Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1373950.pdf
Größe
780 kB
Erstellt
02.03.18, 12:00
Aktualisiert
22.08.18, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-05555
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum Stand 31.12.2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Rechnungsprüfungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.08.2018
Bestätigung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der aktuelle Sachstand zur gesetzlichen Vertretung zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis
genommen.
1/10
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/10
Auszug wesentlicher Beschlussvorlagen zur Gesetzlichen Vertretung:
DS-Nr.
Titel
RV am
Beschluss RV
RBV-1219/12
Prüfungsbericht
11/1/0074
des
RPA:
„Sonderprüfung 'Grundstücke mit unbekannten
Eigentümern bzw. Eigentümern unbekannten
Aufenthaltes' - Bestellung eines gesetzlichen
Vertreters gemäß § 11b Vermögensgesetz bzw.
gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 des
Einführungsgesetzes
zum
Bürgerlichen
Gesetzbuch" und die daraus resultierenden
Konsequenzen für die Verwaltung
16.05.2012
beschlossen
DS-00130/14-ÄA-001
Sonderprojekt
"Gesetzliche
Vertretung":
Ergebnisbericht zum Beschluss RV RBV1219/12 vom 16.05.2012
10.12.2014
beschlossen
VI-HP-02633
Auszug - Abbau aller Stellen beim Sonderprojekt
„Gesetzliche Vertretung“ (HP 102/15 - 01)
18.03.2015
Antrag
angenommen
VI-DS-01808-ÄA-003
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gem.
§ 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4
Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
(Einrichtung von 3,0 VzÄ in Amt 21 Beantragung im Rahmen Stellenplanung 2016
für diese Sonderaufgabe 7,0 VzÄ)
28.10.2015
beschlossen
VI-DS-02259-NF-01-ÄA-01
Abschlussbericht Sonderprojekt "Gesetzliche
Vertretung" zum 31.12.2015 (Berichtspflicht RV
1x jährlich - erstmalig zum 31.12.2016; im RPAA halbjährlich - erstmalig zum 30.06.2016
(inklusive Veräußerungen ab 100 TEUR
Verkehrswert))
18.05.2018
beschlossen
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2016 ist sowohl die Pflichtaufgabe „Gesetzliche Vertretung“ als auch die
Aufarbeitung der sogenannten Altfälle zur gesetzlichen Vertretung aus dem Rechtsamt in die
Linienorganisation
der
Stadtkasse,
Abteilung
Amt
zur
Regelung
offener
Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung übergegangen. Es wurden zwei Sachgebiete
gegründet.
1.
Aufgabenverteilung
a)
Sachgebiet 21.31 Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren
Im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren wird die Bearbeitung der
kommunalen Pflichtaufgabe nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bzw. § 11b VermG –
Bestellung und Verfahrensbegleitung eines gesetzlichen Vertreters – sichergestellt. Ist ein
Eigentümer unbekannt oder unbekannten Aufenthalts und besteht ein Bedürfnis für den
Eigentümer zu handeln (bspw. Veräußerungsabsicht von bekannten Miteigentümern,
Sicherungsmaßnahmen bei Gefahrenabwehr im öffentlichen Interesse, Zustelladressat für
öffentliche Bescheide, Mitwirkung an Flurbereinigungsverfahren), hat die kreisfreie Stadt
Leipzig auf Antrag bei Nachweis eines berechtigten Interesses einen gesetzlichen Vertreter
zu bestellen. Die Antragsteller haben bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen einen
Anspruch auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters.
3/10
Das Sachgebiet nimmt im laufenden Verwaltungsverfahren insbesondere die Aufgaben der
Eigentümerermittlung, der laufenden Beratung und Beaufsichtigung gesetzlicher Vertreter
bei der Grundstücksverwaltung, der aufsichtsbehördlichen Genehmigungen zustimmungspflichtiger
Rechtsgeschäfte
bei
Grundstücksangelegenheiten
in
Analogie
zu
Betreuungsgerichten sowie der Überwachung der Treuhandkonten und des fiskalischen
Abschlusses der Vorgangsakte wahr. Dies betrifft auch einzelne Vorgangsakten in vom
Rechtsamt übernommenen sogenannten Altfällen mit noch bestehender gesetzlicher
Vertretung und erhöhtem laufenden Verfahrensaufwand aufgrund der oftmals lange
zurückliegenden Bestallungszeiträume.
In der Regel sind Verfahren abgeschlossen, wenn ein gesetzlicher Vertreter abberufen
werden kann (z.B. Bedürfniswegfall bei erfolgreicher Eigentümerermittlung oder
abgeschlossener Grundstücksveräußerung mit entsprechender Endabrechnung).
