Daten
Kommune
Leipzig
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1367532.pdf
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396 kB
Erstellt
09.02.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 11:31
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Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05463
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Anpassung von Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten 2018/2019
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Migrantenbeirat
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.04.2018:
1. Die unter Punkt 2 benannten Annahmen zu Einzügen und Auszügen und der
Kapazitätsbedarf für Plätze in Betrieb sowie die Reservekapazität (Punkt 6) werden
als Grundlage der Planung bestätigt.
2. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und die Beigeordnete
für Stadtentwicklung und Bau werden beauftragt, die unter 5. genannten Maßnahmen
umzusetzen.
3. Die unter Punkt 7 dargestellten finanziellen Auswirkungen werden zur Kenntnis
genommen.
4. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird beauftragt,
spätestens in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 16.10.2018 eine
aktuelle Kapazitätsplanung vorzulegen.
1/14
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja, siehe Pkt. 7
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/14
1.
Einleitung
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit
eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Daraufhin wurde eine ganze Reihe neuer
Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen.
Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten
notwendig.
Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.233 Personen weniger
als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974 Personen zugewiesen.
1.1
Kommunale Aufgabe
Die Stadt Leipzig ist nach § 53 Asylverfahrensgesetzes und den hierzu ergangenen
landesrechtlichen Vorschriften des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet,
Asylsuchende aufzunehmen und unterzubringen.
Zur Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Leipzig wurden bislang folgende Konzepte
durch die Ratsversammlung verabschiedet:
RBV-1293/12 am 18.07.2012: Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig",
RBV-1825/13 am 21.11.2013: […] Sicherheitskonzepte; Ausführungsbeschluss für
Bewachungsleistungen in Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von
Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen,
RBV-1826/13 am 21.11.2013: […] Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" […].
Über den Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig wird regelmäßig in der Ratsversammlung berichtet.
1.2
Personenkreis
Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, für folgende Personenkreise mit Flüchtlingshintergrund die
Un-terbringung sicherzustellen:
Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz
Asylsuchende (mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder
Ankunftsnachweis)
Asylbewerber/-innen (mit Aufenthaltsgestattung)
Personen mit Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
Personen mit Aufenthaltserlaubnis (nach § 23 Abs. 1, § 24, § 25 Abs. und § 25 Abs. 5
Aufenthaltsgesetz)
Ausländer, die unerlaubt eingereist sind (nach § 15a Aufenthaltsgesetz)
Für den folgenden Personenkreis besteht grundsätzlich keine Unterbringungsverpflichtung
durch die Stadt Leipzig:
Leistungsberechtigte nach SGB II oder XII mit Aufenthaltserlaubnis
Darunter: § 23 Abs. 2, § 23a, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1, § 25 Abs.
2 Satz 1 Alternative 2, § 25 Abs. 3, § 25a, § 25b Aufenthaltsgesetz)
3/14
Allerdings ergibt sich für diesen Personenkreis im Falle einer plötzlich auftretenden
Wohnungslosigkeit eine Zuständigkeit der Stadt Leipzig als Ortspolizeibehörde.
Entsprechend den Regelungen des Sächsischen Polizeigesetzes obliegt es der Stadt
Leipzig, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen
zu ergreifen. Denkbar ist die Unterbringung in eigenen Wohnungen, in mietvertraglich
abgesichertem Wohnraum (Wohnungen mit Belegungsrechten, Gewährleistungswohnungen)
bzw. in Gemeinschaftsunterkünften oder Notunter-künften, soweit anderer Wohnraum nicht
zur Verfügung steht. Ziel ist es, Obdachlosigkeit in der Stadt Leipzig zu vermeiden. Die
Leistungsberechtigten nach SGB II oder XII mit Aufenthaltserlaubnis werden durch die Stadt
Leipzig untergebracht, bis sie eine eigene Wohnung bezogen haben. Die Kosten der
Unterbringung werden durch den zuständigen Kostenträger übernommen.
Für alle hier genannten Personen werden auf Grundlage der vorgelegten Bedarfsplanung
Platz-kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften, Pensionen und Wohnungen bereitgestellt.
Jüdische Kontingentflüchtlinge (nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz), ResettlementFlüchtlinge (nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) und Spätaussiedler werden durch das
Sozialamt in der Wie-deritzscher Landstraße 8 und 107 untergebracht.
Unbegleitete minderjährige Ausländer werden durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung untergebracht und betreut.
2.
Kapazitätsbedarf für die Jahre 2018 und 2019
Der Bedarf an Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig zur Unterbringung
von Geflüchteten hängt im Wesentlichen von folgenden zwei Größen ab:
2.1
Zuweisungszahlen (Zuzug) und
Verweildauer der zugewiesenen Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (Auszug).
Zuzug in Gemeinschaftsunterkünfte
Die Zahl der Zuweisungen von Geflüchteten nach Leipzig hat sich seit 2013 sehr dynamisch
entwickelt. Der Höchststand dieser Entwicklung wurde im Jahr 2015 mit 4.230 zugewiesenen
Personen erreicht. Seither geht die Zahl der Zuweisungen deutlich zurück.
Im Unterschied zu den Jahren bis 2015 gibt es seit 2016 keine Zuweisungsprognosen des
Freistaates Sachsen mehr zur Anzahl der aufzunehmenden Geflüchteten. Zwar hatten sich
diese auch in der Vergangenheit unterjährig immer wieder verändert, dennoch war damit
zumindest ein Orientierungswert für kommunales Handeln gegeben. Diese "Obergrenze des
Erwartbaren" als Teil des Handlungsrahmens fehlt gegenwärtig.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendet seit Januar 2017 anstelle der
bisherigen EASY-Statistik eine valide, auf Personendaten basierende, der Antragserfassung
zeitlich vorgelagerte Asylgesuch-Statistik, um den Zugang von Asylsuchenden darzustellen.
Demnach wurde im Zeitraum Januar bis November 2017 der Zugang von 172.737
Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Gesamtzahl für 2017 liegt noch nicht vor.
