Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1412372.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-04099-NF-03-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Juliane Nagel
Petra Cagalj Sejdi
Betreff:
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische
Bedienstete
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
20.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung bietet jährlich für möglichst alle MitarbeiterInnen von
Behörden Schulungsangebote zur Erlangung und Stärkung interkultureller
Kompetenzen an. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens einmal im Jahr
solche Schulungsmöglichkeiten in den Abteilungen anzubieten und die Leitungen der
Abteilungen anzuweisen, die Angestellten für die Wahrnehmung der Angebote zu
sensibilisieren.Besonders Mitarbeiter von Behörden, die direkten Kontakt zu
Migrantinnen und Migranten haben, sollen aufgefordert werden, mindestens einmal
im Jahr ein solches Schulungsangebot wahrzunehmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Eigenbetrieben und
Beteiligungsunternehmen Maßnahmen zu veranlassen, die zu einer Stärkung der
interkulturellen Kompetenzen und der kulturellen Öffnung der Unternehmen und
Betriebe führen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat bereits Schulungen im Angebot, diese sollen fortgesetzt werden und
allen Bediensteten der Stadtverwaltung zugänglich sein, unabhängig davon in welchem Amt,
welcher Behörde sie arbeiten. Interkulturelle Öffnung muss auf allen Ebenen der
Stadtverwaltung geschehen und allen Mitarbeitern möglich gemacht werden. In den Ämtern
in denen direkter Kontakt zu Migrantinnen und Migranten besteht, ist Interkulturelle Öffnung
für den täglichen Arbeitsablauf besonders wichtig ist. Daher soll die Leitung der Abteilung
hier Mitarbeiter besonders dazu sensibilisieren und auffordern an den Schulungsangeboten
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teilzunehmen, da nur so ein fortschrittliches, integratives und effektives Arbeiten gesichert
werden kann.
Interkulturelle Öffnung muss auf allen Ebenen geschehen, somit auch in den Eigenbetrieben
der Stadt. Der Oberbürgermeister sollte somit als gutes Beispiel voran treten und die
entsprechenden Maßnahmen veranlassen.
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