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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1406023.pdf
Größe
6,8 MB
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 09:00

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-05885-NF-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau der Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76 sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 20.06.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig beauftragt die LESG mit dem Neubau eines Erweiterungsbaus für die Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig im Umfang von 12 Allgemeinen Unterrichtsräumen nebst Mensa. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG mbH einen Erbbaurechtsvertrag für das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück im Umfang von 1.030 m², Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher mit einem Erbbauzins von 4% des Verkehrswertes für Grund und Boden pro Jahr (mit Indexierung) beurkunden zu lassen. Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag vereinbarten Laufzeit fällt die Liegenschaft nebst Gebäude an die Stadt Leipzig zurück (Heimfall). 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen Zeitraum von 20 Jahren für den Erweiterungsbau ab dem 01.09.2019 abzuschließen. 4. Das Investorenvorhaben führt bei der Stadt Leipzig ab Inbetriebnahme zu monatlichen Mietkosten in Höhe von 49.200 €; für das Haushaltsjahr 2019 anteilig 196.800 €, ab 2020 über die Laufzeit jährlich 590.400 €. Die Mietaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff. entsprechend berücksichtigt. Nach 20 Jahren reduziert sich der Mietzins um den Refinanzierungsanteil. 5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Planungs- und Projektsteuerungskosten der LESG im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 100.000 € werden im PSP-Element 1.100.21.7.1.01.06 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Finanzhaushalt, PSP-Element 7.000.1090 "Kepler-Gymnasium", Kostenart 7851 1000. Der im Finanzhaushalt vorhandene Betrag wird gesperrt und im Ergebnishaushalt aus der Kostenstelle formale Deckung Ergebnishaushalt (109862000) außerplanmäßig bereitgestellt. 1/4 6. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Ausstattung des Erweiterungsbaus in Höhe von 91.500 € im Ergebnis- und 5.000 € im Finanzhaushalt werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff. berücksichtigt, ebenso die für 2019 veranschlagten Projektsteuerungskosten der LESG. 7. Vor dem Hintergrund der Zeitplanung wird die Maßnahme ohne Fördermittel durchgeführt. 8. Die Aufteilung der Mietanteile und der Nebenkosten zum jeweiligen Leistungsbereich wird bestätigt. 9. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Miet-, Neben- und Bewirtschaftungskosten ab dem Haushaltsjahr 2019 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch die Fachämter angemeldet. 10. Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Einziehungsverfahren für die Teilfläche des Flurstückes 576/4 Gem. Kleinzschocher, Campestraße, 306 m² gemäß § 8 SächsStrG einzuleiten. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt 2018 2019 2020 100.000 130.000 91.500 1.100.21.7.1.01.06 1.100.21.7.1.01.06 1.100.21.7.1.01.06 2019 5.000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein x nein von bis 7.0000330.710 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 198.200 26.904 590.400 80.712 65_MP 65_EN 65_MP 65_EN Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2019 2019 ab 2020 ab 2020 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Eilbedürftigkeitsbegründung: Zur Sicherung der Schulraumkapazitäten an der Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 72, 04229 Leipzig ist die Fertigstellung der Erweiterungsbaumaßnahme (Kapazität 12 Unterrichtsräume und eine Schülermensa) bis August 2019 erforderlich. 4/4 Beschlussfassung für die Maßnahme Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO Bauvorhaben: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig Mieter: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Investor / Vermieter LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstraße 21, 04103 Leipzig Stand: 17.05.2018 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen ................................................................................................................... 3 1.1 Ziel und inhaltliche Zusammenfassung ................................................................... 3 1.2 Begründung der Notwendigkeit ............................................................................... 3 1.2.1 Begründung ..................................................................................................... 3 1.2.2 Kapazitäten ...................................................................................................... 4 1.3 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen ......................................................................... 4 1.4 Ist-Zustand .............................................................................................................. 4 1.5 Alternativlösungen ................................................................................................... 5 1.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung .......................................................................... 6 2 Investitionsaufwand ..................................................................................................... 6 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen ..................................................... 7 4 Einordnung in den städtischen Haushalt ................................................................... 8 4.1 Folgekosten ............................................................................................................ 9 4.2 Aufwandsvergleiche ........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5 Zeitplan ......................................................................................................................... 