Da seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge keine Prognose zur Entwicklung
der Zuweisungszahlen von Geflüchteten für 2017 vorlag und die Planungszahlen des
Freistaates Sachsen schon im Rahmen der Haushaltsplanung für 2016 deutlich von der
tatsächlichen Entwicklung abwichen, mussten und müssen für eine Planung des
Kapazitätsbedarfes in Gemeinschaftsunterkünften in Leipzig in den Jahren 2017, 2018 und
2019/20 eigene Annahmen getroffen werden, die mit Beschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters vom 19.06.2017 (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-0358) bestätigt wurden:
Angesichts der Zugangsentwicklung im Jahr 2016 nach Deutschland (Asylgesuch-Statistik),
der tatsächlichen Zuweisungszahlen nach Leipzig (1.997 Personen), möglicher zukünftiger
4/14
Zugänge aufgrund von Familiennachzug und Wohnsitzauflage sowie unter Berücksichtigung
möglicher Szenarien einer Fortschreibung von erwarteten Zugängen ging die Planung der
Stadt Leipzig für 2017 und 2018 von jeweils 1.500 Zuweisungen aus. Tatsächlich wurden im
Jahr 2017 974 Personen nach Leipzig zugewiesen.
Zusätzlich waren weitere Personen aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften
unterzubringen: alle diejenigen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Leipzig
gelangten. Im Laufe des Jahres 2017 waren dies 150 Personen.
In der Summe von tatsächlichen Zuweisungen und der aufgrund von Familiennachzug und
Wohsitzauflage nach Leipzig gelangten Personen ergibt sich für 2017 ein Gesamtzuzug
von 1.124 Personen.
Auch für die Jahre 2018 und 2019 muss neben den eigentlichen Zuweisungen - hier wird von
1.000 Personen jährlich ausgegangen - mit weiteren Zuzügen (s.o.) werden. Eine seriöse
Vorhersage zur Größenordnung dieser Zuzüge ist nicht möglich, da hierzu keinerlei
Planungsvorgaben von Bund und Land und auch keine halbwegs gesicherten
Vorerfahrungen bestehen. Vollends unvorhersehbar ist die Zahl der Folgeantragsteller, die
nach Leipzig kommen: hier wird daher in Fortschreibung des Jahres 2017 wiederum von 150
Personen/Jahr ausgegangen. Einzig die aus dem humanitären Abkommen zur Aufnahme
von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung resultierende
Aufnahmeverpflichtung lässt sich mit etwa 50 Personen/Jahr für die Stadt Leipzig grob
beziffern.
Nachrichtlich: Die Landesdirektion Sachsen geht ausweislich eines Schreibens vom
21.02.2018 an das Gesundheitsamt intern von 15.000 Zugängen im Jahr aus. Dies würde
bei einer Verteilung anhand des Königsteiner Schlüssels die Zuweisung von 2.070 Personen
nach Leipzig bedeuten. Tatsächlich wird jedoch ein nicht unerheblicher Teil der Geflüchteten
nicht auf die Kommunen verteilt sondern bleibt für sechs Monate und länger in den EAEs
(längere Bearbeitungszeiten infolge fehlender Dolmetscherkapazitäten, Herkunft aus
sicheren Heimatländern, landesinterner Verteilstopp [Georgien] o.ä.).
Davon ausgehend und dies berücksichtigend werden für die Jahre 2018 und 2019 nunmehr
jeweils 1.200 Zugänge angenommen.
Durch Änderung und Straffung organisatorischer Abläufe insbesondere von Asylverfahren im
Zuge des Ende 2015 beschlossenen sogenannten Asylpaketes II sollen den Kommunen nur
noch Geflüchtete mit Aussicht auf ein Bleiberecht zugewiesen werden. Die Asylverfahren
sollen zum Zeitpunkt der Zuweisung bereits entscheidungsreif abgeschlossen sein. Dies
bedeutet für einen nicht genau bestimmbaren, aber erheblichen Teil der in die Kommune
gelangenden Menschen den Wechsel aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Für die Neuzuweisungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Ca. 40 % der neu zugewiesenen Personen haben eine Chance auf die Erteilung
eines Aufenthaltstitels. Diese Personen wechseln im jeweiligen Jahr in den
Rechtskreis des SGB II.
Die verbleibenden 60 % werden zunächst als Leistungsberechtigte nach AsylbLG
weitergeführt.
Diese Annahmen haben sich im Wesentlichen als zutreffend herausgestellt, sie werden
daher auch für 2018 und 2019 beibehalten.
5/14
2.2
Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften
Auszüge sind zum einen Umzüge in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft - in eine Gewährleistungswohnung oder in eine eigene Mietwohnung. Zum
anderen sind hier Auszüge in Folge von Abschiebung, freiwilliger Rückreise oder Umzug an
einen anderen Ort erfasst.
Für die Jahre 2017 und 2018 wurden jeweils ca. 1.000 Auszüge aus den Gemeinschaftsunterkünften angenommen. Diese Annahme hat sich für das Jahr 2017 als zu niedrig
erwiesen: tatsächlich verließen 1.525 Personen die Unterkünfte. Hinsichtlich einer Prognose
für 2018/19 lohnt ein Blick auf die durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften: Zum
Stichtag 30.12.2017 lebten 31% der Bewohner/-innen dort weniger als zwölf Monate. Bei
weiteren 29% betrug die Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 24 Monaten und 40% wohnten
länger als 24 Monate in den Einrichtungen.
Im Vergleich zu den Daten von November 2016 - 75% < 12 Monaten, 21% zwischen 12 und
24 Monaten und 5% > 24 Monate - fällt auf, dass die Zahl derer, die länger in den
Unterkünften verbleiben, deutlich zunimmt.
Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklung durch die aktuelle Situation auf dem Leipziger
Wohnungsmarkt bestimmt ist: im Bereich der 1-Raum-Wohnungen und insbesondere im
Bereich der ab 4-Raum-Wohnungen sind nur wenige kostenangemessene Wohnungen
verfügbar. Damit wird die Mehrheit der Geflüchteten, die in Leipziger Gemeinschaftsunterkünften leben - Alleinstehende und kinderreiche Familien - es schwerer haben, eine eigene
Wohnung zu finden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Wohnungsangebot
in Leipzig weiter verknappen wird. In der Folge wird die Zahl der Auszüge künftig
voraussichtlich stagnieren oder geringer ausfallen.
Für die Jahre 2018 und 2019 wird daher von jeweils 1.300 Auszügen ausgegangen.
2.3
Kapazitätsbedarf
Ausgangspunkt für die Bedarfsermittlung ist die Anzahl der Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen am 31.12.2016 und das tatsächliche Geschehen im Jahr 2017. Zuzüglich der Neuzuweisungen durch die Zentrale Ausländerbehörde in
Chemnitz und weiterer Personen aufgrund von Familiennachzug und Wohnsitzauflage sowie
abzüglich der erwarteten Auszüge ergibt sich für die Jahre 2018 und 2019 folgender
Kapazitätsbedarf an Plätzen in Betrieb zum Ende des jeweiligen Jahres:
2017
2018
2019
Bewohner in GU zum 01.01. des Jahres
2.686
2.285
2.185
Zugänge (Neuzuweisungen, Familiennachzug, Wohnsitzauflage)
1.124
1.200
1.200
-1.525
-1.300
-1.300
2.285
2.185
2.085
Auszug aus GU
Kapazitätsbedarf Plätze in Betrieb zum 31.12. des Jahres
Da der vorstehend ausgewiesene Kapazitätsbedarf erheblich von Faktoren abhängt, die
gegenwärtig kaum prognostizierbar und seitens der Stadt Leipzig nicht beeinflussbar sind,
bedarf es eines regelmäßigen Abgleiches des ausgewiesenen Kapazitätsbedarfs mit der
tatsächlichen Entwicklung der Zuweisungszahlen. Gegebenenfalls muss die Berechnung des
Kapazitätsbedarfs überarbeitet werden. Insofern müssen auch die Schlussfolgerungen und
Empfehlungen dieser Vorlage regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Über die in Betrieb befindlichen Plätze hinaus besteht ein Bedarf an Reservekapazitäten, um
in Phasen mit deutlich höheren Zuweisungszahlen ausreichend Platzkapazitäten bereitstellen zu können. In einer wachsenden Stadt Leipzig kann eine vergleichsweise kurzfristige
Bereitstellung von Unterkünften, wie sie 2015 und 2016 möglich war, kaum noch umgesetzt
6/14
werden. Grundstücke und Wohnraum werden knapper und teurer. Reservekapazitäten
sollten deshalb in ausreichender Anzahl gesichert werden.
3.
Umsetzung von kapazitätsreduzierenden Maßnahmen aus der Vorlage
"Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/18",
VI - DS 03588/17
In der Vorlage wurden verschiedene Maßnahmen benannt, die nunmehr umgesetzt sind.
3.1
Zeitweise Verringerung von Kapazitäten in aktiven Unterkünften
In folgenden Unterkünften wurden temporär Plätze außer Betrieb genommen; sie dienen
derzeit als Reserveplätze:
3.2
Waldstraße 74 - 80 (Zentrum-Nordwest), 70 Plätze (von 275, davon 5 Plätze Reserve
zur Baugenehmigung), mittelfristig reaktivierbar,
Weißdornstraße 102 (Grünau-Ost), 161 Plätze (von 364, davon 28 Plätze Reserve
zur Baugenehmigung), kurzfristig aktivierbar
Zeitweise Außerbetriebnahme von Unterkünften und Nutzung als
Reserveunterkunft
Die folgenden Unterkünfte sind mittlerweile außer Betrieb genommen worden; sie dienen als
Reserveunterkünfte:
Deiwitzweg 1( Lausen-Grünau), 89 Plätze, kurzfristig reaktivierbar,
Liliensteinstraße 1/1a (Lausen-Grünau), 89 Plätze, kurzfristig reaktivierbar,
Torgauer Straße 290 - Container (Heiterblick), 247 (davon 26 Plätze Reserve zur
Baugenehmigung) Plätze, kurzfristig reaktivierbar,
Zweenfurther Straße 21 (Sellerhausen-Stünz), 102 Plätze, mittelfristig reaktivierbar.
Mit Ausnahme der Container am Standort Torgauer Straße 290 werden die genannten
Objekte mit mobilen Überwachungsanlagen gesichert.
Eine temporäre Unterbringung anderer Personenkreise wäre an den Standorten Deiwitzweg
1 und Liliensteinstraße 1 grundsätzlich möglich. Aufgrund der Lage innerhalb des Geländes
der Unterkunft ist hingegen eine Nutzung der Containeranlage Torgauer Straße 290 nicht
sinnvoll.
3.3 Verschiebung der Inbetriebnahme von Unterkünften
Torgauer Straße 290 - Haus 2 (Heiterblick), 230 Plätze, kurzfristig reaktivierbar
Am Standort Torgauer Straße 290 sind die Sanierungsarbeiten am Haus 2 mittlerweile abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme des Hauses erfolgt derzeit nicht, es wird zunächst als
Reservekapazität geführt.
3.4
Dauerhafte Schließung von Unterkünften nach befristeter Nutzung als
Reserveunterkunft
Die folgende Unterkunft soll vor ihrer dauerhaften Außerbetriebnahme befristet als
Reserveunterkunft genutzt werden:
Hainbuchenstraße 13 (Paunsdorf), 190 Plätze mittelfristig aktivierbar
7/14
Das Objekt dient bis zum Beginn der Wiederherrichtung als Schulgebäude ab 01.01.2019 als
mittelfristig aktivierbare Reservekapazität. Das Haus wird für diesen Zeitraum durch den
Einsatz einer mobilen Überwachungsanlage gesichert.
