Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410412.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-08
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von
Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 8:
1. Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine
weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter
anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger
Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das
Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung
wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an
weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort
schnellstmöglich zu erwerben.
2. Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und
Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden.
Sachverhalt:
Der Wilhelm-Leuschner-Platz und der Matthäikirchhof sollen erst mittel- beziehungsweise
langfristig bebaut werden. Der ehemalige Zeltstandort am Deutschen Platz steht leer. Wegen
der zentralen Lage eignen sich die Standorte als Schulstandorte für weiterführende Schulen
besonders gut. Der Interimsstandort soll vor allem die Zeit überbrücken, bis die Kapazitäten
durch die Umsetzung der Maßnahmen des Schulentwicklungsplans 2017 in den
Planungsräumen Mitte und Süd ausreichend sind.
Um die Fertigstellung zentrumsnaher gymnasialer Standorte zu beschleunigen, soll
sichergestellt werden, dass die geplanten Schulstandorte Prager Dreieck und Dösnerweg
finanziell durchgehend abgesichert werden.
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Die Schulcontainer können nach ihrer Nutzung als Interimsstandort, auch für
Schulauslagerungen während Sanierungen an anderen Standorten weiter genutzt werden.
Anlagen:
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