Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1406023.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-05885-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau der
Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76 sowie
Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
20.06.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig beauftragt die LESG mit dem Neubau eines Erweiterungsbaus für die
Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229
Leipzig im Umfang von 12 Allgemeinen Unterrichtsräumen nebst Mensa.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG mbH einen Erbbaurechtsvertrag
für das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück im Umfang von 1.030 m²,
Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher mit einem Erbbauzins von 4% des
Verkehrswertes für Grund und Boden pro Jahr (mit Indexierung) beurkunden zu lassen.
Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag vereinbarten Laufzeit fällt die Liegenschaft
nebst Gebäude an die Stadt Leipzig zurück (Heimfall).
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen Zeitraum von 20 Jahren für den Erweiterungsbau ab dem 01.09.2019 abzuschließen.
4. Das Investorenvorhaben führt bei der Stadt Leipzig ab Inbetriebnahme zu monatlichen
Mietkosten in Höhe von 49.200 €; für das Haushaltsjahr 2019 anteilig 196.800 €, ab
2020 über die Laufzeit jährlich 590.400 €. Die Mietaufwendungen werden im Rahmen
der Haushaltsplanung 2019ff. entsprechend berücksichtigt. Nach 20 Jahren reduziert
sich der Mietzins um den Refinanzierungsanteil.
5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Planungs- und
Projektsteuerungskosten der LESG im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € werden im
PSP-Element 1.100.21.7.1.01.06 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzhaushalt, PSP-Element 7.000.1090 "Kepler-Gymnasium", Kostenart 7851 1000. Der im
Finanzhaushalt vorhandene Betrag wird gesperrt und im Ergebnishaushalt aus der
Kostenstelle formale Deckung Ergebnishaushalt (109862000) außerplanmäßig bereitgestellt.
1/4
6. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausstattung des Erweiterungsbaus in Höhe
von 91.500 € im Ergebnis- und 5.000 € im Finanzhaushalt werden im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019ff. berücksichtigt, ebenso die für 2019 veranschlagten Projektsteuerungskosten der LESG.
7. Vor dem Hintergrund der Zeitplanung wird die Maßnahme ohne Fördermittel durchgeführt.
8. Die Aufteilung der Mietanteile und der Nebenkosten zum jeweiligen Leistungsbereich
wird bestätigt.
9. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Miet-, Neben- und Bewirtschaftungskosten ab
dem Haushaltsjahr 2019 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch die Fachämter angemeldet.
10. Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Einziehungsverfahren für die Teilfläche
des Flurstückes 576/4 Gem. Kleinzschocher, Campestraße, 306 m² gemäß § 8
SächsStrG einzuleiten.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2019
2020
100.000
130.000
91.500
1.100.21.7.1.01.06
1.100.21.7.1.01.06
1.100.21.7.1.01.06
2019
5.000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
x
nein
von
bis
7.0000330.710
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
198.200
26.904
590.400
80.712
65_MP
65_EN
65_MP
65_EN
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019
2019
ab 2020
ab 2020
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Zur Sicherung der Schulraumkapazitäten an der Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der
Stadt Leipzig, Dieskaustraße 72, 04229 Leipzig ist die Fertigstellung der
Erweiterungsbaumaßnahme (Kapazität 12 Unterrichtsräume und eine Schülermensa) bis
August 2019 erforderlich.
4/4
Beschlussfassung
für die Maßnahme
Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229
Leipzig sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1)
SächsGemO
Bauvorhaben:
Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule,
Gymnasium der Stadt Leipzig,
Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig
Mieter:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Investor / Vermieter
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Stand:
17.05.2018
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen ................................................................................................................... 3
1.1
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung ................................................................... 3
1.2
Begründung der Notwendigkeit ............................................................................... 3
1.2.1
Begründung ..................................................................................................... 3
1.2.2
Kapazitäten ...................................................................................................... 4
1.3
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen ......................................................................... 4
1.4
Ist-Zustand .............................................................................................................. 4
1.5
Alternativlösungen ................................................................................................... 5
1.6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung .......................................................................... 6
2
Investitionsaufwand ..................................................................................................... 6
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen ..................................................... 7
4
Einordnung in den städtischen Haushalt ................................................................... 8
4.1
Folgekosten ............................................................................................................ 9
4.2
Aufwandsvergleiche ........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
5
Zeitplan ......................................................................................................................... 9
6
Planungsbeteiligte ......................................................................................................10
7
Anlagen ........................................................................................................................10
7.1
Beschreibung des Vorhabens.................................................................................10
7.2
Projektzeichnungen ................................................................................................15
7.3
Weitere Anlagen .....................................................................................................15
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
1
1.1
Grundlagen
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung
Die Vorlage stellt den Erweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt
Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig zur Entscheidung.
Vor dem Hintergrund des Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 sind Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI bereitgestellt worden, auf deren Grundlage die
LESG für insgesamt acht mögliche Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen als
Projektsteuerin tätig geworden ist und die Planungen vorangetrieben hat. Im Ergebnis dessen liegen belastbare Entwurfsplanungen vor, auf deren Grundlage weitere Schritte erfolgen
könnten. Vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung stehenden
Mittel ist eine bauliche Umsetzung auf Basis dieser Entwurfsplanungen erst möglich, wenn
die notwendigen finanziellen Mittel frühestens im Rahmen der Planung für Haushaltsjahre
2019ff. eingeordnet werden würden. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Anstrengungen, die seitens der Stadt Leipzig für die Umsetzung des Bauprogramms im Bereich
Schule und Kita notwendig sind, kann eine unmittelbar anschließende Umsetzung für die
notwendigen Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen nicht sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Erweiterungsbau für die Johannes-KeplerSchule als Investorenvorhaben durch die städtische Tochtergesellschaft LESG umzusetzen.
Die Umsetzung erfolgt unter analogen Rahmenbedingungen wie das Projekt „Kinderhaus
Curiestraße“ (VI-DS-03974), bei dem die LESG ebenso als Investorin für ein kombiniertes
Schul- und Kitagebäude agiert. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die Refinanzierung des Projektes zu sichern. Der
Mietvertrag soll ebenso wie der von der LESG aufzunehmende Kredit mit einer Laufzeit von
20 Jahren, mit Verlängerungsoption, abgeschlossen werden.
Der Erweiterungsneubau soll auf einem ca. 950 m² großen, in der südwestlichen Grundstücksecke des Schulareals, befindlichen Parkplatz an der Luckaer Straße errichtet werden.
Das Grundstück soll seitens der Stadt Leipzig im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit
der Bindung zur Errichtung des Erweiterungsneubaus an die LESG übergeben werden.
Mit dem Ratsbeschluss VI-DS-03932-NF-02 vom 17.05.2017 wurden Planungsmittel bis zur
Leistungsphase 3 HOAI an 24 Schulstandorten beschlossen. Für die Johannes-KeplerSchule, Gymnasium der Stadt Leipzig, wurden Mittel zur Planung eines Raumsystems mit 8
Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) eingestellt. Mit dem Änderungsantrag VI-DS-03932NF-02-ÄA-01 vom 17.05.2017 wurde zusätzlich die Prüfung einer neuen Mensa für den
Schulstandort beschlossen.
