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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1367532.pdf
Größe
396 kB
Erstellt
09.02.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 11:31

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05463 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Anpassung von Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten 2018/2019 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Migrantenbeirat Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.04.2018: 1. Die unter Punkt 2 benannten Annahmen zu Einzügen und Auszügen und der Kapazitätsbedarf für Plätze in Betrieb sowie die Reservekapazität (Punkt 6) werden als Grundlage der Planung bestätigt. 2. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau werden beauftragt, die unter 5. genannten Maßnahmen umzusetzen. 3. Die unter Punkt 7 dargestellten finanziellen Auswirkungen werden zur Kenntnis genommen. 4. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird beauftragt, spätestens in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 16.10.2018 eine aktuelle Kapazitätsplanung vorzulegen. 1/14 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, siehe Pkt. 7 Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/14 1. Einleitung Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. Daraufhin wurde eine ganze Reihe neuer Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.233 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden 974 Personen zugewiesen. 1.1 Kommunale Aufgabe Die Stadt Leipzig ist nach § 53 Asylverfahrensgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen und unterzubringen. Zur Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Leipzig wurden bislang folgende Konzepte durch die Ratsversammlung verabschiedet:    RBV-1293/12 am 18.07.2012: Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig", RBV-1825/13 am 21.11.2013: […] Sicherheitskonzepte; Ausführungsbeschluss für Bewachungsleistungen in Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen, RBV-1826/13 am 21.11.2013: […] Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" […]. Über den Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig wird regelmäßig in der Ratsversammlung berichtet. 1.2 Personenkreis Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, für folgende Personenkreise mit Flüchtlingshintergrund die Un-terbringung sicherzustellen: Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz      Asylsuchende (mit Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder Ankunftsnachweis) Asylbewerber/-innen (mit Aufenthaltsgestattung) Personen mit Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz Personen mit Aufenthaltserlaubnis (nach § 23 Abs. 1, § 24, § 25 Abs. und § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) Ausländer, die unerlaubt eingereist sind (nach § 15a Aufenthaltsgesetz) Für den folgenden Personenkreis besteht grundsätzlich keine Unterbringungsverpflichtung durch die Stadt Leipzig: Leistungsberechtigte nach SGB II oder XII mit Aufenthaltserlaubnis  Darunter: § 23 Abs. 2, § 23a, § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1, § 25 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2, § 25 Abs. 3, § 25a, § 25b Aufenthaltsgesetz) 3/14 Allerdings ergibt sich für diesen Personenkreis im Falle einer plötzlich auftretenden Wohnungslosigkeit eine Zuständigkeit der Stadt Leipzig als Ortspolizeibehörde. Entsprechend den Regelungen des Sächsischen Polizeigesetzes obliegt es der Stadt Leipzig, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen nach pflichtgemäßem Ermessen zu ergreifen. Denkbar ist die Unterbringung in eigenen Wohnungen, in mietvertraglich abgesichertem Wohnraum (Wohnungen mit Belegungsrechten, Gewährleistungswohnungen) bzw. in Gemeinschaftsunterkünften oder Notunter-künften, soweit anderer Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Ziel ist es, Obdachlosigkeit in der Stadt Leipzig zu vermeiden. Die Leistungsberechtigten nach SGB II oder XII mit Aufenthaltserlaubnis werden durch die Stadt Leipzig untergebracht, bis sie eine eigene Wohnung bezogen haben. Die Kosten der Unterbringung werden durch den zuständigen Kostenträger übernommen. Für alle hier genannten Personen werden auf Grundlage der vorgelegten Bedarfsplanung Platz-kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften, Pensionen und Wohnungen bereitgestellt. Jüdische Kontingentflüchtlinge (nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz), ResettlementFlüchtlinge (nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) und Spätaussiedler werden durch das Sozialamt in der Wie-deritzscher Landstraße 8 und 107 untergebracht. Unbegleitete minderjährige Ausländer werden durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung untergebracht und betreut. 