Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1410341.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
14.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05899-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von
Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung
außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO (Stand: 25.05.2018)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
27.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ändern:
1.
Der Oberbürgermeister wird zur kurzfristig notwendigen Kapazitätserweiterung an
weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/2020 ff. beauftragt, unter Ausschöpfung
aller rechtlichen Möglichkeiten, eine "4-zügige Oberschule am Barnet-Licht-Platz"
vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen
(Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat
entscheidet über den Bau- und Finanzierungsbeschluss.
2.
Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an
weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter
Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden
Neubau 5-zügiges Gymnasium im Leipziger Norden
Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)
Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)
Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)
Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)
Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)
Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)
Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg.
Unterrichtsräumen)
vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen
(Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat
entscheidet (ggf. in einer Sammelvorlage) über jeden Bau- und
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Finanzierungsbeschluss.
3. Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an
weiterführenden Schulen beauftragt, die Mietverträge für die Objekte
Torgauer Straße 114
Eutritzscher Straße 17/19
zu verhandeln und abzuschließen. Die in der Anlage 6 genannten Konditionen gelten
dabei als Obergrenze.
4.
Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen
ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen
Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit
Verlegung Kleinspielfeld)
91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg.
Unterrichtsräumen, Mensa)
Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit allg.
Unterrichtsräumen, Mensa)
172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 - 10 allg. Unterrichtsräumen,
Mensa)
vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen
(Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat
entscheidet über den Bau- und Finanzierungsbeschluss.
Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.
5.
Der Oberbürgermeister wird für die Vorbereitung und Umsetzung vorgenannter
Objekte ermächtigt, im Rahmen der im Haushaltsplan 2018 genehmigten
Gesamtermächtigungen an Auszahlungen und Aufwendungen über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO bis
zu einer Höhe von in Summe 8 Mio. Euro sowie über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen bis zu 31,9 Mio. € nach § 81 SächsGemO zu
bestätigen (entsprechend Anlage 1). Die Haushaltsmittel zur weiteren Planung und
Umsetzung der Projekte werden im Entwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 ff.
aufgenommen.
6.
Mit Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage werden alle Maßnahmen bestätigt,
um die Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Dazu gehört primär die personelle
Ausstattung im Amt für Gebäudemanagement. Hierzu zählen insbesondere die
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beauftragung von Planungsleistungen,
Gutachten, externen Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen, die
Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben sowie der
Abschluss aller notwendigen Verträge, Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen.
7.
Die Fachausschüsse Finanzen, Jugend, Soziales Gesundheit und Schule sowie
Stadtentwicklung und Bau und die Ratsversammlung werden quartalsweise über
die Umsetzung der genannten Maßnahmen informiert.
8.
Der Oberbürgermeister legt eine Übersicht über Baumaßnahmen der Stadt
Leipzig, auch außerhalb des Schul- und Kitabaus, die nicht erfolgen können/
verschoben werden müssen, vor. Weiterhin erhält der Stadtrat bis zur
Ratsversammlung im August einen umfassenden Bericht zu den
verschiedenen Schulbau-Projekten, die geplant sind, deren Realisierung sich
aber verzögert sowie zum Programm der "Investoren-Schulen.
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9.
Alle Kapazitätserweiterungen werden bedarfsgerecht mit Sportflächen,
Sporthallen, Freiflächen, Mensaflächen, Räume für Schulsozialarbeit,
Bibliotheken und weitere schulorganisatorisch nötige Räume versorgt.
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat sich beschleunigten Beschlussfassungen nie verwehrt. Die politische
Beteiligung in vorgeschlagener Weise zu beschneiden ist nicht zu akzeptieren. Mit diesem
Änderungsantrag fordern wir die Beteiligung des Stadtrates ein. Die Beteiligung dient der
Kontrolle des Oberbürgermeisters und zudem der kritischen Würdigung des
Schulbauprogrammes. Die Hauptsatzung gilt auch in schwierigen Situationen.
Anlagen:
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