Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007128.pdf
Größe
349 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00506/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
15.10.2014
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
06.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister tritt mit dem Mieterverein Leipzig e.V., dem Haus und Grund Leipzig e.V.,
den Wohnungsgenossenschaften und der LWB in Verhandlung. Ziel ist dabei eine Vereinbarung
zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum zur
außergerichtlichen und gütlichen Einigung zwischen Mietern und Vermietern.
2. Zur strukturellen und personellen (z.B. die Beauftragung eines freien Trägers, als gemeinsame
drittelfinanzierte Stelle der drei o.g. Akteure, Anbindung an das Amt für Stadtentwicklung und
Wohnungsbauförderung oder auch die Honorarbeauftragung eines externen Sachverständigen)
inhaltlichen, organisatorischen Umsetzung wird dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 ein
Vorschlag unterbreitet.
3. Im Doppelhaushalt 2015/16 wird ein Budget für die Finanzierung des städtischen Anteils zur
Betreibung der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 1995 unterhielt die Stadt Leipzig bis zum Jahr
2004 eine im Amt für Wohnungswesen eingerichtete Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten über
Wohnräume. Die Schlichtungsstelle diente in erster Linie der gütlichen Einigung zwischen Mietern
und Vermietern und richtete sich an Mieter und Vermieter der Stadt. Sie konnte bei Streitfragen wie
bspw. Modernisierungsankündigungen, Duldungspflicht, Mieterhöhungen nach Modernisierungen,
Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen und Betriebskostenerhöhungen auf Antrag
unterstützend tätig werden. Die Schlichtungstermine bzw. die Verhandlung wurden vor einem
Schlichtungsausschuss durchgeführt, welcher sich aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern
zusammensetzte. Diese wurden durch die Mitglieder des Mietervereins Leipzig, des Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümervereins sowie die Stadt Leipzig gestellt. Vorsitzender des
Schlichtungsausschusses war ein Jurist. Ergebnis der Schlichtungsverhandlung war die
Unterbreitung eines Einigungsvorschlages, zu dessen abschließendem Erfolg die Zustimmung
beider Seiten notwendig ist.
Die in den letzten Jahren deutlich steigenden Zuzüge und damit verbundene
Wohnraumverknappung, Mieterhöhungen und zahlreichen Modernisierungen von Wohnraum, haben
die Zahl von Mietstreitigkeiten merklich ansteigen lassen. Nicht selten werden nicht nur
Zwischennutzungsinitiativen zur Räumung gezwungen, sondern auch Wohngemeinschaften sowie
Mieter in vielen Fällen durch Modernisierungen und damit deutlich steigenden Mieten zum Umzug
gezwungen. Dem wurde bereits im Falle der Elsterwerke in Schleußig mit Schlichtungsversuchen
begegnet. Da dies bei weitem kein Einzelfall darstellt, sollte die Stadt Leipzig das damals sehr
erfolgreiche und angesehene Modell der Schlichtungsstelle in angemessener und zeitgemäßer Form
wiederbelegen und somit eine Mietern und Vermietern in Leipzig wieder eine dauerhaft vorhandene
Vermittlungsmöglichkeit bieten.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 14.2
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben
Vorlage: A-00506/14
Beschluss:
Im Rahmen der Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes mit den
Wohnungsmarktakteuren sollen Standards für den Umgang mit Mietern bei baurechtlich
relevanten Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden. Die Verwaltung prüft, in
welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden
kann. Für allgemeine Mietstreitigkeiten soll die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen)
stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A-00506/14-VSP-001 vom 17.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. A-00506/14-VSP-001
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben
Stand vom 01.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Im Beschluss Nr. A-00506/14-VSP-001 heißt es, dass Standards im Umgang mit Mietern bei baurechtlich
relevanten Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden sollen. Die Verwaltung prüft, in welchem
Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung wird ab 2016 zur Umsetzung
wohnungspolitischer sowie städtebaulicher Zielstellungen eine stadtweit agierende Koordinierungsstelle
des "Netzwerks Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen" einsetzen. Das ASW
prüft dazu, inwieweit die Moderationskompetenz der Koordinierungsstelle des Netzwerks Leipziger Freiheit
für o.g. Anliegen genutzt werden kann. Die Koordinierungsstelle könnte bei der Erarbeitung und Beteiligung
zu Standards im Umgang mit Mietern eine Moderatorenrolle übernehmen.