2. Kapazitätsbedarf für die Jahre 2018 und 2019 Der Bedarf an Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig zur Unterbringung von Geflüchteten hängt im Wesentlichen von folgenden zwei Größen ab:   2.1 Zuweisungszahlen (Zuzug) und Verweildauer der zugewiesenen Personen in Gemeinschaftseinrichtungen (Auszug). Zuzug in Gemeinschaftsunterkünfte Die Zahl der Zuweisungen von Geflüchteten nach Leipzig hat sich seit 2013 sehr dynamisch entwickelt. Der Höchststand dieser Entwicklung wurde im Jahr 2015 mit 4.230 zugewiesenen Personen erreicht. Seither geht die Zahl der Zuweisungen deutlich zurück. Im Unterschied zu den Jahren bis 2015 gibt es seit 2016 keine Zuweisungsprognosen des Freistaates Sachsen mehr zur Anzahl der aufzunehmenden Geflüchteten. Zwar hatten sich diese auch in der Vergangenheit unterjährig immer wieder verändert, dennoch war damit zumindest ein Orientierungswert für kommunales Handeln gegeben. Diese "Obergrenze des Erwartbaren" als Teil des Handlungsrahmens fehlt gegenwärtig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendet seit Januar 2017 anstelle der bisherigen EASY-Statistik eine valide, auf Personendaten basierende, der Antragserfassung zeitlich vorgelagerte Asylgesuch-Statistik, um den Zugang von Asylsuchenden darzustellen. Demnach wurde im Zeitraum Januar bis November 2017 der Zugang von 172.737 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Gesamtzahl für 2017 liegt noch nicht vor. Da seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge keine Prognose zur Entwicklung der Zuweisungszahlen von Geflüchteten für 2017 vorlag und die Planungszahlen des Freistaates Sachsen schon im Rahmen der Haushaltsplanung für 2016 deutlich von der tatsächlichen Entwicklung abwichen, mussten und müssen für eine Planung des Kapazitätsbedarfes in Gemeinschaftsunterkünften in Leipzig in den Jahren 2017, 2018 und 2019/20 eigene Annahmen getroffen werden, die mit Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 19.06.2017 (Beschlussvorlage Nr. VI-DS-0358) bestätigt wurden: Angesichts der Zugangsentwicklung im Jahr 2016 nach Deutschland (Asylgesuch-Statistik), der tatsächlichen Zuweisungszahlen nach Leipzig (1.997 Personen), möglicher zukünftiger 4/14 Zugänge aufgrund von Familiennachzug und Wohnsitzauflage sowie unter Berücksichtigung möglicher Szenarien einer Fortschreibung von erwarteten Zugängen ging die Planung der Stadt Leipzig für 2017 und 2018 von jeweils 1.500 Zuweisungen aus. Tatsächlich wurden im Jahr 2017 974 Personen nach Leipzig zugewiesen. Zusätzlich waren weitere Personen aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen: alle diejenigen, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Leipzig gelangten. Im Laufe des Jahres 2017 waren dies 150 Personen. In der Summe von tatsächlichen Zuweisungen und der aufgrund von Familiennachzug und Wohsitzauflage nach Leipzig gelangten Personen ergibt sich für 2017 ein Gesamtzuzug von 1.124 Personen. Auch für die Jahre 2018 und 2019 muss neben den eigentlichen Zuweisungen - hier wird von 1.000 Personen jährlich ausgegangen - mit weiteren Zuzügen (s.o.) werden. Eine seriöse Vorhersage zur Größenordnung dieser Zuzüge ist nicht möglich, da hierzu keinerlei Planungsvorgaben von Bund und Land und auch keine halbwegs gesicherten Vorerfahrungen bestehen. Vollends unvorhersehbar ist die Zahl der Folgeantragsteller, die nach Leipzig kommen: hier wird daher in Fortschreibung des Jahres 2017 wiederum von 150 Personen/Jahr ausgegangen. Einzig die aus dem humanitären Abkommen zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung resultierende Aufnahmeverpflichtung lässt sich mit etwa 50 Personen/Jahr für die Stadt Leipzig grob beziffern. Nachrichtlich: Die Landesdirektion Sachsen geht ausweislich eines Schreibens vom 21.02.2018 an das Gesundheitsamt intern von 15.000 Zugängen im Jahr aus. Dies würde bei einer Verteilung anhand des Königsteiner Schlüssels die Zuweisung von 2.070 Personen nach Leipzig bedeuten. Tatsächlich wird jedoch ein nicht unerheblicher Teil der Geflüchteten nicht auf die Kommunen verteilt sondern bleibt für sechs Monate und länger in den EAEs (längere Bearbeitungszeiten infolge fehlender Dolmetscherkapazitäten, Herkunft aus sicheren Heimatländern, landesinterner Verteilstopp [Georgien] o.ä.). Davon ausgehend und dies berücksichtigend werden für die Jahre 2018 und 2019 nunmehr jeweils 1.200 Zugänge angenommen. Durch Änderung und Straffung organisatorischer Abläufe insbesondere von Asylverfahren im Zuge des Ende 2015 beschlossenen sogenannten Asylpaketes II sollen den Kommunen nur noch Geflüchtete mit Aussicht auf ein Bleiberecht zugewiesen werden. Die Asylverfahren sollen zum Zeitpunkt der Zuweisung bereits entscheidungsreif abgeschlossen sein. Dies bedeutet für einen nicht genau bestimmbaren, aber erheblichen Teil der in die Kommune gelangenden Menschen den Wechsel aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Für die Neuzuweisungen wurden folgende Annahmen getroffen:   Ca. 40 % der neu zugewiesenen Personen haben eine Chance auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Diese Personen wechseln im jeweiligen Jahr in den Rechtskreis des SGB II. Die verbleibenden 60 % werden zunächst als Leistungsberechtigte nach AsylbLG weitergeführt. Diese Annahmen haben sich im Wesentlichen als zutreffend herausgestellt, sie werden daher auch für 2018 und 2019 beibehalten. 