9 6 Planungsbeteiligte ......................................................................................................10 7 Anlagen ........................................................................................................................10 7.1 Beschreibung des Vorhabens.................................................................................10 7.2 Projektzeichnungen ................................................................................................15 7.3 Weitere Anlagen .....................................................................................................15 Seite 2 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 1 1.1 Grundlagen Ziel und inhaltliche Zusammenfassung Die Vorlage stellt den Erweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76, 04229 Leipzig zur Entscheidung. Vor dem Hintergrund des Sammelplanungsbeschlusses VI-DS-03932-NF-02 sind Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI bereitgestellt worden, auf deren Grundlage die LESG für insgesamt acht mögliche Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen als Projektsteuerin tätig geworden ist und die Planungen vorangetrieben hat. Im Ergebnis dessen liegen belastbare Entwurfsplanungen vor, auf deren Grundlage weitere Schritte erfolgen könnten. Vor dem Hintergrund der im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung stehenden Mittel ist eine bauliche Umsetzung auf Basis dieser Entwurfsplanungen erst möglich, wenn die notwendigen finanziellen Mittel frühestens im Rahmen der Planung für Haushaltsjahre 2019ff. eingeordnet werden würden. Vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Anstrengungen, die seitens der Stadt Leipzig für die Umsetzung des Bauprogramms im Bereich Schule und Kita notwendig sind, kann eine unmittelbar anschließende Umsetzung für die notwendigen Kapazitätserweiterungen an bestehenden Schulen nicht sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Erweiterungsbau für die Johannes-KeplerSchule als Investorenvorhaben durch die städtische Tochtergesellschaft LESG umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt unter analogen Rahmenbedingungen wie das Projekt „Kinderhaus Curiestraße“ (VI-DS-03974), bei dem die LESG ebenso als Investorin für ein kombiniertes Schul- und Kitagebäude agiert. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die Refinanzierung des Projektes zu sichern. Der Mietvertrag soll ebenso wie der von der LESG aufzunehmende Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren, mit Verlängerungsoption, abgeschlossen werden. Der Erweiterungsneubau soll auf einem ca. 950 m² großen, in der südwestlichen Grundstücksecke des Schulareals, befindlichen Parkplatz an der Luckaer Straße errichtet werden. Das Grundstück soll seitens der Stadt Leipzig im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Bindung zur Errichtung des Erweiterungsneubaus an die LESG übergeben werden. Mit dem Ratsbeschluss VI-DS-03932-NF-02 vom 17.05.2017 wurden Planungsmittel bis zur Leistungsphase 3 HOAI an 24 Schulstandorten beschlossen. Für die Johannes-KeplerSchule, Gymnasium der Stadt Leipzig, wurden Mittel zur Planung eines Raumsystems mit 8 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) eingestellt. Mit dem Änderungsantrag VI-DS-03932NF-02-ÄA-01 vom 17.05.2017 wurde zusätzlich die Prüfung einer neuen Mensa für den Schulstandort beschlossen. Der Erweiterungsneubau und die damit verbundene Erhöhung der verfügbaren Klassenräume am Standort, ermöglicht die Auslagerung von Schulklassen aus dem Bestandsbau für anschließende Sanierungsmaßnahmen (Barrierefreiheit und Brandschutz). Im Abstimmungsprozess mit dem AJFB wurde sich darauf verständigt, den Erweiterungsneubau mit 12 AUR und einer Mensa auszustatten. Der geplante Erweiterungsneubau soll mit Ausnahme eines Informatikraumes nicht mit Fachkabinetten ausgestattet werden. 1.2 Begründung der Notwendigkeit 1.2.1 Begründung Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung ergibt sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden Seite 3 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Das Wachstum er Stadt erfordert eine erhebliche und schnelle Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau von Grund- und Oberschulen, sowie Gymnasien weit über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits eingeplanten Neubauinvestitionen hinaus. Die Kapazitätssituation an Gymnasien hat sich in deutlich verschärft: Während im Jahr 2005 10.705 Schülerinnen und Schülern Leipziger Gymnasien besuchten, liegen die Zahlen 2017 bereits bei 12.011 und werden nach Prognose bis zum nächsten Jahr auf 12.993 und bis 2020 sogar auf 14.608 anwachsen. An der Johannes-Kepler-Schule sind dadurch steigende Schülerzahlen nach aktuellen Schulentwicklungsplan zu erwarten, auf die kurzfristig mit Baulichen Ergänzungen reagiert werden muss. Zusätzlich müssen am Schulstandort Sanierungsmaßnahmen (Umsetzung über Amt für Gebäudemanagement) am Hauptgebäude der Schule erfolgen. In diesem Zusammenhang müssen Kapazitäten zur Auslagerung von Klassen geschaffen werden, um einen Teil des Hauptgebäudes zu Sanierungszwecken frei zu räumen. Dafür wird der geplante Erweiterungsneubau nach seiner Fertigstellung zunächst genutzt. 1.2.2 Kapazitäten Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden dem Schulstandort 12 neue AUR im Erweiterungsneubau zur Verfügung stehen. Zusätzlich entstehen durch die neue Mensa im Erweiterungsbau weitere freie Räume (ca. 3 Räume) in der Bestandsschule, darüber hinaus wird ein weiterer Fachunterrichtsraum errichtet. 1.3 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Beschluss der Ratsversammlung vom 17.05.2017, VI-DS-03932 – Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/18 und Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO. 1.4 Ist-Zustand Das betreffende Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft des AJFB) und werden gegenwärtig als Parkplatz genutzt. Das Grundstück kann medientechnisch unabhängig vom Bestandsgebäude von der Luckaer Straße erschlossen werden. Seite 4 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Luftbild – Bestandsschule und Grundstück 1.5 Alternativlösungen Die Liegenschaft ist ein städtisches Grundstück, ein Ankauf eines anderen Grundstückes ist nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bereitstellung von Schulplätzen aus. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht derzeit keine alternative Lösung. Bei der an der Johannes-Kepler-Schule vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich im Vergleich zu den übrigen planerisch forcierten Kapazitätserweiterungen um die einzige, die auf einen isoliert zu betrachtenden Grundstück im kommunalen Eigentum realisiert werden kann, sodass die Übertragung in Erbbaupacht (auch hier analog Curiestraße) möglich ist. Unabhängig von der insgesamt vorgeschlagenen Lösungsvariante bestünde die Möglichkeit, die Kapazitätserweiterung als städtische Eigenleistung umsetzen. Hierbei ist ins Kalkül zu ziehen, dass eine Umsetzung nicht in annähernd zeitlich vergleichbarem Rahmen umsetzbar ist. Als Investorin kann die LESG nach erfolgter Beschlussfassung das Projekt insoweit umsetzen, dass eine Innutzungnahme mit dem entsprechenden Kapazitätszuwachs zum Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) möglich ist. Unter den Rahmenbedingungen der Eigenrealisierung ist eine Inbetriebnahme frühestens zum darauffolgenden Schuljahr (2020/2021), unter Einbeziehung von Fördermitteln womöglich noch später (2021/2022) realistisch. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt sich bei der Eigenrealisierung ein Barwertvorteil von 15 % gegenüber der Mietvariante (siehe Anlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass nur in der Mietvariante hierin bereits der Risikozuschlag für höhere Baukosten (Wagnis und Gewinn) enthalten ist. Dieses KostenrisiSeite 5 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 ko besteht aber auch bei der Eigenrealisierung. Es ist somit festzustellen, dass die höheren Kosten bei der Mietvariante auf Grund der höheren Darlehensfinanzierungskosten und der höheren Kosten für das Property Management entstehen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme und insbesondere der fehlenden personellen Ressourcen auf städtischer Seite ist der geringfügige Wirtschaftlichkeitsnachteil bei der Mietvariante zu vertreten. Eine Eigenrealisierung wäre darüber hinaus frühestens ab dem Jahr 2019 ff. umsetzbar, da erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Haushaltsmittel für die Investitionskosten veranschlagt werden könnten. 1.6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung stehen keine Auslagerungsmöglichkeiten zur Sanierung des Hauptgebäudes zur Verfügung. Zudem müssen kurzfristig Kapazitätserweiterungen für gymnasiale Schulplätze geschaffen werden um die wachsenden Schülerzahlen bewältigen zu können. Infolge schulnetzplanerischen Bedarfs wird das Bauprojekt als höchst prioritär angesehen. 2 Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 % Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung KG-Nr. Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 80.210,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.381.540,00 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 1.169.820,00 € 500 Außenanlagen 277.945,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 171.985,00 € 700 Baunebenkosten 893.500,00 € 760 Bauzeitfinanzierung 275.000,00 € 0,00 € 100 - 760 Summe Kostenberechnung 6.250.000,00 € Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: • KG 100: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit 100 % Belastungsvollmacht zwischen Stadt Leipzig und LESG mbH (Keine Kostenangabe für diese Vorlage) • KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für Baufeldvorbereitung und Herrichtung des Baugrunds erfasst. Seite 6 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 • KG 300 und 400: Der Neubau ist als mehrgeschossige Baukörper mit begrüntem Flachdach geplant und soll in Massivbauweise errichtet werden. Die Gründung soll als Bodenplatte ausgebildet werden. • KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen wird an die vorhandene Schulhofgestaltung angearbeitet. • KG 600: Hier sind Kosten für Feste Einbauten (Tafeln, etc.). Die Kosten für die übrige Ausstattung (nicht mit dem Gebäude verbunden) werden über das AJFB getragen. • KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt. 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Maßnahme Gesamt (mit Lph 1-3) Planung Lph 1-3 Kosten in € 6.650.000,00 € bereits in 2017 im Ergebnishaushalt Projektsteuerung LESG Lph 4-9 Kreditmittel durch LESG Kreditnehmer Investor LESG 170.000,00 € 230.000,00 € 6.250.000,00 € Für das Vorhaben wird seitens der Stadt Leipzig ein Baugrundstück, bestehend aus dem separaten Flurstück 607 der Gemarkung Kleinzschocher, mittels eines langfristigen Erbbaurechtsvertrages bereitgestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt ausschließlich aus Kreditmitteln, Kreditnehmer ist die LESG mbH. Die Beschlusspunkte sowie die nachfolgenden Berechnungen basieren auf einer Darstellung, der die Annahme unterstellt wird, dass eine Vergabe nach öffentlicher Ausschreibung unter Einhaltung der planerischen Kostenschätzung auf dem Markt erzielt werden kann. Sollte das Ausschreibungsergebnis über der hier zu Grunde liegenden Kostenberechnung (Lph 3) liegen, bedarf es einer Nachverhandlung zwischen der Stadt Leipzig und der LESG. Die Ausreichung der Kreditmittel ist gebunden an die Bereitstellung von Sicherheiten. Als Sicherheit für Kredit und Fördermittel dienen Grundschulden auf ein Grundstück mit Erbbaupachtvertrag mit 100 %-iger Belastungsvollmacht. Die allgemeine Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt für langfristige Kredite mit langfristiger Zinsbindung befindet sich derzeit wieder auf einem steigenden Niveau, so dass die Maßnahme zeitnah seitens aller Gremien beschlossen werden sollte, um einen Kreditvertrag noch bei verhältnismäßig niedrigem Zinsniveaus für langfristige Kredite mit 20-jähriger Zinsfestschreibung abschließen zu können. Aus Gründen der Planungssicherheit und Risikominimierung sind in den zu vereinbarenden Mietvertrag und Kreditvertrag mit Zinsbindung die Laufzeiten analog zueinander zu vereinbaren. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, wobei im Kreditvertrag 18 Monate tilgungsfreie Zeit für die Bauphase vorangestellt werden. Der Erbbaurechtsvertrag soll nicht unter 30 Jahren Laufzeit aufweisen. Mit Zeitablauf des Erbbaurechtsvertrages gehen Grundstück und aufstehende Gebäude unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Leipzig zurück (Heimfall). Die Auflage im Erbbaurechtsvertrag, dass das Objekt dauerhaft in einem ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand zu erhalten ist, bildet dem Grunde und der Höhe nach die Einstellung der Instandhaltungsrücklage. Für die Refinanzierung von Kredittilgung mit Zinsen, Erbbaupachtzins, PropertyManagement, Instandhaltungsrücklage, jedoch ohne Betriebskosten, entstehen ab dem Haushaltsjahr 2019 (September) monatliche Haushaltsaufwendungen von 49.200 €. Die Höhe der monatlichen Mietzahlung gewährleistet, das Vorhaben im Zeitrahmen von 20 Jahren zu refinanzieren. Die Tilgung des Kredites beginnt analog mit der Nutzungsübergabe an die Stadt Leipzig (Bauzeit ist tilgungsfreie Zeit). Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen sowie sonstige Bauzeitaufwendungen werden auf die Kreditschuld aufgeschlagen (Kostengruppe 760). Seite 7 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Gemäß der Baukostenkalkulation von bis zu 6,25 Mio. € incl. Bauzeitzinsen stellt sich die Refinanzierung des Vorhabens unter der Bedingung einer langfristigen Vermietung wie folgt dar: Mietpreiszusammensetzung Planungsstand LP 3 Kredittilgung und Zinsen Erbbaupacht Property-Management Instandhaltungsrücklage 36,5 T€ 0,5 T€ 2,9 T€ 9,3 T€ Gesamtsumme mtl. Kaltmiete 49,2 T€ Die Refinanzierung der Investitions- und Folgekosten über 20 Jahre Kredit- und Mietvertragslaufzeit erfolgt über monatliche Mietentgelte der Stadt Leipzig an die LESG. Mit Abschluss der Refinanzierung nach 20 Jahren reduziert sich die Miete auf die Nutzung des Gebäudes. Nach Ablauf der im Erbbaupachtvertrag vereinbarten Laufzeit (Minimum 30 Jahre) fällt das bebaute Grundstück an die Stadt Leipzig zurück (Heimfall). 