Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007131.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
10.10.14, 12:00
Aktualisiert
12.06.18, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00548/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.10.2014
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
21.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
02.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
16.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Änderung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des § 14 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu
Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig - Informationsfreiheitssatzung
- (IFS) und die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in
weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) – hier: Kommunales
Kostenverzeichnis, Tarifstelle 26, Amtshandlungen nach Informationsfreiheitssatzung:
- mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften
werden kostenfrei erteilt,
- für weitergehende Auskünfte sind die Gebühren so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung
des Grundsatzes, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf
Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, und des Weiteren, die im
Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von einhundert Euro nicht übersteigen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ihre Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und
Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung nebst
Verwaltungskostensatzung zu optimieren.
3. Dem Stadtrat wird zu den Punkten 1. und 2. des Antrages ein Beschlussvorschlag bis spätestens
zum Ende des I. Quartals 2015 zur Entscheidung vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt nicht die von der Verwaltung in der
Informationsvorlage Nr. DS-00247/14 vertretene Ansicht, dass die IFS von den Einwohnerinnen und
Einwohnern der Stadt Leipzig nur deshalb zurückhaltend genutzt wird, weil „die bisherigen …
Möglichkeiten um Informationen zu erlangen ausreichend sind“. Wir sehen uns vielmehr in unseren
bereits 2012 geäußerten Bedenken bestätigt, dass die in der Verwaltungskostensatzung
festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern.
Unserer Ansicht nach sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Aushändigung
von wenigen Abschriften gebührenfrei zu erteilen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass
heute schon zum Beispiel Einwohneranfragen gebührenfrei und dementsprechende Tätigkeiten
ohnehin ständiges Verwaltungshandeln sind.
In Bezug auf die weiteren in der Verwaltungskostensatzung festgelegten Gebührensätze sind diese
einwohnerfreundlich auf eine Höhe von maximal einhundert Euro zu begrenzen. In diesem
Zusammenhang verweisen wir auf § 12 der aktuellen Mustersatzung des Bündnisses für
Informationsfreiheit. Hierbei handelt es sich um eine Initiative von Transparency International, Mehr
Demokratie, Humanistischer Union und weiteren Bündnispartnern.
Des Weiteren stellen wir fest, dass die Stadtverwaltung in der Vergangenheit lediglich im Amtsblatt
über die IFS informiert und die IFS ohne besondere Erläuterungen und ohne Hinweis auf die
Verwaltungskostensatzung unter „Bürgerbeteiligung und Einflussnahme“ auf www.leipzig.de
eingestellt hat. Das sperrige Wort „Informationsfreiheitssatzung“ und die Möglichkeiten, die sich aus
ihr ergeben, muss den Einwohnerinnen und Einwohnern aber verständlich erklärt werden.
So könnten die Informationen zum Beispiel um häufig oder meist gestellte Fragen und den
dazugehörigen Antworten ergänzt oder in verständlicher Art und Weise auf www.leipzig.de, im
Amtsblatt und mittels Flyern (für Stadtbüro, Bürgerämter etc.) erklärt werden.