3.5
Dauerhafte Schließung von Unterkünften
Die folgenden Unterkünfte wurden dauerhaft außer Betrieb genommen:
Helenenstraße 26a (Dölitz-Dösen), 50 Plätze
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 (Grünau-Ost), 50 Plätze,
Das Objekt Helenenstraße 26 wurde zum 01.07.2017 außer Betrieb genommen.
Der Betrieb der Unterkunft in der Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 wurde ohne erhöhten
finanziellen Aufwand beendet.
3.6
Verzicht auf die Realisierung von Standorten
Von der Realisierung folgender Standorte wird gänzlich abgesehen:
Kregelstraße 3 (Reudnitz-Thonberg), 200 Plätze
Wurzner Straße 11 (Neustadt-Neuschönefeld), 90 Plätze
Durch die mit der Realisierung des Vorhabens Kregelstraße 3 beauftragte Firma wurden für
die Unterkunft Container angeschafft. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Zertifizierungen, etwa hinsichtlich des Brandschutzes und müssen somit zunächst ertüchtigt werden.
Zudem wurde der Fertigstellungstermin mehrfach verschoben. Angesichts der aktuellen
Zuweisungszahlen und der Planungen für die Jahre 2018 und 2019 wird von einer Realisierung abgesehen. Die bereits gestellten Container sollen nach Möglichkeit anderweitig,
etwa als Interim im Zuge von Schulsanierungen/-erweiterungen genutzt werden. Für rund
100 dieser Container ist dies inzwischen erfolgt (Grundschule Mölkau, Hauptfeuerwache
Goerdelerring).
Die Unterkunft in der Wurzner Straße 11 wird nicht in Betrieb genommen. Die bauordnungsrechtliche Freigabe der notwendigen Arbeiten am Objekt konnte bislang nicht erteilt werden,
zudem werden seitens des Eigentümers deutlich höhere Mietzahlungen eingefordert als
bislang verhandelt waren.
4.
Zusätzliche Kapazitätsanpassungen
Über die unter 3. genannten Maßnahmen hinaus wurden und werden weitere Kapazitätsanpassungen vorgenommen. Diese befinden sich aktuell in verschiedenen Stadien der Umsetzung.
4.1
Bereits erfolgte Maßnahmen
Uhlandstraße 22 (Altlindenau), 45 Plätze sowie 9 Reserveplätze
Die Unterkunft dient ab 01.12.2017 dauerhaft als Standort für die übergangsweise Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen. Der entsprechende Bedarf steigt
zwar moderat, jedoch in einem Umfang, der mit den bislang verfügbaren Unterkünften
Wiederitzscher Landstraße 8 und 107 nicht mehr zu decken ist. Der ursprünglich zur
Betreuung von Geflüchteten gebundene Träger verfügt über Erfahrungen in der Arbeit mit
dem genannten Personenkreis, insofern konnte hier eine vertragliche Neuausrichtung
erreicht werden.
Gustav-Mahler-Straße 21, (Zentrum West) 55 Plätze
8/14
Der Betrieb des Standortes wurde dauerhaft beendet. Derzeit wird es für die künftige
Nutzung als Kindertagesstätte umgebaut.
4.2
In Umsetzung befindliche Maßnahmen
Lindenthaler Straße 61, (Gohlis), 220 Plätze
Für das Objekt sind mehrere alternative Nutzungen in Prüfung.
Prager Dreieck (Zentrum Südost), 240 Plätze
Das gegenwärtig in der Errichtung befindliche Objekt eignet sich aufgrund seiner Lage im
Stadtgebiet und seiner inneren Struktur etwa für die Unterbringung von Student/innen. Die
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH erachtet die Übernahme des Objektes nach
Fertigstellung und die Vermietung in eigener Verantwortung als prüfenswert. Die entsprechenden Abstimmungen werden zeitnah weitergeführt.
4.3
Verfügbaren Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften und Anpassungsbedarf
- aktueller Stand (5. KW 2018)
Im Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen bietet sich folgendes Bild:
Nr.
Bestand zur 5. KW 2018*
1
Plätze in Betrieb
2
Kapazitätsbedarf*
2.285
3
Kapazitätsbestand**
3.496
4
Saldo von Bedarf und Bestand
5
Zielauslastung in Prozent
90
6
tatsächliche Auslastung in Prozent
65
7
Bedarf an Plätzen bei Erfüllung
Zielauslastung
2.539
8
nicht belegte Plätze in aktiven
Einrichtungen
957
9
Plätze als Reserve
10
kurzfristig aktivierbar
972
11
mittelfristig aktivierbar
304
12
mögliche Notunterbringung
13
Notunterkunft, Reserve zur
Baugenehmigung
+ 1.211
396
* Dem Kapazitätsbedarf zur KW 5/2018 wurde die tatsächliche Belegung zum 31.12.2017 zu Grunde gelegt.
** ohne Übergangswohnheime
Aktuell stehen in aktiven Einrichtungen 3.496 Plätze zur Verfügung. Dem gegenüber stünde
ein Bedarf an 2.285 Plätzen, sofern eine 100 %ige Auslastung der Unterkünfte realisierbar
wäre. Tat-sächlich kann in der Regel keine vollständige Auslastung erreicht werden, da die
Zugehörigkeit zu Haushaltsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften oder Nationalitäten
beachtet werden muss, um Konfliktpotenziale des Zusammenlebens in der Gemeinschafts-
9/14
unterkunft zu vermeiden. Eine Mindestauslastung von 90 % ist praktisch umsetzbar und
kann als Soll-Auslastung der Kapazitätsplanung zu Grunde gelegt werden. Es werden daher
2.539 Plätze benötigt.
Im Ergebnis waren zum Ende der 5. KW 957 Plätze in aktiven Einrichtungen nicht
belegt. Hier besteht Anpassungsbedarf.