Das Verwaltungsverfahren der gesetzlichen Vertretung ist für die Dauer des Bestehens der
gesetzlichen Grundlage von der Stadt Leipzig auch weiterhin sicherzustellen und ist nicht auf
reine Abarbeitung der Akten gerichtet. Verfahren in der laufenden Verwaltung unterliegen –
wie auch in anderen Verwaltungsbereichen – grundsätzlich keiner regelmäßigen
Berichtspflicht im Stadtrat. Hiesige Berichtspflichten resultieren aus dem Stadtratsbeschluss
vom 18.05.2016 (VI-DS-02259) im Zusammenhang mit der Altfallaufarbeitung.
Im Rahmen des laufenden Verwaltungsverfahrens kommen die im Sonderprojekt
„Gesetzliche Vertretung“ geschaffenen wesentlichen Grundlagen für ein ordnungsgemäßes
Handeln in den standardisierten Arbeitsprozessen zur Anwendung. Damit wird eine effektive,
einheitliche und transparente Aktenbearbeitung ermöglicht (Abschlussbericht Sonderprojekt
„Gesetzliche Vertretung“ zum 31.12.2015 - VI-DS-02259, Teil D, S. 33, 35):
„In der Summe ist festzuhalten, dass die rechtlichen Grundlagen und die sich beständig
weiterentwickelnde Rechtsprechung der Verwaltung wenig Spielraum lassen,
Verfahrensschritte zu kürzen oder andere Modelle zu entwickeln. Ohne Änderung der
Rechtsgrundlagen ist nach den bisherigen Erkenntnissen wenig Optimierungspotential.“
b)
Sachgebiet 21.32 Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten
Im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten wird die im Sonderprojekt
„Gesetzliche Vertretung“ begonnene und in der Ratsversammlung (RB-1219/12) festgelegte
Aufgabe der Aufarbeitung sämtlicher Altakten zur Gesetzlichen Vertretung wahrgenommen.
Ziel ist hauptsächlich, die treuhänderisch auf Verwahrkonten verwahrten Gelder durch die
Stadt Leipzig auszukehren, diese den Berechtigten zuzuführen und den gesetzlichen
Zustand wiederherzustellen.
Zur Erreichung dieses Ziels sind die einzelnen Vorgangsakten und die zugehörigen
Verwahrkonten vollumfänglich rechtlich und fiskalisch aufzuarbeiten. Die einzelnen
Prüfungsschritte zur Aufarbeitung eines Altfalles mit Verwahrkonto können der Anlage 1
entnommen werden.
Die Vorgangsakten, in denen aktuell kein Verwahrkonto existiert (bspw. ertragloses
Grundstück wurde nicht verkauft oder ein Verkauf ist erfolgt und das vom Rechtsamt
verwahrte Geld wurde bereits ausgeschüttet) sind ebenso rechtlich und fiskalisch zu
überprüfen. Bei diesen Vorgängen liegt der Fokus der Bearbeitung auf der Prüfung, ob die
Gelder vom Rechtsamt in der Vergangenheit korrekt ausgekehrt wurden oder
4/10
diesbezüglicher Korrekturbedarf (bspw. Zinsnachzahlungen) besteht. Ferner sind in diesen
komplexen Vorgängen die Ansprüche der Stadt Leipzig unter Umständen gegenüber den
Rechtsnachfolgern der Vertretenen (oder gegenüber Dritten) auf Erstattung der durch die
Stadt Leipzig in der Vergangenheit gezahlten Aufwendungen zu prüfen, geltend zu machen
und gegebenenfalls gerichtlich zu realisieren. Die einzelnen Prüfungsschritte zur
Aufarbeitung eines Altfalles ohne Verwahrkonto können der Anlage 2 entnommen werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Bestallungsvorgänge weit zurückliegen und die zu
überprüfende Aktenlage Ergebnis einer internen mangelhaften Praxis, vor allem der
Rechtsanwendung und der fiskalischen Abrechnungsweise ist, geht oftmals ein erheblicher
Aufwand in der Bearbeitung einher (siehe Anlagen 1 und 2). Dieser zeigt sich insbesondere
im Rahmen der erforderlichen Prüfung sämtlicher zahlungsrelevanter Vorgänge der
Grundstücksakte zur Feststellung des korrekten Verwahrbetrages bzw. etwaig geltend zu
machender Forderungen.
2.
