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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388981.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05768-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Beeinträchtigung durch Flimmerlicht Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung ☐ Zustimmung und Abhilfe ☐ Alternativvorschlag ☐ Berücksichtigung ☐ Erledigt ☒ Ablehnung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden, eine Berücksichtigung des Krankheitsbildes des Petenten im Sinne „barrierefreier Bauvorhaben“ der Stadt ist nicht möglich. Sachverhalt Die vom Petenten geschilderte persönliche Lage und die ihn sehr beeinträchtigenden gesundheitlichen Beschwerden durch eine, anscheinend sehr seltene, außerordentliche Hochempfindlichkeit gegenüber bestimmtem elektrischen Licht, wurden sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Für Nicht-Betroffene ist es vermutlich nur schwer nachvollziehbar, welche Beeinträchtigungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch eine solche Hochempfindlichkeit erleidet. Nach Angaben des Petenten erstreckt sie sich auf jegliches von LED, Energiesparlampen oder klassischen Leuchtstoffröhren ausgestrahltes künstliches Licht, dessen Frequenzen er wahrnehmen kann und die das Nervensystem überfordern. Dies reicht von Fahrzeugscheinwerfern über die Raumbeleuchtung bis zu elektronischen Anzeigen und Bildschirmen. Der Petent kann, neben dem Tageslicht, nur das Licht klassischer Glühlampen und von Halogenleuchtmitteln als nicht beeinträchtigend wahrnehmen. Das Gesundheitsamt der Stadt, dass durch den Petenten erstmals von einer solchen Problemlage erfahren hat, hat ihn bereits bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe, zu der 1/3 im Februar in das Gesundheitsamt eigeladen wurde, unterstützt und begleitet diese weiterhin. Darüber hinaus ist es für die Stadt allerdings schwierig, Handlungsmöglichkeiten im eigenen Verantwortungsbereich zu identifizieren. So muss, z.B. bei der Ausstattung öffentlicher Gebäude, sowohl den technischen Richtlinien und Vorschriften wie auch dem daraus resultierenden Marktangebot an Leuchtmitteln Rechnung getragen werden. Im Sinne des Petenten barrierefreie Bauvorhaben, d.h. ohne die ihn beeinträchtigenden Leuchtmittel, sind der Stadt daher derzeit nicht möglich. Generell ist zu sagen, dass es sich, was mögliche und so extrem ausgeformte gesundheitliche Auswirkungen von Flimmerfrequenzen bestimmter Leuchtmíttel bei besonders dispositionierten Menschen betrifft, um ein nach dem Kenntnisstand der Verwaltung noch eher unerforschtes Thema handelt, dass aber eben auf der Ebene von wissenschaftlicher Forschung sowie technischer Entwicklung der Herstellung und auf der Ebene der Gesetzgebung zu behandeln ist. Die Kommune muss letztlich wie jeder Endverbraucher mit dem umgehen, was an Erkenntnissen, Vorschriften und Produkten verfügbar ist. 2/3 Sachverhalt: Anlagen: 3/3