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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1289046.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:54

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-04487 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Anpassung von Hundesteuer und Polizeiverordnung Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 21.06.2017 Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung und die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass a) die Meldepflicht für Hundehalter ab einer Haltung von 4 Wochen gilt, b) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-) Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden, c) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden, d) der Halterwechsel binnen 4 Wochen angezeigt werden muss. Sachverhalt: Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß der Polizeiverordnung und der Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn anzumelden und es ist für sie Hundesteuer zu entrichten. Diesen Zeitraum wollen wir verkürzen. Darüber hinaus bestehen weitere Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc. Die Einhaltung dieser Regelungen durch Hundehalterinnen und Hundehalter findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über 1/2 unangeleinte Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen sowie nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV. Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chippflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass beispielsweise der illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden. In vielen Leipziger Ortsteilen werden Hunde zur Sicherung von Grundstücken eingesetzt. Die Stadtverwaltung soll vor diesem Hintergrund prüfen, ob für Wach- und Schutzhunde die Hundesteuer ermäßigt werden kann, weil durch sie auch die Sicherheit in den Ortsteilen erhöht wird. Anlagen: 2/2