Hinsichtlich der notwendigen Reservekapazitäten wird wie bereits in der Vorlage VI DS03588 "Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/17" vom
19.06.2017 ausgeführt ein Rahmen von 2.000 Plätzen (davon je 1.000 Plätze kurzfristig, d.h.
innerhalb eines Monats bzw. mittelfristig, d.h. innerhalb weniger Monate bis maximal eines
Jahres aktivierbar) gesetzt.
Sofern sich der Trend, wieder verstärkt alleinstehende Männer nach Leipzig zuzuweisen und
sich die Zahl unterschiedlicher Herkunftsländer weiter erhöht, kann hier eine Anpassung auf
85 % nötig werden.
Die Möglichkeiten zur Notunterbringung stehen in dem oben genannten Umfang nur dann
zur Verfügung, wenn die maximal möglichen Belegungen der Unterkünfte gemäß vorliegender Baugenehmigungen ausgeschöpft werden. Eine derartige Verdichtung der Belegung
kann im Einzelfall einen erhöhten Betreibungsaufwand nach sich ziehen.
5.
Anpassung von Platzkapazitäten
Im Folgenden werden Vorschläge unterbreitet, wie eine Anpassung der Kapazitäten in den
Gemeinschaftsunterkünften in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt werden soll.
Obwohl sich zur künftigen Entwicklung der Flüchtlingspolitik sowohl der EU als auch der
Bundesrepublik Deutschland nach wie vor keine belastbaren Prognosen abgegeben lassen,
kann angenommen werden, dass eine Situation wie 2015/16 innerhalb der nächsten beiden
Jahre nicht wieder eintritt. Lediglich der Vollständigkeit halber, da auf der Hand liegend, wird
deshalb festgehalten, dass ein weiterer Ausbau der Gesamtkapazität nicht angezeigt ist.
Gleichwohl besteht - mit Blick auf voraussichtlich in 2018 anstehende Entscheidungen
sowohl auf EU- (etwa zur Verteilung von Geflüchteten auf die Mitgliedsländer), als auch auf
Bundesebene (etwa zum Familiennachzug) - einige Unsicherheit hinsichtlich der Zugangszahlen für 2018/19. Neben den ohnehin benötigten Kapazitäten sollen daher auch weiterhin
Reserveplätze vorgehalten werden.
Die Tabelle unter Punkt 4.3 (Zeile 8) weist aktuell 957 unbelegte Plätze in aktiven
Einrichtungen aus. Diese werden bis Ende 2019 auf unter 500 Plätze reduziert. Ebenso
werden die derzeit 1.276 kurz- und mittelfristig aktivierbare Reservekapazitäten auf 655
Plätze sowie die 396 Plätze in Notunterbringungen auf 370 Plätze reduziert.
Für eine Reihe von Objekten enden in diesem bzw. im kommenden Jahr die verhandelten
Miet-verträge. Konkret betrifft dies im Jahr 2018 die Objekte Hostel Elisa, Zollikofer Straße
19/Elisabethstraße 18 (120 Plätze), Puschstraße 9 (20 Plätze), Riesaer Straße 100 (200
Plätze) sowie im Jahr 2019 das Objekt Zschortauer Straße 44 (200 Plätze).
Vorschlag 1
Auslaufende Mietverträge werden nicht verlängert. Die Gesamtkapazität wird insofern um
540 Plätze verringert.
Für einige Objekte zeichnen sich – in Teilen oder in Gänze – anderweitige Nutzungen ab.
Konkret betrifft dies den Standort Riebeckstraße 63, Haus 1 (75 Plätze) zum Ende des I.
10/14
Quartals 2018 sowie den Standort An den Tierkliniken 47 (348 Plätze) zum Jahresende
2018.
Vorschlag 2
Die genannten Standorte werden für anderweitige Nutzungen zur Verfügung gestellt. Die
Gesamtkapazität wird insofern um 423 Plätze verringert.
Einige derzeit als Reserve geführte und im kommunalen Eigentum stehende Objekte können
zur Erfüllung anderer kommunaler Aufgaben (z. B. KiTa/Schule) herangezogen werden.
Konkret betroffen sind die Standorte Deiwitzweg 1 (89 Plätze), Hainbuchenstraße 13 (190
Plätze), Liliensteinstraße 1/1a (89 Plätze), Zweenfurther Straße 21 (102 Plätze) sowie die
Container am Standort Torgauer Straße 290 (247 Plätze).
Die Objekte Deiwitzweg 1, Liliensteinstraße 1 und Hainbuchenstraße 13 sollen zukünftig für
die Erfüllung von Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Familien und
Bildung (AJuFaBi) genutzt werden, insofern erfolgt hier eine Überführung in die
Fachliegenschaft des AJuFaBi. Das Objekt Zweenfurther Straße 21 soll vermarktet und
daher an das Liegenschaftsamt übergeben werden.
Vorschlag 3
Die genannten Standorte werden sofort und dauerhaft aufgegeben und nicht mehr als
Fachliegenschaften des Sozialamtes geführt. Die Gesamtkapazität wird insofern um 717
Plätze verringert.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Standorte Waldstraße 74/80 sowie Weißdornstraße
102 teilweise außer Betrieb gesetzt, d.h., sie umfassen sowohl aktive als auch
Reserveplätze. Grundsätzlich ist es finanziell sinnvoller, eine Unterkunft vollständig außer
Betrieb zu nehmen, als die in Betrieb befindlichen Kapazitäten in vielen Unterkünften zu
verringern (vgl. VI - DS 03588/17, S. 11, Punkt 5). Zu berücksichtigen sind dabei die
Verträge mit den Trägern der Bewirtschaftung/Bewachung/ Sozialbetreuung, deren
Auslaufen zumindest im Falle der beabsichtigten vollständigen Außerbetriebnahme eines
Standortes abzuwarten ist.
Vorschlag 4
Die am Standort Weißdornstraße 102 derzeit aktiven 175 Plätze werden im Laufe des Jahres
2018 außer Betrieb genommen und als Reservekapazität weitergeführt. Die am Standort
Waldstraße 74/80 momentan als Reserve geführten 70 Plätze werden wie geplant im Laufe
des Jahres 2018 aktiviert.
