Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410854.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-16
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von
Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
27.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Punkt 3 der Vorlage wird gestrichen.
Begründung:
Beide Gebäude eignen sich nicht als Schulen.
Das Gebäude in der Eutritzscher Str. war ein Bürogebäude mit Holztreppen. Mit einer
Umnutzung als Schule gelten neue Bauordnungsvorschriften. Das hat eine Entkernung des
Altgebäudes zur Folge und damit eine Explosion der Kosten.
Torgauer Str.: Auf Grund von Erbpachtverhältnissen wird es schwierig sein, die für eine evtl.
Schulnutzung vorgesehenen Gebäudeteile umzubauen und zugänglich zu machen. Es wird
zusätzlich kosten. Unmittelbar anliegend ist die Großküche der Firma Dussmann mit
Fettabscheider auf evtl. Schulhof. Eine weitere Fläche, die als Schulhof in Frage kommt
(Parkplatz) befindet sich unmittelbar an der B 87. Inwieweit die Eigentümer der
Umbaumaßnahme und ggf. unter welchen Bedingungen (Wer trägt u.a. die Rückbaukosten
nach Beendigung des Mietvertrages?) zustimmen, ist völlig ungewiss. Dazu gehen die
investierten Mittel in den Umbau mit Rückgabe der Immobilie an den Eigentümer verloren.
Desweiteren liegen weder die Mietverträge und deren konkreten Bedingungen und Kosten
noch die über eine groben Schätzung hinaus gehenden Umbaukosten vor. Dass Anmietung
und Umbau im Vergleich zur kommunalen Eigeninvestition langfristig mindestens mit
doppelten Kosten für Leipzig verbunden ist, soll hier nicht unerwähnt bleiben.
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