5/14 2.2 Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften Auszüge sind zum einen Umzüge in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft - in eine Gewährleistungswohnung oder in eine eigene Mietwohnung. Zum anderen sind hier Auszüge in Folge von Abschiebung, freiwilliger Rückreise oder Umzug an einen anderen Ort erfasst. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden jeweils ca. 1.000 Auszüge aus den Gemeinschaftsunterkünften angenommen. Diese Annahme hat sich für das Jahr 2017 als zu niedrig erwiesen: tatsächlich verließen 1.525 Personen die Unterkünfte. Hinsichtlich einer Prognose für 2018/19 lohnt ein Blick auf die durchschnittliche Verweildauer in den Unterkünften: Zum Stichtag 30.12.2017 lebten 31% der Bewohner/-innen dort weniger als zwölf Monate. Bei weiteren 29% betrug die Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 24 Monaten und 40% wohnten länger als 24 Monate in den Einrichtungen. Im Vergleich zu den Daten von November 2016 - 75% < 12 Monaten, 21% zwischen 12 und 24 Monaten und 5% > 24 Monate - fällt auf, dass die Zahl derer, die länger in den Unterkünften verbleiben, deutlich zunimmt. Es ist anzunehmen, dass diese Entwicklung durch die aktuelle Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt bestimmt ist: im Bereich der 1-Raum-Wohnungen und insbesondere im Bereich der ab 4-Raum-Wohnungen sind nur wenige kostenangemessene Wohnungen verfügbar. Damit wird die Mehrheit der Geflüchteten, die in Leipziger Gemeinschaftsunterkünften leben - Alleinstehende und kinderreiche Familien - es schwerer haben, eine eigene Wohnung zu finden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Wohnungsangebot in Leipzig weiter verknappen wird. In der Folge wird die Zahl der Auszüge künftig voraussichtlich stagnieren oder geringer ausfallen. Für die Jahre 2018 und 2019 wird daher von jeweils 1.300 Auszügen ausgegangen. 2.3 Kapazitätsbedarf Ausgangspunkt für die Bedarfsermittlung ist die Anzahl der Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen am 31.12.2016 und das tatsächliche Geschehen im Jahr 2017. Zuzüglich der Neuzuweisungen durch die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz und weiterer Personen aufgrund von Familiennachzug und Wohnsitzauflage sowie abzüglich der erwarteten Auszüge ergibt sich für die Jahre 2018 und 2019 folgender Kapazitätsbedarf an Plätzen in Betrieb zum Ende des jeweiligen Jahres: 2017 2018 2019 Bewohner in GU zum 01.01. des Jahres 2.686 2.285 2.185 Zugänge (Neuzuweisungen, Familiennachzug, Wohnsitzauflage) 1.124 1.200 1.200 -1.525 -1.300 -1.300 2.285 2.185 2.085 Auszug aus GU Kapazitätsbedarf Plätze in Betrieb zum 31.12. des Jahres Da der vorstehend ausgewiesene Kapazitätsbedarf erheblich von Faktoren abhängt, die gegenwärtig kaum prognostizierbar und seitens der Stadt Leipzig nicht beeinflussbar sind, bedarf es eines regelmäßigen Abgleiches des ausgewiesenen Kapazitätsbedarfs mit der tatsächlichen Entwicklung der Zuweisungszahlen. Gegebenenfalls muss die Berechnung des Kapazitätsbedarfs überarbeitet werden. Insofern müssen auch die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Vorlage regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Über die in Betrieb befindlichen Plätze hinaus besteht ein Bedarf an Reservekapazitäten, um in Phasen mit deutlich höheren Zuweisungszahlen ausreichend Platzkapazitäten bereitstellen zu können. In einer wachsenden Stadt Leipzig kann eine vergleichsweise kurzfristige Bereitstellung von Unterkünften, wie sie 2015 und 2016 möglich war, kaum noch umgesetzt 6/14 werden. Grundstücke und Wohnraum werden knapper und teurer. Reservekapazitäten sollten deshalb in ausreichender Anzahl gesichert werden. 3. Umsetzung von kapazitätsreduzierenden Maßnahmen aus der Vorlage "Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/18", VI - DS 03588/17 In der Vorlage wurden verschiedene Maßnahmen benannt, die nunmehr umgesetzt sind. 3.1 Zeitweise Verringerung von Kapazitäten in aktiven Unterkünften In folgenden Unterkünften wurden temporär Plätze außer Betrieb genommen; sie dienen derzeit als Reserveplätze:   3.2 Waldstraße 74 - 80 (Zentrum-Nordwest), 70 Plätze (von 275, davon 5 Plätze Reserve zur Baugenehmigung), mittelfristig reaktivierbar, Weißdornstraße 102 (Grünau-Ost), 161 Plätze (von 364, davon 28 Plätze Reserve zur Baugenehmigung), kurzfristig aktivierbar Zeitweise Außerbetriebnahme von Unterkünften und Nutzung als Reserveunterkunft Die folgenden Unterkünfte sind mittlerweile außer Betrieb genommen worden; sie dienen als Reserveunterkünfte:     Deiwitzweg 1( Lausen-Grünau), 89 Plätze, kurzfristig reaktivierbar, Liliensteinstraße 1/1a (Lausen-Grünau), 89 Plätze, kurzfristig reaktivierbar, Torgauer Straße 290 - Container (Heiterblick), 247 (davon 26 Plätze Reserve zur Baugenehmigung) Plätze, kurzfristig reaktivierbar, Zweenfurther Straße 21 (Sellerhausen-Stünz), 102 Plätze, mittelfristig reaktivierbar. Mit Ausnahme der Container am Standort Torgauer Straße 290 werden die genannten Objekte mit mobilen Überwachungsanlagen gesichert. Eine temporäre Unterbringung anderer Personenkreise wäre an den Standorten Deiwitzweg 1 und Liliensteinstraße 1 grundsätzlich möglich. Aufgrund der Lage innerhalb des Geländes der Unterkunft ist hingegen eine Nutzung der Containeranlage Torgauer Straße 290 nicht sinnvoll. 