Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1344029.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
29.11.17, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 22:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05119
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 439 "Pflanzenmarkt an der Stötteritzer
Landstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Holzhausen;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Holzhausen
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
22.08.2018
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Begründung wird gebilligt.
2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 439 "Pflanzenmarkt an
der Stötteritzer Landstraße" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“ für das
in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich
eingeleitet werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt
gegeben:
Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von
Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für
den Erhalt und die Neuschaffung von Arbeitsplätzen im Einzelhandel gegeben sind.
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Näheres siehe Kap. 2 der
Begründung zum B-Plan.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet vorhanden. Näheres siehe Kap. 2 der
Begründung zum B-Plan.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der
Aufstellung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht zu erwarten. Sämtliche im Zusammenhang mit der Erarbeitung und der
Umsetzung dieses B-Planes anfallende Maßnahmen und Kosten werden durch den
Vorhabenträger übernommen. Dies wird entsprechend vertraglich abgesichert.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Ortschaftsrat Holzhausen wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
1
Prüfkatalog
2
Übersichtskarte
3
Übersichtsplan
4
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
5
Begründung zum Bebauungsplan
6
Konzeptentwurf
7
Vorhabenbeschreibung
3/3
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
1
Seite
1 Arbeitsplatzsituation
☒
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch ☐ mittel
☒ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☒ ja
☐ ja
☐ ja
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1
☐ nein
☐ nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☒ nein ☐
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 439
„Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), Stand: 09/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Digitale Stadtgrundkarte Leipzig (DSGKL 1000), Stand: 09/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 439
„Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:20.000, Stand: 10/2017
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung/Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 439
„Pflanzenmarkt an der Stötteritzer
Landstraße“
Aufstellungsbeschluss
Stadtbezirk:
Südost
Ortsteil:
Holzhausen
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Architekturbüro Weber
Cubaer Straße 3
07548 Gera
Tel.: 0365 – 800 11 12
E-Mail: ab-weber@t-online.de
21.02.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südost
und dort im Ortsteil Holzhausen.
Es umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und wird umgrenzt
•
im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 825/2, 828/1 und 131/10,
•
im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 131/10, 828/1 (tlw.) und 828/2 (tlw.),
der Nord-Süd-Querung im Flurstück 131/1 und der Ostgrenze vom Flurstück 131/18 (Nußbaumallee),
•
im Süden von der Nordgrenze des Straßenflurstücks 193/2 (Stötteritzer Landstraße) sowie
•
im Westen von der Westgrenze des Flurstückes 825/5 und im Nordwesten von der Westgrenze des Flurstückes 131/10.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Abbildung auf dem Deckblatt zu ersehen.
Das Plangebiet liegt unmittelbar an der für den südöstlichen Stadtraum von Leipzig sowie die weiter südöstlich liegenden Gemeinden wichtigen Straßenverbindung der Stötteritzer Landstraße. Das
weitere Umfeld ist geprägt durch Einfamilienhaus-Wohnstandorte, untergeordnete gewerbliche Areale, ein Telekommunikationsgelände, einen Krankenhausstandort (Parkkrankenhaus) und kleinteilig
differenzierte Freiräume. In der unmittelbaren näheren Umgebung befinden sich nördlich Kleingärten, sonstige Gärten und Einfamilienhausbebauung. Die östlich des Plangebietes verlaufende Nußbaumallee ist durch eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung geprägt. Südlich tangiert die Stötteritzer Landstraße mit daran anschließenden Landwirtschaftsflächen. Westlich sind Gehölz- und
brach gefallene Freiflächen vorhanden.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Im Plangebiet befindet sich aktuell das Betriebsgelände der Gärtnerei Hanisch. Zur Gärtnerei gehören mehrere Gebäude, Lagerhallen, Gewächshäuser, Freiland-Anzuchtflächen für Stauden und Gehölze, Baumgruppen sowie Wegeflächen. Im nördlichen Flurstück 131/10 befindet sich eine recht
umfangreiche Baumgruppe.
Vorhabenträger wird die „Pflanzen-Hanisch GmbH & Co. KG“, Nußbaumallee 1, 04288 Leipzig.