4 Einordnung in den städtischen Haushalt Jahr 2017 2018 2019 2020 2021-2039 Gesamt Ergebnishaushalt in € Planung Lph 1-3 170.000 € Projektsteuerung LESG 170.000 € 100.000 € Kaltmiete 130.000 € 230.000€ 196.800 € 590.400 € 11.020.800 € 11.808.000 € allg. Betriebskosten 26.904 € Ausstattung 91.500 € 91.500 € 445.204 € 671.112 € 12.527.424 € 13.913.740 € Gesamt 170.000 € 100.000 € 80.712 € 1.506.624 € 1.614.240 € Finanzhaushalt in € Ausstattung Gesamt 5.000 € 170.000 € 100.000 € 450.204 € 671.112 € 12.527.424 € 1.918.740 € Für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 170.000 € für die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 im Haushalt gebunden (PSP-Element 7.0001747) und bereits teilweise in Anspruch genommen. Für das Jahr 2018 und 2019 sind Kosten für die Projektsteuerung der LESG in Höhe von insgesamt 230.000 € im Ergebnishaushalt bereitzustellen, da der Erweiterungsbau durch LESG realisiert und im Vermögen dieser Gesellschaft bilanziert wird. Ausstattung, die nicht unmittelbar mit dem Gebäude verbunden ist, ist im Rahmen der Planung für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigten. Infolge der Wertgrenzenänderung für geringwertiger Wirtschaftsgüter von bisher 410 € auf nunmehr 810 € (ab Haushaltsjahr 2019) muss die Ausstattung im vorliegenden Fall nicht mehr umfänglich in konsumtiv (Ergebnishaushalt) und investiv (Finanzhaushalt) unterschieden, da der Großteil der AusstattungsgeSeite 8 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 genstände vom Wertumfang her unter 810 € liegen (Ausnahme: Teile der Mensaausstattung, wie bspw. Salat- und Getränkebuffet und Geschirrstapler). Die Mittel des Ergebnishaushalts 2019 (ab September) bis 2039 i.H.v. zusammen 11.808 T€ für die Miete sind in den Haushaltsplanungen entsprechend einzuordnen. 4.1 Folgekosten Die vorläufigen allgemeinen Betriebskosten aus dem Mietvertrag belaufen sich pro Monat auf 6.726,00 € und werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten jährlich angepasst. 4.2 Aufwandsvergleiche Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards zusammengestellt. BKI Vergleich Kostenkennwerte (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276)*: BKI Mittelwert 2017 Schulen 1.590 € / m² BGF BKI Mittelwert 2017 Mensen 2.090 € / m² BGF Ist Gebäude 1.928 € / m² BGF BKI Mittelwert 2017 Platzkosten 16.210 € / Platz Ist Platzkosten (336 Schüler) 13.545 € / Platz davon: BKI Mittelwert 2017 Platzkosten Mensa 9.780 €/Sitzplatz Ist Platzkosten Mensa (158 Sitzplätze) 7.600 €/Sitzplatz *Stand 1. Quartal 2017 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt Das Gebäude ist im Bereich Schule pro m² BGF zwar teurer als der BKI-Vergleich, dafür im Bereich Mensa etwas günstiger. Dies ist damit zu begründen, dass sich der BKIVergleichswert auf Schulen i.e.S., nicht aber auf Erweiterungsbauten bezieht. Es ist zu beachten, dass der geplante Erweiterungsbau durch seinen hoch effizienten Grundriss, mit sehr geringen Verkehrsflächen, deutlich geringere Kosten pro Platz im Vergleich zu den BKIWerten aufweist. Durch die kompakte Bauweise sind die Ist-Platzkosten erheblich geringer als die BKI-Vergleichswerte. Die allgemeine Baukostensteigerung zum aktuellen Jahr 2018 ist im BKI-Vergleich nicht berücksichtigt, beträgt jedoch nach Erfahrungen aus bisherigen Projekten ca. 10 %. 5 Zeitplan Der Gebäudekomplex soll mit Schuljahresbeginn September 2019 fertiggestellt und genutzt werden können. Seite 9 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 17.05.2017 Sammelplanungsbeschluss 05/2017 bis 05/2018 Ämterabstimmung, Planung Leistungsphase 1 bis 3 06/2018 bis 08/2018 Baugenehmigungsverfahren 06/2018 Ausführungsbeschluss – zum Abschluss des Mietvertrages 07/2018 bis 08/2019 Vergabe und Baudurchführung Schuljahresbeginn 2019/20 voraussichtlicher Nutzungsbeginn 6 Planungsbeteiligte Projektsteuerung LESG Objektplanung nach § 33 HOAI Woltereck Fitzner Architekten Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Gruppevier 7 7.1 Anlagen Beschreibung des Vorhabens Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes ist für den Schuljahresbeginn 2019/20 geplant. Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen Das zu bebauende Flurstück (607) befindet sich an der Luckaer Straße auf dem Gelände der Johannes-Kepler-Schule in Leipzig-Kleinzschocher. Im Umfeld dominiert gründerzeitliche Blockrandbebauung. Das bestehende dreizügige Johannes-Kepler-Gymnasium in der Dieskaustraße 76 in 04229 Leipzig wurde 1906 nach zweijähriger Bauzeit als Bezirksschule in Nutzung genommen. Seit 1995 wird diese Schule als Gymnasium genutzt. Resultierend aus der erhöhten Nachfrage an Schulplätzen in Leipzig wird auch an diesem Gymnasium eine Kapazitätserweiterung erforderlich. Der Gebäudekomplex soll um einen Neubau mit 13 weiteren Unterrichtsräumen sowie einer weiteren Mensa erweitert werden. Das parallel zur Dieskaustraße verlaufende denkmalgeschützte Hauptgebäude wird beidseitig jeweils auf der Ost- und Westseite von zwei großzügig gestalteten Schulhöfen umrahmt. Das Baufeld des projektierten Neubaus liegt am Rande des Schulgeländes und wird derzeit als Parkfläche genutzt. Diese Fläche von etwa 1.300 m² soll nun für das neu zu errichtende Gebäude vorgesehen und hergerichtet werden. Durch die Lage des Neubaus westlich des bestehenden Hauptbaukörpers, bleibt die Hauptansicht des Eingangsbereichs ungestört, gleichzeitig bietet die Lage innerhalb des Ensembles eine sehr gute Erreichbarkeit des Neubaus. Seite 10 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Abbildung – Bestandsschule Das Gebäudeensemble der Schule befindet sich direkt an der Hauptverkehrsstraße Dieskaustraße. Dieser Straßenbereich ist ein wichtiger Verkehrspunkt mit Straßenbahntrasse und einer hohen Verkehrsdichte. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist dieser Standort aufgrund der Straßenbahnhaltestellen in unmittelbarer Nähe sehr gut erschlossen. Seite 11 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Abbildung – Bebauungskonzept Erweiterungsbau Erläuterung Projektkonzept Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG mbH) plant den Erweiterungsneubau der Johannes-Kepler-Schule, auf einem vorhandenen, derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück. Der Entwurf sieht folgende Planung vor: Architektur Der Neubau kann unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes und der grundstücksspezifischen Gegebenheiten nur auf der Westseite des vorhandenen Schulgebäudes angeordnet werden. In diesem Bereich ist der Neubau parallel zum Bestandsgebäude geplant. Der geplante Neubau passt sich höhenmäßig der umgebenden Bebauung an. Im Erdgeschoss des Neubaus wird die Ausgabeküche mit Speiseraum und Bistro eingeordnet. In den übrigen Etagen sind Klassenräume, Garderoben und Sanitärräume gemäß Raumkonzept angeordnet. Seite 12 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Abbildung: Gesamtensemble Die Fassadengestaltung sieht ein Wärmedämmverbundsystem vor. Bekleidet