Der Erweiterungsneubau und die damit verbundene Erhöhung der verfügbaren Klassenräume am Standort, ermöglicht die Auslagerung von Schulklassen aus dem Bestandsbau für
anschließende Sanierungsmaßnahmen (Barrierefreiheit und Brandschutz). Im Abstimmungsprozess mit dem AJFB wurde sich darauf verständigt, den Erweiterungsneubau mit 12
AUR und einer Mensa auszustatten. Der geplante Erweiterungsneubau soll mit Ausnahme
eines Informatikraumes nicht mit Fachkabinetten ausgestattet werden.
1.2
Begründung der Notwendigkeit
1.2.1 Begründung
Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung
ergibt sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
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Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Das Wachstum er Stadt erfordert eine erhebliche und schnelle Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau
von Grund- und Oberschulen, sowie Gymnasien weit über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits eingeplanten Neubauinvestitionen hinaus. Die Kapazitätssituation an
Gymnasien hat sich in deutlich verschärft: Während im Jahr 2005 10.705 Schülerinnen und
Schülern Leipziger Gymnasien besuchten, liegen die Zahlen 2017 bereits bei 12.011 und
werden nach Prognose bis zum nächsten Jahr auf 12.993 und bis 2020 sogar auf 14.608
anwachsen.
An der Johannes-Kepler-Schule sind dadurch steigende Schülerzahlen nach aktuellen
Schulentwicklungsplan zu erwarten, auf die kurzfristig mit Baulichen Ergänzungen reagiert
werden muss. Zusätzlich müssen am Schulstandort Sanierungsmaßnahmen (Umsetzung
über Amt für Gebäudemanagement) am Hauptgebäude der Schule erfolgen. In diesem Zusammenhang müssen Kapazitäten zur Auslagerung von Klassen geschaffen werden, um
einen Teil des Hauptgebäudes zu Sanierungszwecken frei zu räumen. Dafür wird der geplante Erweiterungsneubau nach seiner Fertigstellung zunächst genutzt.
1.2.2 Kapazitäten
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden dem Schulstandort 12 neue AUR im Erweiterungsneubau zur Verfügung stehen. Zusätzlich entstehen durch die neue Mensa im Erweiterungsbau weitere freie Räume (ca. 3 Räume) in der Bestandsschule, darüber hinaus wird
ein weiterer Fachunterrichtsraum errichtet.
1.3
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.05.2017, VI-DS-03932 – Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO.
1.4
Ist-Zustand
Das betreffende Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft
des AJFB) und werden gegenwärtig als Parkplatz genutzt. Das Grundstück kann medientechnisch unabhängig vom Bestandsgebäude von der Luckaer Straße erschlossen werden.
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Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
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Luftbild – Bestandsschule und Grundstück
1.5
Alternativlösungen
Die Liegenschaft ist ein städtisches Grundstück, ein Ankauf eines anderen Grundstückes ist
nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bereitstellung von Schulplätzen aus. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht
derzeit keine alternative Lösung.
Bei der an der Johannes-Kepler-Schule vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich im
Vergleich zu den übrigen planerisch forcierten Kapazitätserweiterungen um die einzige, die
auf einen isoliert zu betrachtenden Grundstück im kommunalen Eigentum realisiert werden
kann, sodass die Übertragung in Erbbaupacht (auch hier analog Curiestraße) möglich ist.
Unabhängig von der insgesamt vorgeschlagenen Lösungsvariante bestünde die Möglichkeit,
die Kapazitätserweiterung als städtische Eigenleistung umsetzen. Hierbei ist ins Kalkül zu
ziehen, dass eine Umsetzung nicht in annähernd zeitlich vergleichbarem Rahmen umsetzbar
ist. Als Investorin kann die LESG nach erfolgter Beschlussfassung das Projekt insoweit umsetzen, dass eine Innutzungnahme mit dem entsprechenden Kapazitätszuwachs zum Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) möglich ist. Unter den Rahmenbedingungen der Eigenrealisierung ist eine Inbetriebnahme frühestens zum darauffolgenden Schuljahr
(2020/2021), unter Einbeziehung von Fördermitteln womöglich noch später (2021/2022) realistisch.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt sich bei der Eigenrealisierung ein Barwertvorteil von 15 % gegenüber der Mietvariante (siehe Anlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass nur in der Mietvariante hierin bereits der
Risikozuschlag für höhere Baukosten (Wagnis und Gewinn) enthalten ist. Dieses KostenrisiSeite 5 von 15
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ko besteht aber auch bei der Eigenrealisierung. Es ist somit festzustellen, dass die höheren
Kosten bei der Mietvariante auf Grund der höheren Darlehensfinanzierungskosten und der
höheren Kosten für das Property Management entstehen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme und insbesondere der fehlenden personellen Ressourcen auf städtischer Seite ist der geringfügige Wirtschaftlichkeitsnachteil bei der Mietvariante zu vertreten.
Eine Eigenrealisierung wäre darüber hinaus frühestens ab dem Jahr 2019 ff. umsetzbar, da
erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Haushaltsmittel für die Investitionskosten veranschlagt werden könnten.
1.6
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung stehen keine Auslagerungsmöglichkeiten zur Sanierung des
Hauptgebäudes zur Verfügung. Zudem müssen kurzfristig Kapazitätserweiterungen für gymnasiale Schulplätze geschaffen werden um die wachsenden Schülerzahlen bewältigen zu
können. Infolge schulnetzplanerischen Bedarfs wird das Bauprojekt als höchst prioritär angesehen.
2
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz: 19 %
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung
KG-Nr.
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
80.210,00 €
300
Bauwerk - Baukonstruktion
3.381.540,00 €
400
Bauwerk – Technische Anlagen
1.169.820,00 €
500
Außenanlagen
277.945,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
171.985,00 €
700
Baunebenkosten
893.500,00 €
760
Bauzeitfinanzierung
275.000,00 €
0,00 €
100 - 760 Summe Kostenberechnung
6.250.000,00 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
• KG 100: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit 100 % Belastungsvollmacht zwischen Stadt Leipzig und LESG mbH (Keine Kostenangabe für diese Vorlage)
• KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für Baufeldvorbereitung und Herrichtung des Baugrunds erfasst.
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• KG 300 und 400: Der Neubau ist als mehrgeschossige Baukörper mit begrüntem
Flachdach geplant und soll in Massivbauweise errichtet werden. Die Gründung soll
als Bodenplatte ausgebildet werden.
• KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen wird an die vorhandene Schulhofgestaltung
angearbeitet.
• KG 600: Hier sind Kosten für Feste Einbauten (Tafeln, etc.). Die Kosten für die übrige
Ausstattung (nicht mit dem Gebäude verbunden) werden über das AJFB getragen.
• KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt.
