Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410824.pdf
Größe
130 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06020
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Aufhebung der Haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen von Investitionen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
20.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hebt die Haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen von Investitionen im
Finanzhaushalt der Stadt Leipzig entsprechend § 30, Satz 2 Sächsischer Kommunalhaushaltsverordnung mit sofortiger Wirkung auf.
Begründung:
Wir halten die Aufhebung der Haushaltssperre zumindest für die Investitionen auf Grund des
Rekordinvestitionsplans von ca. 296,0 Mio. Euro in 2018 und der gleichzeitigen
Rekordsumme von 383,2 Mio. Euro (Zum Vergleich: 2012: 101,2 Mio. Euro , 2016: 222,6
Mio. Euro) an nicht umgesetzten Investitionen aus den vergangenen Haushaltsjahren
(investive Haushaltsausgabenreste) sowie des Bedarfs an schnellst möglicher Umsetzung u.a.
in der Bildungsinfrastruktur – hier explizit in Schulen und Kitas - für dringend erforderlich.
Dies um so mehr, da in 2017 - mit einer dürftigen Umsetzung von gerade mal 31 % (176 Mio.
Euro) des fortgeschriebenen Investitionsplanes (u.a. aus investiven Haushaltsausgaberesten
und dem Investplanansatz von 2017 von 231,4 Mio. Euro,d.h. mit insgesamt 559,1 Mio.
Euro)- nicht im Ansatz erkennbar ist, dass es in der Folge aus der Abfinanzierung der
Investitionen in 2018 zu einer über die Planung hinaus „ergebnislindernden“ Problematik im
Finanzhaushalt kommen könnte. Noch weniger nachvollziehbar wird die Haushaltssperre
unter Berücksichtigung von über 106 Mio. Euro in den Haushalten für 2016 und 2017
beschlossenen - aber bisher nicht abgerufene - Darlehensmittel, die noch für die Umsetzung
der Investitionen zur Verfügung stehen. Eine Aufhebung der Haushaltssperre für die
Investitionen- so das vorgelegte Zahlenwerk des Dezernates Finanzen – führt zu keinem
Zeitpunkt zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches in 2018. Daran ändert auch das
Sofortprogramm für Schulen über ca. 153 Mio. Euro für die Jahre 2018-22 nichts, da in
diesem Jahr nur max. 8 Mio. Euro zur Auszahlung anstehen und diese auch noch mit einem
großen Fragezeichen versehen sind.
Das entscheidende Problem ist die wachsende Verzögerung von Investitionen bei den
bekannten dringenden Bedarfen in allen Bereichen der Stadt Leipzig und die fehlenden
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tiefgreifenden Lösungsansätze in der Verwaltung. Hier sei beispielhaft die unzureichende
Personalausstattung im Amt für Gebäudemanagement bzw. im Verkehrs- und Tiefbauamt
genannt.
Daher halten wir das kommunizierte Vorgehen vor allem für Investitionen mittels
„Einzelfreigaben“ im Finanzdezernat nach detaillierter Begründung und Beantragung durch
die Fachämter und Dezernate für bürokratisch. Das gleiche gilt für die Freigabe für Mittel für
Investitionsneubeginne des Haushaltes 2018. Hier werden unnötige personelle Ressourcen in
der Verwaltung der Stadt Leipzig gebunden, die für eine Beschleunigung von Investitionen
fehlen.
Besonders kritisch sehen wir, dass die Verwaltungsspitze gravierende Einschränkungen u.a.
des Budgetrecht vom Stadtrat fordert, um eine „Beschleunigung“ von Investitionen von
wenigen Wochen zu bewirken. Gleichzeitig werden –wie gerade beschrieben – bürokratische
Hemmnisse über das Finanzdezernat aufgebaut und damit lediglich die Machtfülle von
Oberbürger- und Finanzbürgermeister erweitert.
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