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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007131.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
12.06.18, 08:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00548/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.10.2014 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 21.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 02.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 16.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Änderung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 14 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig - Informationsfreiheitssatzung - (IFS) und die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) – hier: Kommunales Kostenverzeichnis, Tarifstelle 26, Amtshandlungen nach Informationsfreiheitssatzung: - mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften werden kostenfrei erteilt, - für weitergehende Auskünfte sind die Gebühren so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, und des Weiteren, die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von einhundert Euro nicht übersteigen. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ihre Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung nebst Verwaltungskostensatzung zu optimieren. 3. Dem Stadtrat wird zu den Punkten 1. und 2. des Antrages ein Beschlussvorschlag bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2015 zur Entscheidung vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt nicht die von der Verwaltung in der Informationsvorlage Nr. DS-00247/14 vertretene Ansicht, dass die IFS von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig nur deshalb zurückhaltend genutzt wird, weil „die bisherigen … Möglichkeiten um Informationen zu erlangen ausreichend sind“. Wir sehen uns vielmehr in unseren bereits 2012 geäußerten Bedenken bestätigt, dass die in der Verwaltungskostensatzung festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern. Unserer Ansicht nach sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Aushändigung von wenigen Abschriften gebührenfrei zu erteilen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass heute schon zum Beispiel Einwohneranfragen gebührenfrei und dementsprechende Tätigkeiten ohnehin ständiges Verwaltungshandeln sind. In Bezug auf die weiteren in der Verwaltungskostensatzung festgelegten Gebührensätze sind diese einwohnerfreundlich auf eine Höhe von maximal einhundert Euro zu begrenzen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 12 der aktuellen Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit. Hierbei handelt es sich um eine Initiative von Transparency International, Mehr Demokratie, Humanistischer Union und weiteren Bündnispartnern. Des Weiteren stellen wir fest, dass die Stadtverwaltung in der Vergangenheit lediglich im Amtsblatt über die IFS informiert und die IFS ohne besondere Erläuterungen und ohne Hinweis auf die Verwaltungskostensatzung unter „Bürgerbeteiligung und Einflussnahme“ auf www.leipzig.de eingestellt hat. Das sperrige Wort „Informationsfreiheitssatzung“ und die Möglichkeiten, die sich aus ihr ergeben, muss den Einwohnerinnen und Einwohnern aber verständlich erklärt werden. So könnten die Informationen zum Beispiel um häufig oder meist gestellte Fragen und den dazugehörigen Antworten ergänzt oder in verständlicher Art und Weise auf www.leipzig.de, im Amtsblatt und mittels Flyern (für Stadtbüro, Bürgerämter etc.) erklärt werden.