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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1388678.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04701-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit von Online-Petitionen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters DB OBM - Vorabstimmung Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Soweit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, wird die Verwaltung umgehend alle Formulare und Satzungen dahingehend anpassen, dass ein weiteres Geschlecht neben Männer und Frauen angegeben wird oder ein Verzicht auf die Geschlechtsangabe erfolgen wird. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant 2/3 Anlage: - Petition 3/3 VI-P-04701 Einreicher: Herr Schrecker Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit bei Online-Petitionen und sonstigen Formularen Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses, zuerst einmal möchte ich mich dafür aussprechen im Online- Eingabeformular für OnlinePetitionen die Auswahl der Anrede ganz weg zu lassen oder um den Punkt sonstige zu ergänzen. Nicht jeder erkennt sich in der hetero-normativ geprägten Geschlechtseinordnung in männlich und weiblich wieder. Zudem ist dies zunehmend eine unrichtige Angabe, da die Geschlechterforschung mittlerweile weis, dass die Geschlechtszuordnung nicht nur auf körperliche Merkmale Bezug nimmt, sondern vielmehr durch Eigenwahrnehmung beeinflusst wird und es daher mehr wie zwei Geschlechter gibt. Die Betroffenen haben nicht nur Anspruch auf Datenschutz, sondern auch auf die Richtigkeit ihrer gespeicherten Daten. Die Erfassung geschlechtlicher Merkmale auf Anträgen und formalisierten Erklärungsformularen der Stadt Leipzig wird auf die Notwendigkeit der Datenspeicherung und Zweckbezogenheit überprüft und nur da wo es einem bestimmten notwendigen Zweck dient zugelassen. Dort wo eine Angabe des geschlechtlichen Merkmals zugelassen wird, ist neben den hetero-normativen Geschlechtereinordnungen in männlich und weiblich ein Feld "Sonstiges" einzufügen. Nur die hetero-normativen Geschlechtereinordnungen zu erfassen, wäre in einigen Fällen eine unrichtige Datenspeicherung und widerspricht dem Rechtsanspruch auf die Richtigkeit der Datenspeicherung.