Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406637.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
05.06.18, 12:00
Aktualisiert
07.06.18, 11:27

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-05390-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Antrag auf Verhinderung der Vernichtung eines Kunstwerkes im GRASSI-Museum Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Sachverhalt: Anliegen der Petition von Helgard Kühn ist es, dass das Kunstwerk „Reflexion“ aus dem Jahr 1982, geschaffen von dem Metallbildhauer Achim Kühn (Ehegatte der Einreicherin), auf Kosten der Stadt Leipzig restauriert und einer privaten Person für eine Ausstellung in einem zukünftigen „Museum für DDR-Kunst“ übergeben wird. Das Kunstwerk befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig und wird im GRASSI Museum für Angewandte Kunst (MAK) aufbewahrt. Das Kunstwerk war von 1982 bis 1993 im ersten Innenhof des Grassimuseums aufgestellt. Die Einreicherin gibt nur einen ausgewählten Teil des Schriftverkehrs zwischen ihr und der Stadt Leipzig wieder. Ursprüngliches Anliegen der Einreicherin war es, das Kunstwerk wieder im Grassimuseum aufzustellen. Dies wurde von der Stadt Leipzig geprüft und musste, auch aus Sicherheits- und Haftungsfragen, abgelehnt werden. Die letzte abschlägige Antwort der Stadt Leipzig an die Einreicherin ist datiert auf den 19.12.2017. In jedem Fall müsste das Kunstwerk vor einer Wiederaufstellung aufgrund von Konstruktionsfehlern umfassend restauriert und in Teilen erneuert werden. Diese Arbeiten greifen in das Urheberrecht ein und sollten daher durch den Künstler selbst durchgeführt werden. Eine Finanzierung der Restaurierung und Teilerneuerung des Kunstwerkes lehnt die Stadt Leipzig ab, da sie nicht die Verursacherin der Schäden ist. Würden diese Arbeiten durch Dritte finanziert und durchgeführt, müssten diese Arbeiten durch das MAK fachlich begleitet werden. Selbst wenn eine Restaurierung des Kunstwerkes zu Stande käme, ist eine Abgabe von Kunstwerken, gleich welcher Art, aus Museen der Stadt Leipzig ausgeschlossen. Im Einzelfall könnte eine befristete Leihgabe erfolgen. Voraussetzung wäre eine positive Prüfung der Fachlichkeit des geplanten Museums. Neben der Restaurierung müssten alle weiteren Aufwendungen, wie Transport, Aufstellung und Versicherung durch den Leihnehmer finanziert werden. Anlage: - Petition 3/3