Ganztagsangeboten Nachdem Ganztagsangebote an sächsischen Schulen in den vergangenen Jahren nahezu flächendeckend ausgebaut worden sind, ist die qualitative Weiterentwicklung vornehmliches Ziel bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten durch die Schulaufsichtsbehörde. Der Schul-träger der Stadt Leipzig unterstützt dieses Ziel mit flankierenden Maßnahmen, wie z. B. durch die Initiierung thematischer Fachtage, Workshops, Schulungen zum web-basierten Verwaltungsprogramm FABelF und Vor-Ort-Begehungen an den Schulen. Im zurückliegenden Jahr standen folgende Themenschwerpunkte auf der Agenda: 5/9 5.1 Kooperation zwischen Grundschule und Hort Die als Zuweisungsvoraussetzung von den Schulen gegenüber der Sächsischen Aufbaubank nachzuweisende Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort bzw. die praktische Ausgestaltung der Zusammenarbeit beider Institutionen war Gegenstand im Rahmen einer am 22. August 2017 stattfindenden Hortleiterberatung (70 Teilnehmer/-innen). Die Kooperationsvereinbarungen müssen zukünftig zwingend gemeinsame pädagogische Ziele, gemeinsame Kooperationsvorhaben nebst Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten sowie Aussagen zur Reflexion und Evaluation beinhalten. In diesem Zusammenhang wurde den Hortleiter/-innen ein vom Schulträger entwickeltes Musterformular für eine Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Aspekte, die in die Kooperationsvereinbarung einfließen sollen sind z. B.:      Beschreibung gemeinsamer Ziele mit klaren Festlegungen zu differenzierten Aufgabenbereichen und konkreten Verantwortlichkeiten, Aussagen zum abgestimmten Raumkonzept, Aussagen zum Umgang mit den Hausaufgaben, Aussagen zur Kommunikation mit Eltern und Partnern, Planung gemeinsamer Projekte. Darüber hinaus müssen die Vereinbarungen vom jeweiligen Träger des Hortes mitgezeichnet und auf der Schulhomepage online verfügbar sein. Die praktische Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort wurde außerdem durch zwei vom Amt für Jugend, Familie und Bildung durchgeführten Veranstaltungen vertieft: 7. März 2017 in der Schule am Auwald, Grundschule der Stadt Leipzig 3. Mai 2017 in der Schule Liebertwolkwitz, Grundschule der Stadt Leipzig. Beide Vor-Ort-Besuche hatten zum Ziel, den Teilnehmer/-innen (je 30 pro Veranstaltung) gelingende Kooperationen zwischen Schule und Hort auf Augenhöhe zu präsentieren, Einblicke in die ganztägigen Konzepte, in die Vielfalt der Angebote zu gewähren sowie Fragen zu stellen und zu diskutieren. Die Veranstaltung in der Schule Liebertwolkwitz wurde außerdem durch das Inputreferat von Herrn Dr. Thomas Markert, von der Technischen Universität Dresden, zum Thema: "Der Hort im Ganztagsangebot: Partner oder Dienstleister für Schule-Kind-Familie?" unterstützt. 5.2 Kooperation mit außerschulischen Partnern und Vereinen Die meisten Schulen pflegen seit vielen Jahren Kooperationen mit Vereinen und Institutionen im GTA, die sowohl Lernangebote als auch Freizeitangebote unterbreiten. Das Verhältnis zwischen Lernangeboten und Freizeitangeboten hat sich bezogen auf die im Ganztag geleisteten Stunden im SJ 2016/17 leicht zugunsten der Lernangebote / individuelle Förderung und Forderung verschoben. Für das Schuljahr 2017/18 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Tabelle 2 Verhältnis Lern- zu Freizeitangeboten an 48 Schulen im Schuljahr 2016/17 Stunden insgesamt Verwendung der Zuweisung in Prozent Lernangebote / indiv. Fördern 18.350 53% und Fordern Freizeitangebote 15.330 44% Projekte 811 3,2% 6/9 Insgesamt gibt es im Schuljahr 2017/18 an den 50 Schulen, die über den Schulträger die GTA-Zuweisung beantragen 90 Kooperationen mit außerunterrichtlichen Partnern. Knapp die Hälfte davon sind Kooperationen, die Sportangebote wie Fußball, Allgemeiner Sport, Artistik/Akrobatik oder Breakdance beinhalten. 