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Maßnahme
Gesamt (mit Lph 1-3)
Planung Lph 1-3
Kosten in €
6.650.000,00 €
bereits in 2017 im Ergebnishaushalt
Projektsteuerung LESG Lph 4-9
Kreditmittel durch LESG
Kreditnehmer Investor LESG
170.000,00 €
230.000,00 €
6.250.000,00 €
Für das Vorhaben wird seitens der Stadt Leipzig ein Baugrundstück, bestehend aus dem
separaten Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher, mittels eines langfristigen Erbbaurechtsvertrages bereitgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt ausschließlich aus
Kreditmitteln, Kreditnehmer ist die LESG mbH. Die Beschlusspunkte sowie die nachfolgenden Berechnungen basieren auf einer Darstellung, der die Annahme unterstellt wird, dass
eine Vergabe nach öffentlicher Ausschreibung unter Einhaltung der planerischen Kostenschätzung auf dem Markt erzielt werden kann. Sollte das Ausschreibungsergebnis über der
hier zu Grunde liegenden Kostenberechnung (Lph 3) liegen, bedarf es einer Nachverhandlung zwischen der Stadt Leipzig und der LESG.
Die Ausreichung der Kreditmittel ist gebunden an die Bereitstellung von Sicherheiten. Als
Sicherheit für Kredit und Fördermittel dienen Grundschulden auf ein Grundstück mit Erbbaupachtvertrag mit 100 %-iger Belastungsvollmacht. Die allgemeine Zinsentwicklung auf dem
Kapitalmarkt für langfristige Kredite mit langfristiger Zinsbindung befindet sich derzeit wieder
auf einem steigenden Niveau, so dass die Maßnahme zeitnah seitens aller Gremien beschlossen werden sollte, um einen Kreditvertrag noch bei verhältnismäßig niedrigem Zinsniveaus für langfristige Kredite mit 20-jähriger Zinsfestschreibung abschließen zu können. Aus
Gründen der Planungssicherheit und Risikominimierung sind in den zu vereinbarenden Mietvertrag und Kreditvertrag mit Zinsbindung die Laufzeiten analog zueinander zu vereinbaren.
Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, wobei im Kreditvertrag 18 Monate tilgungsfreie Zeit für
die Bauphase vorangestellt werden. Der Erbbaurechtsvertrag soll nicht unter 30 Jahren
Laufzeit aufweisen. Mit Zeitablauf des Erbbaurechtsvertrages gehen Grundstück und aufstehende Gebäude unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Leipzig zurück (Heimfall). Die Auflage im Erbbaurechtsvertrag, dass das Objekt dauerhaft in einem ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand zu erhalten ist, bildet dem Grunde und der Höhe nach die Einstellung der Instandhaltungsrücklage.
Für die Refinanzierung von Kredittilgung mit Zinsen, Erbbaupachtzins, PropertyManagement, Instandhaltungsrücklage, jedoch ohne Betriebskosten, entstehen ab dem
Haushaltsjahr 2019 (September) monatliche Haushaltsaufwendungen von 49.200 €. Die Höhe der monatlichen Mietzahlung gewährleistet, das Vorhaben im Zeitrahmen von 20 Jahren
zu refinanzieren. Die Tilgung des Kredites beginnt analog mit der Nutzungsübergabe an die
Stadt Leipzig (Bauzeit ist tilgungsfreie Zeit). Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen sowie sonstige Bauzeitaufwendungen werden auf die Kreditschuld aufgeschlagen (Kostengruppe 760).
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Gemäß der Baukostenkalkulation von bis zu 6,25 Mio. € incl. Bauzeitzinsen stellt sich die
Refinanzierung des Vorhabens unter der Bedingung einer langfristigen Vermietung wie folgt
dar:
Mietpreiszusammensetzung Planungsstand LP 3
Kredittilgung und Zinsen
Erbbaupacht
Property-Management
Instandhaltungsrücklage
36,5 T€
0,5 T€
2,9 T€
9,3 T€
Gesamtsumme mtl. Kaltmiete
49,2 T€
Die Refinanzierung der Investitions- und Folgekosten über 20 Jahre Kredit- und Mietvertragslaufzeit erfolgt über monatliche Mietentgelte der Stadt Leipzig an die LESG. Mit Abschluss der Refinanzierung nach 20 Jahren reduziert sich die Miete auf die Nutzung des Gebäudes. Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag vereinbarten Laufzeit (Minimum 30 Jahre)
fällt das bebaute Grundstück an die Stadt Leipzig zurück (Heimfall).
4
Einordnung in den städtischen Haushalt
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021-2039
Gesamt
Ergebnishaushalt in €
Planung Lph
1-3
170.000 €
Projektsteuerung LESG
170.000 €
100.000 €
Kaltmiete
130.000 €
230.000€
196.800 €
590.400 € 11.020.800 € 11.808.000 €
allg. Betriebskosten
26.904 €
Ausstattung
91.500 €
91.500 €
445.204 €
671.112 € 12.527.424 € 13.913.740 €
Gesamt
170.000 €
100.000 €
80.712 € 1.506.624 €
1.614.240 €
Finanzhaushalt in €
Ausstattung
Gesamt
5.000 €
170.000 €
100.000 €
450.204 €
671.112 € 12.527.424 €
1.918.740 €
Für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 170.000 € für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 im Haushalt gebunden (PSP-Element 7.0001747) und bereits teilweise
in Anspruch genommen. Für das Jahr 2018 und 2019 sind Kosten für die Projektsteuerung
der LESG in Höhe von insgesamt 230.000 € im Ergebnishaushalt bereitzustellen, da der
Erweiterungsbau durch LESG realisiert und im Vermögen dieser Gesellschaft bilanziert wird.
Ausstattung, die nicht unmittelbar mit dem Gebäude verbunden ist, ist im Rahmen der Planung für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigten. Infolge der Wertgrenzenänderung für
geringwertiger Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf nunmehr 810 € (ab Haushaltsjahr 2019)
muss die Ausstattung im vorliegenden Fall nicht mehr umfänglich in konsumtiv (Ergebnishaushalt) und investiv (Finanzhaushalt) unterschieden, da der Großteil der AusstattungsgeSeite 8 von 15
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genstände vom Wertumfang her unter 810 € liegen (Ausnahme: Teile der Mensaausstattung,
wie bspw. Salat- und Getränkebuffet und Geschirrstapler).
Die Mittel des Ergebnishaushalts 2019 (ab September) bis 2039 i.H.v. zusammen 11.808 T€
für die Miete sind in den Haushaltsplanungen entsprechend einzuordnen.
4.1
Folgekosten
Die vorläufigen allgemeinen Betriebskosten aus dem Mietvertrag belaufen sich pro Monat
auf 6.726,00 € und werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten jährlich angepasst.
4.2
Aufwandsvergleiche
Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen
der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards zusammengestellt.
