Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010484.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00700/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
§ 8 (17) RV b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)):
„Die Ratsversammlung entscheidet über Mietverträge (o. ä.) ab einer Vertragslaufzeit
von 10 Jahren.“
Begründung:
Beispielsweise beim Kita-Investitionsprogramm werden entsprechende „Mietverträge“ o. ä u. a. über
ca. 25 Jahre abgeschlossen. Da es sich um „überlange“ Vertragslaufzeiten und entsprechende
Bindungen der Verwaltung handelt, ist zwingend der Stadtrat in mindestens der o. g. Form
einzubeziehen.
Im o. g. Beispiel handelt es sich um „verdeckte“ Investitionsförderungen (in Summe) im
mehrstelligen Millionenbereich, die nicht durch einen Ausschuss, sondern im Sinne des § 28 Absatz
2 Ziffer 1 (Stadtrat entscheidet über Grundsätze der Verwaltung) der Sächsischen
Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu entscheiden sind. In jedem Fall handelt es sich nicht um
einen „normalen Verwaltungsakt“ .
Im Übrigen, würde die Stadt Leipzig selbst investieren und bauen, würde der Stadtrat i. d. R. über
den Planungs- und Baubeschluss befinden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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