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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1410412.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-08 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Neuer Beschlusspunkt 8: 1. Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort schnellstmöglich zu erwerben. 2. Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden. Sachverhalt: Der Wilhelm-Leuschner-Platz und der Matthäikirchhof sollen erst mittel- beziehungsweise langfristig bebaut werden. Der ehemalige Zeltstandort am Deutschen Platz steht leer. Wegen der zentralen Lage eignen sich die Standorte als Schulstandorte für weiterführende Schulen besonders gut. Der Interimsstandort soll vor allem die Zeit überbrücken, bis die Kapazitäten durch die Umsetzung der Maßnahmen des Schulentwicklungsplans 2017 in den Planungsräumen Mitte und Süd ausreichend sind. Um die Fertigstellung zentrumsnaher gymnasialer Standorte zu beschleunigen, soll sichergestellt werden, dass die geplanten Schulstandorte Prager Dreieck und Dösnerweg finanziell durchgehend abgesichert werden. 1/2 Die Schulcontainer können nach ihrer Nutzung als Interimsstandort, auch für Schulauslagerungen während Sanierungen an anderen Standorten weiter genutzt werden. Anlagen: 2/2