Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1235815.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
15.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03602
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Verweisung in die Gremien
FA Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Betreff
Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, sich für den Erhalt des
Einkaufsmarktes Mühlenstraße 2 im Ortsteil Stahmeln im Vollsortiment aktiv einzusetzen und dazu
sofort Klärungen mit dem Eigentümer herbeizuführen.
Sachverhalt:
Bereits mit Schreiben vom 21.11.2016 hat sich der OR an den OBM gewandt, da die Schließung
des Einkaufsmarktes durch REWE bevorsteht. Wenn dies eintritt, gibt es keine Versorgung mit
Lebensmitteln, Backwaren und Getränken in der Ortschaft mehr. Insbesondere den älteren Bürgern
ist das Einkaufen nach langen Strecken mit der Straßenbahn unmöglich. Hinzukommt, dass der
behindertengerechte Ausbau fehlt.
Wichtig ist der Erhalt des Vollsortimentes für den Standort. Der nächste Einkauf in diesem Sortiment
ist mindestens 3 km entfernt, vom Ortsausgang sogar 5 km.
Wichtig ist auch, dass in der Ortschaft die jetzt üblichen Verkaufskonzepte mit breiten Gängen und
tieferen Regalen umgesetzt und nicht verhindert werden.
Nach der Mitteilung der LVZ vom 05.12.2016 ist die Lockerung der Vorschriften für neue
Lebensmittelmärkte vorgesehen, das darf bestehende Einrichtungen nicht ausnehmen.
Mit dem Baubeginn des Eigenheimstandortes am Heidegraben und der Bebauung der Mühle
Stahmeln in der Mühlenstraße wächst die Einwohnerzahl in Lützschena-Stahmeln.