Personalsituation
Nach der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 16/2014 standen für die Aufgabe
„Gesetzliche Vertretung“ im gleichnamigen Sonderprojekt bis zum 31.12.2014 insgesamt 15
VzÄ zur Verfügung: 4 VzÄ Justiziare (davon einer Projektleitung), 9 VzÄ Sachbearbeiter und
2 VzÄ Controlling- bzw. Bürokräfte. Anschließend bis zum Projektende (31.12.2015) war die
Fortführung des Sonderprojekts grundsätzlich mit insgesamt 14 VzÄ festgelegt: 3 VzÄ
Justiziare (davon einer Projektleitung), 9 VzÄ Sachbearbeiter und 2 VzÄ Controlling- bzw.
Bürokräfte.
Im Zuge der Beendigung des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ und der geplanten
Überführung der Aufgaben in die Linienorganisation des Dezernats Finanzen (Stadtkasse)
zum 01.01.2016 wurde mit Beschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom
20.10.2015 (DA Nr. VI-DS-01952-DA-001) die neue Struktur mit den 2 vorgenannten
Sachgebieten beschlossen. Vorgesehen war, dass das Sachgebiet Gesetzliche Vertretung –
laufende Verfahren personell mit 3 VzÄ Sachbearbeiter-Stellen und 1 VzÄ Justiziar
ausgestattet wird. Für das Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten
waren 4 VzÄ Sachbearbeiter-Stellen und 1 VzÄ Justiziar zur Abarbeitung vor allem der zum
Stichtag 31.12.2015 noch zu klärenden ca. 70 % der Verwahrkonten vorgesehen.
In der Ratsversammlung vom 28.10.2015 (Ratsvorlage VI-DS-01808) wurden die von der
Verwaltung beantragten 7 VzÄ Sachbearbeiter-Stellen nicht bestätigt. Mit Änderungsantrag
Nr. VI-DS-01808-ÄA-003 schlug die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung von 3,0
VzÄ befristet bis 2020 sowie die Streichung der übrigen 4,0 vorgesehenen VzÄ vor. Der
Stadtrat bestätigte den Änderungsantrag.
Mit nur 3,0 VzÄ war die übernommene Aufgabe nicht zu bewältigen. Damit die Bearbeitung
in den beiden Sachgebieten überhaupt gewährleistet werden konnte, behalf sich das Amt in
der Folgezeit mit Stellen durch Umwandlung und Umsetzung aus dem Bereich Amt zur
Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) mit dort einhergehenden Einschnitten.
Das Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren ist momentan mit 4 VzÄ
Sachbearbeiter-Stellen (davon 3 zeitlich befristet bis 2020) und 1 VzÄ
Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle aufgestellt. Das Sachgebiet Gesetzliche Vertretung –
Altfälle/Verwahrkonten verfügt aktuell über 4 VzÄ Sachbearbeiter-Stellen und 1 VzÄ
5/10
Sachgebietsleiter/Justiziar-Stelle. Die 4. Sachbearbeiter-Stelle in diesem Sachgebiet ist
bisher noch schwerpunktmäßig mit der Endbearbeitung von Aufgaben aus dem Bereich des
ARoV betraut und steht daher noch nicht ausschließlich dem Sachgebiet zur Verfügung.
Die Sachgebiete „Gesetzliche Vertretung“ in der Stadtkasse verfügen somit seit Dezember
2017 über insgesamt 10 VzÄ-Stellen.
Im Ergebnis kann erst ab Ende 2017 von einer annähernd geordneten Arbeitserledigung in
beiden Sachgebieten gesprochen werden, die nur durch erhebliche Anstrengungen
(vorwiegend bedingt durch die schwierige Personalsituation) erreicht werden konnte.
3.
Statistik im Berichtszeitraum
a)
Aufarbeitungsstand der Einzelfallakten
Im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren waren im Jahr 2017
insgesamt 21 neue Anträge auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters sowohl in neu
angelegten Verfahren als auch in sogenannten Altfällen (aus dem Sachgebiet 21.32) zu
verzeichnen. Aufgrund von 28 Verfahrensabgängen (inbegriffen: 18 erledigte Verfahren und
zuständigkeitshalber abgegebene Verfahren in sogenannten Altfällen an 21.32) befinden
sich zum Ende des Berichtszeitraumes noch 155 Verfahren in der laufenden Bearbeitung
(siehe dazu unter Ziffer 1 in der Anlage 3).