BKI Vergleich Kostenkennwerte (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276)*:
BKI Mittelwert 2017 Schulen 1.590 € / m² BGF
BKI Mittelwert 2017 Mensen 2.090 € / m² BGF
Ist Gebäude 1.928 € / m² BGF
BKI Mittelwert 2017 Platzkosten 16.210 € / Platz
Ist Platzkosten (336 Schüler) 13.545 € / Platz
davon:
BKI Mittelwert 2017 Platzkosten Mensa 9.780 €/Sitzplatz
Ist Platzkosten Mensa (158 Sitzplätze) 7.600 €/Sitzplatz
*Stand 1. Quartal 2017 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt
Das Gebäude ist im Bereich Schule pro m² BGF zwar teurer als der BKI-Vergleich, dafür im
Bereich Mensa etwas günstiger. Dies ist damit zu begründen, dass sich der BKIVergleichswert auf Schulen i.e.S., nicht aber auf Erweiterungsbauten bezieht. Es ist zu beachten, dass der geplante Erweiterungsbau durch seinen hoch effizienten Grundriss, mit
sehr geringen Verkehrsflächen, deutlich geringere Kosten pro Platz im Vergleich zu den BKIWerten aufweist. Durch die kompakte Bauweise sind die Ist-Platzkosten erheblich geringer
als die BKI-Vergleichswerte. Die allgemeine Baukostensteigerung zum aktuellen Jahr 2018
ist im BKI-Vergleich nicht berücksichtigt, beträgt jedoch nach Erfahrungen aus bisherigen
Projekten ca. 10 %.
5
Zeitplan
Der Gebäudekomplex soll mit Schuljahresbeginn September 2019 fertiggestellt und genutzt
werden können.
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17.05.2017
Sammelplanungsbeschluss
05/2017 bis 05/2018
Ämterabstimmung, Planung Leistungsphase 1 bis 3
06/2018 bis 08/2018
Baugenehmigungsverfahren
06/2018
Ausführungsbeschluss – zum Abschluss des Mietvertrages
07/2018 bis 08/2019
Vergabe und Baudurchführung
Schuljahresbeginn 2019/20
voraussichtlicher Nutzungsbeginn
6
Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
LESG
Objektplanung nach § 33 HOAI
Woltereck Fitzner Architekten
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Gruppevier
7
7.1
Anlagen
Beschreibung des Vorhabens
Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener
Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und
Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes ist für den Schuljahresbeginn 2019/20 geplant.
Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen
Das zu bebauende Flurstück (607) befindet sich an der Luckaer Straße auf dem Gelände der
Johannes-Kepler-Schule in Leipzig-Kleinzschocher. Im Umfeld dominiert gründerzeitliche
Blockrandbebauung. Das bestehende dreizügige Johannes-Kepler-Gymnasium in der Dieskaustraße 76 in 04229 Leipzig wurde 1906 nach zweijähriger Bauzeit als Bezirksschule in
Nutzung genommen. Seit 1995 wird diese Schule als Gymnasium genutzt.
Resultierend aus der erhöhten Nachfrage an Schulplätzen in Leipzig wird auch an diesem
Gymnasium eine Kapazitätserweiterung erforderlich. Der Gebäudekomplex soll um einen
Neubau mit 13 weiteren Unterrichtsräumen sowie einer weiteren Mensa erweitert werden.
Das parallel zur Dieskaustraße verlaufende denkmalgeschützte Hauptgebäude wird beidseitig jeweils auf der Ost- und Westseite von zwei großzügig gestalteten Schulhöfen umrahmt.
Das Baufeld des projektierten Neubaus liegt am Rande des Schulgeländes und wird derzeit
als Parkfläche genutzt. Diese Fläche von etwa 1.300 m² soll nun für das neu zu errichtende
Gebäude vorgesehen und hergerichtet werden. Durch die Lage des Neubaus westlich des
bestehenden Hauptbaukörpers, bleibt die Hauptansicht des Eingangsbereichs ungestört,
gleichzeitig bietet die Lage innerhalb des Ensembles eine sehr gute Erreichbarkeit des Neubaus.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Abbildung – Bestandsschule
Das Gebäudeensemble der Schule befindet sich direkt an der Hauptverkehrsstraße Dieskaustraße. Dieser Straßenbereich ist ein wichtiger Verkehrspunkt mit Straßenbahntrasse und
einer hohen Verkehrsdichte. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist dieser Standort aufgrund
der Straßenbahnhaltestellen in unmittelbarer Nähe sehr gut erschlossen.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Abbildung – Bebauungskonzept Erweiterungsbau
Erläuterung Projektkonzept
Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG mbH) plant den Erweiterungsneubau der Johannes-Kepler-Schule, auf
einem vorhandenen, derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück. Der Entwurf sieht folgende
Planung vor:
Architektur
Der Neubau kann unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes und der grundstücksspezifischen Gegebenheiten nur auf der Westseite des vorhandenen Schulgebäudes angeordnet
werden. In diesem Bereich ist der Neubau parallel zum Bestandsgebäude geplant. Der geplante Neubau passt sich höhenmäßig der umgebenden Bebauung an. Im Erdgeschoss des
Neubaus wird die Ausgabeküche mit Speiseraum und Bistro eingeordnet. In den übrigen
Etagen sind Klassenräume, Garderoben und Sanitärräume gemäß Raumkonzept angeordnet.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Abbildung: Gesamtensemble
Die Fassadengestaltung sieht ein Wärmedämmverbundsystem vor. Bekleidet wird diese im
Sockelbereich mit einer Fassadenkeramikfliese und in den oberen Etagen mit einem Außenputz in Kratzstruktur. Das Flachdach wird mit extensiver Dachbegrünung versehen. Im Erdgeschossbereich sind Aluminumfenster vorgesehen. In den drei Obergeschossen werden
Kunststoffenster geplant. Die Innentüren werden als Holztüren mit Stahlzargen eingebaut. In
den Klassenräumen und Fluren sind Unterhangdecken vorgesehen, wobei raumakustische
Anforderungen berücksichtigt werden. Geplant wird ein kompakter 4-geschossiger Solitärbaukörper, der im Westen dem bestehenden 4-geschossigen Hauptgebäude des Gymnasiums, vorgelagert wird. Über eine Hoferweiterung werden die bestehenden Pausenflächen
an das Gebäude herangeführt und zu einem neuen gemeinsamen Ensemble ergänzt.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Abbildung: Visualisierung Hofansicht
Raumprogramm
Das Raumprogramm ist kompakt auf den 4 Ebenen angeordnet. Diese Ebenen sind über
zwei giebelseitig gelegene, zweiläufige Treppen und über einen Aufzug barrierefrei miteinander verbunden. Auf der Erdgeschossebene befinden sich die Aufwärmküche, die Mensa mit
Bistrobereich, der Aufzug und kleinere Technikbereiche. Zentral im Erdgeschoss gelegen,
wird die Mensa direkt vom Eingang und Bestand aus erlebbar.
Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume der
Mädchen mit integrierten behindertengerechten WC, ein Raum mit ca. 336 Schließfächern
und einem EDV-, sowie Abstellraum. Im zweiten Obergeschoss schließen drei weitere allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume für die Jungen ebenfalls mit integriertem behindertengerechten WC, einem Informatikraum, sowie ein Lehrerzimmer an. Das dritte Obergeschoss bietet Flächen für 4 allgemeine Unterrichtsräume, ein Kursraum mit Abstellraum und
die Toilettenbereiche für Damen und Herren sowie ein Umkleidebereich für das Küchenpersonal.
Brandschutz
Für den Erweiterungsbau ist die Erstellung eines Brandschutznachweises vorgesehen. Die
notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen werden baulich umgesetzt.
Unfallschutz
Für die Planung von Schulgebäuden liegt die Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ GUV-V
S1 zugrunde und dient der vorliegenden Planung als Grundlage.
Barrierefreies Bauen
In §39 (5) werden Aufzüge mit einer Kabinengröße von min. 1,1 / 1,4 m zur Aufnahme von
Rollstühlen gefordert. Die Kabinengröße von mind. 1,1 x 1,4 m, als kleinster behindertengerechter Aufzug für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson, wird eingehalten.
Technische Ausstattung - Lüftung
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig,
Stand vom: 17.05.2018
Eine mechanische Lüftungsanlage in den Klassenräumen wird nicht vorgesehen. Es sind
keine erheblichen Lärmbelästigungen aus der Umgebung und hohe Luftverschmutzungen zu
erwarten, die den Einbau einer Lüftungsanlage rechtfertigen würden. Die Be- und Entlüftung
erfolgt über die manuell zu öffnenden Fenster. Damit eine ausreichende Erneuerung der
Raumluft erreicht wird, ist ein entsprechendes Lüftungsregime organisatorisch umzusetzen.
Die Empfehlungen des Bundesumweltministeriums im „Leitfaden für die Innenraumhygiene
in Schulgebäuden“ sind dabei zu beachten. Die Lüftung der Sanitärräume wird über eine
Abluftanlage und Zuluftzuführung sichergestellt. Lediglich im Erdgeschoss des Küchen- und
Mensabereiches ist der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich.
Grundstück
In Ergänzung zum eigentlichen Grundstück (Flurstück 607) soll der am Schulgelände endende Teil der Campestraße (Flurstück 576/4) mit einer Teilfläche von 306 m² eingezogen werden. Der Straßenabschnitt hat keine Verkehrsbedeutung und dient gegenwärtig lediglich dem
Gymnasium als Zuwegung, so dass die Teilfläche zur besseren funktionellen und gestalterischen Einbindung des Erweiterungsneubaus zukünftig Teil des Schulgeländes werden soll.
7.2
Projektzeichnungen
•
Planzusammenstellung:
• Grundrisspläne
• Gebäudeschnitt
• Ansichten
• Lageplan
•
Visualisierungen
7.3
Weitere Anlagen
•
Gesamtfinanzierung des Vorhabens
•
Mietvertrag
•
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
•
Einziehung
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Gesamtfinanzierung Vorhaben Schulerweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule
Business-Plan
Stand : Mai 2018
bei 20 Jahren Laufzeit
Investition incl. Bauzeitkosten
6.250.000,00 €
Kredithöhe
6.250.000,00 €
Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre
Annuität / Refinanzierung der Investition
Bewirtschaftungskosten:
Erbbaupacht
Property Management
Instandhaltungsrücklage nach "Peters'sche Formel"
Wagnis / Gewinn
Monatliche Kaltmiete
monatlich
35.000,00 €
500,00 €
2.900,00 €
9.300,00 €
1.500,00 €
49.200,00 €
Mietvertrag
Zwischen
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21
04103 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Ralf-Dieter Claus
nachstehend bezeichnet - LESG und
Stadt Leipzig
04209 Leipzig
vertreten durch
den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch
den Bürgermeister und Beigeordneten
für Jugend, Soziales, Schule
Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian
nachstehend bezeichnet – Stadt Leipzig -
wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:
§1
Mietgegenstand
(1)
Die LESG überlässt zur Nutzung an die Stadt Leipzig folgenden Mietgegenstand:
Der Mietgegenstand wird bezeichnet als „Schulerweiterungsbau für die JohannesKepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig“.
Der Mietgegenstand besteht aus dem aufstehenden Gebäude und der Freifläche des
Flurstückes 607 mit der Gesamtfläche von 1.013 m² der Gemarkung Leipzig-Kleinzschocher
(Anlage 1 b), mit der postalischen Anschrift: Dieskaustr. 76 in 04229 Leipzig.
Der Mietgegenstand wird zur Nutzung als Schule überlassen. Geltende gesetzliche
Regelungen und Verordnungen des Freistaates Sachsen finden Anwendung.
Die Bezugsfähigkeit / der Nutzungsbeginn wird voraussichtlich zum 01.09.2019 vorliegen.
Die Gebäude bestehen aus einer Gesamtnutzfläche von 2.242 m² (Planungsstand).
(2)
Die Mietflächenberechnung erfolgt auf der Grundlage der Nettogrundfläche (NGF) gemäß
DIN 277 nach folgender Maßgabe: Nichttragende Flur-, Trenn- und sonstige Zwischenwände
und tragende Zwischenwände, Säulen und Stützen sowie Türanlagen werden übermessen
(d.h. die Grundflächen dieser Objekte zählen zur Nutzungsfläche). Die Flächen gemäß § 1
bilden die Mietsache im Sinne dieses Vertrages. Die Anlage 2 beinhaltet die Flächenaufstellung des Gebäudes. Grundstücks- und Gebäudeflächen bilden nicht die
Bemessungsgrundlage für den geforderten Mietzins nach § 4.
(3)
Die in Abs. 1 angegebenen Flächen sind zugrunde zu legen, soweit es nach den
Bestimmungen dieses Vertrages auf die Größe der zur Nutzung überlassenen Fläche
ankommt und diese nicht durch das bestätigte Aufmaß zu ändern sind.
Die Lage sowie die räumlichen Grenzen des Mietgegenstandes ergeben sich aus dem als
Anlage 1 a beigefügten Lageplan.
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
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(4)
Die vollständige Einrichtung der Räume und deren sonstige zum Betrieb der Schule
notwendigen Ausstattung ist Sache der Stadt Leipzig.
§2
Mietzweck / Nutzungsart
(1)
Der Mietzweck bzw. die Nutzungsart erfolgt zum Betrieb einer Schule.
(2)
Das Mietobjekt darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Änderungen des Mietzwecks
bedürfen der vorherigen Zustimmung der LESG. Eine wegen und auf Grund der Laufzeit des
Mietvertrages erforderlich werdende Änderung des Mietzwecks muss zwischen den
Vertragspartner schriftlich als Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart werden. Die Änderung
des Nutzungszwecks darf keine Auswirkungen auf die in § 4 vereinbarte Miethöhe haben.
