Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406634.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 08:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05460-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Freistellung von Kitagebühren
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Petition ist erledigt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Eine Überprüfung der Freistellungsermittlung, wie vom Petenten gefordert, ist aus Sicht der
Verwaltung nicht erforderlich, da sich das Verfahren nach den geltenden Gesetzen und
Richtlinien richtet und die aufgeworfene Problematik im Hinblick auf die Altersvorsorge
(Riesterrente) nicht besteht.
Maßgeblich zur Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung in einer
Kindertageseinrichtung in der Stadt Leipzig ist die Einkommensermittlung nach § 82 SGB
XII. Für die praktische Anwendung folgt das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt
Leipzig zusätzlich den Sozialhilferichtlinien nach denen eine Anerkennung von Beiträgen zu
privaten Versicherungen erfolgt, soweit sie einen im Rahmen des üblichen liegenden
Versicherungs-schutz bewirken (bspw. Haus-rat-, Haftpflicht- und Unfallversicherung).
Entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen ver-schiedener Landesjugendämter für die
Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII werden alle privaten Versicherungen
anerkannt, soweit die Gesamtsumme aller Beiträge 3 % des Nettoeinkommens nicht
übersteigt. Die Riester-rente, sofern sie zertifiziert ist, wird gesondert berücksichtigt und fließt
nicht in diese 3 % ein.
In der Praxis existieren nur sehr wenige Fälle, in denen bei einer Familie die 3 % Versicherungspauschale überschritten wird. Für gewöhnlich handelt es sich dann um weniger
verbreitete Versi-cherungen wie z. B. Zahnzusatzversicherung, Hundehaftpflichtversicherung
o. ä. In diesen Fällen werden die 3 % als maximale Höhe angesetzt. In allen anderen Fällen
wird die tatsächliche monatliche Belastung angesetzt.
Anlage:
-
Petition
3/3
VI-P-05460
Einreicher: Herr König
Freistellung von Kita-Gebühren
Ich möchte mit meiner Petion anregen das die Freibeträge von Versicherungen, die bei der
Freistellungsermittlung für Kitagebühren herangezogen werdeb, überprüft werden.
Im Moment finden 3 % des Familieneinkommens Berücksichtigung. Meinem Anschein nach
ist dieser Freibetrag viel zu niedrig angesetzt.
Wie von der Politik gefordert ist die Vorsorge für das Alter in der Verantwortung jedes
einzelnen Bürgers. 3% vom Familieneinkommen werden berücksichtigt.
Wie geht das einher wenn es notwendig ist um die Staatliche Riesterförderung zu erhalten 4
% des Bruttoeinkommens pro Vertrag gespart werden müssen? Nicht berücksichtigt ist dabei
noch eine Hausrat und Haftpflichtversicherung und vielleicht noch eine BU zumindest für den
Hauptverdiener?
Die Kosten summiert für diese Versicherungen sind bei weitem höher als diese 3 %.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.