Im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten gab es im Jahr 2017
insgesamt 11 Zugänge von sogenannten Altfällen aus dem Sachgebiet 21.31, die
zuständigkeitshalber wegen des altfallbezogenen Abarbeitungsschwerpunktes rückgeführt
wurden. Aufgrund von 33 Verfahrensabgängen (inbegriffen: 27 erledigte Verfahren und
zuständigkeitshalber an 21.31 abgegebene Verfahren in sogenannten Altfällen, in denen ein
Grundstück noch vorhanden ist und ein Neuantrag auf gesetzliche Vertretung gestellt wurde)
befinden sich zum Ende des Berichtszeitraumes noch 490 Verfahren in der Aufarbeitung
(siehe dazu unter Ziffer 2 in der Anlage 3).
b)
Abschluss der Verwahrkonten
Im Jahr 2017 konnten 23 Verwahrkonten – wie auch im Jahr 2016 – geschlossen werden
(siehe dazu unter Ziffer 3 in der Anlage 3). Damit sind von den ursprünglich 350
Verwahrkonten seit 2012 insgesamt 148 überprüft, korrigiert, an die Berechtigten ausgezahlt
bzw. zur Hinterlegung gebracht und im Ergebnis geschlossen worden. Zum Ende des
Berichtszeitraumes sind daher noch 202 Verwahrkonten einer Prüfung zu unterziehen und
zu schließen.
Im Rahmen der Schließung der Verwahrkonten wurden im Berichtszeitraum insgesamt
202.189,57 EUR zugunsten der Berechtigten ausgezahlt (davon 30.463,15 EUR an die
ermittelten Erben und 171.726,42 EUR beim Amtsgericht zur Hinterlegung gebracht). Die
detaillierten Werte sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen.
Im Ergebnis befanden sich zum 31.12.2017 noch 3.198.783,97 EUR auf den 202
grundstücksbezogenen Verwahrkonten.
6/10
c)
Wechsel des Kreditinstituts
Das kontoführende Kreditinstitut (Deutsche Kreditbank AG), bei dem die Verwahrkonten seit
dem Jahr 2012 geführt wurden, informierte die Stadtkasse Ende April 2017, eine
Kontoführungsgebühr von 15,00 € pro Monat ab 01.07.2017 einführen zu wollen. Nach
Rücksprache mit der Bank erfolgte eine Einigung auf Kontoführungsgebühren von monatlich
8,00 € befristet bis 30.06.2019. Dies hatte zur Konsequenz, dass die auf den Verwahrkonten
befindlichen Verwahrbestände sich sukzessive um diesen Betrag mindern und
gegebenenfalls in einen negativen Kontobestand münden würden.
Es wurde eine kaufmännische Markterkundung bei den am Markt tätigen Kreditunternehmen
bezüglich der Kontoführungsbedingungen für die vorhandenen Verwahrgelder im Juni 2017
durchgeführt. Im Ergebnis dieser Markterkundung wurde seitens der Stadt Leipzig, Dezernat
Finanzen, entschieden, dass die Verwahrkonten zum 01.10.2017 von der Deutschen
Kreditbank AG (DKB) zur Sparkasse Leipzig wechseln. Die Sparkasse Leipzig erhebt für die
Konten keine pauschalen Kontoführungsgebühren, sondern lediglich Umsatzgebühren und
Portokosten je Kontoauszug. Nach Nachverhandlung mit der Sparkasse Leipzig fallen ab
Oktober 2017 auch keine Portokosten mehr an.
Von dem Wechsel zur Sparkasse Leipzig waren letztlich 205 Verwahrkonten betroffen, die
nunmehr seit dem 01.10.2017 von diesem Kreditinstitut betreut werden.
4.
Klageverfahren
In einem Altfall, in dem gegen die Stadt Leipzig Anfang 2016 eine Klage auf Schadenersatz
in Höhe von rund 500.000,00 EUR einschließlich Zinsen erhoben worden war, hat das
Landgericht Leipzig am 16.03.2017 sein Urteil verkündet. Die Klage wurde abgewiesen, die
Stadt Leipzig hat das Verfahren in der 1. Instanz gewonnen.
Die Kläger haben am 20.04.2017 Berufung zum Oberlandesgericht gegen das Urteil des
Landgerichts eingelegt und ihren Klageantrag weiterverfolgt. Am 06.12.2017 ist vor dem
Oberlandesgericht Dresden der Fall verhandelt worden. Mittlerweile hat das
Oberlandesgericht Dresden am 23.02.2018 sein Urteil verkündet. Die Berufung wurde
zurückgewiesen, die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Stadt Leipzig hat das
Verfahren auch in der 2. Instanz gewonnen.
5.