Am Standort Arno-Nitzsche-Straße 37 wird im Auftrag der Stadt Leipzig eine neue
Einrichtung zur Unterbringung Geflüchteter errichtet, die Arbeiten stehen vor dem Abschluss.
Die Außenanlagen sollen in Teilen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Gleiches
gilt für ein auf dem Areal befindliches Bestandsgebäude.
Vorschlag 5
Der Standort Arno-Nitzsche-Straße 37 mit 368 Plätzen wird wie geplant im II. Quartal 2018 in
Betrieb genommen.
Auch wenn gegenwärtig nichts darauf hindeutet, kann künftig die Schaffung weiterer
Unterbringungskapazitäten notwendig werden. Bislang wurden für diesen Bedarfsfall zwei
Vorhalteflächen (Straße des 18.Oktober 40/Deutscher Platz und Diezmannstraße 12)
bestimmt und reserviert, die kurzfristig mit Modulen, Containern oder Zelten bebaut werden
können. Das Areal am Deutschen Platz wird aufgrund seiner Lage für Vermarktungszwecke
11/14
benötigt; es soll an das Liegenschaftsamt rückübertragen werden, sobald eine adäquate
Ersatzfläche zur Verfügung steht.
Vorschlag 6
Das Areal Diezmannstraße 12 bleibt als Vorhaltefläche erhalten. Das Areal Straße des
18.Oktober 40/Deutscher Platz wird mit Benennung eines Ersatzgrundstückes an das
Liegenschaftsamt rückübertragen.
6.
Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Platzkapazitäten
Bei Umsetzung der unter Punkt 5 aufgeführten Maßnahmen entwickeln sich die Kapazitäten
zur Unterbringung Geflüchteter (gesamt, aktiv, Reserve) wie folgt:
Bis Ende 2019 werden nicht belegte Plätze in aktiven Einrichtungen auf 499 Plätze reduziert.
21 Plätze fallen dabei in 2018 weg und weitere 437 in 2019. Kurz- und mittelfristig
aktivierbare Re-serveplätze werden bereits bis Ende des Jahres 2018 von 1.276 auf 665
Plätze reduziert. Plätze der Notunterbringung werden im Jahr 2018 von 396 auf 370 Plätze
reduziert.
Die Summe aller nicht belegten Plätze, Reserveplätze und Plätze zur Notunterbringung
werden von derzeit 2.629 auf 1.971 Ende 2018 und auf 1.534 Ende 2019 reduziert.
Bestand zur
5. KW 2018*
Nr.
Planung
zum
31.12.2018
Planung
zum
31.12.2019
1
Plätze in Betrieb
2
Kapazitätsbedarf
2.285
2.185
2.085
3
Kapazitätsbestand**
3.496
3.364
2.816
4
Saldo von Bedarf und Bestand
+ 1.211
+ 1.179
+ 731
5
Zielauslastung in Prozent
90
90
90
6
tatsächliche Auslastung in Prozent
65
68
81
7
Bedarf an Plätzen bei Erfüllung Zielauslastung
2.539
2.428
2.317
8
sofort aktivierbare Reserve = nicht belegte
Plätze in aktiven Einrichtungen
957
936
499
9
Plätze als Reserve
10 kurzfristig aktivierbar
972
317
317
11 mittelfristig aktivierbar
304
348
348
396
370
370
12
mögliche Notunterbringung
13 Notunterkunft, Reserve zur Baugenehmigung
* Dem Kapazitätsbedarf zur KW 5/2018 wurde die tatsächliche Belegung zum 31.12.2017 zu Grunde gelegt.
** ohne Übergangswohnheime
12/14
Summe Reserve kurz- und mittelfristig aktivierbar
Summe Reserve kurz-, mittelfristig sowie sofort
aktivierbar
Summe Reserve kurz-, mittelfristig sowie sofort
aktivierbar und Notunterbringung
1.276
665
665
2.233
1.601
1.164
2.629
1.971
1.534
Eine einrichtungskonkrete Darstellung dieser angepassten Kapazitätsentwicklung liefert
Anlage 2.
7.
Finanzielle Auswirkungen
Generell werden durch die Verringerung von Unterbringungskapazitäten Einsparungen im
Haushalt des Sozialamtes erreicht.
Durch die Außerbetriebnahme von Unterkünften und deren Nutzung als Reserveunterkunft
entfallen Aufwendungen für die soziale Betreuung. Leistungen für die Sicherung/Bewachung
und die Bewirtschaftung werden reduziert, im Ergebnis verbleiben laufende Aufwendungen
für:
Kaltmiete bei Mietobjekten,
Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Winterdienst, Heizkosten),
ggf. Grundgebühr und geringe Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser,
bauliche Unterhaltung, Bewirtschaftung,
Sicherung der Unterkunft und
Verwaltungsaufwand
Voraussetzung für eine Außerbetriebnahme ist das Auslaufen der entsprechenden Betreiberverträge bzw. eine vorfristige Einigung mit dem jeweiligen Betreiber.
Bei der dauerhaften Schließung von Objekten entfallen im Haushalt des Sozialamtes sämtliche diesbezüglichen Aufwendungen. In Abhängigkeit von Art und Maß ihrer Nachnutzung
entstehen gegebenenfalls Aufwendungen im Haushalt anderer Bereiche der Verwaltung.
Bei Umsetzung der unter Punkt 5 vorgeschlagenen Maßnahmen entwickelt sich der
Abschnitt "Hilfen für Asylbewerber" im Haushalt des Sozialamtes wie folgt:
VRE 2017
Plan 2018
V-IST 2018
Prognose
2019
Prognose
2020
Erträge
40.869.759
55.288.350
41.157.600
29.224.500
29.224.500
Aufwendungen
53.952.883
76.641.700
57.844.550
46.709.950
46.067.550
Zuschuss
13.083.124
21.353.350
16.686.950
17.485.450
16.843.050
Hinweis: Die in der vorstehenden Übersicht aufgeführten Beträge beziehen sich ausschließlich auf Unterkünfte für Geflüchtete. Nicht enthalten sind die entsprechenden Angaben für die
Übergangswohnheime für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge (Wiederitzscher Landstraße 8 und 107 sowie Uhlandstraße 22).