Teilflächen des Plangebietes befinden sich bereits im privaten Eigentum des Vorhabenträgers. Die
zum Plangebiet gehörenden Flurstücke 131/1 und 131/10 befinden sich noch im Eigentum der Stadt
Leipzig. Für diese beiden Flurstücke existiert eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese
Flurstücke werden erworben, sobald die Genehmigung für das Bauvorhaben vorliegt (aufschiebende Bedingung). Vertraglich ist geregelt, dass die notwendigen Flurstücke der oben genannten Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ist die Verfügbarkeit der Grundstücke innerhalb
des Plangebietes gesichert.
Im seit 16.05.2015 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig ist das Plangebiet im
zentralen Abschnitt als „Fläche für die Landwirtschaft“, im Norden und Osten als „Grünfläche Kleingärten/Sonstige Gärten“ sowie im Westen als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Das geplante Vorhaben ist daher nicht aus dem FNP entwickelbar. Daher ist die Änderung des FNP im Parallelverfahren notwendig.
Der Landschaftsplan (LSP) stellt Teile des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft mit der
Zweckbestimmung „Gärtnerei, Baumschule“ sowie in den nördlichen, westlichen und östlichen
Randbereichen als Grünfläche dar.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
Im Stadtentwicklungsplan (STEP) „Zentren“ (Fortschreibung 2016), Kap. 7.2. „Fachmarktkonzept“, werden für den Versorgungsraum Mitte-Süd Defizite bei Bau- und Gartenmärkten festgestellt. Hinsichtlich der Ziele von Sonderstandorten mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten
wird ausgeführt, dass diese nicht ein zu hohes Standortgewicht entwickeln und das Risiko zur
Schädigung benachbarten Zentren durch räumliche Umsatzverteilungen nicht zunimmt.
Um eine gleichgewichtige räumliche Verteilung für eine relativ verbrauchernahe Versorgungssituation zu erreichen, soll gemäß dem STEP bei der Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes der
bislang weniger gut ausgestattete Versorgungsraum Mitte-Süd Vorrang haben. Zudem konzentriert
sich die Stadt Leipzig auf die Entwicklungen von Bestandsimmobilien, um hier städtebauliche Risiken wie Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen zu minimieren. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass der Vorhabenstandort keine räumliche Nachbarschaft
zu bestehenden Fachmärkten mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten aufweist und ferner auch über
keinen schienengebundenen ÖPNV-Anschluss verfügt. Demnach entspricht er nicht vollumfänglich
den Zielen zur geordneten Weiterentwicklung der Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels
aus dem STEP Zentren 2016.
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht des Vorhabenträgers zur Weiterentwicklung des bestehenden Standortes der Gärtnerei Hanisch zu einem spezifischen Pflanzencenter. Hierzu erfolgte eine Antragstellung des Vorhabenträgers vom 06.12.2016
zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB.
Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass das geplante Vorhaben gemäß §§ 34 und 35 BauGB hinsichtlich seiner Art
und seines Maßes der baulichen Nutzung, seiner Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, weder im Innenbereich oder als Vorhaben im Außenbereich zulässig ist.
Durch die Weiterentwicklung des bereits genutzten und bebauten Gärtnerei-Geländes werden Versiegelungen an anderen Standorten vermieden. Über die tangierende Stötteritzer Landstraße (Kreisstraße K 6501) sind die Verkehrserschließung und über die in Plangebietsnähe vorhandenen Leitungsbestände auch die stadttechnische Erschließung weitgehend gewährleistet, so dass es sich hier
auch um einen wirtschaftlich zu erschließenden Standort handelt.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Schaffung von Bauplanungsrecht im Außen- und Innenbereich
Ziel der Planung ist es am Standort Stötteritzer Landstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflanzenmarktes mit ca. 9.500 m² geplanter Verkaufsfläche (einschließlich dazugehöriger notwendiger Anlagen) sowie die Errichtung von Dauer- und Saisonstellplätzen
zu schaffen. Die Größe der Verkaufsfläche ist im Konzept des Pflanzenmarktes begründet, wonach
Pflanzen großflächig auf Verkaufstischen präsentiert und gleichzeitig gelagert werden. Diese Art der
Präsentation bedingt einen größeren Platzbedarf als es bei anderen Pflanzenmärkten der Fall ist.