3.3 Verschiebung der Inbetriebnahme von Unterkünften  Torgauer Straße 290 - Haus 2 (Heiterblick), 230 Plätze, kurzfristig reaktivierbar Am Standort Torgauer Straße 290 sind die Sanierungsarbeiten am Haus 2 mittlerweile abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme des Hauses erfolgt derzeit nicht, es wird zunächst als Reservekapazität geführt. 3.4 Dauerhafte Schließung von Unterkünften nach befristeter Nutzung als Reserveunterkunft Die folgende Unterkunft soll vor ihrer dauerhaften Außerbetriebnahme befristet als Reserveunterkunft genutzt werden:  Hainbuchenstraße 13 (Paunsdorf), 190 Plätze mittelfristig aktivierbar 7/14 Das Objekt dient bis zum Beginn der Wiederherrichtung als Schulgebäude ab 01.01.2019 als mittelfristig aktivierbare Reservekapazität. Das Haus wird für diesen Zeitraum durch den Einsatz einer mobilen Überwachungsanlage gesichert. 3.5 Dauerhafte Schließung von Unterkünften Die folgenden Unterkünfte wurden dauerhaft außer Betrieb genommen:   Helenenstraße 26a (Dölitz-Dösen), 50 Plätze Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 (Grünau-Ost), 50 Plätze, Das Objekt Helenenstraße 26 wurde zum 01.07.2017 außer Betrieb genommen. Der Betrieb der Unterkunft in der Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 wurde ohne erhöhten finanziellen Aufwand beendet. 3.6 Verzicht auf die Realisierung von Standorten Von der Realisierung folgender Standorte wird gänzlich abgesehen:   Kregelstraße 3 (Reudnitz-Thonberg), 200 Plätze Wurzner Straße 11 (Neustadt-Neuschönefeld), 90 Plätze Durch die mit der Realisierung des Vorhabens Kregelstraße 3 beauftragte Firma wurden für die Unterkunft Container angeschafft. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Zertifizierungen, etwa hinsichtlich des Brandschutzes und müssen somit zunächst ertüchtigt werden. Zudem wurde der Fertigstellungstermin mehrfach verschoben. Angesichts der aktuellen Zuweisungszahlen und der Planungen für die Jahre 2018 und 2019 wird von einer Realisierung abgesehen. Die bereits gestellten Container sollen nach Möglichkeit anderweitig, etwa als Interim im Zuge von Schulsanierungen/-erweiterungen genutzt werden. Für rund 100 dieser Container ist dies inzwischen erfolgt (Grundschule Mölkau, Hauptfeuerwache Goerdelerring). Die Unterkunft in der Wurzner Straße 11 wird nicht in Betrieb genommen. Die bauordnungsrechtliche Freigabe der notwendigen Arbeiten am Objekt konnte bislang nicht erteilt werden, zudem werden seitens des Eigentümers deutlich höhere Mietzahlungen eingefordert als bislang verhandelt waren. 4. Zusätzliche Kapazitätsanpassungen Über die unter 3. genannten Maßnahmen hinaus wurden und werden weitere Kapazitätsanpassungen vorgenommen. Diese befinden sich aktuell in verschiedenen Stadien der Umsetzung. 4.1 Bereits erfolgte Maßnahmen  Uhlandstraße 22 (Altlindenau), 45 Plätze sowie 9 Reserveplätze Die Unterkunft dient ab 01.12.2017 dauerhaft als Standort für die übergangsweise Unterbringung von Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen. Der entsprechende Bedarf steigt zwar moderat, jedoch in einem Umfang, der mit den bislang verfügbaren Unterkünften Wiederitzscher Landstraße 8 und 107 nicht mehr zu decken ist. Der ursprünglich zur Betreuung von Geflüchteten gebundene Träger verfügt über Erfahrungen in der Arbeit mit dem genannten Personenkreis, insofern konnte hier eine vertragliche Neuausrichtung erreicht werden.  Gustav-Mahler-Straße 21, (Zentrum West) 55 Plätze 8/14 Der Betrieb des Standortes wurde dauerhaft beendet. Derzeit wird es für die künftige Nutzung als Kindertagesstätte umgebaut. 4.2 In Umsetzung befindliche Maßnahmen  Lindenthaler Straße 61, (Gohlis), 220 Plätze Für das Objekt sind mehrere alternative Nutzungen in Prüfung.  Prager Dreieck (Zentrum Südost), 240 Plätze Das gegenwärtig in der Errichtung befindliche Objekt eignet sich aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und seiner inneren Struktur etwa für die Unterbringung von Student/innen. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH erachtet die Übernahme des Objektes nach Fertigstellung und die Vermietung in eigener Verantwortung als prüfenswert. Die entsprechenden Abstimmungen werden zeitnah weitergeführt. 