Anlagen:
Anlage 1 - Kapazitätsbedarf nach Rechtskreisen
Anlage 2 - Gemeinschaftsunterkünfte und Pensionen mit Kapazitätsanpassung
13/14
14/14
Kapazitätsbedarf nach Rechtskreisen
Anlage 1
Rechtskreis
AsylbLG
ZPersonen im
nr.
Rechtskreis
SGB II
2018
1 Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften* am 31.12.2017
1.345
940
2
- 538
+ 538
dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II
3 Zuzug von Asylbewerbern (Neuzuweisungen, Familiennachzug etc.)
+ 1.200
4
dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II
- 480
+ 480
5 Fallbestand einschließlich Neuzuweisungen (Summe Z-Nr. 1 bis 4)
1.527
1.958
-390
-910
1.137
1.048
6 Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften wegen Umzug in eigene Wohnung,
Wegzug wegen Arbeitsaufnahme, Rückreise oder Abschiebung
7 Kapazitätsbedarf / Fallbestand zum 31.12.2018
8 Kapazitätsbedarf in Gemeinschaftsunterkünften
2018
Annahmen zur Verweilperspektive neuzugewiesene Personen
2.185
2019
1 Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften* am 31.12.2018
1.137
1.048
2
- 455
+ 455
dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II
3 Zuzug von Asylbewerbern (Neuzuweisungen, Familiennachzug etc.)
+ 1.200
4
dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II
- 480
+ 480
5 Fallbestand einschließlich Neuzuweisungen (Summe Z-Nr. 1 bis 4)
1.402
1.983
-390
-910
1.012
1.073
6 Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften wegen Umzug in eigene Wohnung,
Wegzug wegen Arbeitsaufnahme, Rückreise oder Abschiebung
7 Kapazitätsbedarf / Fallbestand zum 31.12.2019
8 Kapazitätsbedarf in Gemeinschaftsunterkünften
* einschl. Pensionen
2.085
2018
Annahmen zur Verweilperspektive neuzugewiesene Personen
Gemeinschaftsunterkünfte und Pensionen mit Kapazitätsanpassung
voraussichtliche Nutzung
Anlage 2
Kapazität zur 5. KW 2018
2018 (angepasste Planung)
davon:
Gemeinschaftsunterkunft /
Pension
Status zur 5. KW
2018
Beginn
Ende
Gesamtkapazität
Betrieb
Zugang 2018
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
2019 (angepasste Planung)
Abgang 2018
davon:
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Gesamtkapazität zum
31.12.
Betrieb
Zugang 2019
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
davon:
Abgang 2019
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Gesamtkapazität zum
31.12.
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Alte Messe 7, Halle 13
Reserve
05/2017
02/2022
285
0
96
189
0
0
0
0
0
0
285
0
96
189
0
0
0
0
0
0
285
0
96
189
An den Tierkliniken 48
in Betrieb
09/2016
08/2019
348
348
0
0
0
0
0
0
0
0
348
348
0
0
0
0
0
-348
0
0
0
0
0
0
Realisierung
05/2018
dauerhaft
0
0
0
0
368
0
0
0
0
0
368
368
0
0
0
0
0
0
0
0
368
368
0
0
Auenseestraße 31 - 33
in Betrieb
06/2017
dauerhaft
55
55
0
0
0
0
0
0
0
0
55
55
0
0
0
0
0
0
0
0
55
55
0
0
Bernhardstraße 21
in Betrieb
12/2016
12/2025
57
54
0
3
0
0
0
0
0
0
57
54
0
3
0
0
0
0
0
0
57
54
0
3
Blücherstraße 47/47a
in Betrieb
06/2016
12/2025
42
41
0
1
0
0
0
0
0
0
42
41
0
1
0
0
0
0
0
0
42
41
0
1
Bornaische Straße 215 +
Leine Str. 2b
in Betrieb
06/2017
dauerhaft
95
60
35
0
0
0
0
0
0
0
95
60
35
0
0
0
0
0
0
0
95
60
35
0
Braunstraße 28
in Betrieb
10/2016
08/2021
250
228
12
10
0
0
0
0
0
0
250
228
12
10
0
0
0
0
0
0
250
228
12
10
Deiwitzweg 1
Reserve
10/2016
dauerhaft
89
0
89
0
0
0
0
0
-89
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Eutritzscher Straße 17
in Betrieb
08/2016
05/2026
376
369
0
7
0
0
0
0
0
0
376
369
0
7
0
0
0
0
0
0
376
369
0
7
Eythstraße 17
in Betrieb
02/2013
01/2023
28
28
0
0
0
0
0
0
0
0
28
28
0
0
0
0
0
0
0
0
28
28
0
0
Georg-Schumann-Straße 121
in Betrieb
05/2013
09/2023
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
40
40
0
0
Georg-Schumann-Straße 272
in Betrieb
12/2015
11/2025
70
60
10
0
0
0
0
0
0
0
70
60
10
0
0
0
0
0
0
0
70
60
10
0
Georg-Schumann-Straße 407
in Betrieb
08/2016
11/2025
40
32
8
0
0
0
0
0
0
0
40
32
8
0
0
0
0
0
0
0
40
32
8
0
Georg-Schwarz-Straße 31
in Betrieb
05/2013
09/2023
38
38
0
0
0
0
0
0
0
0
38
38
0
0
0
0
0
0
0
0
38
38
0
0
Hainbuchenstraße 13
Reserve
05/2016
12/2018
190
0
190
0
0
0
0
0
-190
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Hildegardstraße 46
in Betrieb
02/2016
02/2026
