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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007128.pdf
Größe
349 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00506/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 15.10.2014 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 06.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister tritt mit dem Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und Grund Leipzig e.V., den Wohnungsgenossenschaften und der LWB in Verhandlung. Ziel ist dabei eine Vereinbarung zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum zur außergerichtlichen und gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern. 2. Zur strukturellen und personellen (z.B. die Beauftragung eines freien Trägers, als gemeinsame drittelfinanzierte Stelle der drei o.g. Akteure, Anbindung an das Amt für Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung oder auch die Honorarbeauftragung eines externen Sachverständigen) inhaltlichen, organisatorischen Umsetzung wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 ein Vorschlag unterbreitet. 3. Im Doppelhaushalt 2015/16 wird ein Budget für die Finanzierung des städtischen Anteils zur Betreibung der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt. Begründung: Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 1995 unterhielt die Stadt Leipzig bis zum Jahr 2004 eine im Amt für Wohnungswesen eingerichtete Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten über Wohnräume. Die Schlichtungsstelle diente in erster Linie der gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern und richtete sich an Mieter und Vermieter der Stadt. Sie konnte bei Streitfragen wie bspw. Modernisierungsankündigungen, Duldungspflicht, Mieterhöhungen nach Modernisierungen, Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen und Betriebskostenerhöhungen auf Antrag unterstützend tätig werden. Die Schlichtungstermine bzw. die Verhandlung wurden vor einem Schlichtungsausschuss durchgeführt, welcher sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammensetzte. Diese wurden durch die Mitglieder des Mietervereins Leipzig, des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins sowie die Stadt Leipzig gestellt. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses war ein Jurist. Ergebnis der Schlichtungsverhandlung war die Unterbreitung eines Einigungsvorschlages, zu dessen abschließendem Erfolg die Zustimmung beider Seiten notwendig ist. Die in den letzten Jahren deutlich steigenden Zuzüge und damit verbundene Wohnraumverknappung, Mieterhöhungen und zahlreichen Modernisierungen von Wohnraum, haben die Zahl von Mietstreitigkeiten merklich ansteigen lassen. Nicht selten werden nicht nur Zwischennutzungsinitiativen zur Räumung gezwungen, sondern auch Wohngemeinschaften sowie Mieter in vielen Fällen durch Modernisierungen und damit deutlich steigenden Mieten zum Umzug gezwungen. Dem wurde bereits im Falle der Elsterwerke in Schleußig mit Schlichtungsversuchen begegnet. Da dies bei weitem kein Einzelfall darstellt, sollte die Stadt Leipzig das damals sehr erfolgreiche und angesehene Modell der Schlichtungsstelle in angemessener und zeitgemäßer Form wiederbelegen und somit eine Mietern und Vermietern in Leipzig wieder eine dauerhaft vorhandene Vermittlungsmöglichkeit bieten. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 14.2 Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben Vorlage: A-00506/14 Beschluss: Im Rahmen der Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes mit den Wohnungsmarktakteuren sollen Standards für den Umgang mit Mietern bei baurechtlich relevanten Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden. Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann. Für allgemeine Mietstreitigkeiten soll die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00506/14-VSP-001 vom 17.06.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015 Beschluss- Nr. A-00506/14-VSP-001 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben Stand vom 01.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Im Beschluss Nr. A-00506/14-VSP-001 heißt es, dass Standards im Umgang mit Mietern bei baurechtlich relevanten Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung wird ab 2016 zur Umsetzung wohnungspolitischer sowie städtebaulicher Zielstellungen eine stadtweit agierende Koordinierungsstelle des "Netzwerks Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen" einsetzen. Das ASW prüft dazu, inwieweit die Moderationskompetenz der Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit für o.g. Anliegen genutzt werden kann. Die Koordinierungsstelle könnte bei der Erarbeitung und Beteiligung zu Standards im Umgang mit Mietern eine Moderatorenrolle übernehmen.