Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1397766.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
08.05.18, 12:00
Aktualisiert
08.08.18, 01:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05751-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Mehr Verbrauchersicherheit: Stromleitungen auch in den Ortsteilen unterirdisch
verlegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf
OR Holzhausen
OR Miltitz
OR Burghausen
OR Plaußig
OR Engelsdorf
OR Seehausen
OR Rückmarsdorf
OR Liebertwolkwitz
OR Lützschena-Stahmeln
OR Lindenthal
OR Mölkau
OR Wiederitzsch
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
OR Böhlitz-Ehrenberg
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
26.06.2018
26.06.2018
02.07.2018
03.07.2018
07.08.2018
09.08.2018
13.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
14.08.2018
15.08.2018
16.08.2018
22.08.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒
☒
BP 2 und 3 Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
BP 1 Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Beschlussvorschlag:
1) Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
2) Alternativvorschlag:
1/5
Der Oberbürgermeister fordert entsprechend dem abgeschlossenen
Konzessionsvertrag von der Stadtwerke Leipzig GmbH nach der
Netzübernahme die Vorlage einer langfristigen Netzkonzeption
(Zielnetzplanung) zur Verbesserung der sicheren Versorgung, insbesondere zur
Erdverkabelung der Hauptleitungen sowie der anderen Leitungen im
Konzessionsgebiet innerhalb der ersten zwei Jahre.
3) Alternativvorschlag:
Nach Netzübergabe erfolgt seitens der Netz Leipzig GmbH die Übermittlung der
Schaltschrankstandorte an die Stadt Leipzig, auf deren Grundlagen ein
gemeinsames Pflegekonzept erarbeitet wird.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Zu Beschlusspunkt 1: Beauftragung mit Prüfung und ggf. Wiederherstellung der
Sturm- und Unwettersicherheit bestehender Freileitungen
1. Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Begründung:
Die Stadtwerke Leipzig haben im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung das
Konzessionierungsverfahren für die antragsrelevanten Ortsteile für sich entschieden. Der
Stadtrat hat am 20.04.2016 dafür den Zuschlag an die Stadtwerke erteilt. Zurzeit befindet
sich die Netzübernahme von enviaM noch im gerichtlichen Verfahren. Die Verfügungsmacht
über die Stromnetze in den eingemeindeten Ortsteilen liegt somit bislang bei der enviaMTochter Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH ("Mitnetz Strom"). Jegliche Maßnahmen
zur Verbesserung der Versorgungssicherheit stehen daher unter der aufschiebenden
Bedingung des Eigentumsübergangs von Mitnetz Strom auf die Stadtwerke-Tochter Netz
Leipzig GmbH ("Netz Leipzig").
Nach einer Übernahme der Stromnetze von der Mitnetz Strom plant die Netz Leipzig nach
eigenen Angaben innerhalb eines Jahres eine Erstinspektion aller Freileitungen, bei der auch
die Standsicherheit beurteilt wird. Hierbei festgestellte Mängel werden sofort behoben. Bis
zur Ablösung werden die bestehenden Freileitungen kontinuierlich gewartet und
instandgesetzt, so dass sie bestimmungsgemäß auch Starkregen und Sturmereignissen
standhalten. Die Gefährdung durch Bäume im Umfeld der Freileitung kann damit nicht
verhindert werden und nur durch eine Erdverlegung beseitigt werden. Für die
Standsicherheit der Bäume sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Gefährdungen, die
durch Unterschreiten der Sicherheitsabstände durch Baum- bzw. Vegetationswuchs
entstehen könnten, werden durch jährliche Begehungen und entsprechenden Grünschnitt
verhindert.
Zu Beschlusspunkt 2: Gemeinsames Konzept zur unterirdischen Verlegung
bestehender Freileitungen
Alternativvorschlag:
2. Der Oberbürgermeister fordert entsprechend dem abgeschlossenen Konzessionsvertrag
von der Stadtwerke Leipzig GmbH nach der Netzübernahme die Vorlage einer langfristigen
Netzkonzeption (Zielnetzplanung) zur Verbesserung der sicheren Versorgung, insbesondere
zur Erdverkabelung der Hauptleitungen sowie der anderen Leitungen im Konzessionsgebiet
innerhalb der ersten zwei Jahre.
