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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1382699.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
27.03.18, 12:00
Aktualisiert
13.06.18, 15:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05674 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der verlängerten Turmgutstraße über die Parthe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium SBB Mitte SBB Nord FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.08.2018 Anhörung Anhörung Vorberatung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren als beschränkt öffentlicher Weg, Geh-Radweg, für die Verlängerung der Turmgutstraße über die Primavesistraße bis zur südlichen Flurstücksgrenze 3651/1, Gemarkung Leipzig, gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit Beschluss VI-DS-05674-DS-01 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke II/67 im Zuge der verlängerten Turmgutstraße über die Parthe gefasst. Gemäß § 22 (2) Ziffer 7 konnte der Oberbürgermeister diesen Beschluss in eigener Zuständigkeit fassen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses des Oberbürgermeisters ist ein Ratsbeschluss zur Einleitung eines Widmungsverfahrens gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes erforderlich. Der Stadtrat wird hiermit gebeten, diesen Beschluss zu fassen. 3/3