Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007149.pdf
Größe
282 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
11.06.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00544/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.10.2014
Zuständigkeit
Ratsversammlung
1. Lesung
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Benennung eines Platzes nach der Friedlichen
Revolution
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Ratsbeschluss RBV-1006/11 vom 17.11.2011 „Benennung eines Platzes nach der
Friedlichen Revolution“ wird aufgehoben.
Begründung:
Die Beschlussfassung vom November 2011 zur Benennung eines Teils des Wilhelm-LeuschnerPlatzes nach der Friedlichen Revolution war zum damaligen Zeitpunkt an die Installation des
Freiheits- und Einheitsdenkmals an dieser Stelle geknüpft.
Es heißt: „Die Fläche mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal erhält den Namen 'Platz der
Friedlichen Revolution.'“
Da nunmehr mit der Beendigung des Wettbewerbs die Zukunft eines Freiheits- und
Einheitsdenkmals, ebenso wie sein Standort, völlig offen ist, entfällt die Grundlage dieser
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Benennung. Dafür spricht um so mehr, dass mit dem Beschluss zur Beendigung des Wettbewerbs
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal im Juli 2014 unter Punkt 4 auch beschlossen wurde, dass
der Ratsbeschluss zum Wilhelm-Leuschner-Platz als Standort für das Denkmal aufgehoben wird.
Das Gedenken an die Friedliche Revolution ist im Stadtbild in zahlreichen Alternativen und
authentischen Orten gegeben. Ohne die Bindung an das Freiheits- und Einheitsdenkmal gibt es
keine Grundlage mehr für die separate Benennung eines Teils des Platzes.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu 15.9. Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Benennung eines Platzes nach der
Friedlichen Revolution
Vorlage: A-00544/14
Beschluss:
Zum Umgang mit der Benennung "Platz der Friedlichen Revolution" wird durch das
Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal (LFED) ein Vorschlag erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung
Leipzig, den 11.12.2014
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