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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1017151.pdf
Größe
353 kB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-00968 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 18.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Seniorenbeirat der Stadt Leipzig Betreff Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsarten wird, analog zum Radverkehrsbeauftragten, die Stelle eines Fußwegebeauftragten geschaffen. Die Ausstattung beider Stellen mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig. 2. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgänger-verkehr wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, das sich nicht nur auf die Miterledigung der Fußwege bei laufenden Straßenbaumaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfre-quenz und desolatem Bauzustand definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung wird örtlicher Sachverstand (Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, ggf. Bürgervereine) einbezogen. Sachverhalt: Seite 1/5 zu 1.: Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung der Mobilität für alle Leipziger. Für die Verkehrsarten des Umweltverbundes spiegelt sich eine solche Gleichbehandlung nicht in der städtischen Verwaltungsstruktur wieder: um die Belange des Radverkehrs kümmert sich ein Radverkehrsbeauftragten, während der Fußgängerverkehr als elementarste Form menschlicher Mobilität keinen solchen Lobbyisten als seine Vertretung hat. Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr sind im Kapitel 5.1. des neuen STEP Verkehr und öffentlicher Raum hinreichend beschrieben. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, Minderung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem des Radverkehrsbeauftragten absolut vergleichbar ! Zu 2.: Der neue STEP Verkehr und öffentlicher Raum definiert umfangreiche Ansprüche an ein attraktive Infrastruktur für den Fußgängerverkehr. Die elementarste dieser Aufgaben ist dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt, z.B. geplatzte und lockere Granitplatten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher und wahre „Buckelpisten“. Für gesunde junge Menschen sind solche Schäden meist nur lästig, für Senioren mit Rollator, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen hingegen eine wirkliche Behinderung und Unfallgefahr. Es besteht also vielfacher Handlungsbedarf und zwar unabhängig vom geltenden Straßenund Brückenbauprogramm, dessen Prioritäten aus dem Fahrbahnzustand resultieren. Die Prioritäten des Fußwegesanierungsprogramms müssen sich hingegen aus der Nutzerfrequenz und dem tatsächlichen Bauzustand der Wege ableiten. Die örtlichen Gremien (Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte) und auch die Bürger- und Heimatvereine in den Stadtteilen und Ortschaften sind aufgrund ihrer örtlichen Sachkenntnis die natürlichen Partner der Verwaltung bei der Aufstellung dieses Programms. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/5 Sachverhalt: zu 1.: Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung der Mobilität für alle Leipziger. Für die Verkehrsarten des Umweltverbundes spiegelt sich eine solche Gleichbehandlung nicht in der städtischen Verwaltungsstruktur wieder: um die Belange des Radverkehrs kümmert sich ein Radverkehrsbeauftragten, während der Fußgängerverkehr als elementarste Form menschlicher Mobilität keinen solchen Lobbyisten als seine Vertretung hat. Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr sind im Kapitel 5.1. des neuen STEP Verkehr und öffentlicher Raum hinreichend beschrieben. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, Minderung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem des Radverkehrsbeauftragten absolut vergleichbar ! Zu 2.: Der neue STEP Verkehr und öffentlicher Raum definiert umfangreiche Ansprüche an ein attraktive Infrastruktur für den Fußgängerverkehr. Die elementarste dieser Aufgaben ist dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt, z.B. geplatzte und lockere Granitplatten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher und wahre „Buckelpisten“. Für gesunde junge Menschen sind solche Schäden meist nur lästig, für Senioren mit Rollator, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen hingegen eine wirkliche Behinderung und Unfallgefahr. Es besteht also vielfacher Handlungsbedarf und zwar unabhängig vom geltenden Straßenund Brückenbauprogramm, dessen Prioritäten aus dem Fahrbahnzustand resultieren. Die Prioritäten des Fußwegesanierungsprogramms müssen sich hingegen aus der Nutzerfrequenz und dem tatsächlichen Bauzustand der Wege ableiten. Die örtlichen Gremien (Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte) und auch die Bürger- und Heimatvereine in den Stadtteilen und Ortschaften sind aufgrund ihrer örtlichen Sachkenntnis die natürlichen Partner der Verwaltung bei der Aufstellung dieses Programms. Anlagen: Seite 3/5 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 15.4 Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr Vorlage: VI-A-00968 Beschluss: 1. Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsarten wird, analog zum Radverkehrsbeauftragten, die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten geschaffen. Die Ausstattung beider Stellen mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig. 2. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgänger-verkehr wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, das sich nicht nur auf die Miterledigung der Fußwege bei laufenden Straßenbaumaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfre-quenz und desolatem Bauzustand definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung wird örtlicher Sachverstand (Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, ggf. Bürgervereine) einbezogen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-A-00968 Beschluss der Ratsversammlung vom Beschluss- Nr. Vorlage Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr Stand vom 09.12.2015 ✘ noch nicht begonnen – zu 1. umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit – zu 2. geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: zu 1.: Die Stelle der/des Fußverkehrsbeauftragten soll im Rahmen der Beschlussfassung über den Stellenplan 2017 berücksichtigt und ab dem 01.01.2017 eingerichtet werden. Eine frühere Einrichtung war nicht möglich, da die Stellenpläne 2015 und 2016 vom Stadtrat beschlossen worden sind ohne Berücksichtigung der Stelle des Fußverkehrsbeauftragten. Die Aufgabe wird bis zum formellen Beschluss des Stadtrates zum Stellenplan 2017 und der Besetzung der Stelle interimistisch von anderen Abteilungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes wahrgenommen, aber nicht von der Abteilung mit dem Radverkehrsbeauftragten. Dadurch werden Zielkonflikte zwischen Rad- und Fußverkehr vermieden. Für eine frühere Umsetzung des Beschlusses müsste der Stadtrat einen Nachtragstellenplan beschließen, weil die Schaffung einer neuen Stelle mit einer Entgeltgruppe oberhalb von E9 im Rahmen der Bewirtschaftung des Stellenplanes, zu der der Oberbürgermeister ermächtigt ist, nicht möglich ist. Die Einbringung eines Nachtragstellenplanes ist vom Oberbürgermeister derzeit nicht beabsichtigt. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 zu 2.: Im VTA wird zurzeit an der Erstellung des Gehweg-Sanierungsprogrammes gearbeitet. Es wurde eine Liste von Gehwegen mit Zustandsnoten 4 und 5 erstellt, welche aus Sicht des VTA besonders großen Handlungsbedarf aufweisen. Diese Liste soll als nächster Schritt durch ein Punktesystem priorisiert werden.