Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410927.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-17
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von
Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
27.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Punkt 6 wird wie folgt neu formuliert:
Mit Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage werden alle Maßnahmen im Satz 2 bestätigt,
um die Vorhaben (entsprechend der Beschlusspunkte 1, 2 und 4) schnellst möglich
umzusetzen. Der Oberbürgermeister wird ausschließlich zur Beauftragung von
Planungsleistungen, Gutachten, externen Beratungs– und Projektsteuerugsleistungen, die
Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben des Abschlusses der
zugehörigen Verträge ermächtigt.
Begründung:
Der Oberbürgermeister erhält zusätzliche – von der Hauptsatzung stark abweichende –
Kompetenzen, die das Budgetrecht ses Stadtrates weiter einschränken. Hier ist eine klare
Eingrenzung der entsprechenden Maßnahmen zumindest notwendig.
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