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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406634.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 08:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05460-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Freistellung von Kitagebühren Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Petition ist erledigt. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Eine Überprüfung der Freistellungsermittlung, wie vom Petenten gefordert, ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, da sich das Verfahren nach den geltenden Gesetzen und Richtlinien richtet und die aufgeworfene Problematik im Hinblick auf die Altersvorsorge (Riesterrente) nicht besteht. Maßgeblich zur Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Leipzig ist die Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII. Für die praktische Anwendung folgt das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig zusätzlich den Sozialhilferichtlinien nach denen eine Anerkennung von Beiträgen zu privaten Versicherungen erfolgt, soweit sie einen im Rahmen des üblichen liegenden Versicherungs-schutz bewirken (bspw. Haus-rat-, Haftpflicht- und Unfallversicherung). Entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen ver-schiedener Landesjugendämter für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII werden alle privaten Versicherungen anerkannt, soweit die Gesamtsumme aller Beiträge 3 % des Nettoeinkommens nicht übersteigt. Die Riester-rente, sofern sie zertifiziert ist, wird gesondert berücksichtigt und fließt nicht in diese 3 % ein. In der Praxis existieren nur sehr wenige Fälle, in denen bei einer Familie die 3 % Versicherungspauschale überschritten wird. Für gewöhnlich handelt es sich dann um weniger verbreitete Versi-cherungen wie z. B. Zahnzusatzversicherung, Hundehaftpflichtversicherung o. ä. In diesen Fällen werden die 3 % als maximale Höhe angesetzt. In allen anderen Fällen wird die tatsächliche monatliche Belastung angesetzt. Anlage: - Petition 3/3 VI-P-05460 Einreicher: Herr König Freistellung von Kita-Gebühren Ich möchte mit meiner Petion anregen das die Freibeträge von Versicherungen, die bei der Freistellungsermittlung für Kitagebühren herangezogen werdeb, überprüft werden. Im Moment finden 3 % des Familieneinkommens Berücksichtigung. Meinem Anschein nach ist dieser Freibetrag viel zu niedrig angesetzt. Wie von der Politik gefordert ist die Vorsorge für das Alter in der Verantwortung jedes einzelnen Bürgers. 3% vom Familieneinkommen werden berücksichtigt. Wie geht das einher wenn es notwendig ist um die Staatliche Riesterförderung zu erhalten 4 % des Bruttoeinkommens pro Vertrag gespart werden müssen? Nicht berücksichtigt ist dabei noch eine Hausrat und Haftpflichtversicherung und vielleicht noch eine BU zumindest für den Hauptverdiener? Die Kosten summiert für diese Versicherungen sind bei weitem höher als diese 3 %. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.