•
Ermittlung, Berücksichtigung und Integration wichtiger umweltrelevanten Belange
Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und
soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
•
Steuerung des Einzelhandels und Einzelhandelsverträglichkeit
Im Rahmen der Planaufstellung ist die Verträglichkeit des Vorhabens auf benachbarte Händler,
Baumschulen und Gärtnereien, aber auch größere Gartenfachmärkte in Leipzig einzuschätzen. Dabei sind die Auswirkungen des Pflanzenmarktes auf relevante Marktteilnehmer gegenseitig abzu21.02.2018
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
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wägen. Begründet im Anteil des zentrenrelevanten Sortimentes sind städtebaulich nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die zentralen Versorgungsbereiche und Zentrenstruktur Leipzigs zu
vermeiden.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein:
•
Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung als Sondergebietsfläche – Fachmarkt,
•
Festsetzung zur Grünordnung, insbesondere zur Kompensation der mit der Umsetzung der
Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft,
•
Festsetzungen zur verkehrlichen Erschließung.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
Die grundlegenden Standortgutachten zu Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf Umwelt, den
Artenschutz und den Verkehr zeigen, dass das der geplante Pflanzenmarkt an diesem Standort
grundsätzlich möglich ist.
Umwelt
Das Vorhaben stellt im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der zu kompensieren ist. Die zu erwartenden Eingriffe (Errichtung von Gebäuden, Stellplätzen und Wegen, Versiegelung von Freiflächen, Rodung von 58 Bäumen) in den Naturhaushalt
können mit den geplanten Maßnahmen nicht innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Zur
notwendigen naturschutzrechtlichen Kompensation werden auch noch zu bestimmende externe
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Die Bilanzierung des geplanten Eingriffs in Natur
und Landschaft erfolgte nach dem „Leipziger Bewertungsmodell“.
Artenschutz
Innerhalb des Plangebietes wurden keine geschützten Biotoptypen oder geschützte Rote-ListePflanzenarten vorgefunden. Die Erfassung der Fauna zeigt im Sommerlebensraum wenige Vorkommen von Brutvögeln (Amsel, Singdrossel, Haussperling, Hausrotschwanz, Rotkehlchen, Blaumeise, Kohlmeise, Nahrungsgäste u.a.), an drei Tagen je eine Erdkröte ohne Reproduktionsnachweis sowie an zwei Tagen je eine männliche und eine weibliche Zauneidechse ohne Reproduktionsnachweis. Die Bäume und Gebüsche auf dem Gelände stellen ein Nahrungshabitat für mehrere Fledermausarten dar. In mindestens einem der großen Bäume gibt es auch eine von Fledermäusen benutzte Baumhöhle.
Verkehr
Durch das Vorhaben wird sich das bisherige Verkehrsaufkommen in der Stötteritzer Landstraße erhöhen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen für das Vorhabengebiet wurde auf ca. 1.900 Fahrten
pro Tag (Saisonspitzentage) prognostiziert. Die Anbindung des Plangebietes an die Stötteritzer
Landstraße wird gemäß der verkehrstechnischen Untersuchung von brenner BERNHARD ingenieure GmbH als leistungsfähig eingestuft. Ein gesonderter Linksabbiegestreifen wird laut dieser Untersuchung auf der Stötteritzer Landstraße nicht erforderlich. Der Zielverkehr zum künftigen Pflanzenmarkt erfolgt nicht zu den Spitzenzeiten des übrigen Berufsverkehrs.
Einzelhandelsverträglichkeit
Das Kernsortiment des künftigen Pflanzenmarktes umfasst Pflanzen aller Art, Pflanzzubehör sowie
Pflanzwerkzeuge. Das Konzept der Pflanzen-Hanisch GmbH & Co. KG beinhaltet keine Angebote,
wie Lieferung oder Bepflanzung von Blumenkästen, Grabpflege oder ähnliche Services, welche regelmäßig durch klassischen Gärtnereien, Friedhofsgärtnern oder Blumengeschäften angeboten werden. Um dennoch die Auswirkungen des Vorhabens auf benachbarte Händler, Baumschulen und
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 439 „Pflanzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
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Gärtnereien, aber auch größere Gartenfachmärkte in Leipzig abschätzen zu können ist im nächsten
Schritt eine Verträglichkeitsprüfung des Vorhabens durchzuführen.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Der B-Plan wird voraussichtlich von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes
(FNP) abweichen.
Für das Plangebiet des B-Planes ist im FNP als allgemeine Art der baulichen Nutzung dargestellt:
•
Fläche für die Landwirtschaft,
•
Grünfläche - Kleingärten/Sonstige Gärten,
•
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft.