4.3 Verfügbaren Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften und Anpassungsbedarf - aktueller Stand (5. KW 2018) Im Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen bietet sich folgendes Bild: Nr. Bestand zur 5. KW 2018* 1 Plätze in Betrieb 2 Kapazitätsbedarf* 2.285 3 Kapazitätsbestand** 3.496 4 Saldo von Bedarf und Bestand 5 Zielauslastung in Prozent 90 6 tatsächliche Auslastung in Prozent 65 7 Bedarf an Plätzen bei Erfüllung Zielauslastung 2.539 8 nicht belegte Plätze in aktiven Einrichtungen 957 9 Plätze als Reserve 10 kurzfristig aktivierbar 972 11 mittelfristig aktivierbar 304 12 mögliche Notunterbringung 13 Notunterkunft, Reserve zur Baugenehmigung + 1.211 396 * Dem Kapazitätsbedarf zur KW 5/2018 wurde die tatsächliche Belegung zum 31.12.2017 zu Grunde gelegt. ** ohne Übergangswohnheime Aktuell stehen in aktiven Einrichtungen 3.496 Plätze zur Verfügung. Dem gegenüber stünde ein Bedarf an 2.285 Plätzen, sofern eine 100 %ige Auslastung der Unterkünfte realisierbar wäre. Tat-sächlich kann in der Regel keine vollständige Auslastung erreicht werden, da die Zugehörigkeit zu Haushaltsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften oder Nationalitäten beachtet werden muss, um Konfliktpotenziale des Zusammenlebens in der Gemeinschafts- 9/14 unterkunft zu vermeiden. Eine Mindestauslastung von 90 % ist praktisch umsetzbar und kann als Soll-Auslastung der Kapazitätsplanung zu Grunde gelegt werden. Es werden daher 2.539 Plätze benötigt. Im Ergebnis waren zum Ende der 5. KW 957 Plätze in aktiven Einrichtungen nicht belegt. Hier besteht Anpassungsbedarf. Hinsichtlich der notwendigen Reservekapazitäten wird wie bereits in der Vorlage VI DS03588 "Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/17" vom 19.06.2017 ausgeführt ein Rahmen von 2.000 Plätzen (davon je 1.000 Plätze kurzfristig, d.h. innerhalb eines Monats bzw. mittelfristig, d.h. innerhalb weniger Monate bis maximal eines Jahres aktivierbar) gesetzt. Sofern sich der Trend, wieder verstärkt alleinstehende Männer nach Leipzig zuzuweisen und sich die Zahl unterschiedlicher Herkunftsländer weiter erhöht, kann hier eine Anpassung auf 85 % nötig werden. Die Möglichkeiten zur Notunterbringung stehen in dem oben genannten Umfang nur dann zur Verfügung, wenn die maximal möglichen Belegungen der Unterkünfte gemäß vorliegender Baugenehmigungen ausgeschöpft werden. Eine derartige Verdichtung der Belegung kann im Einzelfall einen erhöhten Betreibungsaufwand nach sich ziehen. 5. Anpassung von Platzkapazitäten Im Folgenden werden Vorschläge unterbreitet, wie eine Anpassung der Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften in den Jahren 2018 und 2019 umgesetzt werden soll. Obwohl sich zur künftigen Entwicklung der Flüchtlingspolitik sowohl der EU als auch der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor keine belastbaren Prognosen abgegeben lassen, kann angenommen werden, dass eine Situation wie 2015/16 innerhalb der nächsten beiden Jahre nicht wieder eintritt. Lediglich der Vollständigkeit halber, da auf der Hand liegend, wird deshalb festgehalten, dass ein weiterer Ausbau der Gesamtkapazität nicht angezeigt ist. Gleichwohl besteht - mit Blick auf voraussichtlich in 2018 anstehende Entscheidungen sowohl auf EU- (etwa zur Verteilung von Geflüchteten auf die Mitgliedsländer), als auch auf Bundesebene (etwa zum Familiennachzug) - einige Unsicherheit hinsichtlich der Zugangszahlen für 2018/19. Neben den ohnehin benötigten Kapazitäten sollen daher auch weiterhin Reserveplätze vorgehalten werden. Die Tabelle unter Punkt 4.3 (Zeile 8) weist aktuell 957 unbelegte Plätze in aktiven Einrichtungen aus. Diese werden bis Ende 2019 auf unter 500 Plätze reduziert. Ebenso werden die derzeit 1.276 kurz- und mittelfristig aktivierbare Reservekapazitäten auf 655 Plätze sowie die 396 Plätze in Notunterbringungen auf 370 Plätze reduziert. Für eine Reihe von Objekten enden in diesem bzw. im kommenden Jahr die verhandelten Miet-verträge. Konkret betrifft dies im Jahr 2018 die Objekte Hostel Elisa, Zollikofer Straße 19/Elisabethstraße 18 (120 Plätze), Puschstraße 9 (20 Plätze), Riesaer Straße 100 (200 Plätze) sowie im Jahr 2019 das Objekt Zschortauer Straße 44 (200 Plätze). Vorschlag 1 Auslaufende Mietverträge werden nicht verlängert. Die Gesamtkapazität wird insofern um 540 Plätze verringert. Für einige Objekte zeichnen sich – in Teilen oder in Gänze – anderweitige Nutzungen ab. Konkret betrifft dies den Standort Riebeckstraße 63, Haus 1 (75 Plätze) zum Ende des I. 10/14 Quartals 2018 sowie den Standort An den Tierkliniken 47 (348 Plätze) zum Jahresende 2018. Vorschlag 2 Die genannten Standorte werden für anderweitige Nutzungen zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkapazität wird insofern um 423 Plätze verringert. Einige derzeit als Reserve geführte und im kommunalen Eigentum stehende Objekte können zur Erfüllung anderer kommunaler Aufgaben (z. B. KiTa/Schule) herangezogen werden. Konkret betroffen sind die Standorte Deiwitzweg 1 (89 Plätze), Hainbuchenstraße 13 (190 Plätze), Liliensteinstraße 1/1a (89 