Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1396146.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
04.05.18, 12:00
Aktualisiert
25.07.18, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05735-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Mehr Papierkörbe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
04.09.2018
05.09.2018
19.09.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig errichtet bis 2020 zusätzlich 500 Papierkörbe an
Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Bereits mit Beschluss der 6. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 - PolV (VI-DS-04948) wird
das im Stadtgebiet vorgehaltene Volumen von Papierkörben im öffentlichen Raum deutlich
erhöht. Betreiber von Gaststätten im Sinne von § 4 Abs. 5 und 6 der PolV sind danach verpflichtet, transportable Abfallbehälter aufzustellen. Durch die Umsetzung dieser Regelung
wird bereits ergänzend zu den Maßnahmen des Papierkorbkonzeptes die Anzahl der Papierkörbe und Standorte erhöht.
Darüber hinaus führt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig das Papierkorbkonzept kontinuierlich fort und plant als Alternative zum Antrag gemäß Evaluierung des Papierkorbkonzeptes bis 2020 zusätzlich 500 Papierkörbe an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs errichten und in der Bewirtschaftung übernehmen. Die dafür notwendigen investiven Mittel werden aus Eigenmitteln des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig bereitgestellt.
Eine glatte Verdoppelung der Papierkörbe sowie Verdreifachung der Standorte würde ausgehend von den derzeitigen Kosten der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes auch etwa eine
Verdoppelung der Kosten auf insgesamt 2,0 Mio. Euro jährlich zuzüglich einmaliger Investitionskosten von 2,5 Mio. Euro bedeuten.
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