Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1289046.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04487
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Anpassung von Hundesteuer und Polizeiverordnung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
21.06.2017
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung und die
Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Meldepflicht für Hundehalter ab einer Haltung von 4 Wochen gilt,
b) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)
Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund
entsprechend angehoben werden,
c) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des
Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden,
d) der Halterwechsel binnen 4 Wochen angezeigt werden muss.
Sachverhalt:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt
werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
der Polizeiverordnung und der Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach
Haltungsbeginn anzumelden und es ist für sie Hundesteuer zu entrichten. Diesen Zeitraum
wollen wir verkürzen. Darüber hinaus bestehen weitere Pflichten der Hundehalter in Bezug
auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch Hundehalterinnen und Hundehalter findet allerdings
nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über
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unangeleinte Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen
sowie nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit
der Hunde mittels einer Chippflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass
beispielsweise der illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
In vielen Leipziger Ortsteilen werden Hunde zur Sicherung von Grundstücken eingesetzt. Die
Stadtverwaltung soll vor diesem Hintergrund prüfen, ob für Wach- und Schutzhunde die
Hundesteuer ermäßigt werden kann, weil durch sie auch die Sicherheit in den Ortsteilen
erhöht wird.
Anlagen:
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