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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410527.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 09:05

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05626-NF-02-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 20.06.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird um die Punkte 4. und 5. ergänzt: 4. Die Sozialbetreuungen in den Gemeinschaftsunterkünften dürfen/müssen dem Jobcenter gegenüber allen in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Leistungsempfänger*innen die Wohnraumsuche bestätigen. Den Leistungsempfängern*innen sind auf Grund der hohen Benutzungsgebühren der Stadt Leipzig und der daraus folgenden Überschreitung der KDU-Richtwerte keine Leistungen vom Regelbedarf abzuziehen. 5. Arbeitnehmer*innen und ggf. deren Familienmitglieder, die auf Grund des angespannten Wohnungsmarktes keinen Wohnraum in Leipzig finden und deshalb in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, wird maximal eine Benutzungsgebühr in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (vgl. Mietspiegel) berechnet. Begründung: erfolgt mündlich 1/2 2/2