wird diese im Sockelbereich mit einer Fassadenkeramikfliese und in den oberen Etagen mit einem Außenputz in Kratzstruktur. Das Flachdach wird mit extensiver Dachbegrünung versehen. Im Erdgeschossbereich sind Aluminumfenster vorgesehen. In den drei Obergeschossen werden Kunststoffenster geplant. Die Innentüren werden als Holztüren mit Stahlzargen eingebaut. In den Klassenräumen und Fluren sind Unterhangdecken vorgesehen, wobei raumakustische Anforderungen berücksichtigt werden. Geplant wird ein kompakter 4-geschossiger Solitärbaukörper, der im Westen dem bestehenden 4-geschossigen Hauptgebäude des Gymnasiums, vorgelagert wird. Über eine Hoferweiterung werden die bestehenden Pausenflächen an das Gebäude herangeführt und zu einem neuen gemeinsamen Ensemble ergänzt. Seite 13 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Abbildung: Visualisierung Hofansicht Raumprogramm Das Raumprogramm ist kompakt auf den 4 Ebenen angeordnet. Diese Ebenen sind über zwei giebelseitig gelegene, zweiläufige Treppen und über einen Aufzug barrierefrei miteinander verbunden. Auf der Erdgeschossebene befinden sich die Aufwärmküche, die Mensa mit Bistrobereich, der Aufzug und kleinere Technikbereiche. Zentral im Erdgeschoss gelegen, wird die Mensa direkt vom Eingang und Bestand aus erlebbar. Im ersten Obergeschoss befinden sich 4 allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume der Mädchen mit integrierten behindertengerechten WC, ein Raum mit ca. 336 Schließfächern und einem EDV-, sowie Abstellraum. Im zweiten Obergeschoss schließen drei weitere allgemeine Unterrichtsräume, die WC-Räume für die Jungen ebenfalls mit integriertem behindertengerechten WC, einem Informatikraum, sowie ein Lehrerzimmer an. Das dritte Obergeschoss bietet Flächen für 4 allgemeine Unterrichtsräume, ein Kursraum mit Abstellraum und die Toilettenbereiche für Damen und Herren sowie ein Umkleidebereich für das Küchenpersonal. Brandschutz Für den Erweiterungsbau ist die Erstellung eines Brandschutznachweises vorgesehen. Die notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen werden baulich umgesetzt. Unfallschutz Für die Planung von Schulgebäuden liegt die Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ GUV-V S1 zugrunde und dient der vorliegenden Planung als Grundlage. Barrierefreies Bauen In §39 (5) werden Aufzüge mit einer Kabinengröße von min. 1,1 / 1,4 m zur Aufnahme von Rollstühlen gefordert. Die Kabinengröße von mind. 1,1 x 1,4 m, als kleinster behindertengerechter Aufzug für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson, wird eingehalten. Technische Ausstattung - Lüftung Seite 14 von 15 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Erweiterungsneubau Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Stand vom: 17.05.2018 Eine mechanische Lüftungsanlage in den Klassenräumen wird nicht vorgesehen. Es sind keine erheblichen Lärmbelästigungen aus der Umgebung und hohe Luftverschmutzungen zu erwarten, die den Einbau einer Lüftungsanlage rechtfertigen würden. Die Be- und Entlüftung erfolgt über die manuell zu öffnenden Fenster. Damit eine ausreichende Erneuerung der Raumluft erreicht wird, ist ein entsprechendes Lüftungsregime organisatorisch umzusetzen. Die Empfehlungen des Bundesumweltministeriums im „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ sind dabei zu beachten. Die Lüftung der Sanitärräume wird über eine Abluftanlage und Zuluftzuführung sichergestellt. Lediglich im Erdgeschoss des Küchen- und Mensabereiches ist der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich. Grundstück In Ergänzung zum eigentlichen Grundstück (Flurstück 607) soll der am Schulgelände endende Teil der Campestraße (Flurstück 576/4) mit einer Teilfläche von 306 m² eingezogen werden. Der Straßenabschnitt hat keine Verkehrsbedeutung und dient gegenwärtig lediglich dem Gymnasium als Zuwegung, so dass die Teilfläche zur besseren funktionellen und gestalterischen Einbindung des Erweiterungsneubaus zukünftig Teil des Schulgeländes werden soll. 7.2 Projektzeichnungen • Planzusammenstellung: • Grundrisspläne • Gebäudeschnitt • Ansichten • Lageplan • Visualisierungen 7.3 Weitere Anlagen • Gesamtfinanzierung des Vorhabens • Mietvertrag • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung • Einziehung Seite 15 von 15 Gesamtfinanzierung Vorhaben Schulerweiterungsbau Johannes-Kepler-Schule Business-Plan Stand : Mai 2018 bei 20 Jahren Laufzeit Investition incl. Bauzeitkosten 6.250.000,00 € Kredithöhe 6.250.000,00 € Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre Annuität / Refinanzierung der Investition Bewirtschaftungskosten: Erbbaupacht Property Management Instandhaltungsrücklage nach "Peters'sche Formel" Wagnis / Gewinn Monatliche Kaltmiete monatlich 35.000,00 € 500,00 € 2.900,00 € 9.300,00 € 1.500,00 € 49.200,00 € Mietvertrag Zwischen LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstr. 21 04103 Leipzig vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf-Dieter Claus nachstehend bezeichnet - LESG und Stadt Leipzig 04209 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister dieser vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Schule Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian nachstehend bezeichnet – Stadt Leipzig - wird folgender Mietvertrag abgeschlossen: §1 Mietgegenstand (1) Die LESG überlässt zur Nutzung an die Stadt Leipzig folgenden Mietgegenstand: Der Mietgegenstand wird bezeichnet als „Schulerweiterungsbau für die JohannesKepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig“. Der Mietgegenstand besteht aus dem aufstehenden Gebäude und der Freifläche des Flurstückes 607 mit der Gesamtfläche von 1.013 m² der Gemarkung Leipzig-Kleinzschocher (Anlage 1 b), mit der postalischen Anschrift: Dieskaustr. 76 in 04229 Leipzig. Der Mietgegenstand wird zur Nutzung als Schule überlassen. Geltende gesetzliche Regelungen und Verordnungen des Freistaates Sachsen finden Anwendung. Die Bezugsfähigkeit / der Nutzungsbeginn wird voraussichtlich zum 01.09.2019 vorliegen. Die Gebäude bestehen aus einer Gesamtnutzfläche von 2.242 m² (Planungsstand). (2) Die Mietflächenberechnung erfolgt auf der Grundlage der Nettogrundfläche (NGF) gemäß DIN 277 nach folgender Maßgabe: Nichttragende Flur-, Trenn- und sonstige Zwischenwände und tragende Zwischenwände, Säulen und Stützen sowie Türanlagen werden übermessen (d.h. die Grundflächen dieser Objekte zählen zur Nutzungsfläche). Die Flächen gemäß § 1 bilden die Mietsache im Sinne dieses Vertrages. Die Anlage 2 beinhaltet die Flächenaufstellung des Gebäudes. Grundstücks- und Gebäudeflächen bilden nicht die Bemessungsgrundlage für den geforderten Mietzins nach § 4. (3) Die in Abs. 1 angegebenen Flächen sind zugrunde zu legen, soweit es nach den Bestimmungen dieses Vertrages auf die Größe der zur Nutzung überlassenen Fläche ankommt und diese nicht durch das bestätigte Aufmaß zu ändern sind. Die Lage sowie die räumlichen Grenzen des Mietgegenstandes ergeben sich aus dem als Anlage 1 a beigefügten Lageplan. Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 1 (4) Die vollständige Einrichtung der Räume und deren sonstige zum Betrieb der Schule notwendigen Ausstattung ist Sache der Stadt Leipzig. §2 Mietzweck / Nutzungsart (1) Der Mietzweck bzw. die Nutzungsart erfolgt zum Betrieb einer Schule. (2) Das Mietobjekt darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Änderungen des Mietzwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung der LESG. Eine wegen und auf Grund der Laufzeit des Mietvertrages erforderlich werdende Änderung des Mietzwecks muss zwischen den Vertragspartner schriftlich als Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart werden. Die Änderung des Nutzungszwecks darf keine Auswirkungen auf die in § 4 vereinbarte Miethöhe haben. (3) Die Stadt Leipzig hat die für den Betrieb der Schule erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen selbst zu beschaffen. Wird die Betriebserlaubnis entzogen, kann die Stadt Leipzig hieraus gegenüber der LESG keine Rechte herleiten. Die LESG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Mietsache für die beabsichtigte Nutzung während der Laufzeit des Mietvertrages geeignet ist und erforderliche Genehmigungen erteilt werden. Nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Schule lassen die Wirksamkeit dieses Mietvertrages sowie die darin vereinbarte Mietdauer unberührt. §3 Mietvertragslaufzeit (1) Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen. Die Mietvertragslaufzeit beginnt mit der Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.09.2019. Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird bis Ablauf der 20-jährigen Mietdauer ausgeschlossen. Der Wegfall oder die Einschränkung des Mietzwecks lt. § 2 begründen eine Kündigung des Mietvertrages nicht. Nach Ablauf der ersten 20-jährigen Mietvertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Vorjahres gekündigt wird (entspricht einer einjährigen Kündigungsfrist). Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mietpreis (§ 4) ab dem 21. Jahr der Mietvertragsgesamtlaufzeit einvernehmlich neu geregelt wird. Solang hierüber keine Einigung zu erzielen ist, besteht der Mietpreis lt. § 4 fort. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine mieterseitige Kündigung scheiden aus: o nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der rechtlichen Anforderungen für den Betrieb (Nutzungszweck), o der vollständige oder teilweise Entzug der für den Betrieb einer Schule erforderlichen Genehmigungen gegenüber der Stadt Leipzig, o Nutzungseinschränkungen aus nutzungsbedingten oder äußeren Ereignissen, o sonstige, dem Risikobereich der Stadt Leipzig zuzuordnende Gründe dann, wenn die Gründe zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als wichtiger Grund vereinbart wurden. Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 2 §4 Miete Die monatliche Kaltmiete beträgt 49.200,00 €. Sollten sich die Baukosten im Verlauf der Baumaßnahme außergewöhnlich erhöhen, bedarf es im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Stadt Leipzig und LESG einer Neuberechnung der Miethöhe. Sollte sich während der Laufzeit des Mietvertrages das gesetzliche Regelwerk der BRD für die im Mietvertrag vereinbarte Leistungserbringung lt. § 2 „Mietzweck / Nutzungsart“ ändern, in dem die Erhebung einer gesetzlichen Umsatzsteuer Vorschrift wird, versteht sich der vereinbarte Mietpreis als Nettomietpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. §5 Betriebskosten (1) Zusätzlich zur Nutzung gemäß § 4 trägt die Stadt Leipzig die auf das Mietobjekt entfallenden Betriebskosten. Die Betriebskostenvorauszahlung im ersten Mietjahr beträgt monatlich 6.726,00 € (3,00 € je m²) und wird jährlich gemäß den tatsächlich entstandenen Betriebskosten nach Abrechnung des jeweiligen Vorjahres angepasst. (2) Zu den Betriebskosten gehören bei Vertragsabschluss: Die in Anlage 3 (Betriebskostenaufstellung) tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Kostenbestandteile. Es wird vereinbart, dass sich die Parteien in einer Protokollvereinbarung darüber verständigen, welche Sachverhalte/Leistungen zu den Betriebs- und Nebenkosten direkt vertraglich zwischen der Stadt Leipzig und dem jeweiligen Vertragspartner bzw. Versorgungsunternehmen gebunden werden und welche Leistungen von der LESG im Rahmen der Betriebskosten beauftragt werden. Hierzu erfolgt zwischen LESG und Stadt Leipzig eine Abstimmung über Checklisten. (3) Die LESG kann die Vorauszahlungsbeträge erhöhen, wenn festgestellt wurde oder absehbar ist, dass die Vorauszahlung der Stadt Leipzig die zu erwartenden Kosten nicht decken. §6 Zahlung von Miet- und Nebenkosten, Aufrechnung, Minderung (1) Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an die LESG auf deren noch zu benennendes Konto zu zahlen. (2) Die erste Mietzahlung ist fällig mit Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.09.2019. Der Fertigstellungstermin ist von der LESG 2 Monate vorher mitzuteilen. (3) Bei Zahlungsverzug der Stadt Leipzig ist die LESG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. (4) Die Stadt Leipzig kann gegenüber den Forderungen der LESG aus diesem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist. In jedem Fall muss die Stadt Leipzig die Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 3 LESG wenigstens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet bzw. zurückbehalten werden soll, schriftlich benachrichtigen. §7 Indexklausel Auf den Anteil des zu refinanzierenden Erbbauzinses wird eine Indexvereinbarung in Höhe der Indexregelung getroffen, wie sie der Erbbaurechtsvertrag vorsieht. Für alle anderen Teile der Miete wird in den ersten 20 Jahren Laufzeit keine Indexregelung vereinbart. §8 Gewährleistung und Schadensersatzansprüche (1) Der Schadensersatzanspruch der Stadt Leipzig gegenüber der LESG ist auf die vertragswesentlichen Pflichten der LESG beschränkt. Dies ist die Überlassung des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die LESG wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. (2) Die vollständige oder teilweise Beschädigung des Mietobjektes, die von der LESG nicht zu vertreten ist und die dazu führt, dass die Stadt Leipzig das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzen kann, berühren die Pflicht der Stadt Leipzig zur Zahlung der Miete nicht. Die LESG verpflichtet sich, das Mietobjekt unverzüglich wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. wiederaufzubauen. (3) Die Räumlichkeiten werden neu errichtet und von der Stadt Leipzig zur erstmaligen Nutzung übernommen. Die Parteien vereinbaren die Erstellung eines Übergabeprotokolls. §9 Obhutspflichten der Stadt Leipzig (1) Schäden am Gebäude und in den Räumen sind der LESG oder