Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411210.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
18.06.18, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03411-NF-04-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Behindertenbeirat
Betreff:
Sanierung Neues Rathaus Leipzig - Modernisierung Sitzungssaal
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Für das Präsidium und das Plenum wird weitreichende barrierefreie Zugänglichkeit
hergestellt. Der Behindertenbeirat soll in die weitere Planung einbezogen werden.
Sachverhalt:
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt ohne Einschränkung und
selbstbestimmt an den politischen Entscheidungen in der Stadt Leipzig mitwirken bzw.
teilhaben können.
Ein ansteigendes Plenum mit Stufe schließt mobilitätsbehinderte Menschen teilweise aus.
Wenn auf Grund der Stufen nur in der ersten Reihe Rollstuhlplätze möglich sind, kann ein
Stadtrat mit Behinderung nicht selbstbestimmt mit seinen Fraktionskollegen oder anderen
Stadträten kommunizieren.
Die vorgesehene Hörgeräteanlage entspricht nicht dem Stand der Technik. Zwar sind mehr
als die Hälfte der Hörgeräte noch mit einer Empfangsspule ausgestattet, es gibt aber
zunehmend keine fehlerfreie Übertragungen mehr. W-LAN und Handy-Nutzung sind ernste
Störfaktoren für induktives Hören und behindern schon jetzt eine fehlerfreie Übertragung.
Hörgeschädigte ohne Hörgerät können von dieser Anlage nicht profitieren.
Eine solche Hörhilfsanlage hat einen hohen Stigmatisierungsfaktor, weil der Nutzer sich als
hörbehindert darstellen muss, indem er sich einen Taschenempfänger holt und ihn sichtbar
trägt. Hörhilfssysteme müssen heute zur inklusiven Nutzung ohne sichtbare Hilfsmittel
nutzbar sein. Die Aushänge müssen barrierefrei zugänglich sein, ebenso die Presseplätze.
Variante III, Möblierung 2
Diese ebenerdige Variante sollte weiter verfolgt und verbessert werden.
1/2
2/2