(3)
Die Stadt Leipzig hat die für den Betrieb der Schule erforderlichen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen selbst zu beschaffen. Wird die Betriebserlaubnis entzogen, kann die Stadt
Leipzig hieraus gegenüber der LESG keine Rechte herleiten. Die LESG übernimmt keine
Haftung dafür, dass die Mietsache für die beabsichtigte Nutzung während der Laufzeit des
Mietvertrages geeignet ist und erforderliche Genehmigungen erteilt werden.
Nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der gesetzlichen
Bestimmungen für den Betrieb einer Schule lassen die Wirksamkeit dieses Mietvertrages
sowie die darin vereinbarte Mietdauer unberührt.
§3
Mietvertragslaufzeit
(1)
Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen. Die Mietvertragslaufzeit beginnt mit
der Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.09.2019. Das Recht zur
ordentlichen Kündigung wird bis Ablauf der 20-jährigen Mietdauer ausgeschlossen. Der
Wegfall oder die Einschränkung des Mietzwecks lt. § 2 begründen eine Kündigung des
Mietvertrages nicht.
Nach Ablauf der ersten 20-jährigen Mietvertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag
jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Vorjahres
gekündigt wird (entspricht einer einjährigen Kündigungsfrist).
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mietpreis (§ 4) ab dem 21. Jahr der
Mietvertragsgesamtlaufzeit einvernehmlich neu geregelt wird. Solang hierüber keine
Einigung zu erzielen ist, besteht der Mietpreis lt. § 4 fort.
(2)
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund für eine mieterseitige Kündigung scheiden aus:
o nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der rechtlichen
Anforderungen für den Betrieb (Nutzungszweck),
o der vollständige oder teilweise Entzug der für den Betrieb einer Schule erforderlichen
Genehmigungen gegenüber der Stadt Leipzig,
o Nutzungseinschränkungen aus nutzungsbedingten oder äußeren Ereignissen,
o sonstige, dem Risikobereich der Stadt Leipzig zuzuordnende Gründe dann, wenn die
Gründe zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als wichtiger Grund vereinbart
wurden.
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
Seite 2
§4
Miete
Die monatliche Kaltmiete beträgt 49.200,00 €.
Sollten sich die Baukosten im Verlauf der Baumaßnahme außergewöhnlich erhöhen, bedarf
es im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Stadt Leipzig und LESG einer Neuberechnung
der Miethöhe.
Sollte sich während der Laufzeit des Mietvertrages das gesetzliche Regelwerk der BRD für
die im Mietvertrag vereinbarte Leistungserbringung lt. § 2 „Mietzweck / Nutzungsart“ ändern,
in dem die Erhebung einer gesetzlichen Umsatzsteuer Vorschrift wird, versteht sich der
vereinbarte Mietpreis als Nettomietpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§5
Betriebskosten
(1)
Zusätzlich zur Nutzung gemäß § 4 trägt die Stadt Leipzig die auf das Mietobjekt entfallenden
Betriebskosten.
Die Betriebskostenvorauszahlung im ersten Mietjahr beträgt monatlich 6.726,00 € (3,00 €
je m²) und wird jährlich gemäß den tatsächlich entstandenen Betriebskosten nach
Abrechnung des jeweiligen Vorjahres angepasst.
(2)
Zu den Betriebskosten gehören bei Vertragsabschluss:
Die in Anlage 3 (Betriebskostenaufstellung) tatsächlich anfallenden und nachweisbaren
Kostenbestandteile.
Es wird vereinbart, dass sich die Parteien in einer Protokollvereinbarung darüber
verständigen, welche Sachverhalte/Leistungen zu den Betriebs- und Nebenkosten direkt
vertraglich zwischen der Stadt Leipzig und dem jeweiligen Vertragspartner bzw.
Versorgungsunternehmen gebunden werden und welche Leistungen von der LESG im
Rahmen der Betriebskosten beauftragt werden. Hierzu erfolgt zwischen LESG und Stadt
Leipzig eine Abstimmung über Checklisten.
(3)
Die LESG kann die Vorauszahlungsbeträge erhöhen, wenn festgestellt wurde oder absehbar
ist, dass die Vorauszahlung der Stadt Leipzig die zu erwartenden Kosten nicht decken.
§6
Zahlung von Miet- und Nebenkosten, Aufrechnung, Minderung
(1)
Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3.
Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an die LESG auf deren noch zu
benennendes Konto zu zahlen.
(2)
Die erste Mietzahlung ist fällig mit Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab
01.09.2019.
Der Fertigstellungstermin ist von der LESG 2 Monate vorher mitzuteilen.
(3)
Bei Zahlungsverzug der Stadt Leipzig ist die LESG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
(4)
Die Stadt Leipzig kann gegenüber den Forderungen der LESG aus diesem Vertrag mit einer
Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere
Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit
Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist. In jedem Fall muss die Stadt Leipzig die
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
Seite 3
LESG wenigstens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet
bzw. zurückbehalten werden soll, schriftlich benachrichtigen.
§7
Indexklausel
Auf den Anteil des zu refinanzierenden Erbbauzinses wird eine Indexvereinbarung in Höhe
der Indexregelung getroffen, wie sie der Erbbaurechtsvertrag vorsieht.
Für alle anderen Teile der Miete wird in den ersten 20 Jahren Laufzeit keine Indexregelung
vereinbart.
§8
Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
(1)
Der Schadensersatzanspruch der Stadt Leipzig gegenüber der LESG
ist auf die
vertragswesentlichen Pflichten der LESG beschränkt. Dies ist die Überlassung des
Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die LESG wegen Verletzung sonstiger
Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden
beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
(2)
Die vollständige oder teilweise Beschädigung des Mietobjektes, die von der LESG nicht zu
vertreten ist und die dazu führt, dass die Stadt Leipzig das Mietobjekt nicht vertragsgemäß
nutzen kann, berühren die Pflicht der Stadt Leipzig zur Zahlung der Miete nicht. Die LESG
verpflichtet sich, das Mietobjekt unverzüglich wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu
versetzen bzw. wiederaufzubauen.
(3)
Die Räumlichkeiten werden neu errichtet und von der Stadt Leipzig zur erstmaligen Nutzung
übernommen. Die Parteien vereinbaren die Erstellung eines Übergabeprotokolls.
§9
Obhutspflichten der Stadt Leipzig
(1)
Schäden am Gebäude und in den Räumen sind der LESG oder ihrem Beauftragten
unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden
haftet die Stadt Leipzig.
(2)
Die Stadt Leipzig haftet der LESG für Schäden, die durch Verletzung der ihr obliegenden
Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Im Fall eines eingetretenen
Schadens wird widerleglich vermutet, dass eine Obhuts- und Sorgfaltspflichtverletzung
vorgelegen hat. Dies gilt nicht für die technischen Anlagen, die von der LESG bzw. von ihr
beauftragten Personen gewartet, gereinigt und instandgesetzt werden. Im Gegenzug
verpflichtet sich die Stadt Leipzig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
Unbefugte keinen Zutritt zu den technischen Anlagen erhalten.
