Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388981.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-05768-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Beeinträchtigung durch Flimmerlicht
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
☐
Zustimmung und Abhilfe
☐
Alternativvorschlag
☐
Berücksichtigung
☐
Erledigt
☒
Ablehnung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden, eine Berücksichtigung des Krankheitsbildes des
Petenten im Sinne „barrierefreier Bauvorhaben“ der Stadt ist nicht möglich.
Sachverhalt
Die vom Petenten geschilderte persönliche Lage und die ihn sehr beeinträchtigenden
gesundheitlichen Beschwerden durch eine, anscheinend sehr seltene, außerordentliche
Hochempfindlichkeit gegenüber bestimmtem elektrischen Licht, wurden sehr aufmerksam
zur Kenntnis genommen.
Für Nicht-Betroffene ist es vermutlich nur schwer nachvollziehbar, welche
Beeinträchtigungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch eine solche
Hochempfindlichkeit erleidet. Nach Angaben des Petenten erstreckt sie sich auf jegliches
von LED, Energiesparlampen oder klassischen Leuchtstoffröhren ausgestrahltes künstliches
Licht, dessen Frequenzen er wahrnehmen kann und die das Nervensystem überfordern.
Dies reicht von Fahrzeugscheinwerfern über die Raumbeleuchtung bis zu elektronischen
Anzeigen und Bildschirmen. Der Petent kann, neben dem Tageslicht, nur das Licht
klassischer Glühlampen und von Halogenleuchtmitteln als nicht beeinträchtigend
wahrnehmen.
Das Gesundheitsamt der Stadt, dass durch den Petenten erstmals von einer solchen
Problemlage erfahren hat, hat ihn bereits bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe, zu der
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im Februar in das Gesundheitsamt eigeladen wurde, unterstützt und begleitet diese
weiterhin.
Darüber hinaus ist es für die Stadt allerdings schwierig, Handlungsmöglichkeiten im eigenen
Verantwortungsbereich zu identifizieren. So muss, z.B. bei der Ausstattung öffentlicher
Gebäude, sowohl den technischen Richtlinien und Vorschriften wie auch dem daraus
resultierenden Marktangebot an Leuchtmitteln Rechnung getragen werden. Im Sinne des
Petenten barrierefreie Bauvorhaben, d.h. ohne die ihn beeinträchtigenden Leuchtmittel, sind
der Stadt daher derzeit nicht möglich.
Generell ist zu sagen, dass es sich, was mögliche und so extrem ausgeformte
gesundheitliche Auswirkungen von Flimmerfrequenzen bestimmter Leuchtmíttel bei
besonders dispositionierten Menschen betrifft, um ein nach dem Kenntnisstand der
Verwaltung noch eher unerforschtes Thema handelt, dass aber eben auf der Ebene von
wissenschaftlicher Forschung sowie technischer Entwicklung der Herstellung und auf der
Ebene der Gesetzgebung zu behandeln ist. Die Kommune muss letztlich wie jeder
Endverbraucher mit dem umgehen, was an Erkenntnissen, Vorschriften und Produkten
verfügbar ist.
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Sachverhalt:
Anlagen:
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