Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017151.pdf
Größe
353 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-00968
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
18.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Seniorenbeirat der Stadt Leipzig
Betreff
Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsarten wird, analog zum Radverkehrsbeauftragten, die Stelle eines Fußwegebeauftragten geschaffen. Die Ausstattung beider
Stellen mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig.
2. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgänger-verkehr
wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, das sich nicht nur auf die Miterledigung
der Fußwege bei laufenden Straßenbaumaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige
Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfre-quenz und desolatem Bauzustand
definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung wird örtlicher Sachverstand
(Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, ggf. Bürgervereine) einbezogen.
Sachverhalt:
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zu 1.:
Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer
Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung
der Mobilität für alle Leipziger.
Für die Verkehrsarten des Umweltverbundes spiegelt sich eine solche Gleichbehandlung
nicht in der städtischen Verwaltungsstruktur wieder: um die Belange des Radverkehrs
kümmert sich ein Radverkehrsbeauftragten, während der Fußgängerverkehr als
elementarste Form menschlicher Mobilität keinen solchen Lobbyisten als seine Vertretung
hat.
Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr
sind im Kapitel 5.1. des neuen STEP Verkehr und öffentlicher Raum hinreichend
beschrieben. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, Minderung von
Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und
Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem des Radverkehrsbeauftragten absolut
vergleichbar !
Zu 2.:
Der neue STEP Verkehr und öffentlicher Raum definiert umfangreiche Ansprüche an ein
attraktive Infrastruktur für den Fußgängerverkehr. Die elementarste dieser Aufgaben ist
dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu
versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses
Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt, z.B. geplatzte und lockere
Granitplatten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher und wahre „Buckelpisten“.
Für gesunde junge Menschen sind solche Schäden meist nur lästig, für Senioren mit
Rollator, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen hingegen eine wirkliche
Behinderung und Unfallgefahr.
Es besteht also vielfacher Handlungsbedarf und zwar unabhängig vom geltenden Straßenund Brückenbauprogramm, dessen Prioritäten aus dem Fahrbahnzustand resultieren.
Die Prioritäten des Fußwegesanierungsprogramms müssen sich hingegen aus der
Nutzerfrequenz und dem tatsächlichen Bauzustand der Wege ableiten.
Die örtlichen Gremien (Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte) und auch die Bürger- und
Heimatvereine in den Stadtteilen und Ortschaften sind aufgrund ihrer örtlichen Sachkenntnis
die natürlichen Partner der Verwaltung bei der Aufstellung dieses Programms.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
zu 1.:
Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer
Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung
der Mobilität für alle Leipziger.
Für die Verkehrsarten des Umweltverbundes spiegelt sich eine solche Gleichbehandlung
nicht in der städtischen Verwaltungsstruktur wieder: um die Belange des Radverkehrs
kümmert sich ein Radverkehrsbeauftragten, während der Fußgängerverkehr als
elementarste Form menschlicher Mobilität keinen solchen Lobbyisten als seine Vertretung
hat.
Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr
sind im Kapitel 5.1. des neuen STEP Verkehr und öffentlicher Raum hinreichend
beschrieben. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, Minderung von
Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und
Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem des Radverkehrsbeauftragten absolut
vergleichbar !
Zu 2.:
Der neue STEP Verkehr und öffentlicher Raum definiert umfangreiche Ansprüche an ein
attraktive Infrastruktur für den Fußgängerverkehr. Die elementarste dieser Aufgaben ist
dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu
versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses
Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt, z.B. geplatzte und lockere
Granitplatten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher und wahre „Buckelpisten“.
Für gesunde junge Menschen sind solche Schäden meist nur lästig, für Senioren mit
Rollator, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen hingegen eine wirkliche
Behinderung und Unfallgefahr.
Es besteht also vielfacher Handlungsbedarf und zwar unabhängig vom geltenden Straßenund Brückenbauprogramm, dessen Prioritäten aus dem Fahrbahnzustand resultieren.
Die Prioritäten des Fußwegesanierungsprogramms müssen sich hingegen aus der
Nutzerfrequenz und dem tatsächlichen Bauzustand der Wege ableiten.
Die örtlichen Gremien (Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte) und auch die Bürger- und
Heimatvereine in den Stadtteilen und Ortschaften sind aufgrund ihrer örtlichen Sachkenntnis
die natürlichen Partner der Verwaltung bei der Aufstellung dieses Programms.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 15.4
Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr
Vorlage: VI-A-00968
Beschluss:
1. Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsarten wird, analog zum Radverkehrsbeauftragten, die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten geschaffen. Die Ausstattung beider
Stellen mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig.
2. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgänger-verkehr
wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, das sich nicht nur auf die Miterledigung
der Fußwege bei laufenden Straßenbaumaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige
Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfre-quenz und desolatem Bauzustand
definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung wird örtlicher Sachverstand
(Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, ggf. Bürgervereine) einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-A-00968
Beschluss der Ratsversammlung vom
Beschluss- Nr. Vorlage
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr
Stand vom 09.12.2015
✘ noch nicht begonnen – zu 1.
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit – zu 2.
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
zu 1.:
Die Stelle der/des Fußverkehrsbeauftragten soll im Rahmen der Beschlussfassung über den
Stellenplan 2017 berücksichtigt und ab dem 01.01.2017 eingerichtet werden.
Eine frühere Einrichtung war nicht möglich, da die Stellenpläne 2015 und 2016 vom Stadtrat
beschlossen worden sind ohne Berücksichtigung der Stelle des Fußverkehrsbeauftragten. Die
Aufgabe wird bis zum formellen Beschluss des Stadtrates zum Stellenplan 2017 und der
Besetzung der Stelle interimistisch von anderen Abteilungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes
wahrgenommen, aber nicht von der Abteilung mit dem Radverkehrsbeauftragten. Dadurch werden
Zielkonflikte zwischen Rad- und Fußverkehr vermieden. Für eine frühere Umsetzung des
Beschlusses müsste der Stadtrat einen Nachtragstellenplan beschließen, weil die Schaffung einer
neuen Stelle mit einer Entgeltgruppe oberhalb von E9 im Rahmen der Bewirtschaftung des
Stellenplanes, zu der der Oberbürgermeister ermächtigt ist, nicht möglich ist. Die Einbringung
eines Nachtragstellenplanes ist vom Oberbürgermeister derzeit nicht beabsichtigt.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
zu 2.:
Im VTA wird zurzeit an der Erstellung des Gehweg-Sanierungsprogrammes gearbeitet. Es wurde
eine Liste von Gehwegen mit Zustandsnoten 4 und 5 erstellt, welche aus Sicht des VTA besonders
großen Handlungsbedarf aufweisen. Diese Liste soll als nächster Schritt durch ein Punktesystem
priorisiert werden.