Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1382699.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05674
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der
verlängerten Turmgutstraße über die Parthe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
SBB Mitte
SBB Nord
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.08.2018
Anhörung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren als beschränkt öffentlicher
Weg, Geh-Radweg, für die Verlängerung der Turmgutstraße über die Primavesistraße bis
zur südlichen Flurstücksgrenze 3651/1, Gemarkung Leipzig, gemäß § 6 des Sächsischen
Straßengesetzes einzuleiten.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit Beschluss VI-DS-05674-DS-01 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zum
Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der verlängerten Turmgutstraße über die Parthe
gefasst. Gemäß § 22 (2) Ziffer 7 konnte der Oberbürgermeister diesen Beschluss in eigener
Zuständigkeit fassen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses des Oberbürgermeisters ist ein Ratsbeschluss zur
Einleitung eines Widmungsverfahrens gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes
erforderlich. Der Stadtrat wird hiermit gebeten, diesen Beschluss zu fassen.
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