Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010484.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
13.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00700/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Bestätigung Verwaltungsausschuss Bestätigung Fachausschuss Finanzen Bestätigung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Änderung der Hauptsatzung Beschluss: § 8 (17) RV b) (Ergänzung, bisheriger 1. Teil unter a)): „Die Ratsversammlung entscheidet über Mietverträge (o. ä.) ab einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren.“ Begründung: Beispielsweise beim Kita-Investitionsprogramm werden entsprechende „Mietverträge“ o. ä u. a. über ca. 25 Jahre abgeschlossen. Da es sich um „überlange“ Vertragslaufzeiten und entsprechende Bindungen der Verwaltung handelt, ist zwingend der Stadtrat in mindestens der o. g. Form einzubeziehen. Im o. g. Beispiel handelt es sich um „verdeckte“ Investitionsförderungen (in Summe) im mehrstelligen Millionenbereich, die nicht durch einen Ausschuss, sondern im Sinne des § 28 Absatz 2 Ziffer 1 (Stadtrat entscheidet über Grundsätze der Verwaltung) der Sächsischen Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu entscheiden sind. In jedem Fall handelt es sich nicht um einen „normalen Verwaltungsakt“ . Im Übrigen, würde die Stadt Leipzig selbst investieren und bauen, würde der Stadtrat i. d. R. über den Planungs- und Baubeschluss befinden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Seite 2/3