Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410998.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-18
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von
Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
27.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Als neuer Beschlusspunkt 8 wird eingefügt:
Für Bauvorhaben in den Punkten 1, 2 und 4 werden planungsbegleitend Bau- und
Finanzierungsbeschlüsse dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Durch die Vorlage wird der Oberbürgermeister und die Verwaltung ermächtigt, unverzüglich
mit der Planung der einzelnen Vorhaben zu beginnen. Trotz des erheblichen zeitlichen
Drucks müssen Vergabeschritte auch bei beschleunigten Verfahren eingehalten werden, da
diese ansonsten durch Vergabebeschwerden und Nachprüfungsverfahren erheblich
verlängert werden. Somit bleiben den Gremien und dem Stadtrat in Gänze Zeit durch
Dringlichkeitsvorlagen die Wirtschaftlichkeit neu zu beginnender Vorhaben zu prüfen. Mit der
Vorlage von Bau– und Finanzierungsbeschlüssen werden u.a. die bisher nur grob
geschätzten Kosten klarer und die dazugehörige bisher fehlende Finanzierung überhaupt
benannt.
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