Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1388678.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.04.18, 12:00
Aktualisiert
18.06.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04701-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit von Online-Petitionen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
DB OBM - Vorabstimmung
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Soweit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, wird die Verwaltung umgehend alle
Formulare und Satzungen dahingehend anpassen, dass ein weiteres Geschlecht neben
Männer und Frauen angegeben wird oder ein Verzicht auf die Geschlechtsangabe erfolgen
wird.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
2/3
Anlage:
-
Petition
3/3
VI-P-04701
Einreicher: Herr Schrecker
Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit bei Online-Petitionen und
sonstigen Formularen
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,
zuerst einmal möchte ich mich dafür aussprechen im Online- Eingabeformular für OnlinePetitionen die Auswahl der Anrede ganz weg zu lassen oder um den Punkt sonstige zu
ergänzen.
Nicht jeder erkennt sich in der hetero-normativ geprägten Geschlechtseinordnung in
männlich und weiblich wieder. Zudem ist dies zunehmend eine unrichtige Angabe, da die
Geschlechterforschung mittlerweile weis, dass die Geschlechtszuordnung nicht nur auf
körperliche Merkmale Bezug nimmt, sondern vielmehr durch Eigenwahrnehmung beeinflusst
wird und es daher mehr wie zwei Geschlechter gibt. Die Betroffenen haben nicht nur
Anspruch auf Datenschutz, sondern auch auf die Richtigkeit ihrer gespeicherten Daten.
Die Erfassung geschlechtlicher Merkmale auf Anträgen und formalisierten
Erklärungsformularen der Stadt Leipzig wird auf die Notwendigkeit der Datenspeicherung
und Zweckbezogenheit überprüft und nur da wo es einem bestimmten notwendigen Zweck
dient zugelassen. Dort wo eine Angabe des geschlechtlichen Merkmals zugelassen wird, ist
neben den hetero-normativen Geschlechtereinordnungen in männlich und weiblich ein Feld
"Sonstiges" einzufügen. Nur die hetero-normativen Geschlechtereinordnungen zu erfassen,
wäre in einigen Fällen eine unrichtige Datenspeicherung und widerspricht dem
Rechtsanspruch auf die Richtigkeit der Datenspeicherung.