Zusammenfassung/Ausblick
a)
Sachgebiet 21.31 Gesetzliche Vertretung – laufende Verfahren
Die Anzahl der laufenden Verfahren liegt mit 155 Verfahren (siehe unter Ziffer 1 in der
Anlage 3) nach wie vor auf hohem Niveau. Auch zukünftig ist aufgrund der Gesetzeslage in
diesem Sachgebiet, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem
Immobilienmarkt, mit weiteren Anträgen auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters und
damit neuen Verfahren zu rechnen. Die Stadt Leipzig hat dabei keinen Einfluss auf die
Anzahl der eingereichten Anträge.
7/10
Der zunehmenden Anzahl von neuen Verfahren in der laufenden Verwaltung und dem damit
einhergehenden erhöhten Arbeitsumfang konnte Ende 2017 mit einem Aufstocken auf
4 Sachbearbeiter-Stellen Rechnung getragen werden.
Die Pflichtaufgabe der Bestallung von gesetzlichen Vertretern für Grundstücke ist von der
Stadt Leipzig auch weiterhin sicherzustellen.
b)
Sachgebiet 21.32 Gesetzliche Vertretung – Altfälle/Verwahrkonten
Schwerpunkt der zukünftigen Aufgabenerledigung im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung –
Altfälle/Verwahrkonten wird auch weiterhin der korrekte fiskalische Abschluss der
sogenannten Altfälle sein.
Die statistischen Werte in der Altfallaufarbeitung sind vor allem vor dem Hintergrund der
unter Ziffer 2. dargestellten personellen Unwägbarkeiten sowie zeitaufwändiger
Sonderthemen, wie etwa dem Bankenwechsel und der Regressthematik, differenziert zu
bewerten.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich trotz dessen die Erledigungsquoten in den Jahren 2016
und 2017 im Ergebnis im Rahmen der Erledigungszahlen aus dem Sonderprojekt
„Gesetzliche Vertretung“ bewegen.
Eine Hochrechnung bezüglich der endgültigen Aufgabenerledigung (anhand der statistischen
Werte) ist aufgrund der genannten Unwägbarkeiten derzeit nicht zuverlässig möglich, aber
Bestandteil der geplanten Evaluierung.
Verfahrensoptimierungen etwa bezüglich des generellen Einsatzes von externen
Erbenermittlern sind aktuell einer Abwägung unterzogen worden. Die Abwägung der Vorund Nachteile führte zu folgendem Ergebnis:
Zeitersparnis
die Stadt Leipzig arbeitet die Altakten mit dem Ziel auf, die Eigentümer bzw.
deren Rechtsnachfolger ausfindig zu machen und ist dabei nach dem Gesetz zu
einer zumutbaren Erbenermittlung verpflichtet (Nachfrage bei Amtsgerichten,
Meldebehörden, städtischen Ämtern)
der externe Erbenermittler recherchiert ebenfalls mit dem Ziel, die Eigentümer
bzw. deren Rechtsnachfolger ausfindig zu machen, da er erst dann das Honorar
geltend machen kann
Fazit: Die Stadt Leipzig bewegt sich bei der Erbenermittlung in dem von der
Rechtsprechung entwickelten Rahmen und erledigt bei erfolgloser Erbenermittlung
den Aktenvorgang durch Hinterlegung. Demgegenüber ermitteln die externen
Erbenermittler vollumfänglich, um ihren Vergütungsanspruch durchsetzen zu können.
Umfang der Erbenermittlung
die Stadt Leipzig ist nach dem Gesetz lediglich zu einer zumutbaren Erbenermittlung verpflichtet (Nachfrage bei Amtsgerichten, Meldebehörden, städtischen
Ämtern) - führt diese nicht zum Erfolg, wird der Verwahrbetrag für die
Unbekannten hinterlegt und der Aktenvorgang abgeschlossen
der externe Erbenermittler recherchiert bis er die legitimierten Erben ermittelt hat,
da er erst dann das Honorar geltend machen kann
8/10
Fazit: Die Erbenermittlung wird im Regelfall durch die Stadt Leipzig weniger Zeit in
Anspruch nehmen, da der Umfang der Erbenermittlung im Vergleich zu dem externen
Erbenermittler geringer ist.
mögliche Auftragserteilung an externe Erbenermittler
der Stadt Leipzig steht Personal zur Erbenermittlung zur Verfügung, welches über
eine hohe Kompetenz verfügt und die Erbenermittlung ohnehin im Rahmen der
Vorgangsbearbeitung durchführt
die externen Erbenermittler benötigen zum Tätigwerden einen Auftrag der Stadt
Leipzig und werden nur in den Fällen tätig werden, in denen ein Verwahrbetrag
vorhanden ist, um aus diesem ihr Honorar zu generieren (damit sind von
vornherein 288 noch zu bearbeitende Fälle ohne Verwahrkonto von einer
Auftragserteilung ausgeschlossen)
sollten der externe Erbenermittler den Eigentümer bzw. Rechtsnachfolger (oder
auch nur ein Mitglied einer Erbengemeinschaft) nicht ausfindig machen, erfolgt für
ihn keine Honorarzahlung – in diesem Fall wird der Stadt Leipzig das
Rechercheergebnis vermutlich nicht zur Verfügung gestellt
Fazit: Eine Auftragserteilung an externe Erbenermittlung scheidet von vornherein in
Fällen fehlenden Verwahrbetrags aus und birgt das Risiko, dass der Erbenermittler
tätig wird und mangels Erfolg (Auffinden der Erben) die Ergebnisse nicht übermittelt.
