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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410854.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:36

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-16 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 27.06.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Punkt 3 der Vorlage wird gestrichen. Begründung: Beide Gebäude eignen sich nicht als Schulen. Das Gebäude in der Eutritzscher Str. war ein Bürogebäude mit Holztreppen. Mit einer Umnutzung als Schule gelten neue Bauordnungsvorschriften. Das hat eine Entkernung des Altgebäudes zur Folge und damit eine Explosion der Kosten. Torgauer Str.: Auf Grund von Erbpachtverhältnissen wird es schwierig sein, die für eine evtl. Schulnutzung vorgesehenen Gebäudeteile umzubauen und zugänglich zu machen. Es wird zusätzlich kosten. Unmittelbar anliegend ist die Großküche der Firma Dussmann mit Fettabscheider auf evtl. Schulhof. Eine weitere Fläche, die als Schulhof in Frage kommt (Parkplatz) befindet sich unmittelbar an der B 87. Inwieweit die Eigentümer der Umbaumaßnahme und ggf. unter welchen Bedingungen (Wer trägt u.a. die Rückbaukosten nach Beendigung des Mietvertrages?) zustimmen, ist völlig ungewiss. Dazu gehen die investierten Mittel in den Umbau mit Rückgabe der Immobilie an den Eigentümer verloren. Desweiteren liegen weder die Mietverträge und deren konkreten Bedingungen und Kosten noch die über eine groben Schätzung hinaus gehenden Umbaukosten vor. Dass Anmietung und Umbau im Vergleich zur kommunalen Eigeninvestition langfristig mindestens mit doppelten Kosten für Leipzig verbunden ist, soll hier nicht unerwähnt bleiben. 1/2 2/2