Begründung:
Mit dem Konzessionsvertrag haben sich die Stadtwerke bereits zur Modernisierung des zu
übernehmenden Stromnetzes einschließlich der schrittweisen Erdverkabelung vorhandener
Freileitungen sowie die neu zu verlegenden Stromversorgungsleitungen nur als
Erdverkabelung verpflichtet. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme des
Netzbetriebes haben die Stadtwerke hierfür eine sog. Zielnetzplanung zu erstellen und auf
Verlangen der Stadt Leipzig vorzulegen.
Die Entscheidung über die Umsetzung der Umverlegung und Erneuerung der Stromversorgungsleitungen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Stadtverwaltung hat hierüber keine Steuerungsmöglichkeiten und kann
im Fall einer geplanten Baumaßnahme nur Anreize durch Kosteneinsparungen für das
Versorgungsunternehmen in Folge von Synergieeffekten durch koordiniertes Bauen setzen.
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Diese Möglichkeit der Zusammenarbeit ist in der Stadt Leipzig allerdings schon seit mehr als
20 Jahren gelebte Praxis.
Die Netz Leipzig GmbH verfolgt nach eigenen Angaben die Strategie, Niederspannungsfreileitungen langfristig durch Erdverkabelung zu ersetzen. Entsprechende
Investitionszusagen sind im Netzbewirtschaftungskonzept, das im Rahmen des
Konzessionsverfahrens für die eingemeindeten Gebiete angeboten wurde, enthalten. Die
Planung der konkreten Einzelmaßnahmen erfolgt generell in Abstimmung mit anderen
Leitungsbaumaßnahmen sowie unter Nutzung der Synergieeffekte von Straßen- und
Gleisbaumaßnahmen. Um eine möglichst kostengünstige Realisierung mit geringen
Verkehrsbeeinträchtigungen gewährleisten zu können, erfolgen regelmäßige
Koordinierungsberatungen zu den in den nächsten Jahren geplanten Baumaßnahmen mit
allen verantwortlichen Trägern, welche den öffentlichen Verkehrsraum nutzen.
Anzumerken ist, dass es im Zusammenhang mit unterirdischen Leitungsverlegungen es
jedoch zu Widerständen seitens der anliegenden Eigentümer kommen kann. Das
Versorgungsunternehmen ist nur zur Versorgung bis zur Grundstücksgrenze verpflichtet.
Das heißt, wenn Freileitungen zurückgebaut und durch unterirdische Leitungen ersetzt
werden, muss in den meisten Fällen der Anschlussnehmer seinen Hausanschluss komplett
neu errichten und dies eigenständig finanzieren.
Zu Beschlusspunkt 3: Gemeinsames Konzept zur Grünpflege im Umfeld von Stationen
und Verteilerschränken
Alternativvorschlag:
3. Nach Netzübergabe erfolgt seitens der Netz Leipzig GmbH die Übermittlung der
Schaltschrankstandorte an die Stadt Leipzig, auf deren Grundlagen ein Pflegekonzept
erarbeitet wird.
Begründung:
Es wird vorgeschlagen, dass nach Netzübernahme die Netz Leipzig GmbH die
Standortbenennung der Schaltschränke erfolgt, auf deren Grundlage die Stadtverwaltung die
Liegenschaftszuständigkeit der Fachämter prüft und die Pflege entsprechend regelt.
Wobei die kommunalen Flächen von dem jeweiligen Fachamt betreut werden und die
Flächen der Netz Leipzig GmbH von der Netz Leipzig GmbH. Die Umfeldpflege von
Stationen und Verteilerschränken erfolgt nach Angaben von Netz Leipzig GmbH
bedarfsweise und im Rahmen von Wartungsmaßnahmen. Der Turnus der
Wartungsmaßnahmen wird anlagenindividuell entsprechend der verbauten Anlagentechnik
und den jeweiligen Standorteigenschaften festgelegt.
Anlagen: keine
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