Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406001.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
31.05.18, 12:00
Aktualisiert
21.08.18, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-05957
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Verwaltungsausschuss
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.06.2018
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1.
Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von
Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
2.
Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der
dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw.
Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.
3.
Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die
aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die
Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben
werden müssen.
Begründung:
In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um
damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können.
Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund
der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden
ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die
Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen. Mit 10 Millionen Euro, die
die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur
Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr
erhöht.
Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw.
den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine
Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in
Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und
die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten
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Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.
Sachverhalt:
Anlagen:
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