Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410694.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-05534-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Beteiligung der Stadt Leipzig am Dienstfahrrad-Konzept JobRad
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Tarifpartnern in Verhandlung zu treten, um
den städtischen Bediensteten eine Gehaltsumwandlung auf freiwilliger Basis für das Leasing
von Dienstfahrrädern anbieten zu können.
2. Der Oberbürgermeister wirkt auf kommunale Beteiligungsunternehmen ein, dass diese ihren
Mitarbeitern die Nutzung von Dienstfahrrädern auf Leasingbasis ermöglichen.
Sachverhalt:
Eine vermehrte Nutzung des Fahrrads als alltägliches Transportmittel leistet wichtige Beiträge zur
Gesundheitsförderung, zum Klimaschutz und mit Blick auf die Herausforderungen, der wir in einer
wachsenden Stadt gegenüberstehen, auch zur Reorganisation des urbanen Verkehrs. Das
Dienstfahrradleasing kann einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen das Fahrrad nutzen.
Die Stadtverwaltung, die städtischen Eigenbetriebe und die kommunalen Beteiligungsunternehmen
sind in Summe der größte Arbeitsgeber in Leipzig. Wenn es ihnen möglich wäre, ihren Mitarbeitern
das Dienstradleasing in Form einer freiwilligen Gehaltsumwandlung zu ermöglichen, würde das einen
Beitrag dazu leisten, dass weniger Autos im Stadtverkehr unterwegs sind. Das würde auch bedeuten,
dass dann diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind, sogar etwas schneller im Stadtverkehr
vorankommen könnten.
1/2
Allerdings konnten sich die Tarifpartner im öffentlichen Dienst bislang nicht darauf einigen, das
Dienstradleasing zu ermöglichen. Hier sollte dringend nachverhandelt werden, um dies auch den
Mitarbeitern der Eigenbetriebe und der Stadtverwaltung anbieten zu können. Zumal das
Dienstradleasing auf freiwilliger Basis geschieht und sich die betreffenden Mitarbeiter deshalb
durchaus bewusst sein dürften, dass sich das Leasing der Gehaltsumwandlung wegen auf ihre
spätere Rentenhöhe auswirken kann.
Anlagen:
2/2