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
40
40
0
0
Hostel Elisa: Zolikofer Str. 19
und Elisabethstr. 18 + 21
in Betrieb
01/2016
12/2018
120
100
20
0
0
0
0
-100
-20
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Könneritzstraße 58
in Betrieb
06/2017
dauerhaft
46
46
0
0
0
0
0
0
0
0
46
46
0
0
0
0
0
0
0
0
46
46
0
0
Kregelstraße 3, Barnet-LichtPrüfung Nachnutzung
Platz
10/2017
01/2020
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Liliensteinstraße 1/1a
Reserve
09/2016
dauerhaft
89
0
89
0
0
0
0
0
-89
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Liliensteinstraße 15a
in Betrieb
01/1992
12/2021
225
225
0
0
0
0
0
0
0
0
225
225
0
0
0
0
0
0
0
0
225
225
0
0
Lindenthaler Straße 61 - 65
Prüfung Nachnutzung
09/2017
08/2028
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ludwig-Hupfeld-Straße 20
in Betrieb
12/2015
12/2025
70
70
0
0
0
0
0
0
0
0
70
70
0
0
0
0
0
0
0
0
70
70
0
0
Markranstädter Straße 16-18
in Betrieb
04/2014
02/2024
53
53
0
0
0
0
0
0
0
0
53
53
0
0
0
0
0
0
0
0
53
53
0
0
Arno-Nitzsche-Straße 37
Seite 1 von 2
voraussichtliche Nutzung
Kapazität zur 5. KW 2018
2018 (angepasste Planung)
davon:
Gemeinschaftsunterkunft /
Pension
Status zur 5. KW
2018
Beginn
Ende
Gesamtkapazität
Betrieb
Zugang 2018
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
2019 (angepasste Planung)
davon:
Abgang 2018
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Gesamtkapazität zum
31.12.
Betrieb
Zugang 2019
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
davon:
Abgang 2019
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Gesamtkapazität zum
31.12.
Betrieb
Reserve
Reserve
(Baugenehmigung)
Muldentalstraße 91 – 93
in Betrieb
06/2017
dauerhaft
68
50
0
18
0
0
0
0
0
0
68
50
0
18
0
0
0
0
0
0
68
50
0
18
Naumburger Straße 39 und
HH
in Betrieb
08/2015
07/2025
50
40
10
0
0
0
0
0
0
0
50
40
10
0
0
0
0
0
0
0
50
40
10
0
Neustädter Straße 36
in Betrieb
05/2017
05/2026
52
51
0
1
0
0
0
0
0
0
52
51
0
1
0
0
0
0
0
0
52
51
0
1
Realisierung
03/2018
06/2020
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Pittlerstraße 5/7
in Betrieb
04/2014
02/2024
36
36
0
0
0
0
0
0
0
0
36
36
0
0
0
0
0
0
0
0
36
36
0
0
Puschstraße 9, Pavillion der
Hoffnung
in Betrieb
08/2015
07/2018
25
20
5
0
0
0
0
-20
-5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Riebeckstraße 63 Haus 1, 2
und 4
in Betrieb
12/2013
03/2023
115
115
0
0
0
0
0
-75
0
0
40
40
0
0
0
0
0
0
0
0
40
40
0
0
Riesaer Straße 100
in Betrieb
03/2016
03/2018
200
200
0
0
0
0
0
-200
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sommerfelder Straße 36
in Betrieb
09/2015
08/2025
70
58
0
12
0
0
0
0
0
0
70
58
0
12
0
0
0
0
0
0
70
58
0
12
Stöckelstraße 62
in Betrieb
10/2015
08/2025
60
60
0
0
0
0
0
0
0
0
60
60
0
0
0
0
0
0
0
0
60
60
0
0
Stötteritzer Landstraße 31
in Betrieb
06/2017
dauerhaft
45
45
0
0
0
0
0
0
0
0
45
45
0
0
0
0
0
0
0
0
45
45
0
0
Torgauer Straße 290,
Container
Reserve
05/2016
05/2017
247
0
221
26
0
0
0
0
-221
-26
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Haus 1 = in Betrieb,
Haus 2 = Reserve
05/2017
dauerhaft
508
254
254
0
0
0
0
0
0
0
508
254
254
0
0
0
0
0
0
0
508
254
254
0
Waldstraße 74 - 80
in Betrieb
06/2017
12/2021
275
200
70
5
70
0
0
0
-70
0
275
270
0
5
0
0
0
0
0
0
275
270
0
5
Weißdornstraße 102
in Betrieb
05/2017
dauerhaft
364
175
161
28
0
0
0
-175
175
0
364
0
336
28
0
0
0
0
0
0
364
0
336
28
Wiebelstraße 9
in Betrieb
04/2015
03/2025
45
45
0
0
0
0
0
0
0
0
45
45
0
0
0
0
0
0
0
0
45
45
0
0
Wilhelminenstraße 38
in Betrieb
07/2015
06/2025
60
60
0
0
0
0
0
0
0
0
60
60
0
0
0
0
0
0
0
0
60
60
0
0
Zschortauer Straße 44
in Betrieb
03/2016
12/2019
200
200
0
0
0
0
0
0
0
0
200
200
0
0
0
0
0
-200
0
0
0
0
0
0
Zweenfurther Straße 21
Reserve
10/2015
dauerhaft
102
0
102
0
0
0
0
0
-102
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.168
3.496
1.372
300
438
0
0
-570
-611
-26
4.399
3.364
761
274
0
0
0
-548
0
0
3.851
2.816
761
274
davon Reserveplätze kurzfristig verfügbar
972
0
317
0
317
0
davon Reserveplätze mittelfristig verfügbar
304
0
348
0
348
0
davon Plätze in Notunterkünften
96
300
96
274
96
274
Philipp-Rosenthal-Straße 59,
Prager Dreieck
Torgauer Straße 290, Haus 1
+2
Summe
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