Dies führt zu einer nachträglich notwendigen Erbenermittlung durch die Stadt Leipzig
und verlängert das Verfahren der Aufarbeitung der Altakten erheblich.
der Einsatz externer Erbenermittler setzt die Weitergabe personenbezogener Daten
voraus – der Einsatz würde daher eine noch vorzunehmende umfangreiche Prüfung
der Belange des Datenschutzes erfordern
Einfluss auf die Vorgangsbearbeitung
die Erbenermittlung stellt lediglich einen Teil der Vorgangsbearbeitung der Stadt
Leipzig dar (siehe Anlagen 1 und 2) – insbesondere wird parallel zur laufenden
Erbenermittlung (unter Nutzung der schon ermittelten Daten) der Aktenvorgang
weiterbearbeitet
werden externer Erbenermittler beauftragt, verursacht dies einen zusätzlichen
Aufwand durch Aufbereitung der Daten vor Auftragserteilung und Prüfung der
übergebenen Rechercheergebnisse
zudem führt die Auslagerung der Erbenermittlung zu einer Unterbrechung der
Vorgangsbearbeitung
Fazit: Die möglichen zeitlichen Einsparungen durch Auslagerung der Erbenermittlung
wiegen den zusätzlichen Aufwand der Vor- und Nachbearbeitung der externen
Recherche nicht auf.
Bietet sich ausnahmsweise im Einzelfall – unter Abwägung der Vor- und Nachteile - der
Einsatz externer Erbenermittler an, erfolgt selbstverständlich die Beauftragung eines solchen
im Rahmen der geltenden Rechtslage.
Um die zügige Aufarbeitung der Altfälle darüber hinaus weiter voranzutreiben, sollen
zukünftig die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
im verwaltungsinternen Verfahren: eine weitere Optimierungsmöglichkeit ist bei
Altfällen hinsichtlich der Feststellung und Geltendmachung von Regressansprüchen
zugunsten der Stadt Leipzig denkbar – deshalb Vorlage zur Ratsversammlung für
9/10
den Teilbereich der Rückforderung
Vertretervergütungen in Bearbeitung
durch
die
Stadt
Leipzig
verauslagter
kurzfristig: vorhandene 4. Sachbearbeiter-Stelle wird, wie ursprünglich vorgesehen,
schwerpunktmäßig aufgabenbezogen im Sachgebiet Gesetzliche Vertretung –
Altfälle/ Verwahrkonten eingesetzt (freiwerdende Kapazitäten aufgrund gesetzlicher
Änderung im vermögensrechtlichen Bereich zum 01.07.2018)
mittelfristig: schrittweises Aufstocken des Personals aus amtsintern vorhandenen
Stellen (Umsetzung in Abhängigkeit von der derzeit vorrangigen Aufgabenerledigung
im Bereich der offenen Vermögensfragen)
Anlagen:
Anlage 1: Beschreibung Altfallbearbeitung mit Verwahrkonto
Anlage 2: Beschreibung Altfallbearbeitung ohne Verwahrkonto
Anlage 3: Statistik Gesetzliche Vertretung 2017
Anlage 4, 5: Grafiken zur Statistik
10/10
Anlage 1 zu VI-Ifo-05555
Ablaufbeschreibung: Bearbeitung eines Altfalles mit Verwahrkonto
1.
Analyse und Vervollständigung des Aktenvorgangs
a. Lesen der Vorgangsakte
b. Zusammenstellung der Eckdaten des Falles
c. Recherche nach fehlenden Dokumenten
* stadtinterne Dokumente (bspw. Haushaltsbelege, Dokumente anderer Ämter
(bspw. Bodensonderungsbescheid))
* Dokumente Dritter (bspw. Zahlungsnachweise, (Pacht-)Verträge, Versicherungspolicen, Notarverträge)
d. fiskalische Prüfung der Aufwendungen für das Grundstück anhand vorliegender
Verträge (Kosten für die Hausverwaltung, zur Gefahrenabwehr etc.)
