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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406446.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
21.06.18, 17:16

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-05977 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Erfüllung der Vorbildrolle der Stadtverwaltung Leipzig im Sinne des EEWärmeG Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: In Leipzig herrscht eine rege Planungs- und Bautätigkeit für kommunale Gebäude. In Anlehnung an jährlichen Umsetzungsberichte nach §18 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist die Zielerreichung kontinuierlich zu prüfen, um Best-Practice-Beispiele zur Kommunikation und Replikation zu identifizieren oder ggf. korrigierende Maßnahmen zur Erhöhung des Zielerreichungsgrades einzuleiten. Das Ziel dieser Anfrage ist, im Interesse des Klimaschutzes und in Anbetracht des Pariser Klimaabkommens herauszufinden, wie hoch der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bei öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig ist. Anhand der Ergebnisse der Anfrage soll erkenntlich werden, ob die Stadt auf einem guten Weg ist, die vorgegebenen Ziele (i.H.v. 14 % bis 2020) zu erreichen und damit die vorgeschriebene Vorbildrolle zu erfüllen. Dem Stadtrat soll dazu Einblick in die geplanten und umgesetzten Maßnahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien an kommunalen Gebäuden gegeben werden. Wir fragen: 1. Welche kommunalen Gebäude wurden seit Inkrafttreten der Novellierung des EEWärmeG ab 2011 für Neubau oder grundlegende Sanierung geplant oder gebaut? (Bitte Anschrift und Nutzungsart, Datum des Abschlusses bzw. geplanter Beginn der Baumaßnahme angeben, Erläuterung bei gemeinsamer Nutzung/Aufteilung innerhalb einer Liegenschaft für mehrere Gebäude nach EEWärmeG §6 (2) angeben.) 2. Welche Erneuerbaren Energie wurden geplant, eingesetzt und wie ist der jeweilige Anteil am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes? 3. Wurden Ersatzmaßnahme nach EEWärmeG §7 durchgeführt? (bspw. KWK mit welchem Anteil, Passivhaus, Fernwärme) Anlagen: 1/2 2/2