Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410566.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05749-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Ausbildung und Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung Leipzig richtet ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 jährlich 50
Ausbildungsplätze für eine berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten
Erzieherinnen und Erziehern ein. Darüber hinaus werden ab diesem Ausbildungsjahr
zunächst zehn Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit, Studienrichtung
Elementarpädagogik eingerichtet. Eine schrittweise jährliche Erhöhung der
Ausbildungs- und Studienplätze wird angestrebt.
1.1. Der Aufwand für diese Erweiterung der Ausbildungskapazität beträgt kalkulatorisch für
das Haushaltsjahr 2018 für 25 Ausbildungsplätze ca. 253.000 € und wird
entsprechend des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für 50
Ausbildungsplätze angepasst. Die Kosten werden innerhalb des Personalbudgets
11_PA_ZW dargestellt. Die ab Haushaltsjahr 2019 ff. anfallenden Folgekosten
entsprechend Anlage 1 werden in die Haushaltsplanung 2019/2020 aufgenommen.
1.2. Für die Betreuung der 60 neuen Auszubildenden und Studenten werden ab August 2018
1,50 VzÄ Ausbilder/-in im Personalamt sowie je 0,20 VzÄ zur Erweiterung der 60 Stellen
der notwendigen Praxisanleiter/-innen in den ausbildenden Einrichtungen (insgesamt 6
VzÄ) im Amt für Jugend, Familie und Bildung über den § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO in
den Stellenplan aufgenommen.
1.3. Die Einrichtung mindestens einer zusätzlichen Stelle Ausbilder/in im Personalamt sowie
weiterer Stellenanteile für Praxisanleiter für die in 2019 und 2020 einzurichtenden
Ausbildungs- und Studienplätze (ab 2020 insgesamt 105) wird im Rahmen der
Stellenplanung durch das Personalamt und das Amt für Jugend, Familie und Bildung
angemeldet und in den Entwicklungsdialogen zur Haushalts- und Stellenplanung
2019/2020 behandelt.
2. Für die Gewinnung ausgebildeter Erzieherinnen und Erzieher werden ab Juni 2018 2,00
VzÄ Personalsachbearbeiter/innen unbefristet sowie weitere 1,00 VzÄ
Personalsachbearbeiter/innen befristet bis 31.12.2020 im Stellenplan des
Personalamtes über § 77 Abs. 3 Nr.4 SächsGemO aufgenommen. Die Personalkosten
werden innerhalb des Personalbudgets 11_PA_ZW dargestellt.
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3.
Die Stadt Leipzig fördert freie Träger bei der berufsbegleitenden Ausbildung von
staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie BA-Studierenden
entsprechend der in der Begründung dargestellten Bedingungen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass im gemeinnützigen Bereich tätige Freie Träger keine
Gewinne erwirtschaften, aus denen solche Ausgaben refinanziert werden können
und ihnen eine Querfinanzierung von Leistungsbereichen untersagt ist.
Neuer Punkt 4:
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für die Implementierung eines
Förderprogrammes zur berufsbegleitenden Ausbildung zu staatlich anerkannten
Erzieherinnen und Erziehern und dessen Finanzierung, ähnlich dem in Baden
Württemberg seit Jahren praktizierten und erfolgreichen Programm „Praxisintegrierte
Erzieher/innenausbildung“ (PIA), ein.
Sachverhalt:
Die Einrichtung von berufsbegleitenden Ausbildungsplätzen ist richtig und wichtig und wurde
seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits seit 2012 gefordert. Das nun
beabsichtigte Angebot spiegelt jedoch weder den Bedarf noch die Nachfrage wieder und ist
daher im Interesse der Stadt und der Freien Träger der Jugendhilfe, die im Leistungsbereich
Kindertagesstätten aktiv sind deutlich nach oben anzupassen. Die dafür notwendigen
finanziellen Aufwendungen sind gut angelegtes Geld.
Die bereits ausgeschriebenen Ausbildungsplätze waren unmittelbar nach
Ausschreibungsbeginn bereits alle vergeben, was den immensen Bedarf und auch die große
Nachfrage bestätigt. Eine nachträgliche Aufstockung auf die doppelte Anzahl der
Ausbildungsstellen sollte daher zwingend vorgenommen werden. In der Folge muss
selbstverständlich auch der personelle Backround im Personalamt entsprechend aufgestockt
werden. Da sich auch in den nächsten Jahren an der Situation um das Werben um Azubis
und die Betreuung derjenigen nichts grundlegend ändern wird, ist eine Befristung
Personalsachbearbeiter*innen im Personalamt nicht begründet.
Freie Träger betreiben 73% der Kindertagesstätten une leisten damit den wesentlichen Teil
der kommunalen Pflichtaufgabe, der Gewährleistung des Rechtsanspruches auf
frühkindliche Bildung bzw. auf einen Kinderbetreuungsplatz.
Diese Träger arbeiten dabei gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Es mag sein, dass es
sich bei der Unterstützung der freien Träger im Zuge der berufsbegleitenden
Ausbildungsstellen um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handeln würde, dennoch wäre eine
Ungleichbehandlung, indem die Träger die Hälfte der Aufwendungen aus eigener Kasse
tragen müssten, nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt. Die Träger haben mit dem
selben Fachkräftemangel wie die Stadt als kommunaler Träger zu tun und benötigen daher
die gleichen Voraussetzungen wie der öffentliche Träger bei der Personalgewinnung. Eine
Querfinanzierung aus anderen Leistungsbereichen, in denen im Übrigen auch nicht
gewinnorientiert sondern gemeinnützig gearbeitet und gewirtschaftet wird, ist den Trägern
nicht möglich. Insofern würde eine hälftige Finanzierung entweder zu Lasten anderer
Leistungengehen oder nicht wirtschaftlich darstellbar sein. Diesen Sachverhalt muss eine
kommende Förderrichtlinie zwingend beachten.
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Anlagen:
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