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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1397766.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
08.05.18, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 01:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05751-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Mehr Verbrauchersicherheit: Stromleitungen auch in den Ortsteilen unterirdisch verlegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf OR Holzhausen OR Miltitz OR Burghausen OR Plaußig OR Engelsdorf OR Seehausen OR Rückmarsdorf OR Liebertwolkwitz OR Lützschena-Stahmeln OR Lindenthal OR Mölkau OR Wiederitzsch FA Stadtentwicklung und Bau Verwaltungsausschuss OR Böhlitz-Ehrenberg Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 26.06.2018 26.06.2018 02.07.2018 03.07.2018 07.08.2018 09.08.2018 13.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 14.08.2018 15.08.2018 16.08.2018 22.08.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ ☒ BP 2 und 3 Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht BP 1 Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Beschlussvorschlag: 1) Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln 2) Alternativvorschlag: 1/5 Der Oberbürgermeister fordert entsprechend dem abgeschlossenen Konzessionsvertrag von der Stadtwerke Leipzig GmbH nach der Netzübernahme die Vorlage einer langfristigen Netzkonzeption (Zielnetzplanung) zur Verbesserung der sicheren Versorgung, insbesondere zur Erdverkabelung der Hauptleitungen sowie der anderen Leitungen im Konzessionsgebiet innerhalb der ersten zwei Jahre. 3) Alternativvorschlag: Nach Netzübergabe erfolgt seitens der Netz Leipzig GmbH die Übermittlung der Schaltschrankstandorte an die Stadt Leipzig, auf deren Grundlagen ein gemeinsames Pflegekonzept erarbeitet wird. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt: Zu Beschlusspunkt 1: Beauftragung mit Prüfung und ggf. Wiederherstellung der Sturm- und Unwettersicherheit bestehender Freileitungen 1. Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Begründung: Die Stadtwerke Leipzig haben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung das Konzessionierungsverfahren für die antragsrelevanten Ortsteile für sich entschieden. Der Stadtrat hat am 20.04.2016 dafür den Zuschlag an die Stadtwerke erteilt. Zurzeit befindet sich die Netzübernahme von enviaM noch im gerichtlichen Verfahren. Die Verfügungsmacht über die Stromnetze in den eingemeindeten Ortsteilen liegt somit bislang bei der enviaMTochter Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH ("Mitnetz Strom"). Jegliche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit stehen daher unter der aufschiebenden Bedingung des Eigentumsübergangs von Mitnetz Strom auf die Stadtwerke-Tochter Netz Leipzig GmbH ("Netz Leipzig"). Nach einer Übernahme der Stromnetze von der Mitnetz Strom plant die Netz Leipzig nach eigenen Angaben innerhalb eines Jahres eine Erstinspektion aller Freileitungen, bei der auch die Standsicherheit beurteilt wird. Hierbei festgestellte Mängel werden sofort behoben. Bis zur Ablösung werden die bestehenden Freileitungen kontinuierlich gewartet und instandgesetzt, so dass sie bestimmungsgemäß auch Starkregen und Sturmereignissen standhalten. Die Gefährdung durch Bäume im Umfeld der Freileitung kann damit nicht verhindert werden und nur durch eine Erdverlegung beseitigt werden. Für die Standsicherheit der Bäume sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Gefährdungen, die durch Unterschreiten der Sicherheitsabstände durch Baum- bzw. Vegetationswuchs entstehen könnten, werden durch jährliche Begehungen und entsprechenden Grünschnitt verhindert. Zu Beschlusspunkt 2: Gemeinsames Konzept zur