Sachbearbeiter
2.
Prüfung des Verwahrkontos
a. Geldein- und ausgänge prüfen
b. ggf. Vornahme von Korrekturen
c. bei Bezug zu anderen Verwahrkonten: Akten beiziehen
Sachbearbeiter
Justiziar
3.
Zinsnachberechnung
a. Ermittlung des Zinsanspruches
b. ggf. Vornahme von Korrekturen
Sachbearbeiter
Justiziar
4.
Ermittlung der Empfangsberechtigten (erfolgt parallel zu 1. - 3.)
a. Recherche in Personenstandsurkunden anhand der Daten des Grundbuches
b. weiterführende Recherche bei den Nachlassgerichten und sonstigen Behörden
c. Herstellen von Kontakten zu potentiellen Erben (Verwandten bzw. testamentarisch
Bedachten) zur Abforderung von Unterlagen bzw. Anregung von
Sachbearbeiter
5.
Korrespondenz mit bekannten Miteigentümern bzw. deren Bevollmächtigten u. a. im
Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Stadt Leipzig
Sachbearbeiter
Justiziar
6.
Kaufpreisrecherche
Sachbearbeiter
Justiziar
7.
Prüfung der Rechtsanwaltsvergütung
Sachbearbeiter
Justiziar
8.
Prüfung der Akten auf sonstige Schäden / rechnerische Richtigkeit
Sachbearbeiter
Justiziar
9.
Prüfung und ggf. gerichtliche Geltendmachung von öff.-rechtl. Regressansprüchen
der Stadt Leipzig gegenüber den gesetzlichen Vertretenen oder Dritten
Sachbearbeiter
Justiziar
10. Prüfung und ggf. gerichtliche Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen der Stadt
Leipzig gegenüber den gesetzlichen Vertretenen oder Dritten (bspw aufgrund
Aufwendungen der Stadt)
Sachbearbeiter
Justiziar
11. Vorbereitung der Auszahlung/ Hinterlegung zur Vorlage beim Justiziar
a. Vorbereitung Auszahlung/Hinterlegung
b. Vorbereitung des Antrags auf Kontoschließung
Sachbearbeiter
12. vollständige Prüfung des Sachverhaltes und Freigabe
13. Auszahlung/ Hinterlegung mit anschließender Kontoschließung
Justiziar
21.00
14. Korrespondenz mit den potentiellen Berechtigten bezüglich erfolgter Hinterlegung
Sachbearbeiter
15. Abschluss der Akte und Archivierung
Sachbearbeiter
Anlage 2 zu VI-Ifo-05555
Ablaufbeschreibung: Bearbeitung eines Altfalles ohne Verwahrkonto
1.
Analyse und Vervollständigung des Aktenvorgangs
a. Lesen der Vorgangsakte
b. Zusammenstellung der Eckdaten des Falles
c. Recherche nach fehlenden Dokumenten
* stadtinterne Dokumente (bspw. Haushaltsbelege, Dokumente anderer Ämter
(bspw. Bodensonderungsbescheid))
* Dokumente Dritter (bspw. Zahlungsnachweise, (Pacht-)Verträge, Versicherungspolicen, Notarverträge)
d. fiskalische Prüfung der Aufwendungen für das Grundstück anhand vorliegender
Verträge (Kosten für die Hausverwaltung, zur Gefahrenabwehr etc.)
Sachbearbeiter
2.
fiskalische Aufarbeitung des Falles
a. Prüfung von Ein- und Auszahlungen in der Vergangenheit
b. Prüfung von Zinsansprüchen
Sachbearbeiter
Justiziar
3.
Korrespondenz mit bekannten Miteigentümern bzw. deren Bevollmächtigten u. a. im
Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Stadt Leipzig
Sachbearbeiter
Justiziar
4.
Kaufpreisrecherche
Sachbearbeiter
Justiziar
5.
Prüfung der Rechtsanwaltsvergütung
Sachbearbeiter
Justiziar
6.
Prüfung der Akten auf sonstige Schäden / rechnerische Richtigkeit
Sachbearbeiter
Justiziar
7.
Prüfung und ggf. gerichtliche Geltendmachung von öff.-rechtl. Regressansprüchen der
Stadt Leipzig gegenüber den gesetzlichen Vertretenen oder Dritten
Sachbearbeiter
Justiziar
8.
Prüfung und ggf. gerichtliche Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen der Stadt
Leipzig gegenüber den gesetzlichen Vertretenen oder Dritten (bspw aufgrund
Aufwendungen der Stadt)
Sachbearbeiter
Justiziar
9.
