Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1402934.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
23.05.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04488-NF-02-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als
Vereinshaus
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
12.06.2018
12.06.2018
20.06.2018
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende IV. Quartal 2018 auf Grundlage der erarbeiteten
Eignungsprüfung (siehe VI-DS-03421) und mit Unterstützung eines zu erarbeitenden
Nutzungskonzeptes durch den Ortschaftsrat und den ansässigen Kulturverein einen
Umsetzungsvorschlag zur nachhaltigen Sicherung und künftigen Nutzung der Liegenschaft Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig. Dabei ist entsprechend der Eingemeindungsvereinbarung die künftige Nutzung als Vereinshaus für den ansässigen
Kulturverein Knautnaundorf e.V. sowie andere Vereine und nichtkommerzielle Nutzer
mindestens in Teilen des Gebäudes (Haupt- und Nebengebäude) zu gewährleisten.
2. Für die daraus folgenden erforderlichen Baumaßnahmen werden entsprechende
finanzielle Mittel im Doppelhaushalt 2019/20 innerhalb des Eckwertes des
Liegenschaftsamtes geplant/bereitgestellt.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Begründung:
Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Knautnaundorf, welcher 1999 eingemeindet wurde.
Sie ist mit einem vollunterkellerten, zweigeschossigen Wohngebäude (Baujahr 1927) bebaut,
welches im Jahr 1978 um ein Saalgebäude mit Zwischenbau erweitert wurde. Weiterhin
befinden sich ein Abstellgebäude/Garage sowie ein Freisitz für den Gaststättenbetrieb auf
dem Grundstück. Das Gebäude diente bis 1999 als Verwaltungsgebäude.
Gegenwärtig wird nur der Saalanbau im Rahmen des Eingemeindungsvertrages ein- bis
zweimal wöchentlich durch den Kulturverein Knautnaundorf genutzt. Außerdem wird dieser
Veranstaltungsraum gelegentlich als Wahlstelle des Ortsteils genutzt.
Das Vorderhaus Schkorlopper Straße 34 soll seit mehreren Jahren einer Nutzung zugeführt
werden. Die bisherigen Vermarktungsversuche scheiterten wegen der dezentralen Lage und
der erforderlichen Mitbenutzung des Saalanbaus durch den Kulturverein Knautnaundorf e.V.
Der Zeitraum der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes sowohl für das Vorderhaus als auch
den Saalanbau durch den Ortschaftsrat und den Kulturverein sollte auf das IV. Quartal 2018
verlängert werden. Das Liegenschaftsamt prüft das Nutzungskonzept entsprechend der
bereits erarbeiteten Eignungsprüfung (siehe VI-DS-03421).
Für die Instandhaltung/Instandsetzung des Daches des Saalanbaus und der Herstellung der
Vermietbarkeit des Vorderhauses sind im Jahr 2020 Haushaltsmittel geplant. Voraussetzung
für den Einsatz der Haushaltsmittel ist das fertiggestellte Nutzungskonzept.
Unabhängig davon wird das Liegenschaftsamt weiter nach geeigneten Nutzern für das
Vorderhaus suchen und entsprechende Verhandlungen in Abstimmung mit dem
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf durchführen.
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