Plätze), Zweenfurther Straße 21 (102 Plätze) sowie die Container am Standort Torgauer Straße 290 (247 Plätze). Die Objekte Deiwitzweg 1, Liliensteinstraße 1 und Hainbuchenstraße 13 sollen zukünftig für die Erfüllung von Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Familien und Bildung (AJuFaBi) genutzt werden, insofern erfolgt hier eine Überführung in die Fachliegenschaft des AJuFaBi. Das Objekt Zweenfurther Straße 21 soll vermarktet und daher an das Liegenschaftsamt übergeben werden. Vorschlag 3 Die genannten Standorte werden sofort und dauerhaft aufgegeben und nicht mehr als Fachliegenschaften des Sozialamtes geführt. Die Gesamtkapazität wird insofern um 717 Plätze verringert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Standorte Waldstraße 74/80 sowie Weißdornstraße 102 teilweise außer Betrieb gesetzt, d.h., sie umfassen sowohl aktive als auch Reserveplätze. Grundsätzlich ist es finanziell sinnvoller, eine Unterkunft vollständig außer Betrieb zu nehmen, als die in Betrieb befindlichen Kapazitäten in vielen Unterkünften zu verringern (vgl. VI - DS 03588/17, S. 11, Punkt 5). Zu berücksichtigen sind dabei die Verträge mit den Trägern der Bewirtschaftung/Bewachung/ Sozialbetreuung, deren Auslaufen zumindest im Falle der beabsichtigten vollständigen Außerbetriebnahme eines Standortes abzuwarten ist. Vorschlag 4 Die am Standort Weißdornstraße 102 derzeit aktiven 175 Plätze werden im Laufe des Jahres 2018 außer Betrieb genommen und als Reservekapazität weitergeführt. Die am Standort Waldstraße 74/80 momentan als Reserve geführten 70 Plätze werden wie geplant im Laufe des Jahres 2018 aktiviert. Am Standort Arno-Nitzsche-Straße 37 wird im Auftrag der Stadt Leipzig eine neue Einrichtung zur Unterbringung Geflüchteter errichtet, die Arbeiten stehen vor dem Abschluss. Die Außenanlagen sollen in Teilen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für ein auf dem Areal befindliches Bestandsgebäude. Vorschlag 5 Der Standort Arno-Nitzsche-Straße 37 mit 368 Plätzen wird wie geplant im II. Quartal 2018 in Betrieb genommen. Auch wenn gegenwärtig nichts darauf hindeutet, kann künftig die Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten notwendig werden. Bislang wurden für diesen Bedarfsfall zwei Vorhalteflächen (Straße des 18.Oktober 40/Deutscher Platz und Diezmannstraße 12) bestimmt und reserviert, die kurzfristig mit Modulen, Containern oder Zelten bebaut werden können. Das Areal am Deutschen Platz wird aufgrund seiner Lage für Vermarktungszwecke 11/14 benötigt; es soll an das Liegenschaftsamt rückübertragen werden, sobald eine adäquate Ersatzfläche zur Verfügung steht. Vorschlag 6 Das Areal Diezmannstraße 12 bleibt als Vorhaltefläche erhalten. Das Areal Straße des 18.Oktober 40/Deutscher Platz wird mit Benennung eines Ersatzgrundstückes an das Liegenschaftsamt rückübertragen. 6. Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Platzkapazitäten Bei Umsetzung der unter Punkt 5 aufgeführten Maßnahmen entwickeln sich die Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter (gesamt, aktiv, Reserve) wie folgt: Bis Ende 2019 werden nicht belegte Plätze in aktiven Einrichtungen auf 499 Plätze reduziert. 21 Plätze fallen dabei in 2018 weg und weitere 437 in 2019. Kurz- und mittelfristig aktivierbare Re-serveplätze werden bereits bis Ende des Jahres 2018 von 1.276 auf 665 Plätze reduziert. Plätze der Notunterbringung werden im Jahr 2018 von 396 auf 370 Plätze reduziert. Die Summe aller nicht belegten Plätze, Reserveplätze und Plätze zur Notunterbringung werden von derzeit 2.629 auf 1.971 Ende 2018 und auf 1.534 Ende 2019 reduziert. Bestand zur 5. KW 2018* Nr. Planung zum 31.12.2018 Planung zum 31.12.2019 1 Plätze in Betrieb 2 Kapazitätsbedarf 2.285 2.185 2.085 3 Kapazitätsbestand** 3.496 3.364 2.816 4 Saldo von Bedarf und Bestand + 1.211 + 1.179 + 731 5 Zielauslastung in Prozent 90 90 90 6 tatsächliche Auslastung in Prozent 65 68 81 7 Bedarf an Plätzen bei Erfüllung Zielauslastung 2.539 2.428 2.317 8 sofort aktivierbare Reserve = nicht belegte Plätze in aktiven Einrichtungen 957 936 499 9 Plätze als Reserve 10 kurzfristig aktivierbar 972 317 317 11 mittelfristig aktivierbar 304 348 348 396 370 370 12 mögliche Notunterbringung 13 Notunterkunft, Reserve zur Baugenehmigung * Dem Kapazitätsbedarf zur KW 5/2018 wurde die tatsächliche Belegung zum 31.12.2017 zu Grunde gelegt. ** ohne Übergangswohnheime 12/14 Summe Reserve kurz- und mittelfristig aktivierbar Summe Reserve kurz-, mittelfristig sowie sofort aktivierbar Summe Reserve kurz-, mittelfristig sowie sofort aktivierbar und Notunterbringung 1.276 665 665 2.233 1.601 1.164 2.629 1.971 1.534 Eine einrichtungskonkrete Darstellung dieser angepassten Kapazitätsentwicklung liefert Anlage 2. 