Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411553.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
19.06.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05749-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
3. Die Stadt Leipzig fördert Freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich
anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie bei der Einstellung von Studentinnen und
Studenten der einschlägigen Berufsakademien.
Sachverhalt:
Erlauben Sie uns mit Verweis auf die Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie
folgende Hinweise:
1. Die Freien Träger begrüßen eine Regelung zur Gewinnung von Fachkräften im
Kinder- und Jugendhilfebereich ausdrücklich. Als Beispiel: Freie Träger betreiben
73% der Kindertagesstätten, die Stadt Leipzig 27 %. Im entsprechenden
Verhältnis sollten entsprechende Plätze für berufsbegleitend Auszubildende und
Studentinnen und Studenten eingeplant werden.
Uns erreichen sehr viele Anfragen von Interessent*innen für die
berufsbegleitende Ausbildung. Die benannten Stellen von 25 pro Jahr
entsprechen nicht der Nachfrage und Notwendigkeit. Wir sollten das aktuell große
Interesse der Bewerber*innen nutzen und diese Vorlage zum Anlass nehmen,
hier in die Fachkräfte von morgen zu investieren. In der Förderrichtlinie wäre
daher ein Verfahren zur Vergabe der Plätze zu formulieren. Eine Aufstockung auf
mindestens 40 Plätze pro Jahr im Bereich der Freien Träger wäre
wünschenswert. Eine Untergrenze bezüglich der Anzahl der Kinder pro
Einrichtung wäre zudem einzuziehen.
2. Es ist uns nicht nachvollziehbar, warum laut Ausführung im Begründungstext
unter 3. eine Förderung der Aufwendungen lediglich mit 50% erfolgen soll. Die im
Begründungstext unter 1. Und 2. Im Ursprungsantrag benannten Argumente für
einen Mehraufwand in der Verwaltung zur Betreuung der Schülerinnen und
Schüler bzw. Studentinnen und Studenten treffen uns in gleicher Weise. Im
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gemeinnützigen Bereich werden keine Gewinne erwirtschaftet, aus denen solche
Ausgaben refinanziert werden können. Wir unterliegen dem Grundsatz der
zeitnahen Mittelverwendung und dürfen unsere Leistungsbereiche nicht
quersubventionieren. Overheadkosten im Sinne einer institutionellen Förderung
eines Trägers bekommen wir nicht bezahlt. Wir erhalten Verwaltungsumlagen für
den Betrieb einzelner Einrichtungen und Dienste, die sich z.B. bei
Kindertageseinrichtungen am betriebserlaubnispflichtigen Personaleinsatz
orientiert und nur dafür einzusetzen sind. Darüber hinaus bestehen keinerlei
Spielräume etwa für die Praxisbegleitung. Für den Bereich der
berufsbegleitenden Erzieherinnen und Erzieher schlagen wir daher vor, einen
Praxisanleiter*innenanteil pro Auszubildenden im Umfang von 0,1 VzÄ zu
finanzieren. Selbstverständlich sollen die Auszubildenden auch bei uns zusätzlich
zum Personalschlüssel und für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung beschäftigt
werden. Da die Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Freien
Träger eintreten, ist auch dessen Tarif (Eingruppierung von Hilfskräften - im
Gegensatz zur Vergütung von Auszubildenden), entsprechend anzuerkennen.
3. Zur Gewinnung von Führungs- und Leitungskräften: Auch bei Freien Trägern
besteht ein Bedarf an Führungs- und Leitungskräften. In jedem Jahr fragen
Studentinnen und Studenten der Berufsakademien uns als Praxispartner für ihr
duales Studium an. Die monatlichen Kosten hierfür variieren zwischen 400-600€
pro Student*in. Diese Kosten wären in der Formulierung der Förderrichtlinie
entsprechend zu berücksichtigen.
4. Zuletzt sei angemerkt, dass die gleiche Fachkraftsituation ebenso die Hilfen zur
Erziehung trifft. Hier ebenso dringend, da die Beschäftigten zum Teil im wenig
attraktiven Schichtbetrieb benötigt werden und bei dauerhaften hohem Falldruck
anspruchsvolle pädagogische Arbeit leisten. Angebote in den Hilfen zur
Erziehung wären im Sinne dieses Antrages gleichwertig zu behandeln. Wir
gewinnen auch diese Fachkräfte für den Fachkraftmarkt in Leipzig. Analog zum
Vorgehen in einer Kindertagesstätte wären die Kosten für die Praxisanleitung in
der Trägerumlage (Personalkosten, Personalnebenkosten) zu refinanzieren. Ein
entsprechender Beschluss der Entgeltkommission nach §78 SGB VIII wäre herbei
zu führen.
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