(3)
Die von der Stadt Leipzig zu vertretenden Schäden am Nutzungsgegenstand hat sie
unverzüglich zu beseitigen.
§ 10
Instandhaltung und Instandsetzung
(1)
Die LESG führt die Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des
Mietgegenstandes an Dach und Fach durch. „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die
Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten. „Fach“ im
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
Seite 4
Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (Fundamente, tragende
Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung
ohne Türen und Fenster. Darüber hinaus übernimmt die LESG Wartung, Instandhaltung,
Instandsetzung und Erneuerung der zentralen technischen Einrichtungen der Heizung
Elektroversorgung sowie Wasserver- und –entsorgung bis zum Austritt aus dem Mauerwerk.
(2)
Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig entsprechend verantwortlich für Wartung,
Instandhaltung, Instandsetzung Erneuerung; Pflege, Reinigung und Prüfung der übrigen
Teile des Mietobjektes und trägt die Kosten.
(3)
Die Stadt Leipzig führt die notwendigen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch. Der
Begriff der Schönheitsreparaturen entspricht dem im Rahmen des Wohnraummietrechts
üblichen Gebrauch.
(4)
Die Stadt Leipzig pflegt die Außenanlagen und führt etwaige Reparaturen, etwa an
Spielgeräten, auf eigene Kosten aus.
§ 11
Zulässiger Nutzungsgebrauch
(1)
Die Stadt Leipzig darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser nur in
dem Umfange in Anspruch nehmen, dass keine Überlastungen eintreten. Einen eventuellen
Mehrbedarf darf die Stadt Leipzig durch Erweiterungen der Zuleitung auf eigene Kosten nach
vorheriger Zustimmung durch die LESG decken.
(2)
Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z. B. Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den
Wasserleitungen entnommen werden. Bei Störungen und Schäden in den
Versorgungsleitungen hat die Stadt Leipzig für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist
verpflichtet, die LESG unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 12
Nutzungsüberlassung an einen Dritten / Betreiberpflichten
(1)
Die Überlassung der Mietsache zur Nutzung an einen Dritten bedarf der Zustimmung der
LESG. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Derjenige, dessen
sich die Stadt Leipzig im Falle einer externen Betreibung als Betreiber der Schule bedient, ist
keine Nutzungsüberlassung an einen Dritten im Sinne dieser Vorschrift.
(2)
Alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag, die die Stadt Leipzig nicht selbst erfüllt oder in
der Lage ist zu erfüllen, sind als Verpflichtungen an jeden Betreiber der Mietsache zu
übertragen.
§ 13
Werbung
(1)
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Werbeanlagen in ortsüblichem Umfang und in Abstimmung
mit der LESG anzubringen. Die Stadt Leipzig hat hierbei bestehende öffentlich-rechtliche
oder technische Vorschriften für die Art der Anbringung und Unterhaltung zu beachten.
(2)
Die Stadt Leipzig haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr angebrachten
Werbeanlagen entstehen.
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
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(3)
Im Falle der Räumung des Mietgegenstandes ist die Stadt Leipzig zur Entfernung der von ihr
angebrachten Werbeanlagen und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
verpflichtet.
§ 14
Bauliche Veränderungen durch die LESG
(1)
Die Stadt Leipzig hat Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder der Gebäude
erforderlich sind, zu dulden. Die Stadt Leipzig hat ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung
der Mieträume oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden, soweit nur eine unwesentliche
Beeinträchtigung eintritt.
(2)
Soweit die Stadt Leipzig Maßnahmen nach den vorstehenden Sätzen zu dulden hat, kann
sie weder das Mietentgelt mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch
Schadensersatz verlangen.
(3)
Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die insbesondere für die Modernisierung, den Ausbau
oder die bessere wirtschaftliche Nutzung der Gebäude oder des Mietgegenstandes
zweckmäßig sind, darf die LESG nach ausreichend langer Ankündigung und Abstimmung
unter Beachtung des Nutzungszwecks mit der Stadt Leipzig vornehmen. Die LESG hat
hierbei auf die Interessen und die betrieblichen Belange der Stadt Leipzig in zumutbarer
Weise Rücksicht zu nehmen.
§ 15
Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen durch die Stadt Leipzig
(1)
Bauliche Änderungen durch die Stadt Leipzig, insbesondere Um- und Einbauten und
Installationen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der LESG vorgenommen werden. Erteilt
die LESG eine solche Einwilligung, so ist die Stadt Leipzig für die Einholung etwaig
erforderlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.
(2)
Die Stadt Leipzig haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr
veranlassten Baumaßnahmen entstehen.
§ 16
Verkehrssicherungspflicht/Versicherung
(1)
Die Stadt Leipzig haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und den
Winterdienst innerhalb des Mietobjektes und stellt die LESG von eventuellen Ansprüchen
aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Mietgegenstand lt. § 1 im
Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch Mängel des baulichen
Zustandes des Mietobjektes entstanden ist, dessen Behebung die LESG unterlassen hat.
Die Straßenreinigung obliegt dem Zuständigkeitsbereich der LESG und ist Bestandteil der
Betriebskosten. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht des Winterdienstes im Innenbereich
übernimmt die Stadt Leipzig auch die Pflicht und Verantwortung für den Winterdienst im
Außenbereich.
(2)
Die LESG schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung sowie
eine zugehörende Mietausfallversicherung ab. Die Stadt Leipzig ist über den Kommunalen
Schadensausgleich (KSA) haftpflichtversichert.
Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule
Seite 6
§ 17
Betreten des Mietobjektes durch die LESG
Der LESG oder ihrem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach
vorheriger Ankündigung frei. Die Ankündigung hat in der Regel 2 Tage vorher zu erfolgen.
Zur Abwendung drohender Gefahren darf die LESG die Mieträume auch ohne vorherige
Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
§ 18
Beendigung des Mietverhältnisses
(1)
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die zur Nutzung überlassenen Räume vollständig
geräumt, besenrein und sauber sowie malermäßig mit einem neuen, neutralen Farbanstrich
versehen, zurückzugeben.
(2)
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der LESG, so haftet die Stadt Leipzig
auch für den Schaden, den die LESG dadurch erleidet, dass das Mietobjekt nach Räumung
und Rückgabe durch die Stadt Leipzig leer steht. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses
die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes verzögert, so haftet die Stadt Leipzig der
LESG für alle Schäden aus der Verzögerung der Räumung und Rückgabe, wobei die Stadt
Leipzig mindestens das nach diesem Vertrag geschuldete Mietentgelt schuldet. Der Stadt
Leipzig wird das Recht eingeräumt, die aufstehenden Gebäude gegen Zahlung des über die
Vertragslaufzeit noch ausstehenden Mietentgeltes auf eigene Kosten zu verwerten.
§ 19
Sonstige Vereinbarungen
Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 20
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen
Grunde unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen
Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahe kommt und einen
entsprechenden Erfolg gewährleistet.