7. Finanzielle Auswirkungen Generell werden durch die Verringerung von Unterbringungskapazitäten Einsparungen im Haushalt des Sozialamtes erreicht. Durch die Außerbetriebnahme von Unterkünften und deren Nutzung als Reserveunterkunft entfallen Aufwendungen für die soziale Betreuung. Leistungen für die Sicherung/Bewachung und die Bewirtschaftung werden reduziert, im Ergebnis verbleiben laufende Aufwendungen für:       Kaltmiete bei Mietobjekten, Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Winterdienst, Heizkosten), ggf. Grundgebühr und geringe Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser, bauliche Unterhaltung, Bewirtschaftung, Sicherung der Unterkunft und Verwaltungsaufwand Voraussetzung für eine Außerbetriebnahme ist das Auslaufen der entsprechenden Betreiberverträge bzw. eine vorfristige Einigung mit dem jeweiligen Betreiber. Bei der dauerhaften Schließung von Objekten entfallen im Haushalt des Sozialamtes sämtliche diesbezüglichen Aufwendungen. In Abhängigkeit von Art und Maß ihrer Nachnutzung entstehen gegebenenfalls Aufwendungen im Haushalt anderer Bereiche der Verwaltung. Bei Umsetzung der unter Punkt 5 vorgeschlagenen Maßnahmen entwickelt sich der Abschnitt "Hilfen für Asylbewerber" im Haushalt des Sozialamtes wie folgt: VRE 2017 Plan 2018 V-IST 2018 Prognose 2019 Prognose 2020 Erträge 40.869.759 55.288.350 41.157.600 29.224.500 29.224.500 Aufwendungen 53.952.883 76.641.700 57.844.550 46.709.950 46.067.550 Zuschuss 13.083.124 21.353.350 16.686.950 17.485.450 16.843.050 Hinweis: Die in der vorstehenden Übersicht aufgeführten Beträge beziehen sich ausschließlich auf Unterkünfte für Geflüchtete. Nicht enthalten sind die entsprechenden Angaben für die Übergangswohnheime für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge (Wiederitzscher Landstraße 8 und 107 sowie Uhlandstraße 22). Anlagen: Anlage 1 - Kapazitätsbedarf nach Rechtskreisen Anlage 2 - Gemeinschaftsunterkünfte und Pensionen mit Kapazitätsanpassung 13/14 14/14 Kapazitätsbedarf nach Rechtskreisen Anlage 1 Rechtskreis AsylbLG ZPersonen im nr. Rechtskreis SGB II 2018 1 Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften* am 31.12.2017 1.345 940 2 - 538 + 538 dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II 3 Zuzug von Asylbewerbern (Neuzuweisungen, Familiennachzug etc.) + 1.200 4 dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II - 480 + 480 5 Fallbestand einschließlich Neuzuweisungen (Summe Z-Nr. 1 bis 4) 1.527 1.958 -390 -910 1.137 1.048 6 Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften wegen Umzug in eigene Wohnung, Wegzug wegen Arbeitsaufnahme, Rückreise oder Abschiebung 7 Kapazitätsbedarf / Fallbestand zum 31.12.2018 8 Kapazitätsbedarf in Gemeinschaftsunterkünften 2018 Annahmen zur Verweilperspektive neuzugewiesene Personen 2.185 2019 1 Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften* am 31.12.2018 1.137 1.048 2 - 455 + 455 dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II 3 Zuzug von Asylbewerbern (Neuzuweisungen, Familiennachzug etc.) + 1.200 4 dv. 40 % Anerkennungswahrsch. ==> Wechsel in Rechtskreis SGB II - 480 + 480 5 Fallbestand einschließlich Neuzuweisungen (Summe Z-Nr. 1 bis 4) 1.402 1.983 -390 -910 1.012 1.073 6 Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften wegen Umzug in eigene Wohnung, Wegzug wegen Arbeitsaufnahme, Rückreise oder Abschiebung 7 Kapazitätsbedarf / Fallbestand zum 31.12.2019 8 Kapazitätsbedarf in Gemeinschaftsunterkünften * einschl. Pensionen 2.085 2018 Annahmen zur Verweilperspektive neuzugewiesene Personen Gemeinschaftsunterkünfte und Pensionen mit Kapazitätsanpassung voraussichtliche Nutzung Anlage 2 Kapazität zur 5. KW 2018 2018 (angepasste Planung) davon: Gemeinschaftsunterkunft / Pension Status zur 5. KW 2018 Beginn Ende Gesamtkapazität Betrieb Zugang 2018 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb 2019 (angepasste Planung) Abgang 2018 davon: Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Gesamtkapazität zum 31.12. Betrieb Zugang 2019 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb davon: Abgang 2019 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Gesamtkapazität zum 31.12. Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Alte Messe 7, Halle 13 Reserve 05/2017 02/2022 285 0 96 189 0 0 0 0 0 0 285 0 96 189 0 0 0 0 0 0 285 0 96 189 An den Tierkliniken 48 in Betrieb 09/2016 08/2019 348 348 0 0 0 0 0 0 0 0 348 348 0 0 0 0 0 -348 0 0 0 0 0 0 Realisierung 05/2018 dauerhaft 0 0 0 0 368 0 0 0 0 0 368 368 0 0 0 0 0 0 0 0 368 368 0 0 Auenseestraße 31 - 33 in Betrieb 06/2017 dauerhaft 55 55 0 0 0 0 0 0 0 0 55 55 0 0 0 0 0 0 0 0 55 55 0 0 Bernhardstraße 21 in Betrieb 12/2016 12/2025 57 54 0 3 0 0 0 0 0 0 57 54 0 3 0 0 0 0 0 0 57 54 0 3 Blücherstraße 47/47a in Betrieb 06/2016 12/2025 42 41 0 1 0 0 0 0 0 0 42 41 0 1 0 0 0 0 0 0 42 41 0 1 Bornaische Straße 215 + Leine Str. 2b in Betrieb 06/2017 dauerhaft 95 60 35 0 0 0 0 0 0 0 95 60 35 0 0 0 0 0 0 0 95 60 35 0 Braunstraße 28 in Betrieb 10/2016 08/2021 250 228 12 10 0 0 0 0 0 0 250 228 12 10 0 0 0 0 0 0 250 228 12 10 Deiwitzweg 1 Reserve 10/2016 dauerhaft 89 0 89 0 0 0 0 0 -89 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Eutritzscher