Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016513.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-00969
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1,
Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird
umgehend begonnen.
Begründung
Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor
4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine
Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der
hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem
brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs
weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita
gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch
gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt,
dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung
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(inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine
der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu
errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das
Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu 14.1
Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße
Vorlage: VI-A-00969
Beschluss:
Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1,
Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen
wird umgehend begonnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
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