Abweichend davon wird im B-Plan in Teilen die besondere Art der baulichen Nutzung wie folgt
festgesetzt:
•
Sondergebietsfläche – Fachmarkt,
Der FNP soll im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert werden.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, 29.03.2018
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
21.02.2018
Konzeptentwurf desZUM
Vorhabenträgers
KONZEPTENTWURF
zum beantragten
Vorhaben
BEANTRAGTEN
VORHABEN
Vorhabenbeschreibung
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 439 „Planzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“
Aufstellungsbeschluss
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Vorhabenbeschreibung
Vorhabenträger
Vorhabenträger ist die Pflanzen-Hanisch GmbH & Co. KG. Die Gärtnerei Hanisch wurde 1836 in
Leipzig gegründet und war ehemals königlich sächsischer Hoflieferant. Aktuell besitzt das Unternehmen drei Blumenfachgeschäfte in Leipzig und Halle. Mit der Errichtung eines Pflanzenmarktes
am alten Gärtnerei-Standort in der Stötteritzer Landstraße soll der nächste Entwicklungsschritt vollzogen werden. Das anvisierte Konzept des Pflanzenmarktes wird bereits von Verwandten der Familie Hanisch in Bünde, Magdeburg und Delitzsch betrieben (Pflanzen Richter KG).
Bebauungskonzept
Es ist geplant, eine Gewächshausanlage mit einer Grundfläche von insgesamt ca. 7.800 m² sowie
einer Höhe von ca. 7,50 m (Traufhöhe ca. 4,50 m) zu errichten Der Hauptbaukörper umfasst ca.
3.500 m² allseitig umbaute Verkaufsfläche (VK) und ca. 2.450 m² VK in einem überdachten Freibereich. Hinzu kommt östlich der Gewächshausanlage eine ca. 3.600 m² große Freiverkaufsfläche, so
dass die geplante Gesamtverkaufsfläche ca. 9.550 m² umfasst. Bis auf das auf den Flurstücken
131/19 und 828/2 vorhandene Wohnhaus eines der Eigentümer der Firma wird der übrige Gebäudebestand innerhalb des Plangebietes zurückgebaut. Die Einordnung des künftigen Hauptbaukörpers
erfolgt im nördlichen Abschnitt des Plangebietes. Die Baumgruppe auf dem Flurstück 131/10 soll
erhalten und weiterentwickelt werden.
Die notwendigen Stellplätze werden entlang der Stötteritzer Landstraße eingeordnet. Zusätzlich
sollen Saisonstellplätze, welche nur an ca. 14 Spitzenumsatztagen im Frühjahr genutzt werden, entstehen. Die Saisonstellplätze erhalten eine befestigte Fahrgasse sowie Stellplatzflächen aus Schotterrasen. Zur Stötteritzer Landstraße hin erfolgt an der südlichen Grundstücksgrenze eine Randeingrünung durch eine Baumreihe. Die gesamte Stellplatzfläche wird mit Baumpflanzungen (1 Baum/4
Stpl.) durchgrünt.
Der Anliefer- und Kundenverkehr soll über zwei getrennte Zufahrten von der Stötteritzer Landstraße aus erfolgen. Am Südwestrand befindet sich die Ein- und Ausfahrt des Anlieferverkehrs. Relativ
zentraler liegt die Kundenein- und -ausfahrt. Die technische Ver- und Entsorgung erfolgt im Wesentlichen durch Anbindungen an das bestehende Leitungsnetz in der näheren Umgebung.
Die Beheizung der Gewächshausanlage wird mit Gas erfolgen. Das Niederschlagswasser der Gewächshausanlage wird innerhalb des Plangebietes in unterirdischen Wasserbecken mit insgesamt ca.
860 m³ Fassungsvermögen gesammelt und zur Bewässerung der Pflanzen genutzt. Das Niederschlagswasser der Stellplätze wird innerhalb des Plangebietes in geplante Rigolen eingeleitet.
