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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007140.pdf
Größe
349 kB
Erstellt
09.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:28

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00537/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 1. Lesung Ratsversammlung 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 2. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beschluss der Ratsversammlung zur "Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung" (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten. Begründung Unter der Bezeichnung "Sozialgerechte Bodennutzung" schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung. Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungs-begleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und Seite 1/4 erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel - bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind, die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern. Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten - einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn - gedeckt werden können. Auch andere Städte wie Hamburg und Frankfurt/Main haben ähnliche Regelwerke. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 15.11. Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung Vorlage: A-00537/14 Beschluss: 1. Zur Klärung der Übertragbarkeit bestehender Strategieansätze verschiedener deutscher Städte zur Thematik der sozialgerechten Bodenordnung im Zusammenhang mit der Durchführung von Bebauungsplanverfahren auf die Stadt Leipzig wird im 2. Quartal 2015 eine Stadtwerkstatt durchgeführt. 2. In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erstellt die Stadtverwaltung bis zum 30. September 2015 einen Verfahrensvorschlag. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00537/14 vom 25.11.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 10.12.2014 Beschluss- Nr. A-00537/14-VSP-001 Eingereicht von Geschäftsstelle der SPD-Fraktion Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung Stand vom 12.08.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Am 25.06.2015 wurde eine Stadtwerkstatt zum Thema 'Kooperative Baulandentwicklung' durchgeführt, um von Beispielstädten zu lernen und die Übertragbarkeit eines Modells zur Mitfinanzierung der sozialen Infrastruktur durch Planungsbegünstigte mit Akteuren aus Verwaltung, Politik sowie Wohnungsmarkt zu diskutieren. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 In Auswertung der Ergebnisse der Stadtwerkstatt erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit einen Report sowe einen Verfahrensvorschlag. Bis zum Ende des IV. Quartals 2015 werden diese Informationen dem Stadtrat vorgelegt werden können.