Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410527.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05626-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose,
Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
20.06.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um die Punkte 4. und 5. ergänzt:
4. Die Sozialbetreuungen in den Gemeinschaftsunterkünften dürfen/müssen dem Jobcenter
gegenüber allen in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Leistungsempfänger*innen die
Wohnraumsuche bestätigen.
Den Leistungsempfängern*innen sind auf Grund der hohen Benutzungsgebühren der Stadt Leipzig
und der daraus folgenden Überschreitung der KDU-Richtwerte keine Leistungen vom Regelbedarf
abzuziehen.
5. Arbeitnehmer*innen und ggf. deren Familienmitglieder, die auf Grund des angespannten
Wohnungsmarktes keinen Wohnraum in Leipzig finden und deshalb in der Gemeinschaftsunterkunft
wohnen müssen, wird maximal eine Benutzungsgebühr in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete
(vgl. Mietspiegel) berechnet.
Begründung:
erfolgt mündlich
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