5.3 Förderung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Schulen mit Ganztagsangeboten sollen dazu beitragen, Kompetenzen zu fördern, Leistungen zu steigern und sozialbedingte Ungleichheiten - wie eine geringere Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien oder von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu reduzieren. Diese Schülergruppen bedürfen oft einer besonderen Förderung, die sich an deren Lernausgangslagen orientiert. Insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache wird als zusätzliches Angebot über den DaZ-Unterricht hinaus an den Oberschulen (84. OS, A.-v.-Wiedebach-Schule Schule G.-Schwarz-Straße) umgesetzt. Die Georg-Schumann-Schule unterbreitet außerdem noch ein Angebot Schwimmenlernen für Schüler mit Migrationshintergrund. An der W.-Hauff-Grundschule bildet die kulturelle Förderung der Schüler mit Migrationshintergrund einen Schwerpunkt im Ganztag. Alle diese speziellen Angebote greifen jedoch nur dann, wenn die Schüler/-innen regelmäßig und dauerhaft daran teilnehmen bzw. wenn sich die Angebote durch eine hohe pädagogische Qualität auszeichnen. 5.4 Projekt zur Leseförderung in Kooperation mit der Universität Leipzig Vor dem Hintergrund, dass Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägig strukturierten Schulalltag nicht nur gern genutzte offene Lese- und Rückzugsorte sind, sondern vor allem bei der Lesemotivation und bei der Leseförderung eine besondere Rolle spielen und die Stadt Leipzig langjährig diese Prozesse unterstützt und begleitet, wurde gemeinsam mit der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ein Lesekompetenzprojekt entwickelt. Die Umsetzung erfolgte an der Lessingschule und an der Pablo-Neruda-Schule. In der Zeit von Januar bis März 2017 haben Studierende und angehende Lehrer/-innen die "Bausteine zur Leseförderung" in Form von Lautlesetandems, Vorlesegesprächen und theatralischem Spiel im Rahmen des Deutschunterrichts an beiden Schulen angewandt. Am 18. Oktober 2017 wurden in der Lessingschule die Projektergebnisse vor über 50 interessierten Lehrer/-innen, Schulleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Schulbibliotheken und Leseräumen präsentiert. Das Inputreferat wurde von Herrn Dr. Daniel Nix zum Thema: "Grundlagen und Bausteine einer schulischen Lese-förderung" gehalten. Im Verlauf des Projekts wurden viele Unterrichtsstunden aufgezeichnet und im Nachgang empirisch ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass eine gesprächsförmige Modellierung literarischen Lernens beispielsweise die Übernahme von Figurenperspektiven oder die Entwicklung eines metaphorischen Verständnisses erleichtert und methodische Ergänzungen wie Formen der Theatralisierung oder die Verbindung von Sprechen und Schreiben besonders hilfreich sind (Uni Leipzig, Forschungsprojekt Heldengeschichten! Leseförderung durch Vorlesen an Leipziger Grundschule 2017). 10 Schulen haben im Nachgang an die Veranstaltung ihr Interesse zur Teilnahme am Projekt bekundet und möchten eine systematische Leseförderung auf-/ausbauen. 5.5 Vor-Ort-Besuche an Schulen Im zweiten Schulhalbjahr 2016/17 bzw. im ersten Schulhalbjahr 2017/18 fanden insgesamt 18 Vor-Ort-Besuche an Schulen mit Ganztagsangeboten (10 Grund-schulen, drei Oberschulen, ein Gymnasium, vier Förderschulen) statt. Die Mehrheit der Schulen stand diesen Vor-Ort-Besuchen und -gesprächen sehr offen und konstruktiv gegenüber. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Verständigung über transparente und aufeinander abgestimmte Organisations- und Arbeitsstrukturen zur effektiven Bearbeitung und Abrechnung der GTAZuweisung. Andererseits sollen die Schulen den Schulträger als Partner bei der eigenverantwortlichen Gestaltung der Ganztagsangebote wahrnehmen. 