Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1386133.pdf
Größe
145 kB
Erstellt
09.04.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:07

öffnen download melden Dateigröße: 145 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05689-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Strategie gegen linksextremistisch motivierte Gewalt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung FA Umwelt und Ordnung 20.06.2018 26.06.2018 Bestätigung Beschlussfassung Vorberatung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Darstellung zum Forschungsvorhaben „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“ wird zur Kenntnis genommen. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss vom 22.06.2016 (VI-A-01916) wurde der Kommunale Präventionsrat Leipzig (KPR) beauftragt, ein Forschungsvorhaben zu den Ursachen urbaner Gewalt zu initiieren, um auf der Grundlage dieser Forschungsergebnisse die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung von Präventionsmaßnahmen im Bereich der Extremismusprävention zu prüfen. Die mit der Untersuchung betraute Universität Leipzig plant, den Forschungsbericht termingemäß gegen Januar/Februar 2019 zur Verfügung zu stellen. Der zu dem o. a. Ratsbeschluss dazugehörige Verwaltungsstandpunkt VI-A-01916-VSP 01 beinhaltet bereits grundsätzliche Ausführungen zu einem Präventionsprogramm, sofern dieses eine Ermittlungsstrategie und ein Aussteigerprogramm berücksichtigen soll. Die gesetzliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Straftaten, die dem polizeilichen Staatsschutz (politisch motivierte Kriminalität) zuzurechnen sind, obliegt gemäß der Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens sowie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Als Polizei in diesem Sinne ist der Polizeivollzugsdienst gem. §§ 59 Nr. 2, 71 Sächsisches Polizeigesetz zu verstehen. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung für die Strafverfolgung ist nicht gegeben – auch nicht in ihrer Funktion als Orts- bzw. Kreispolizeibehörde. Insofern kann auch außer Acht bleiben, dass Bekämpfungskonzepte des Polizeivollzugsdienstes im Bereich des polizeilichen Staatsschutzes oftmals als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung vom 4. Januar 2008 (SächsABl.SDr. S. S 2), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2017 (SächsABl.SDr. S. S 346), eingestuft sind. Erfahrungen und Evaluationen aus den bisherigen Aussteigerprogrammen in Deutschland verdeutlichen die Komplexität der Beratungsprozesse, vor allem vor dem Hintergrund der damit einhergehenden „multiplen persönlichen und sozialen Problemlagen“1. Im Jahr 2014 erweiterte der Landespräventionsrat Sachsen sein Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten auf weitere Phänomenbereiche, insbesondere dem religiös motivierten Extremismus und den Linksextremismus, so dass in Sachsen bereits ein Angebot zu Verfügung steht. Der Freistaat Sachsen bevorzugt dabei die zentrale Variante ggü. lokalen Angeboten. Aussteigerprogramme für Linksextremisten und Linksextremistinnen haben sich in der Gesamtschau der bekannten Angebote bislang als wenig wirkungsvoll erwiesen und sind im Bundesgebiet auf kommunaler Ebene hier nicht bekannt. Aktuell informiert die Bundesregierung mit Drucksache 19/1948 über die Umsetzung des seit 1. September 2011 bestehenden Aussteigerprogramms für Linksextremismus auf Bundesebene. Demnach wurde seit dem Jahr 2012 kein Ausstieg durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aktiv begleitet. 28 Personen gaben seit dem Jahr 2012 an, aus der linksextremistischen Szene aussteigen zu wollen. „Dabei beschränkten sich die Kontakte auf fernmündliche und sporadische Erstberatungsgespräche, da bei einer Vielzahl von Kontaktsuchenden die Motivationslage hinsichtlich eines tatsächlich bestehenden Ausstiegswillens oder der Zugehörigkeit zum linksextremistischen Personenspektrum diffus blieb. Längere Gesprächskontakte des BfV zu Ausstiegswilligen bestanden aufgrund der beschriebenen Umstände nicht“ 2. Dabei dürfte eine Rolle spielen, dass sich das Ausstiegsszenario aus dem linken Milieu weniger komplex und problematisch darstellt als aus der rechten oder islamistischen Szene. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen sowie der erheblichen finanziellen und logistischen Anforderungen bei der Etablierung eines Aussteigerprogrammes wird dieser Ansatz auf kommunaler Ebene – in Anlehnung an den Vgl. Möller, K.; Küpper, B.; Buchheit, F.; Neuscheler, F.: Evaluation des Aussteigerprogramms für Rechtsextremisten des Landes Nordrhein-Westfalen (APR NRW), Esslingen, 2015, S. 103. 2 Deutscher Bundestag (Hrsg.): Aussteigerprogramm für Linksextremismus. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Christian Wirth, Sebastian Münzenmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1948 vom 30.04.2018. 1 3/4 o. a. Verwaltungsstandpunkt – auch weiterhin als nicht zielführend bewertet. Ein kommunales Aussteigerprogramm für Linksextremismus in Leipzig dürfte ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal darstellen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass vor allem bei gruppenbezogenen Gewaltdelikten davon auszugehen ist, dass ein nennenswerter Anteil der Tatverdächtigen über keinen melderechtlichen Wohnsitz in Leipzig verfügt und damit auch aus der möglichen Zielgruppe eines kommunalen Aussteigerprogrammes fallen würde. Plausibler als der tertiärpräventive Ansatz eines zusätzlichen kommunalen Aussteigerprogrammes erscheint es, weitere Maßnahmen der Primärprävention zu prüfen. Ein Überblick über die bereits vorhandenen facettenreichen Präventionsansätze der Stadtverwaltung wurde bereits mit dem o. a. Verwaltungsstandpunkt gewährt. Mit der Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention im Amt für Jugend, Familie und Bildung ist zudem eine zentrale Koordinationsstelle für die Gewaltprävention institutionalisiert. Die Ausgangsüberlegung im KPR zur Initiierung des Forschungsvorhabens zu den Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig basierte auf der Erkenntnis, dass das vorhandene Maßnahmenbündel bzw. die entwickelte Präventionslandschaft bei den heterogenen Formen urbaner Gewalt zunehmend an ihre Grenzen stößt. Diese Grenzen basieren im Wesentlichen auf dem Manko, dass keine aktuelle ortsspezifische Analyse der Entstehungsbedingungen vorliegt, die einerseits die individuelle Disposition zur Gewaltbereitschaft in Bezug auf verschiedene Phänomene ermöglicht oder etwa darauf aufbauende gewaltaffine gruppendynamische Prozesse und die Wechselwirkungen/Abhängigkeiten zwischen Gewaltphänomenen erklärt. Gerade deshalb war es das Anliegen, die Weiterentwicklung der bestehenden Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage der Forschungsergebnisse vorzunehmen, um die Prüfung wirkungsvoller bzw. zielgruppengerechter Interventionsformen zu ermöglichen. Ergänzend zu den Anfang 2019 vorliegenden Forschungsergebnissen bietet dann der im Rahmen der 38. Sicherheitskonferenz vorgestellte Ansatz „Prävention im Team“ gute Anknüpfungspunkte, um die Präventionspotenziale von Stadtverwaltung, Polizei und Landesamt für Schule und Bildung zu bündeln. 4/4