Ein- und Verkaufskonzept:
Zierpflanzen werden überwiegend in den milderen Bereichen Europas produziert. Dabei haben sich
viele Regionen auf bestimmte Produkte spezialisiert, da die klimatischen Verhältnisse die Qualität
und die Kosten der Produktion erheblich beeinflussen. So werden Olivenbäume, Zitrus, Oleander,
Gewürze und Margeriten in Italien oder Spanien produziert. Minipflanzen für das Zimmer in Dänemark. Alle Grünpflanzen in Europa kommen aus Holland, Dänemark oder Spanien. Lediglich
Baumschulpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen, Azaleen, Eriken, Heide und Weihnachtsbäume
werden noch in Deutschland produziert.
Im Einkaufskonzept der Pflanzen-Hanisch GmbH & Co. KG geht es in erster Linie um Qualität,
verfügbare Mengen und Verlässlichkeit in der Lieferung. Dabei werden natürlich ökologische und
ökonomische Belange mit in die Planung einbezogen. Insbesondere saisonal wichtige Pflanzen wie
Beet- und Balkonpflanzen, Weihnachtssterne oder Gemüsepflanzen, werden idealerweise von Unternehmen produziert, die sich in räumlicher Nähe zum Verkaufsbetrieb befinden. Der Warenwert
dieser Produkte ist sehr gering und der Preisdruck sehr hoch. Die Transportkosten wären somit bei
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Vorhabenbeschreibung
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 439 „Planzenmarkt an der Stötteritzer Landstraße“
Aufstellungsbeschluss
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nicht regionaler Ware überproportional hoch. Der Bezug der Pflanzen erfolgt über ausgewählte und
spezialisierte Transporteure, die die Ware direkt bei den Gärtnern abholen und unmittelbar an den
Pflanzenmarkt ausliefern.
Im Markt werden die Pflanzen großflächig auf Verkaufstischen oder in Beeten ausgestellt. Die Verkaufsfläche umfasst somit zugleich Präsentations-, Lager- und Kulturfläche. Bei der großen Verkaufsfläche handelt es sich daher nicht um klassische Einzelhandelsflächen mit hohen zu erwartenden Quadratmeterumsätzen. Für die Bewirtschaftung des künftigen Pflanzencenters ist geplant,
mehr als 25 Dauerarbeitsplätze zu schaffen.
Angebot und Sortimentsliste
Das Sortiment wird ein breites und qualitätsorientiertes Pflanzenangebot umfassen. Der künftige
Umsatz resultiert zu ca. 80 % aus dem Verkauf von Blumen und Pflanzen und zu ca. 20 % aus dem
Verkauf von Erden, Düngern, Pflanzbehältern und einem Randsortiment. Als Randsortiment soll
eine kleine zentrenrelevante Produktpalette (z. B. Deko, Wohnaccessoires) angeboten werden.
Der Pflanzenmarkt bietet keinen Dienstleistungen wie Liefer- oder Pflanzservices an, es gibt keine
Grabpflege oder Hydrobegrünung. Der Markt steht daher nicht im unmittelbaren Wettbewerb mit
Garten- und Landschaftsgärtnern, Friedhofsgärtnern und klassischen Blumengeschäften. Selbst andere Gartencenter mit einem Umsatzanteil an Pflanzen von ca. 20%, stehen nicht in direktem Wettbewerb mit dem künftigen Pflanzenmarkt.
Das Sortiment umfasst neben Pflanzen u.a. auch Erden, Dünger, Kübel, Übertöpfe, Pflanzenzubehör
sowie einfache Pflanzwerkzeuge oder Pflanzhilfen. Im Sortiment des Marktes sind keine Grills,
Rasenmäher oder Swimmingpools gelistet.
Kernsortiment
Rand- und Nebensortimente
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Freilandpflanzen
Zimmerpflanzen
Saisonpflanzen (incl. Weihnachtsbäume)
bepflanzte Gefäße
Gartenzubehör
Außenkeramik
Gartendekorationsartikel
Erden, Rindenprodukte
Kunststoffgefäße
Gartengeräte, Wassertechnik, Pflanzenschutz,
Sämereien
Knollen und Blumenzwiebeln
Blumen
Blumentöpfe und Pflanzgefäße
Dünger
21.02.2018
Fachbücher und –zeitschriften
Bastelmaterial
Oster- und Weihnachtsartikel
Campingartikel
Tiernahrung und Zooartikel
kleine Fläche für den Verkauf von Gartenmöbeln
− Bistrobetrieb als Serviceangebot für die Kunden
− Verkauf von Produkten aus der landwirtschaftlichen Urproduktion