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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1402934.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
23.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04488-NF-02-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 12.06.2018 12.06.2018 20.06.2018 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende IV. Quartal 2018 auf Grundlage der erarbeiteten Eignungsprüfung (siehe VI-DS-03421) und mit Unterstützung eines zu erarbeitenden Nutzungskonzeptes durch den Ortschaftsrat und den ansässigen Kulturverein einen Umsetzungsvorschlag zur nachhaltigen Sicherung und künftigen Nutzung der Liegenschaft Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig. Dabei ist entsprechend der Eingemeindungsvereinbarung die künftige Nutzung als Vereinshaus für den ansässigen Kulturverein Knautnaundorf e.V. sowie andere Vereine und nichtkommerzielle Nutzer mindestens in Teilen des Gebäudes (Haupt- und Nebengebäude) zu gewährleisten. 2. Für die daraus folgenden erforderlichen Baumaßnahmen werden entsprechende finanzielle Mittel im Doppelhaushalt 2019/20 innerhalb des Eckwertes des Liegenschaftsamtes geplant/bereitgestellt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Knautnaundorf, welcher 1999 eingemeindet wurde. Sie ist mit einem vollunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäude (Baujahr 1927) bebaut, welches im Jahr 1978 um ein Saalgebäude mit Zwischenbau erweitert wurde. Weiterhin befinden sich ein Abstellgebäude/Garage sowie ein Freisitz für den Gaststättenbetrieb auf dem Grundstück. Das Gebäude diente bis 1999 als Verwaltungsgebäude. Gegenwärtig wird nur der Saalanbau im Rahmen des Eingemeindungsvertrages ein- bis zweimal wöchentlich durch den Kulturverein Knautnaundorf genutzt. Außerdem wird dieser Veranstaltungsraum gelegentlich als Wahlstelle des Ortsteils genutzt. Das Vorderhaus Schkorlopper Straße 34 soll seit mehreren Jahren einer Nutzung zugeführt werden. Die bisherigen Vermarktungsversuche scheiterten wegen der dezentralen Lage und der erforderlichen Mitbenutzung des Saalanbaus durch den Kulturverein Knautnaundorf e.V. Der Zeitraum der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes sowohl für das Vorderhaus als auch den Saalanbau durch den Ortschaftsrat und den Kulturverein sollte auf das IV. Quartal 2018 verlängert werden. Das Liegenschaftsamt prüft das Nutzungskonzept entsprechend der bereits erarbeiteten Eignungsprüfung (siehe VI-DS-03421). Für die Instandhaltung/Instandsetzung des Daches des Saalanbaus und der Herstellung der Vermietbarkeit des Vorderhauses sind im Jahr 2020 Haushaltsmittel geplant. Voraussetzung für den Einsatz der Haushaltsmittel ist das fertiggestellte Nutzungskonzept. Unabhängig davon wird das Liegenschaftsamt weiter nach geeigneten Nutzern für das Vorderhaus suchen und entsprechende Verhandlungen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf durchführen. 3/3