unterirdischen Verlegung bestehender Freileitungen Alternativvorschlag: 2. Der Oberbürgermeister fordert entsprechend dem abgeschlossenen Konzessionsvertrag von der Stadtwerke Leipzig GmbH nach der Netzübernahme die Vorlage einer langfristigen Netzkonzeption (Zielnetzplanung) zur Verbesserung der sicheren Versorgung, insbesondere zur Erdverkabelung der Hauptleitungen sowie der anderen Leitungen im Konzessionsgebiet innerhalb der ersten zwei Jahre. Begründung: Mit dem Konzessionsvertrag haben sich die Stadtwerke bereits zur Modernisierung des zu übernehmenden Stromnetzes einschließlich der schrittweisen Erdverkabelung vorhandener Freileitungen sowie die neu zu verlegenden Stromversorgungsleitungen nur als Erdverkabelung verpflichtet. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme des Netzbetriebes haben die Stadtwerke hierfür eine sog. Zielnetzplanung zu erstellen und auf Verlangen der Stadt Leipzig vorzulegen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Umverlegung und Erneuerung der Stromversorgungsleitungen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Stadtverwaltung hat hierüber keine Steuerungsmöglichkeiten und kann im Fall einer geplanten Baumaßnahme nur Anreize durch Kosteneinsparungen für das Versorgungsunternehmen in Folge von Synergieeffekten durch koordiniertes Bauen setzen. 4/5 Diese Möglichkeit der Zusammenarbeit ist in der Stadt Leipzig allerdings schon seit mehr als 20 Jahren gelebte Praxis. Die Netz Leipzig GmbH verfolgt nach eigenen Angaben die Strategie, Niederspannungsfreileitungen langfristig durch Erdverkabelung zu ersetzen. Entsprechende Investitionszusagen sind im Netzbewirtschaftungskonzept, das im Rahmen des Konzessionsverfahrens für die eingemeindeten Gebiete angeboten wurde, enthalten. Die Planung der konkreten Einzelmaßnahmen erfolgt generell in Abstimmung mit anderen Leitungsbaumaßnahmen sowie unter Nutzung der Synergieeffekte von Straßen- und Gleisbaumaßnahmen. Um eine möglichst kostengünstige Realisierung mit geringen Verkehrsbeeinträchtigungen gewährleisten zu können, erfolgen regelmäßige Koordinierungsberatungen zu den in den nächsten Jahren geplanten Baumaßnahmen mit allen verantwortlichen Trägern, welche den öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Anzumerken ist, dass es im Zusammenhang mit unterirdischen Leitungsverlegungen es jedoch zu Widerständen seitens der anliegenden Eigentümer kommen kann. Das Versorgungsunternehmen ist nur zur Versorgung bis zur Grundstücksgrenze verpflichtet. Das heißt, wenn Freileitungen zurückgebaut und durch unterirdische Leitungen ersetzt werden, muss in den meisten Fällen der Anschlussnehmer seinen Hausanschluss komplett neu errichten und dies eigenständig finanzieren. Zu Beschlusspunkt 3: Gemeinsames Konzept zur Grünpflege im Umfeld von Stationen und Verteilerschränken Alternativvorschlag: 3. Nach Netzübergabe erfolgt seitens der Netz Leipzig GmbH die Übermittlung der Schaltschrankstandorte an die Stadt Leipzig, auf deren Grundlagen ein Pflegekonzept erarbeitet wird. Begründung: Es wird vorgeschlagen, dass nach Netzübernahme die Netz Leipzig GmbH die Standortbenennung der Schaltschränke erfolgt, auf deren Grundlage die Stadtverwaltung die Liegenschaftszuständigkeit der Fachämter prüft und die Pflege entsprechend regelt. Wobei die kommunalen Flächen von dem jeweiligen Fachamt betreut werden und die Flächen der Netz Leipzig GmbH von der Netz Leipzig GmbH. Die Umfeldpflege von Stationen und Verteilerschränken erfolgt nach Angaben von Netz Leipzig GmbH bedarfsweise und im Rahmen von Wartungsmaßnahmen. Der Turnus der Wartungsmaßnahmen wird anlagenindividuell entsprechend der verbauten Anlagentechnik und den jeweiligen Standorteigenschaften festgelegt. Anlagen: keine 5/5