Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1395880.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

öffnen download melden Dateigröße: 110 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-05765-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Petition nach § 12 Sächsischer Gemeindeordnung zur Prüfung einer Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung weiterer Hotelbauten nach der Karstadt-Kündigung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Petitionsausschuss Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachstandsbericht: Vorauszuschicken ist, dass die Stadt um eine Moderation zwischen Karstadt und dem Eigentümer der Immobilie mit dem Ziel des Erhalts des Warenhausstandortes bemüht ist. Entsprechende Gespräche wurden zunächst durch den Bürgermeister für Wirtschaft und Arbeit, Herrn Albrecht, geführt und jetzt auch durch den Oberbürgermeister, Herrn Jung. Die einzelnen in der Petition aufgeführten Punkte wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan gibt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahre vor. Für die Erstellung des Flächennutzungsplanes wurden sowohl übergeordnete als auch kommunale, informelle Pläne und Fachpläne ausgewertet. Auf übergeordneter Ebene sind der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan Westsachsen entscheidend. Die Inhalte eines Flächennutzungsplanes ergeben sich aus § 5 BauGB. Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der baulichen Nutzung in den Grundzügen, d.h. nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt. Das sind für den Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen und Grünflächen. Das Leipziger Stadtzentrum ist dementsprechend im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als „gemischte Baufläche (Kerngebiet nach § 7 BauNVO möglich)“ mit der Sonderbaufläche Universität ausgewiesen. Diese Ausweisung ergibt sich aus der Rolle des Stadtkerns als Oberzentrum der Region und einziges A-Zentrum der Stadt. Die intensive und einzigartige Nutzungsmischung oberzentraler Funktionen, kultureller Einrichtungen, Büroflächen, Einzelhandel aller Couleurs, Gastronomie, Wohnen und auch Hotels ist maßgebend für das besondere Flair der Innenstadt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist also kein geeignetes Mittel zur Wahrung dieser Nutzungsvielfalt. Für das Areal innerhalb des Leipziger Innenstadtrings ist seit 16.09.2017 der Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“ rechtsverbindlich. Abgeleitet aus dem Flächennutzungsplan ist das Stadtzentrum überwiegend als Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO festgesetzt. Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind regelmäßig zulässig; allerdings ist eine Umnutzung festgesetzter Wohnflächenanteile als Boardinghouses und Ferienwohnungen ausgeschlossen. Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind mit Ausnahme von Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und Gewerbegebieten in nahezu allen Gebietstypen der BauNVO regelmäßig bzw. ausnahmsweise (allgemeine Wohngebiete) planungsrechtlich zulässig. D.h., der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, wenn die Einfügung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gegeben und die Erschließung gesichert ist. Als Alternativvorschlag unterstützt die Verwaltung durch Gespräche mit den Eigentümern nachdrücklich den Wunsch nach Erhalt des großflächigen und hochwertigen Einzelhandels in der Innenstadt. Für den Fall, dass eine gewünschte Nutzungsänderung nicht mit den Zielstellungen der Stadt in Einklang gebracht werden kann, kann in einem Änderungsverfahren zum B-Plan 45.6 die Nutzungsart neu festgesetzt werden. 3/3