Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410600.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06014
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung
entgegentreten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Stadtentwicklung und Bau
20.06.2018
14.08.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine
Umwandlungsverordnung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach
§172 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) genehmigungspflichtig
macht, zu beantragen.
Mit Inkrafttreten des Aufstellungsbeschlusses des ersten Milieuschutzgebietes in Leipzig
sollen Umwandlungen nach §8 WEG zurückgestellt werden.
Im Monitoringbericht Wohnen soll ein entsprechender Absatz bzgl. Antragslage auf
Umwandlung und Genehmigungen mit Ausweisung von Mieterveräußerungen aufgenommen
werden sowie die Entwicklung des Wohnungseigentums in Leipzig der letzten Jahre
dargestellt werden.
Begründung:
In vielen Großstädten wurde in den vergangenen Jahren auf Grundlage einer
Umwandlungsverordnung der Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungsund Teileigentum nach §172 BauGB gemacht.
Vor allem in Leipzig wurde in den vergangen Jahren reger Gebrauch von der Umwandlung
von Miet- in Eigentumswohnungen gemacht. Verspricht doch der Erwerb eines Objekts,
dessen Sanierung und die folgende Aufteilung in Eigentumswohnungen in Leipzig weiterhin
hohe Gewinne.
Die Umwandlung in Teileigentum und dessen Veräußerung wirkt mietpreissteigernd und
erhöht für Bestandsmieter deutlich die Gefahr von Eigenbedarfskündigungen. Darüber
hinaus zeigt sich in anderen Städten die Bildung von Eigentumswohnungen in
Mehrfamilienhäusern als instandhaltungshemmend am Miteigentum.
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