Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411484.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-05906-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Kumulierte investive Haushaltsausgabenreste der Stadt Leipzig seit dem Jahr 2012
und dadurch bedingter Verfall öffentlicher Fördermittel
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
1.) Wie hoch sind die kumulierten investiven Haushaltsausgabenreste der Stadt
Leipzig seit dem Jahre 2012 (Auflistung seit dem Jahr 2012)?
Antwort
von
nach
Höhe der investiven
Differenz
Haushaltsjahr Haushaltsjahr Übertragungen in ~ Mio. € zum Vorjahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
127,3
99,3
134,5
141,5
184,2
210,5
292,0
-28,0
35,2
7,0
42,7
26,3
81,5
Wodurch wird dies nach Einschätzung der Stadt Leipzig vor allem verursacht? Und
wie viele Millionen Euro an Fördermitteln von Land, Bund und EU sind dadurch für
wichtige Infrastrukturmaßnahmen seit dem Jahr 2012 nicht nach Leipzig geflossen,
also quasi unwiderruflich verfallen (Schätzung der Verwaltung)?
Antwort
Ein Großteil der bestehenden Haushaltsausgabereste ist fördermittelinduziert. Die
Haushaltsausgabereste führen nicht zum „Verfall“ von Fördermitteln – im Gegenteil: Die
Zuweisungen vorwiegend des Freistaates Sachsen aus den verschiedenen
Förderprogrammen insbesondere im Bereich des Schulbaus sind teilweise ursächlich für das
Entstehen
von
sog.
Haushaltsausgabenresten.
Die
Höhe
entstandener
Haushaltsausgabereste hat indes auch keinen Einfluss auf Zuweisungen in der Zukunft.
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2.) Nach Aussage der Verwaltung soll die schleppende planerische Vorbereitung von
wichtigen Baumaßnahmen im Infrastruktur- sowie im Bildungs- und Sozialbereich
einer der Hauptgründe für die schleppende Freigabe der im Haushalt der Stadt
ausgewiesenen Investitionsmittel sein. Was hat die Stadt in den letzten Jahren zur
Behebung dieses Missstandes getan (Auflistung der Maßnahmen)?
Antwort
Die Herausforderungen, eine dem Wachstum der Stadt entsprechende soziale Infrastruktur
(insb. Schulen und Kitas) vorzuhalten, sind groß. Die Investitionsbemühungen der
Stadtverwaltung Leipzig sind größtenteils darauf ausgerichtet, die vorhandene Infrastruktur
qualitativ und quantitativ auszubauen. Dabei folgt die Mittelverwendung bspw. im Rahmen
von Planungs- sowie Bau- und Finanzierungsbeschlüssen nicht immer den Prämissen, die
mit einigem Vorlauf im Rahmen einer Haushaltsplanung angenommen worden sind. Es
entstehen daher zwangsläufig Haushaltsreste, wenn die Mittelverwendung nicht in der
geplanten Jahresscheibe erfolgt. Durch die Übertragung der Ansätze im Finanzhaushalt
stehen diese im nächsten Haushaltsjahr weiterhin/ zusätzlich zur Verfügung. Dieses
Vorgehen ist haushaltsrechtskonform.
Ist das auf eventuell auch auf Personalengpässe im Dezernates Stadtentwicklung und
Bau zurückzuführen? Und warum werden hierfür dann nicht externe Projektsteuerer
wie z.B. Drees & Sommer stärker von der Stadt für wichtige Infrastrukturprojekte mit
eingebunden?
Antwort
Die investiven Vorhaben werden mit den vorhandenen Kapazitäten, insbesondere
vorhandenem Personal umgesetzt. Eine alternative Möglichkeit zur Umsetzung eigener
Bauvorhaben stellen Investorenvorhaben dar, die vordergründig bei fehlenden geeigneten
Grundstücken im Schul- und Kitabau genutzt werden. Hierfür bedient sich die
Stadtverwaltung auch externer Unterstützung.
3.) Im Kita-Bereich erwartet lt. Pressemeldung der LVZ (siehe Anhang) die Stadt bei
den dieses Jahr neu zu bauenden und zu übergebenden 12 Einrichtungen bis jetzt
eine Kostensteigerung von 4 bis 5 Millionen Euro, was ca. 20% der gesamten
Baukosten für diese Einrichtungen ausmachen würde. Worauf ist das lt. Ansicht der
Verwaltung zurückzuführen? Auf Planungsfehler, auf Sonderwünsche der späteren
Kindergartenbetreiber während der Bauphase oder andere Gründe (Auflistung der
Gründe)?
Antwort
Kostensteigerungen sind in Anbetracht der boomenden Bauwirtschaft in Leipzig nicht
gänzlich vermeidbar. Die generelle Entwicklung Leipzigs schlägt sich vor allem im
Baugewerbe nieder, die Auftragsbücher sind voll. Für die ausschreibenden Stellen der Stadt
Leipzig ist es schwerer geworden, Angebote entweder überhaupt oder im Rahmen der
Kostenprognose zu erhalten. Faktoren, die sich durch den „Sonderbau Kita“ ergeben, sind
dabei zu vernachlässigen. In einer sich verdichtenden Stadt werden bei gleichzeitiger
Verknappung zur Verfügung stehender Liegenschaften die Herausforderungen für den Bau
von Kindertagesstätten beispielsweise im Hinblick auf einzuhaltende Immissionswerte
steigen.
Und wieso sind die Baukosten je Kindergarten- und Krippenplatz so extrem
unterschiedlich (zum Vergleich: Neubau Kita Stahmelner Str. 28 mit 32 Krippen- und
101 Kindergartenplätze mit Kosten von 12.977 Euro/je Platz – für die Sanierung(!) der
Kita Gutenbergplatz 2 mit nur 90 Kindergartenplätzen dagegen 22.842 Euro/je Platz –
also ca. 76% höheren Baukosten je Kita-Platz)!
Antwort
Die Realisierung von Kindertagesstätten erfolgt in Leipzig seit Jahren auf Grundlage
verschiedener Modelle. Ein Vergleich der Baukosten setzt eine inhaltsgleiche
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Vergleichsgrundlage voraus. Im vorliegenden Beispiel werden die Kosten der
Kindertagesstätte Stahmelner Straße dadurch beeinflusst, dass wegen des Vorhandenseins
von Belegplätzen ein Kostenzuschuss desjenigen abgezogen ist, der sich das Belegrecht für
eine gewisse Anzahl von Plätzen gesichert hat. Des Weiteren ist die Kita Gutenbergplatz in
zwei Bauabschnitten realisiert worden, die insgesamt zu betrachten sind. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 2.685.590 Euro, damit ergeben sich pro Platz Kosten von 19.893,26 Euro.
Und warum werden nicht externe Controller zur Überwachung der Baukosten von
Seiten der Stadt mit eingeschaltet, zumal das nicht die ersten exorbitanten
Kostensteigerungen in diesem Bereich sind?
Antwort
Die Beauftragung externer Controller ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erforderlich. Zu
jeder Kitabau-Maßnahme, die nicht nur die Stadt Leipzig selbst, sondern durch Investoren
oder freie Träger realisiert wird, wird eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
durchgeführt, auf deren Grundlage der Stadtrat über die Umsetzung entscheidet.
Demgemäß liegen alle entscheidungsrelevanten Informationen vor.
Anlagen:
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