Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1015229.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
16.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-00949
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Migrantenbeirat
Vorberatung
Ratsversammlung
21.01.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern Krankenversichertenkarten einführen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und auf welche Art und Weise die Stadt Leipzig
auf vertraglicher Ebene mit einer Krankenkasse die Übernahme der Krankenbehandlung von
Leistungsberechtigten nach den §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch die
Ausgabe von Versichertenkarten gewährleisten kann.
Begründung:
Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde 1993 ein Sondergesetz zur Versorgung von
hilfebedürftigen Asylsuchenden geschaffen. Das AsylbLG sieht Leistungen vor, die im Regelfall als
Sachleistungen gewährt werden sollen. Die medizinische Versorgung wurde auf die Behandlung
akuter Erkrankungen und Schmerzen und die zur Sicherung der Gesundheit unerlässlichen
Leistungen reduziert.
Die medizinische und zahnmedizinische Versorgung der Asylsuchenden, die nach § 4 AsylbLG
einen Anspruch auf eine Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (einschließlich
Arznei- und Verbandsmittel) sowie Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt
haben, wird jedoch in der gegenwärtigen Praxis durch umfangreiche bürokratische Hürden verzögert
und erschwert. Dadurch kann es bei den Betroffenen nicht nur zu einer Chronifizierung von
Krankheiten kommen. Die aus der Behandlungsverzögerung resultierende Inanspruchnahme
medizinischer Notfalldienste bringt auch zusätzliche Kosten mit sich. Die Asylsuchenden mit
Anspruch auf Leistungen nach § 4 AsylbLG (oder hilfsweise § 6 AsylbLG) erhalten bisher keine
Krankenversicherungschipkarte, sondern müssen vor jedem Arztbesuch das zuständige Sozialamt
kontaktieren und einen Behandlungsschein beantragen. Dies gilt auch für etwaige
Weiterbehandlungen durch Fachärzte. Da die Abrechnungspraxis der Ärzte mittlerweile
flächendeckend elektronisch funktioniert, wird den Medizinerinnen und Medizinern bei der
Behandlung von Asylsuchenden ein zusätzlicher unnötiger Verwaltungsaufwand zugemutet.
Auch die Novellierung des AsylbLG im November 2014 hat diese Benachteiligung nicht
zurückgenommen.
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Seit 2005 erhalten Asylsuchende mit Anspruch auf Leistungen nach § 4 AsylbLG (oder hilfsweise §
6 AsylbLG) in Bremen eine Krankenversicherungschipkarte (der AOK, sog. „Bremer Modell"). Dieses
Modell hat auch Hamburg seit dem 1. Juli 2012 übernommen. Die Stadt Rostock hat die Einführung
der Chipkarte im Jahr 2013 ebenfalls beschlossen. Die Prüfung des hiesigen Rechtsamtes hat die
Machbarkeit dieses Modells auf kommunaler Ebene bestätigt.
Auch in Leipzig wäre die Einführung von, auf die Gültigkeit des Aufenthaltstitels befristeten,
Krankenversicherungskarten für Asylsuchende sinnvoll. Damit könnten die Kosten und der
Verwaltungsaufwand für Sozialbehörden, Ärztinnen und Ärzte erheblich gesenkt werden. Grundlage
dafür wäre ein Vertrag entsprechend § 264, Abs. 1 SGB V. Da Bremen und Hamburg mit der AOK
Bremen/Bremerhaven bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen haben und praktizieren, und
Rostock sich in der Umsetzungsphase befindet, wäre dort das entsprechende Know-How bereits
vorhanden. Asylsuchende erhielten dadurch eine schnellere medizinische Behandlung. Der
Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten durch Fahrten zum Sozialamt könnten erheblich gesenkt
werden. Insgesamt würde die medizinische Versorgung von Asylsuchenden erleichtert werden.
Die Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende brächte für alle beteiligten
Akteure (Asylsuchende, Mediziner, Verwaltungsmitarbeiter) Vorteile.
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Sachverhalt:
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 14.6. Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
verbessern - Krankenversichertenkarten einführen
Vorlage: VI-A-00949
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und auf welche Art und Weise die Stadt
Leipzig auf vertraglicher Ebene mit einer Krankenkasse die Übernahme der
Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach den §§ 1, 1a des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch die Ausgabe von Versichertenkarten
gewährleisten kann.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 21. Mai 2015
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