Straße 17 in Betrieb 08/2016 05/2026 376 369 0 7 0 0 0 0 0 0 376 369 0 7 0 0 0 0 0 0 376 369 0 7 Eythstraße 17 in Betrieb 02/2013 01/2023 28 28 0 0 0 0 0 0 0 0 28 28 0 0 0 0 0 0 0 0 28 28 0 0 Georg-Schumann-Straße 121 in Betrieb 05/2013 09/2023 40 40 0 0 0 0 0 0 0 0 40 40 0 0 0 0 0 0 0 0 40 40 0 0 Georg-Schumann-Straße 272 in Betrieb 12/2015 11/2025 70 60 10 0 0 0 0 0 0 0 70 60 10 0 0 0 0 0 0 0 70 60 10 0 Georg-Schumann-Straße 407 in Betrieb 08/2016 11/2025 40 32 8 0 0 0 0 0 0 0 40 32 8 0 0 0 0 0 0 0 40 32 8 0 Georg-Schwarz-Straße 31 in Betrieb 05/2013 09/2023 38 38 0 0 0 0 0 0 0 0 38 38 0 0 0 0 0 0 0 0 38 38 0 0 Hainbuchenstraße 13 Reserve 05/2016 12/2018 190 0 190 0 0 0 0 0 -190 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hildegardstraße 46 in Betrieb 02/2016 02/2026 40 40 0 0 0 0 0 0 0 0 40 40 0 0 0 0 0 0 0 0 40 40 0 0 Hostel Elisa: Zolikofer Str. 19 und Elisabethstr. 18 + 21 in Betrieb 01/2016 12/2018 120 100 20 0 0 0 0 -100 -20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Könneritzstraße 58 in Betrieb 06/2017 dauerhaft 46 46 0 0 0 0 0 0 0 0 46 46 0 0 0 0 0 0 0 0 46 46 0 0 Kregelstraße 3, Barnet-LichtPrüfung Nachnutzung Platz 10/2017 01/2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Liliensteinstraße 1/1a Reserve 09/2016 dauerhaft 89 0 89 0 0 0 0 0 -89 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Liliensteinstraße 15a in Betrieb 01/1992 12/2021 225 225 0 0 0 0 0 0 0 0 225 225 0 0 0 0 0 0 0 0 225 225 0 0 Lindenthaler Straße 61 - 65 Prüfung Nachnutzung 09/2017 08/2028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ludwig-Hupfeld-Straße 20 in Betrieb 12/2015 12/2025 70 70 0 0 0 0 0 0 0 0 70 70 0 0 0 0 0 0 0 0 70 70 0 0 Markranstädter Straße 16-18 in Betrieb 04/2014 02/2024 53 53 0 0 0 0 0 0 0 0 53 53 0 0 0 0 0 0 0 0 53 53 0 0 Arno-Nitzsche-Straße 37 Seite 1 von 2 voraussichtliche Nutzung Kapazität zur 5. KW 2018 2018 (angepasste Planung) davon: Gemeinschaftsunterkunft / Pension Status zur 5. KW 2018 Beginn Ende Gesamtkapazität Betrieb Zugang 2018 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb 2019 (angepasste Planung) davon: Abgang 2018 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Gesamtkapazität zum 31.12. Betrieb Zugang 2019 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb davon: Abgang 2019 Reserve Reserve (Baugenehmigung) Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Gesamtkapazität zum 31.12. Betrieb Reserve Reserve (Baugenehmigung) Muldentalstraße 91 – 93 in Betrieb 06/2017 dauerhaft 68 50 0 18 0 0 0 0 0 0 68 50 0 18 0 0 0 0 0 0 68 50 0 18 Naumburger Straße 39 und HH in Betrieb 08/2015 07/2025 50 40 10 0 0 0 0 0 0 0 50 40 10 0 0 0 0 0 0 0 50 40 10 0 Neustädter Straße 36 in Betrieb 05/2017 05/2026 52 51 0 1 0 0 0 0 0 0 52 51 0 1 0 0 0 0 0 0 52 51 0 1 Realisierung 03/2018 06/2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Pittlerstraße 5/7 in Betrieb 04/2014 02/2024 36 36 0 0 0 0 0 0 0 0 36 36 0 0 0 0 0 0 0 0 36 36 0 0 Puschstraße 9, Pavillion der Hoffnung in Betrieb 08/2015 07/2018 25 20 5 0 0 0 0 -20 -5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Riebeckstraße 63 Haus 1, 2 und 4 in Betrieb 12/2013 03/2023 115 115 0 0 0 0 0 -75 0 0 40 40 0 0 0 0 0 0 0 0 40 40 0 0 Riesaer Straße 100 in Betrieb 03/2016 03/2018 200 200 0 0 0 0 0 -200 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sommerfelder Straße 36 in Betrieb 09/2015 08/2025 70 58 0 12 0 0 0 0 0 0 70 58 0 12 0 0 0 0 0 0 70 58 0 12 Stöckelstraße 62 in Betrieb 10/2015 08/2025 60 60 0 0 0 0 0 0 0 0 60 60 0 0 0 0 0 0 0 0 60 60 0 0 Stötteritzer Landstraße 31 in Betrieb 06/2017 dauerhaft 45 45 0 0 0 0 0 0 0 0 45 45 0 0 0 0 0 0 0 0 45 45 0 0 Torgauer Straße 290, Container Reserve 05/2016 05/2017 247 0 221 26 0 0 0 0 -221 -26 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Haus 1 = in Betrieb, Haus 2 = Reserve 05/2017 dauerhaft 508 254 254 0 0 0 0 0 0 0 508 254 254 0 0 0 0 0 0 0 508 254 254 0 Waldstraße 74 - 80 in Betrieb 06/2017 12/2021 275 200 70 5 70 0 0 0 -70 0 275 270 0 5 0 0 0 0 0 0 275 270 0 5 Weißdornstraße 102 in Betrieb 05/2017 dauerhaft 364 175 161 28 0 0 0 -175 175 0 364 0 336 28 0 0 0 0 0 0 364 0 336 28 Wiebelstraße 9 in Betrieb 04/2015 03/2025 45 45 0 0 0 0 0 0 0 0 45 45 0 0 0 0 0 0 0 0 45 45 0 0 Wilhelminenstraße 38 in Betrieb 07/2015 06/2025 60 60 0 0 0 0 0 0 0 0 60 60 0 0 0 0 0 0 0 0 60 60 0 0 Zschortauer Straße 44 in Betrieb 03/2016 12/2019 200 200 0 0 0 0 0 0 0 0 200 200 0 0 0 0 0 -200 0 0 0 0 0 0 Zweenfurther Straße 21 Reserve 10/2015 dauerhaft 102 0 102 0 0 0 0 0 -102 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.168 3.496 1.372 300 438 0 0 -570 -611 -26 4.399 3.364 761 274 0 0 0 -548 0 0 3.851 2.816 761 274 davon Reserveplätze kurzfristig verfügbar 972 0 317 0 317 0 davon Reserveplätze mittelfristig verfügbar 304 0 348 0 348 0 davon Plätze in Notunterkünften 96 300 96 274 96 274 Philipp-Rosenthal-Straße 59, Prager Dreieck Torgauer Straße 290, Haus 1 +2 Summe Seite 2 von 2