Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406637.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.06.18, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-05390-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Antrag auf Verhinderung der Vernichtung eines Kunstwerkes im GRASSI-Museum
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Sachverhalt:
Anliegen der Petition von Helgard Kühn ist es, dass das Kunstwerk „Reflexion“ aus dem Jahr
1982, geschaffen von dem Metallbildhauer Achim Kühn (Ehegatte der Einreicherin), auf
Kosten der Stadt Leipzig restauriert und einer privaten Person für eine Ausstellung in einem
zukünftigen „Museum für DDR-Kunst“ übergeben wird. Das Kunstwerk befindet sich im
Eigentum der Stadt Leipzig und wird im GRASSI Museum für Angewandte Kunst (MAK)
aufbewahrt. Das Kunstwerk war von 1982 bis 1993 im ersten Innenhof des Grassimuseums
aufgestellt.
Die Einreicherin gibt nur einen ausgewählten Teil des Schriftverkehrs zwischen ihr und der
Stadt Leipzig wieder. Ursprüngliches Anliegen der Einreicherin war es, das Kunstwerk
wieder im Grassimuseum aufzustellen. Dies wurde von der Stadt Leipzig geprüft und
musste, auch aus Sicherheits- und Haftungsfragen, abgelehnt werden. Die letzte
abschlägige Antwort der Stadt Leipzig an die Einreicherin ist datiert auf den 19.12.2017.
In jedem Fall müsste das Kunstwerk vor einer Wiederaufstellung aufgrund von
Konstruktionsfehlern umfassend restauriert und in Teilen erneuert werden. Diese Arbeiten
greifen in das Urheberrecht ein und sollten daher durch den Künstler selbst durchgeführt
werden. Eine Finanzierung der Restaurierung und Teilerneuerung des Kunstwerkes lehnt die
Stadt Leipzig ab, da sie nicht die Verursacherin der Schäden ist. Würden diese Arbeiten
durch Dritte finanziert und durchgeführt, müssten diese Arbeiten durch das MAK fachlich
begleitet werden.
Selbst wenn eine Restaurierung des Kunstwerkes zu Stande käme, ist eine Abgabe von
Kunstwerken, gleich welcher Art, aus Museen der Stadt Leipzig ausgeschlossen. Im
Einzelfall könnte eine befristete Leihgabe erfolgen. Voraussetzung wäre eine positive
Prüfung der Fachlichkeit des geplanten Museums. Neben der Restaurierung müssten alle
weiteren Aufwendungen, wie Transport, Aufstellung und Versicherung durch den
Leihnehmer finanziert werden.
Anlage:
-
Petition
3/3