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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1411553.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
19.06.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 12:00

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05749-ÄA-04 Status: öffentlich Eingereicht von Jugendhilfeausschuss Betreff: Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 3. Die Stadt Leipzig fördert Freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie bei der Einstellung von Studentinnen und Studenten der einschlägigen Berufsakademien. Sachverhalt: Erlauben Sie uns mit Verweis auf die Erstellung einer entsprechenden Förderrichtlinie folgende Hinweise: 1. Die Freien Träger begrüßen eine Regelung zur Gewinnung von Fachkräften im Kinder- und Jugendhilfebereich ausdrücklich. Als Beispiel: Freie Träger betreiben 73% der Kindertagesstätten, die Stadt Leipzig 27 %. Im entsprechenden Verhältnis sollten entsprechende Plätze für berufsbegleitend Auszubildende und Studentinnen und Studenten eingeplant werden. Uns erreichen sehr viele Anfragen von Interessent*innen für die berufsbegleitende Ausbildung. Die benannten Stellen von 25 pro Jahr entsprechen nicht der Nachfrage und Notwendigkeit. Wir sollten das aktuell große Interesse der Bewerber*innen nutzen und diese Vorlage zum Anlass nehmen, hier in die Fachkräfte von morgen zu investieren. In der Förderrichtlinie wäre daher ein Verfahren zur Vergabe der Plätze zu formulieren. Eine Aufstockung auf mindestens 40 Plätze pro Jahr im Bereich der Freien Träger wäre wünschenswert. Eine Untergrenze bezüglich der Anzahl der Kinder pro Einrichtung wäre zudem einzuziehen. 2. Es ist uns nicht nachvollziehbar, warum laut Ausführung im Begründungstext unter 3. eine Förderung der Aufwendungen lediglich mit 50% erfolgen soll. Die im Begründungstext unter 1. Und 2. Im Ursprungsantrag benannten Argumente für einen Mehraufwand in der Verwaltung zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten treffen uns in gleicher Weise. Im 1/2 gemeinnützigen Bereich werden keine Gewinne erwirtschaftet, aus denen solche Ausgaben refinanziert werden können. Wir unterliegen dem Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung und dürfen unsere Leistungsbereiche nicht quersubventionieren. Overheadkosten im Sinne einer institutionellen Förderung eines Trägers bekommen wir nicht bezahlt. Wir erhalten Verwaltungsumlagen für den Betrieb einzelner Einrichtungen und Dienste, die sich z.B. bei Kindertageseinrichtungen am betriebserlaubnispflichtigen Personaleinsatz orientiert und nur dafür einzusetzen sind. Darüber hinaus bestehen keinerlei Spielräume etwa für die Praxisbegleitung. Für den Bereich der berufsbegleitenden Erzieherinnen und Erzieher schlagen wir daher vor, einen Praxisanleiter*innenanteil pro Auszubildenden im Umfang von 0,1 VzÄ zu finanzieren. Selbstverständlich sollen die Auszubildenden auch bei uns zusätzlich zum Personalschlüssel und für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung beschäftigt werden. Da die Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Freien Träger eintreten, ist auch dessen Tarif (Eingruppierung von Hilfskräften - im Gegensatz zur Vergütung von Auszubildenden), entsprechend anzuerkennen. 3. Zur Gewinnung von Führungs- und Leitungskräften: Auch bei Freien Trägern besteht ein Bedarf an Führungs- und Leitungskräften. In jedem Jahr fragen Studentinnen und Studenten der Berufsakademien uns als Praxispartner für ihr duales Studium an. Die monatlichen Kosten hierfür variieren zwischen 400-600€ pro Student*in. Diese Kosten wären in der Formulierung der Förderrichtlinie entsprechend zu berücksichtigen. 4. Zuletzt sei angemerkt, dass die gleiche Fachkraftsituation ebenso die Hilfen zur Erziehung trifft. Hier ebenso dringend, da die Beschäftigten zum Teil im wenig attraktiven Schichtbetrieb benötigt werden und bei dauerhaften hohem Falldruck anspruchsvolle pädagogische Arbeit leisten. Angebote in den Hilfen zur Erziehung wären im Sinne dieses Antrages gleichwertig zu behandeln. Wir gewinnen auch diese Fachkräfte für den Fachkraftmarkt in Leipzig. Analog zum Vorgehen in einer Kindertagesstätte wären die Kosten für die Praxisanleitung in der Trägerumlage (Personalkosten, Personalnebenkosten) zu refinanzieren. Ein entsprechender Beschluss der Entgeltkommission nach §78 SGB VIII wäre herbei zu führen. 2/2