Ermittlung der Vertretenen im Falle von Ansprüchen der Stadt oder bspw.
festgestellten Zinsnachzahlungen
a. Recherche in Personenstandsurkunden anhand der Daten des Grundbuches
b. weiterführende Recherche bei den Nachlassgerichten und sonstigen Behörden
Sachbearbeiter
c.
Herstellen von Kontakten zu potentiellen Erben (Verwandten bzw. testamentarisch
Bedachten) zur Abforderung von Unterlagen bzw. Anregung von Erbscheinsverfahren
10. Vorbereitung der Auszahlung/ Hinterlegung zur Vorlage beim Justiziar
Vorbereitung Auszahlung/Hinterlegung von bspw. Zinsnachzahlungen oder sonstiger
erforderlicher Korrekturen aus dem städtischem Haushalt
11. vollständige Prüfung des Sachverhaltes und Freigabe
12. Auszahlung/ Hinterlegung
Sachbearbeiter
Justiziar
21.00
13. Korrespondenz mit den potentiellen Berechtigten bezüglich erfolgter Hinterlegung
Sachbearbeiter
14. Abschluss der Akte und Archivierung
Sachbearbeiter
Anlage 3 zu VI-Ifo-05555
Statistik Gesetzliche Vertretung
Berichtzeitraum:
1.
01.01.2017 - 31.12.2017
Gesetzliche Vertretung - laufende Verfahren
2012 bis 2015
2016
2017
2.
noch zu
bearbeitende
Verfahren am
01.01.
170
162
162
Zugänge
Abgänge
8
21
8
8
28
noch zu
bearbeitende
Verfahren am
31.12.
162
162
155
Gesetzliche Vertretung - Altfälle/Verwahrkonten
2012 bis 2015
2016
2017
3.
noch zu
bearbeitende
Verfahren am
01.01.
696
510
512 1)
Zugänge
Abgänge
3
11
186
31
33
noch zu
schließende
Verwahrkonten
01.01.
350
248
225
geschlossene
Verwahrkonten
noch zu
bearbeitende
Verfahren am
31.12.
510
482
490
Verwahrkonten
2012 bis 2015
2016
2017
1)
102
23
23
noch zu
schließende
Verwahrkonten 31.12.
248
225
202
Im Rahmen einer Optimierung in den Sachgebieten: Abgleich der Fälle und Anpassung der
Daten wegen erforderlicher Korrektur
Anlage 4 zu VI-Ifo-05555
Grafiken zur Statistik
Übersicht Verwahrkonten
Verwahrkonten insgesamt
vor 01.01.2016 geschlossene Verwahrkonten
2016 - geschlossene Verwahrkonten
2017 - geschlossene Verwahrkonten
noch zu schließende Verwahrkonten
350
102
23
23
202
Übersicht Verwahrkonten
vor 01.01.2016 geschlossene Verwahrkonten
2016 - geschlossene Verwahrkonten
2017 - geschlossene Verwahrkonten
noch zu schließende Verwahrkonten
Übersicht Verfahrensabgänge
SG 21.31
2016
2017
8
28
SG 21.32
31
33
Übersicht Verfahrensabgänge
SG 21.32
SG 21.31
0
10
20
30
40
2016
2017
50
60
70
Anlage 5 zu VI-Ifo-05555
Grafiken zur Statistik
Noch auszuzahlender Betrag aus dem Verwahrbestand1
Restbetrag zum 31.12.2016
Restbetrag zum 31.12.2017
3.404.510,63 €
3.198.783,97 €
Noch auszuzahlender Betrag aus dem
Verwahrbestand
€3.450.000,00
€3.400.000,00
€3.350.000,00
€3.300.000,00
€3.250.000,00
€3.200.000,00
€3.150.000,00
€3.100.000,00
€3.050.000,00
Restbetrag zum 31.12.2016
Restbetrag zum 31.12.2017
Auszahlungen nach Empfänger2
Erben
Hinterlegungen
123.232,91 €
314.936,68 €
30.463,15 €
171.726,42 €
2016
2017
Summe
438.169,59 €
202.189,57 €
Auszahlungen nach Empfänger
€350.000,00
€300.000,00
€250.000,00
€200.000,00
€150.000,00
€100.000,00
€50.000,00
€0,00
Erben
Hinterlegungen
2016
1
2017
Verwahrbestand zum jeweiligen Stichtag unter Berücksichtigung der unterjährigen Einzahlungen (bspw.
Miete, Pacht, Korrekturbuchungen).
2
Unberücksichtigt bleiben Auszahlungen unter anderem für Recherchekosten, Vertretervergütungen, Auskehr
an den städtischen Haushalt etc.