ihrem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet die Stadt Leipzig. (2) Die Stadt Leipzig haftet der LESG für Schäden, die durch Verletzung der ihr obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Im Fall eines eingetretenen Schadens wird widerleglich vermutet, dass eine Obhuts- und Sorgfaltspflichtverletzung vorgelegen hat. Dies gilt nicht für die technischen Anlagen, die von der LESG bzw. von ihr beauftragten Personen gewartet, gereinigt und instandgesetzt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Leipzig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu den technischen Anlagen erhalten. (3) Die von der Stadt Leipzig zu vertretenden Schäden am Nutzungsgegenstand hat sie unverzüglich zu beseitigen. § 10 Instandhaltung und Instandsetzung (1) Die LESG führt die Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des Mietgegenstandes an Dach und Fach durch. „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten. „Fach“ im Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 4 Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (Fundamente, tragende Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung ohne Türen und Fenster. Darüber hinaus übernimmt die LESG Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der zentralen technischen Einrichtungen der Heizung Elektroversorgung sowie Wasserver- und –entsorgung bis zum Austritt aus dem Mauerwerk. (2) Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig entsprechend verantwortlich für Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung Erneuerung; Pflege, Reinigung und Prüfung der übrigen Teile des Mietobjektes und trägt die Kosten. (3) Die Stadt Leipzig führt die notwendigen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch. Der Begriff der Schönheitsreparaturen entspricht dem im Rahmen des Wohnraummietrechts üblichen Gebrauch. (4) Die Stadt Leipzig pflegt die Außenanlagen und führt etwaige Reparaturen, etwa an Spielgeräten, auf eigene Kosten aus. § 11 Zulässiger Nutzungsgebrauch (1) Die Stadt Leipzig darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser nur in dem Umfange in Anspruch nehmen, dass keine Überlastungen eintreten. Einen eventuellen Mehrbedarf darf die Stadt Leipzig durch Erweiterungen der Zuleitung auf eigene Kosten nach vorheriger Zustimmung durch die LESG decken. (2) Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z. B. Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den Wasserleitungen entnommen werden. Bei Störungen und Schäden in den Versorgungsleitungen hat die Stadt Leipzig für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, die LESG unverzüglich zu benachrichtigen. § 12 Nutzungsüberlassung an einen Dritten / Betreiberpflichten (1) Die Überlassung der Mietsache zur Nutzung an einen Dritten bedarf der Zustimmung der LESG. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Derjenige, dessen sich die Stadt Leipzig im Falle einer externen Betreibung als Betreiber der Schule bedient, ist keine Nutzungsüberlassung an einen Dritten im Sinne dieser Vorschrift. (2) Alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag, die die Stadt Leipzig nicht selbst erfüllt oder in der Lage ist zu erfüllen, sind als Verpflichtungen an jeden Betreiber der Mietsache zu übertragen. § 13 Werbung (1) Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Werbeanlagen in ortsüblichem Umfang und in Abstimmung mit der LESG anzubringen. Die Stadt Leipzig hat hierbei bestehende öffentlich-rechtliche oder technische Vorschriften für die Art der Anbringung und Unterhaltung zu beachten. (2) Die Stadt Leipzig haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr angebrachten Werbeanlagen entstehen. Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 5 (3) Im Falle der Räumung des Mietgegenstandes ist die Stadt Leipzig zur Entfernung der von ihr angebrachten Werbeanlagen und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet. § 14 Bauliche Veränderungen durch die LESG (1) Die Stadt Leipzig hat Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder der Gebäude erforderlich sind, zu dulden. Die Stadt Leipzig hat ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Mieträume oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden, soweit nur eine unwesentliche Beeinträchtigung eintritt. (2) Soweit die Stadt Leipzig Maßnahmen nach den vorstehenden Sätzen zu dulden hat, kann sie weder das Mietentgelt mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch Schadensersatz verlangen. (3) Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die insbesondere für die Modernisierung, den Ausbau oder die bessere wirtschaftliche Nutzung der Gebäude oder des Mietgegenstandes zweckmäßig sind, darf die LESG nach ausreichend langer Ankündigung und Abstimmung unter Beachtung des Nutzungszwecks mit der Stadt Leipzig vornehmen. Die LESG hat hierbei auf die Interessen und die betrieblichen Belange der Stadt Leipzig in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen. § 15 Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen durch die Stadt Leipzig (1) Bauliche Änderungen durch die Stadt Leipzig, insbesondere Um- und Einbauten und Installationen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der LESG vorgenommen werden. Erteilt die LESG eine solche Einwilligung, so ist die Stadt Leipzig für die Einholung etwaig erforderlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen. (2) Die Stadt Leipzig haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr veranlassten Baumaßnahmen entstehen. § 16 Verkehrssicherungspflicht/Versicherung (1) Die Stadt Leipzig haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst innerhalb des Mietobjektes und stellt die LESG von eventuellen Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Mietgegenstand lt. § 1 im Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch Mängel des baulichen Zustandes des Mietobjektes entstanden ist, dessen Behebung die LESG unterlassen hat. Die Straßenreinigung obliegt dem Zuständigkeitsbereich der LESG und ist Bestandteil der Betriebskosten. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht des Winterdienstes im Innenbereich übernimmt die Stadt Leipzig auch die Pflicht und Verantwortung für den Winterdienst im Außenbereich. (2) Die LESG schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung sowie eine zugehörende Mietausfallversicherung ab. Die Stadt Leipzig ist über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) haftpflichtversichert. Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 6 § 17 Betreten des Mietobjektes durch die LESG Der LESG oder ihrem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach vorheriger Ankündigung frei. Die Ankündigung hat in der Regel 2 Tage vorher zu erfolgen. Zur Abwendung drohender Gefahren darf die LESG die Mieträume auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten. § 18 Beendigung des Mietverhältnisses (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die zur Nutzung überlassenen Räume vollständig geräumt, besenrein und sauber sowie malermäßig mit einem neuen, neutralen Farbanstrich versehen, zurückzugeben. (2) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der LESG, so haftet die Stadt Leipzig auch für den Schaden, den die LESG dadurch erleidet, dass das Mietobjekt nach Räumung und Rückgabe durch die Stadt Leipzig leer steht. