Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010487.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
12.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00692/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.11.2014
Zuständigkeit
Verweisung in die Gremien
Eingereicht von
René Hobusch
Betreff
Anhörungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2015 ein Verfahren vor,
wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche
Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter
Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung,
Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).
Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die
Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen.
Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich
beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für
entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer
durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse betroffen
sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und
Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen
Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik. Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen
einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz
kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung.
Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem
festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den
Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung
stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der
Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.
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