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Für die LESG:
Für die Stadt Leipzig:
Ralf-Dieter Claus
Geschäftsführer
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter
für Jugend, Soziales, Schule
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1/3
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C
D
E
F
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I
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K
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2
3
4
5
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7
6.480.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
6.480.000,00
324.000,00
129.600,00
0,00
6.156.000,00
324.000,00
123.120,00
0,00
5.832.000,00
324.000,00
116.640,00
0,00
5.508.000,00
324.000,00
110.160,00
0,00
5.184.000,00
324.000,00
103.680,00
0,00
4.860.000,00
324.000,00
97.200,00
0,00
4.536.000,00
324.000,00
90.720,00
0,00
152.000,00 EUR
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
lt. Peterschen Formel
2.932,16 qm
85.338,00 EUR
100,0
7.037,18
85.338,00
102,0
7.177,93
87.044,76
104,0
7.321,49
88.785,66
106,1
7.467,92
90.561,37
108,2
7.617,27
92.372,60
110,4
7.769,62
94.220,05
112,6
7.925,01
96.104,45
6.480.000,00 EUR
129.600,00 EUR
Jahr
Kostenansatz Eigenrealisierung
Kostenermittlung nach DIN 276
100 Grundstückskosten
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
760 Bauzeitfinanzierung
Summe Kostenberechnung
Anzahl Plätze
Baukosten pro Platz
Zusatzkosten Projektsteuerung
Fördermittelquote
Eigenkapital
Grundstücksgröße ca.
Bodenrichtwert (GIS)
Bruttogrundfläche ca.
0,00 EUR
80.210,00 EUR
3.381.540,00 EUR
1.169.820,00 EUR
277.945,00 EUR
171.985,00 EUR
893.500,00 EUR
275.000,00 EUR
6.250.000,00 EUR
336
18.601,19 EUR
0%
ohne Fördermittel
950,00 qm
160,00 EUR/qm
2.932,16 qm
Kapitalkosten
Fremdkapital
Tilgung
Zins
Eigenkapital
5,00%
2,00% (30/5/20)
1,50%
Grundstückskosten
4,00% kalkulatorisch
Indexierung
Verwaltungskosten
Instandhaltungsrücklage
Abschreibung/Restwert
230.000,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2,00%
2,40 EUR/qm
2,00%
Zwischensumme
Diskontierungssatz
Kapitalwert
2,00%
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
Kostenansatz Anmietung vom Investor
Indexierung
1,00%
Miete mtl.
49.200,00 EUR
ab Jahr 21
14.200,00 EUR
146,43 EUR/Platz
42,26 EUR/Platz
552.055,18
547.422,69
542.827,14
538.269,28
533.749,87
529.269,67
524.829,46
Barwerte
8.390.694,83 EUR
9.333.087,63 EUR
541.230,57
526.165,60
511.518,14
497.277,62
483.433,70
469.976,32
456.895,63
Festmiete über 20 Jahre
jährl.
100,0
590.400,00
101,0
590.400,00
102,0
590.400,00
103,0
590.400,00
104,1
590.400,00
105,1
590.400,00
106,2
590.400,00
578.823,53
567.474,05
556.347,11
545.438,34
534.743,47
524.258,30
513.978,73
Diskontierungssatz
Kapitalwert
2,00%
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
Barwerte
9.653.886,25 EUR
10.683.958,03 EUR
Vorteil Eigenrealisierung
nach 20 Jahren
nach 30 Jahren
15%
14%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
2/3
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
4.212.000,00
324.000,00
84.240,00
0,00
3.888.000,00
324.000,00
77.760,00
0,00
3.564.000,00
324.000,00
71.280,00
0,00
3.240.000,00
324.000,00
64.800,00
0,00
2.916.000,00
324.000,00
58.320,00
0,00
2.592.000,00
324.000,00
51.840,00
0,00
2.268.000,00
324.000,00
45.360,00
0,00
1.944.000,00
324.000,00
38.880,00
0,00
1.620.000,00
324.000,00
32.400,00
0,00
1.296.000,00
324.000,00
25.920,00
0,00
972.000,00
324.000,00
19.440,00
0,00
648.000,00
324.000,00
12.960,00
0,00
324.000,00
324.000,00
6.480,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
114,9
8.083,51
98.026,54
117,2
8.245,18
99.987,07
119,5
8.410,09
101.986,81
121,9
8.578,29
104.026,55
124,3
8.749,85
106.107,08
126,8
8.924,85
108.229,22
129,4
9.103,35
110.393,80
131,9
9.285,41
112.601,68
134,6
9.471,12
114.853,71
137,3
9.660,55
117.150,79
140,0
9.853,76
119.493,80
142,8
10.050,83
121.883,68
145,7
10.251,85
124.321,35
148,6
10.456,89
126.807,78
3.888.000,00
520.430,05
516.072,25
511.756,90
507.484,83
503.256,93
499.074,07
494.937,15
490.847,09
486.804,84
482.811,33
478.867,56
474.974,51
471.133,20
143.344,66
444.182,04
431.826,17
419.818,90
408.151,29
396.814,66
385.800,49
375.100,51
364.706,62
354.610,94
344.805,78
335.283,61
326.037,11
317.059,14
94.575,34
107,2
590.400,00
108,3
590.400,00
109,4
590.400,00
110,5
590.400,00
111,6
590.400,00
112,7
590.400,00
113,8
590.400,00
114,9
590.400,00
116,1
590.400,00
117,3
590.400,00
118,4
590.400,00
119,6
590.400,00
120,8
590.400,00
122,0
170.400,00
503.900,72
494.020,31
484.333,64
474.836,90
465.526,37
456.398,40
447.449,41
438.675,90
430.074,41
421.641,58
413.374,09
405.268,72
397.322,28
112.425,80
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
3/3
Z
AA
AB
AC
AD
AE
AF
AG
AH
22
23
24
25
26
27
28
29
30
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
6.080,00
151,6
10.666,02
129.343,93
154,6
10.879,34
131.930,81
157,7
11.096,93
134.569,43
160,8
11.318,87
137.260,82
164,1
11.545,25
140.006,03
167,3
11.776,15
142.806,16
170,7
12.011,67
145.662,28
174,1
12.251,91
148.575,52
177,6
12.496,95
151.547,03
2.592.000,00
146.089,96
148.890,16
151.746,36
154.659,69
157.631,28
160.662,31
163.753,95
166.907,43
170.123,98
94.496,69
94.419,57
94.343,97
94.269,85
94.197,19
94.125,95
94.056,10
93.987,63
93.920,50
123,2
170.400,00
124,5
170.400,00
125,7
170.400,00
127,0
170.400,00
128,2
170.400,00
129,5
170.400,00
130,8
170.400,00
132,1
170.400,00
133,5
170.400,00
110.221,37
108.060,17
105.941,34
103.864,06
101.827,51
99.830,89
97.873,42
95.954,34
94.072,88
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☐
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☐ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☒
☐
☐
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☒
☐
☐
☐
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☒
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☒
☐
☐
☐
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☒
☐
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1