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes verzögert, so haftet die Stadt Leipzig der LESG für alle Schäden aus der Verzögerung der Räumung und Rückgabe, wobei die Stadt Leipzig mindestens das nach diesem Vertrag geschuldete Mietentgelt schuldet. Der Stadt Leipzig wird das Recht eingeräumt, die aufstehenden Gebäude gegen Zahlung des über die Vertragslaufzeit noch ausstehenden Mietentgeltes auf eigene Kosten zu verwerten. § 19 Sonstige Vereinbarungen Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. § 20 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahe kommt und einen entsprechenden Erfolg gewährleistet. Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Für die LESG: Für die Stadt Leipzig: Ralf-Dieter Claus Geschäftsführer Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Schule Mietvertrag Johannes-Kepler-Schule Seite 7 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 1/3 A B C D E F G H I J K 1 2 3 4 5 6 7 6.480.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 6.480.000,00 324.000,00 129.600,00 0,00 6.156.000,00 324.000,00 123.120,00 0,00 5.832.000,00 324.000,00 116.640,00 0,00 5.508.000,00 324.000,00 110.160,00 0,00 5.184.000,00 324.000,00 103.680,00 0,00 4.860.000,00 324.000,00 97.200,00 0,00 4.536.000,00 324.000,00 90.720,00 0,00 152.000,00 EUR 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 lt. Peterschen Formel 2.932,16 qm 85.338,00 EUR 100,0 7.037,18 85.338,00 102,0 7.177,93 87.044,76 104,0 7.321,49 88.785,66 106,1 7.467,92 90.561,37 108,2 7.617,27 92.372,60 110,4 7.769,62 94.220,05 112,6 7.925,01 96.104,45 6.480.000,00 EUR 129.600,00 EUR Jahr Kostenansatz Eigenrealisierung Kostenermittlung nach DIN 276 100 Grundstückskosten 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk - Baukonstruktion 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 760 Bauzeitfinanzierung Summe Kostenberechnung Anzahl Plätze Baukosten pro Platz Zusatzkosten Projektsteuerung Fördermittelquote Eigenkapital Grundstücksgröße ca. Bodenrichtwert (GIS) Bruttogrundfläche ca. 0,00 EUR 80.210,00 EUR 3.381.540,00 EUR 1.169.820,00 EUR 277.945,00 EUR 171.985,00 EUR 893.500,00 EUR 275.000,00 EUR 6.250.000,00 EUR 336 18.601,19 EUR 0% ohne Fördermittel 950,00 qm 160,00 EUR/qm 2.932,16 qm Kapitalkosten Fremdkapital Tilgung Zins Eigenkapital 5,00% 2,00% (30/5/20) 1,50% Grundstückskosten 4,00% kalkulatorisch Indexierung Verwaltungskosten Instandhaltungsrücklage Abschreibung/Restwert 230.000,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 2,00% 2,40 EUR/qm 2,00% Zwischensumme Diskontierungssatz Kapitalwert 2,00% nach 20 Jahren nach 30 Jahren Kostenansatz Anmietung vom Investor Indexierung 1,00% Miete mtl. 49.200,00 EUR ab Jahr 21 14.200,00 EUR 146,43 EUR/Platz 42,26 EUR/Platz 552.055,18 547.422,69 542.827,14 538.269,28 533.749,87 529.269,67 524.829,46 Barwerte 8.390.694,83 EUR 9.333.087,63 EUR 541.230,57 526.165,60 511.518,14 497.277,62 483.433,70 469.976,32 456.895,63 Festmiete über 20 Jahre jährl. 100,0 590.400,00 101,0 590.400,00 102,0 590.400,00 103,0 590.400,00 104,1 590.400,00 105,1 590.400,00 106,2 590.400,00 578.823,53 567.474,05 556.347,11 545.438,34 534.743,47 524.258,30 513.978,73 Diskontierungssatz Kapitalwert 2,00% nach 20 Jahren nach 30 Jahren Barwerte 9.653.886,25 EUR 10.683.958,03 EUR Vorteil Eigenrealisierung nach 20 Jahren nach 30 Jahren 15% 14% 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 2/3 L M N O P Q R S T U V W X Y 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 4.212.000,00 324.000,00 84.240,00 0,00 3.888.000,00 324.000,00 77.760,00 0,00 3.564.000,00 324.000,00 71.280,00 0,00 3.240.000,00 324.000,00 64.800,00 0,00 2.916.000,00 324.000,00 58.320,00 0,00 2.592.000,00 324.000,00 51.840,00 0,00 2.268.000,00 324.000,00 45.360,00 0,00 1.944.000,00 324.000,00 38.880,00 0,00 1.620.000,00 324.000,00 32.400,00 0,00 1.296.000,00 324.000,00 25.920,00 0,00 972.000,00 324.000,00 19.440,00 0,00 648.000,00 324.000,00 12.960,00 0,00 324.000,00 324.000,00 6.480,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 114,9 8.083,51 98.026,54 117,2 8.245,18 99.987,07 119,5 8.410,09 101.986,81 121,9 8.578,29 104.026,55 124,3 8.749,85 106.107,08 126,8 8.924,85 108.229,22 129,4 9.103,35 110.393,80 131,9 9.285,41 112.601,68 134,6 9.471,12 114.853,71 137,3 9.660,55 117.150,79 140,0 9.853,76 119.493,80 142,8 10.050,83 121.883,68 145,7 10.251,85 124.321,35 148,6 10.456,89 126.807,78 3.888.000,00 520.430,05 516.072,25 511.756,90 507.484,83 503.256,93 499.074,07 494.937,15 490.847,09 486.804,84 482.811,33 478.867,56 474.974,51 471.133,20 143.344,66 444.182,04 431.826,17 419.818,90 408.151,29 396.814,66 385.800,49 375.100,51 364.706,62 354.610,94 344.805,78 335.283,61 326.037,11 317.059,14 94.575,34 107,2 590.400,00 108,3 590.400,00 109,4 590.400,00 110,5 590.400,00 111,6 590.400,00 112,7 590.400,00 113,8 590.400,00 114,9 590.400,00 116,1 590.400,00 117,3 590.400,00 118,4 590.400,00 119,6 590.400,00 120,8 590.400,00 122,0 170.400,00 503.900,72 494.020,31 484.333,64 474.836,90 465.526,37 456.398,40 447.449,41 438.675,90 430.074,41 421.641,58 413.374,09 405.268,72 397.322,28 112.425,80 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 3/3 Z AA AB AC AD AE AF AG AH 22 23 24 25 26 27 28 29 30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 6.080,00 151,6 10.666,02 129.343,93 154,6 10.879,34 131.930,81 157,7 11.096,93 134.569,43 160,8 11.318,87 137.260,82 164,1 11.545,25 140.006,03 167,3 11.776,15 142.806,16 170,7 12.011,67 145.662,28 174,1 12.251,91 148.575,52 177,6 12.496,95 151.547,03 2.592.000,00 146.089,96 148.890,16 151.746,36 154.659,69 157.631,28 160.662,31 163.753,95 166.907,43 170.123,98 94.496,69 94.419,57 94.343,97 94.269,85 94.197,19 94.125,95 94.056,10 93.987,63 93.920,50 123,2 170.400,00 124,5 170.400,00 125,7 170.400,00 127,0 170.400,00 128,2 170.400,00 129,5 170.400,00 130,8 170.400,00 132,1 170.400,00 133,5 170.400,00 110.221,37 108.060,17 105.941,34 103.864,06 101.827,51 99.830,89 97.873,42 95.954,34 94.072,88 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☐ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☐ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☒ ☐ ☐ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☒ ☐ ☐ ☐ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☒ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☒ ☐ ☐ ☐ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☒ ☐ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1