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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016513.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-00969 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen. Begründung Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor 4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung Seite 1/4 (inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 14.1 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße Vorlage: VI-A-00969 Beschluss: Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1