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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410600.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06014 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung FA Stadtentwicklung und Bau 20.06.2018 14.08.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine Umwandlungsverordnung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach §172 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) genehmigungspflichtig macht, zu beantragen. Mit Inkrafttreten des Aufstellungsbeschlusses des ersten Milieuschutzgebietes in Leipzig sollen Umwandlungen nach §8 WEG zurückgestellt werden. Im Monitoringbericht Wohnen soll ein entsprechender Absatz bzgl. Antragslage auf Umwandlung und Genehmigungen mit Ausweisung von Mieterveräußerungen aufgenommen werden sowie die Entwicklung des Wohnungseigentums in Leipzig der letzten Jahre dargestellt werden. Begründung: In vielen Großstädten wurde in den vergangenen Jahren auf Grundlage einer Umwandlungsverordnung der Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungsund Teileigentum nach §172 BauGB gemacht. Vor allem in Leipzig wurde in den vergangen Jahren reger Gebrauch von der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemacht. Verspricht doch der Erwerb eines Objekts, dessen Sanierung und die folgende Aufteilung in Eigentumswohnungen in Leipzig weiterhin hohe Gewinne. Die Umwandlung in Teileigentum und dessen Veräußerung wirkt mietpreissteigernd und erhöht für Bestandsmieter deutlich die Gefahr von Eigenbedarfskündigungen. Darüber hinaus zeigt sich in anderen Städten die Bildung von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern als instandhaltungshemmend am Miteigentum. 1/2 2/2