Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411771.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
19.06.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05626-NF-02-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose,
Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
20.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Punkt 4. neu
a.) Sofern ein Nutzer oder eine Nutzerin der Übernachtungshäusern für Wohnungslose
nachweislich kein Einkommen hat bzw. nicht im Bezug von Sozialleistungen steht, soll die
Gebühr vorübergehend erlassen werden.
b.) Sofern Nutzer oder Nutzerinnen von Übergangswohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften ihren Lebensunterhalt aus Arbeit oder Ausbildung selbst
finanzieren können und müssen, soll die Gebühr an die KdU angelehnt sein.
Sachverhalt:
Um das Übernachten von Obdachlosen, insbesondere bei schlechter Witterung unter freiem
Himmel und ohne jeglichen Schutz vor Erfrierungen und gewalttätigen Übergriffen zu
verhindern, ist ein Entgegenkommen der Stadt Leipzig geboten. Damit ergibt sich die
Möglichkeit der sozialen und rechtlichen Beratung, u. a. um die die Zahlungsunfähigkeit zu
beenden und Hilfen zu Überwindung des Zustandes anbietet zu können.
Die Gebührenordnung ist für alle diejenigen ein Ausschlussgrund für die (mehrmalige)
Nutzung der Übernachtungshäuser und Notschlafstellen, die es sich finanziell nicht leisten
können. Alle diejenigen, die Sozialleistungen beantragt haben und denen diese Leistungen
beilligt wurden, können die Gebühren zahlen. Der Bezug von Sozialleistungen wiederum ist
bei vielen Menschen, die obdachlos sind, aus verschiedenen Ursachen (zusätzliche
Erkrankungen wie Sucht oder psychische Erkrankungen, die die Antragstellung verhindern,
Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter wegen schleppender Antragsbearbeitung oder
falscher Bescheidung, 100-prozentige Sanktionierungen durch das Jobcenter, die auch die
Mietübernahme betreffen, keine Mietübernahme der Jobcenters bei Unter-25jährigen, die
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aus Bedarfsfamilien kommen, Ausschluss von EU-Bürger*innen von Sozialleistungen im
allgemeinen) vakant, wodurch sie von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen sind.
Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften haben sehr große
Schwierigkeiten in Leipzig eine eigene Wohnung mit Mietvertrag zu finden. Sofern sie Arbeit
oder eine Ausbildungsstelle haben und daraus ein Einkommen entsteht, ist das Leben im
Wohnheim, mit tageweise berechneten Gebühren gegenüber dem Einkommen, zumeist
unerschwinglich. Falls es sich dabei um eine mehrköpfige geflüchtete Familie handelt, die
pro Kopf Gebühren zahlen soll, kostet das Wohnen pro Monat in einer
Gemeinschaftsunterkunft / Übergangswohnen fast 2000 EUR. Dieser Betrag ist nicht zu
rechtfertigen. Zumal dadurch kein Anreiz gegeben ist, eine Arbeit aufzunehmen, wenn die
Wohnsituation unveränderbar und zu teuer ist.
Anlagen:
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