7/9 Die Besuche hatten zum Schwerpunkt, sich gemeinsam mit allen Verantwortlichen (Schulleitung, GTA-Koordinator/-in, Hortleitung, Schulsachbearbeiter/-in) zur Umsetzung der Angebote im ganztägig strukturierten Schulalltag zu verständigen, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung und Abrechnung der zugewiesenen Mittel zu diskutieren und Unterstützung und Hilfe zu geben. An einigen Besuchen nahm auch die GTA-Referentin des Landesamtes für Schule und Bildung teil, insbesondere dann, wenn es um spezielle Inhalte (Projekte, Anschaffungen oder die Rhythmisierung) ging. 6. Ausblick Ab 01.08.2018 sollen gemäß § 16a SchulG allgemeinbildende Schulen Ganztagsangebote einrichten und mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund bleiben der quantitative Ausbau der Ganztagsangebote und die Unterstützung der Schulen bei der inhaltlichen Ausrichtung Aufgabe und Ziel der Stadt Leipzig in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und regionalen Bildungsakteuren erhalten. Der Schulträger wird mit Maßnahmen wie thematischen Fachtagen, Workshops und Erfahrungsaustauschen zu kultureller Bildung, zur Leseförderung, zur Zusammenarbeit mit außerunterrichtlichen Partnern und zu vielen weiteren Themen die ganztägige Schulentwicklung begleiten. Das Sächsische Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit der TU Dresden und dem Landesamt für Schule und Bildung einen Qualitätsrahmen für Ganztagsangebote in Sachsen erarbeitet. Dieser ist insofern erforderlich, als die quantitative Verbreitung allein nichts darüber aussagt, was gute GTA-Schulen ausmacht. Der Qualitätsrahmen soll den Schulen Anhaltspunkte zur internen Evaluation und zur eigenständigen Qualitätssicherung und entwicklung geben. Damit können diese den Ist-Stand feststellen, bekommen aber auch Möglichkeiten und Maßstäbe zur Weiterentwicklung an die Hand. Folgende Aufgaben werden im Schuljahr 2018/19 weiter umgesetzt:  Das Projekt mit der Universität Leipzig zur Leseförderung an Grundschulen wird fortgeführt und um 10 interessierte Schulen erweitert. Darüber hinaus wird es einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt im Projekt geben, der auf die Leseförderung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund gerichtet ist.  In Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung und verschiedenen Netzwerken der MINT- und Umweltbildung wird ein Fachtag für alle Schulen der Stadt Leipzig durchgeführt. Ziel der für November 2018 geplanten Veranstaltung ist, Schulen stärker als bisher für MINT-Fächer und Umweltbildung zu motivieren bzw. Schüler/-innen zu begeistern, Teamfähigkeit und Sprachbildung zu fördern und sie spielerisch auch mit methodischen Arbeitsweisen vertraut zu machen.  Vor dem Hintergrund, dass Sportangebote innerhalb der Ganztagsangebote an den Leipziger Schulen eine Spitzenposition einnehmen und 65 % der Schulen längerfristige Kooperationen mit Sportvereinen im Schulalltag pflegen, wird das Thema "Sport im Kontext von GTA" erneut aufgegriffen und Gegenstand für eine zeitlich noch festzulegende Veranstaltung werden. Diese wird frühestens im Schuljahr 2019/20 auf der Agenda stehen. Mit Blick auf das nächste Schuljahr 2018/19 wurde in gemeinsamer Absprache mit dem Stadtsportbund Leipzig die Übergabe der Broschüre "Sport in Leipzig 2018/2019", an die Schulen mit GTA abgestimmt. Nach Erscheinen wird diese den Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn zur möglichen Suche nach einem geeigneten Sportverein oder einem weiteren sportlichen Angebot zur Verfügung gestellt werden. 8/9 9/9 x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) x                   x       x x 7 Finanzielle Bedingungen von Familien 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 Begründung in Vorlage Seite 1 x 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund keine Auswirkung x 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien verschlechtert ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.             x